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Das Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, der nicht überschritten werden darf.
Es kann generell per Verordnung festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beförderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen sowie im Luftraum.
Inhaltsverzeichnis |
Tempolimits entstanden überhaupt erst nach der Erfindung des Automobils. Obgleich auch etwa Pferdegespanne durchaus Geschwindigkeiten erreichen können, bei denen die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, war eine Begrenzung zu dieser Zeit kein Thema. In der Anfangszeit des Automobils hatten die meisten Staaten entsprechend keinerlei Regelungen; als Gegensatz hierzu gab es jedoch auch in einigen Gegenden Regelungen zum wirtschaftlichen Schutz der klassischen Pferdegespanne, welche Automobile auf selbst für die damalige Zeit absurd niedrige Geschwindigkeiten, mit denen sie wirtschaftlich völlig nutzlos waren, begrenzten. Erst im Laufe der Zeit wurden diese Begrenzungen zumeist vorerst völlig aufgehoben.
Eine spätere Entwicklung waren Tempolimits zum Schutz der Verkehrsteilnehmer selbst. Die kinetische Energie (Bewegungsenergie) eines Fahrzeuges, die bei einem Aufprall zerstörerisch wirkt, sowie der Bremsweg sind proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Damit kann durch eine niedrigere Geschwindigkeit sowohl die Wahrscheinlichkeit als auch die Schwere von Unfällen deutlich verringert werden.[1] Daher werden oft insbesondere an Unfallschwerpunkten wie Kreuzungen Tempolimits eingerichtet. Daneben gibt es Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass Tempolimits die Verkehrssicherheit hauptsächlich durch ihre Koordinierungsfunktion erhöhen – ähnlich der Vorschrift, auf einer bestimmten Straßenseite zu fahren. Geschwindigkeitsbegrenzungen können dazu beitragen, die Varianz der gefahrenen Geschwindigkeit zu verringern, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls weiter reduziert wird.[2]
Heute werden Tempolimits zunehmend auch aus Umweltgründen verordnet: Hierzu zählt etwa der Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt; ebenso wie temporäre Begrenzungen etwa im Rahmen eines Ozonalarms, da auch der Ausstoß von Schadstoffen mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional zunimmt.
Hinweisschilder an den Staatsgrenzen vom Ausland kommend:
Während sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten außerorts und auf Autobahnen europaweit teils deutlich unterscheiden, liegt die Begrenzung innerorts fast überall bei 50 km/h. Ausnahmen hiervon bilden die Ukraine und Litauen, in denen 60 km/h gelten, sowie in Polen zwischen 23:00 und 5:00 Uhr. Die Slowakei senkte im Februar 2009 und Serbien im Dezember 2009 das bis dato innerorts geltende Tempolimit von 60 km/h auf 50 km/h.
1985 lag in mehreren europäischen Staaten die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts noch bei 60 km/h: Belgien, Bulgarien, Tschechoslowakei, Dänemark, Frankreich, Jugoslawien, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn.
In den europäischen Ländern gelten derzeit folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:
| Alle Werte in km/h | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Land | PKW und Motorräder | PKW mit Anhänger | ||||||
| Ortsgebiet |
Land-/Schnell- bzw. Expressstraße |
Autobahn |
Ortsgebiet |
Land-/Schnell- bzw. Expressstraße |
Autobahn | |||
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Åland | 50 | 70/90 | - | 50 | 70/90 | ||
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Albanien | 40 | 80/90 | 110 | 60/70 | 80 | ||
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Belgien | 50 | 90/120 | 120 | 50 | 70/90 | 120 | |
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Bosnien und Herzegowina | 60 | 80/100 | 130 | 60 | 80 | 80 | |
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Bulgarien | 50 | 90 | 130 | 50 | 70 | 100 | |
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Dänemark | 50 | 80/90 | 130 | 50 | 70 | 80 | |
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Deutschland | 50 | 100/∞[A 1] | ∞[A 2] | 50 | 80/100[A 3] | 80/100[A 3] | |
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Färöer | 50 | 80 | - | 50 | 80 | ||
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Finnland | 50 | 80/10018 | 12018 | 50 | 80 | 80 | |
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Frankreich | 50 | 90 (80[A 4])/110 (100[A 4]) | 110[A 4]/130 | 50 | 90 (80[A 4][A 5])/110 (100[A 4][A 5]) | 110[A 4][A 5]/130 | |
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Griechenland | 50 | 90[A 6] | 120[A 7] | 80 | 80 | ||
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Grönland | 50 | 80 | - | 50 | 80 | ||
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Irland | 50 | 80/100[A 8] | 120 | 80 | 80 | ||
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Island | 50 | 80/90[A 9] | - | 50 | 80 | - | |
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Isle of Man | 48 | ∞ | - | 48 | ∞ | - | |
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Italien | 50 | 90[A 4]/110/130[A 10] | 110[A 4]/130/150[A 11] | 50 | 70 | 80 | |
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Kroatien | 50 | 90/100 | 130 | 80 | 80 | ||
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Luxemburg | 50 | 90/110 | 110[A 4]/130 | 50 | 90/75[A 4] | 90/75[A 4] | |
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Malta | 50 | 80 | - | 60 | |||
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Niederlande | 50 | 80/100 | 120/130[A 12] | 80 | 90 | ||
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Norwegen | 50 | 80/90[A 13] | 90/100[A 14] | 80 | 80 | ||
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Österreich | 50 | 100 | 130 | 50 | 100[A 15]/80[A 16]/70[A 17]/80[A 18] | 100[A 19]/80[A 20] | |
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Polen | 50/60[A 21] | 90/100/120[A 22] | 140[A 23] | 70 | 80 | ||
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Portugal | 50 | 90/100 | 120 | 70/80 | 100 | ||
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Rumänien | 50 | 90/100 | 130 | 80 | 100 | ||
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Russland | 60 | 90 | 110 | 60 | 70 | 90 | |
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Schweden | 40/50/60[A 24] | 70/80/90/100/110[A 24] | 110/120[A 25] | 80 | 80 | ||
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Schweiz | 50 | 80/100 | 120[A 26] | 50 | 80 | 80 | |
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Serbien | 50 | 80/100 | 120 | ||||
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Slowakei | 50 | 90/130 | 130[A 27] | 90 | 90 | ||
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Slowenien | 50 | 90/110 | 130 | 80 | 80 | ||
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Spanien | 50 | 90/100 | 120[A 28] | 50 | 70/80 | 80 | |
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Tschechien | 50 | 90/130 | 130[A 29] | 80 | 80 | ||
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Ukraine | 60 | 90/110 | 130 | ||||
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Ungarn | 50 | 90/110 | 130 | 70 | 80 | ||
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Vereinigtes Königreich | 48 | 96/112 | 112 | 48 | 80/96 | 96 | |
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Zypern | 50 | 80 | 110 | 50 | 80 | 100 | |
In fast allen Staaten gibt es ein generelles Tempolimit für alle Straßentypen. Auf einigen Straßen wurde bis heute kein generelles Tempolimit eingeführt. Das bekannteste Beispiel sind die deutschen Autobahnen.
Auf der Isle of Man kennen selbst Nebenstraßen kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74.000 Einwohner fassenden Insel von 1993 bis 2003 112 Tote und 1042 (circa 1,4 % der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Ein Ende 2004 eingebrachter Vorschlag zur Einführung von Tempolimits stieß auf überwiegende Ablehnung und wurde nicht weiter verfolgt.
Kein generelles Tempolimit eingeführt haben zudem Afghanistan, Bhutan, Burundi, Haiti, Libanon, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Somalia, der indische Bundesstaat Uttar Pradesh und Vanuatu. In einigen dieser Länder bestehen aber durchaus punktuell Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In Tibet und im Northern Territory in Australien gab es bis 2007 kein generelles Tempolimit. Ebenso hatte der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verkehrsteilnehmer waren – wie etwa auf deutschen Autobahnen auch – trotzdem verpflichtet, „vernünftig“ zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen trotz fehlender Schilder zu verhängen; die Grenze hierfür lag oftmals bei 90 mph (145 km/h).
Ruanda besaß bis vor wenigen Jahren ebenfalls kein Tempolimit. 1996 zählte Ruanda zu den Ländern mit der geringsten Verkehrssicherheit weltweit, die Gründe hierfür waren allerdings sehr vielfältig. So fuhren nicht wenige Verkehrsteilnehmer alkoholisiert und es war normal, geltende Verkehrsregeln schlichtweg nicht zu beachten. Es herrschte also eine allgemeine Mentalität der Rücksichtslosigkeit. Das gesamte Straßennetz befand sich zudem in einem desolaten Zustand. Im Zuge eines umfassenden Programms zur Bekämpfung dieser Situation wurden 2001 auch Tempolimits - 40 km/h innerorts und 80 km/h über Land - eingeführt.
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Über generelle Tempolimits hinausgehende Tempolimits werden durch entsprechende Zeichen angezeigt. Fast überall auf der Welt wird hierzu ein kreisrundes Schild mit rotem Rand benutzt. In den Vereinigten Staaten und Kanada werden jedoch viereckige Zeichen verwendet.
Während in den meisten Ländern die Limits in km/h angezeigt werden, wird es in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben. Da Großbritannien dieselben Schilder wie das europäische Festland benutzt, kommt es bei Kontinentaleuropäern gelegentlich durch den fehlenden Hinweis auf die Maßeinheit zu Irritationen. Die Geschwindigkeit wird in der Regel als ganzes Vielfaches von fünf oder zehn angegeben, im deutschsprachigen Raum sind Zehnerschritte üblich.
Die Zeichen können durch unterhalb angebrachte Zusatzschilder in ihrer Gültigkeit beschränkt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Eine Beschilderung kann entweder dauernd oder zeitlich begrenzt – etwa an Baustellen – sein. Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf der Fahrbahn markiert werden. Sie haben aber nur Hinweis- oder Erinnerungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend.
Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“ oder durch ein anderes geschwindigkeitsregelndes Verkehrsschild (z. B. Ortsschilder). In einigen Ländern endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung ebenso wie Verbote an der nächsten Kreuzung oder Einmündung (z. B. Tschechische Republik).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.1) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.2) aufgehoben. Das in der Schweiz in Ortschaften existierende Zeichen «Generelle Höchstgeschwindigkeit» hat eine ähnliche Funktion wie das Zonenzeichen. In Schweden gibt es keine Beschilderung mit „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, nur Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Der Beginn des Ortsgebietes ist in Schweden auch mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschildert.
Geschwindigkeitsbegrenzungen stoßen bei vielen Verkehrsteilnehmern auf wenig Akzeptanz. Allerdings wird das Fahren mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit in vielen Statistiken als häufigste[5] oder zweithäufigste Ursache für tödliche Unfälle aufgeführt.
Um ein Einhalten des Tempolimits zu gewährleisten sowie zur Ermittlung und Verfolgung von Überschreitungen werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durchgeführt. Diese nutzen heute oftmals Hilfsmittel wie Radargeräte, Laserpistolen oder Abschnittskontrollen. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollzogen. Um den erzieherischen Effekt gegenüber der Bestrafung in den Vordergrund zu stellen, werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Im Schienenverkehr wird die Höchstgeschwindigkeit eines Zuges für jeden Streckenabschnitt im Buchfahrplan festgelegt. Weitere Einschränkungen können durch die vorübergehende Einrichtung von Langsamfahrstellen auf einem Abschnitt erfolgen oder für jede Fahrt durch Signale angezeigt werden (Geschwindigkeitsanzeiger).
Für die exakte Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Die meisten Bahnen haben zudem technische Einrichtungen, die ihn dabei unterstützen und kontrollieren, zum Beispiel in Deutschland durch die Geschwindigkeitsprüfabschnitte der punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) oder durch die Linienzugbeeinflussung. Mit dem European Train Control System ist ein europaweiter Standard vorgesehen.
In der Seeschifffahrt werden Geschwindigkeitsbeschränkungen in Küstennähe nicht nur zum Kollisionsschutz, sondern auch zur Vermeidung von Schäden durch Wellenschlag und Sog verhängt. Die Begrenzung auf Kanälen und in Flussmündungen ist meist nach Schiffstypen gestaffelt.
Auf die Einhaltung achten der Kapitän und gegebenenfalls der Lotse. Sofern ein zu schnelles Schiff noch innerhalb der Hoheitsgewässer gestellt wird, drohen Bußgelder und zivilrechtliche Ansprüche.
Auf freier See besteht kein Tempolimit.
In der Zivilluftfahrt ist für den Sichtflug in Deutschland in den meisten Lufträumen unter 3000 m (Luftraum D, E unter FL 100 und G) aus Sicherheitsgründen (Kollisionsvermeidung) eine Höchstgeschwindigkeit von 250 Knoten (circa 460 km/h) vorgeschrieben. Im kontrollierten Sichtflug und Instrumentenflug ist dank Radarführung durch die Flugverkehrskontrolle eine höhere Geschwindigkeit möglich - physikalisch bedingt bis knapp unter der Schallmauer (für moderne Verkehrsflugzeuge). In diesem Bereich befinden sich üblicherweise die Jets der kommerziellen Luftfahrt im Reiseflug. Eine Überschreitung der Schallgeschwindigkeit ist wegen des Überschallknalls im deutschen Luftraum für die zivile Luftfahrt nicht gestattet.
Im Gegensatz hierzu ist ein Durchbrechen der Schallmauer für militärische Luftfahrzeuge in großer Höhe (über FL 360, das entspricht 10.800 m) mit Radarführung möglich. Dabei sind dicht besiedelte Regionen zu vermeiden. Diese Flüge dienen überwiegend Systemtests nach der Wartung von Kampfflugzeugen.
Anders als bei Fahrzeugen senkt ein Tempolimit in der Luftfahrt nicht in allen Fällen den Treibstoffverbrauch. Flugzeuge arbeiten am wirtschaftlichsten in einer großen Flughöhe, da hier die Luft dünner und damit der Luftwiderstand geringer ist. Um trotz der dünnen Luft den notwendigen Auftrieb zu erhalten, müssen die Flugzeuge jedoch schneller fliegen als in niedriger Höhe. Dadurch steigt im wirtschaftlichsten Reiseflug eines Airliners seine Mindestgeschwindigkeit in die Nähe der Höchstgeschwindigkeit. Ein Tempolimit würde die Flugzeuge zu niedrigeren Flughöhen zwingen und damit den Kraftstoffverbrauch erhöhen.
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