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Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

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Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
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Gründung 23. April 1994
Trägerschaft staatlich
Ort Gotha (Sitz) - Fachbereiche Steuern, Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung /
Meiningen - Fachbereich Polizei
Bundesland Thüringen
Staat Deutschland
Rektor Willi Reinemann
Studenten 550
Website www.vfhs-thueringen.de
Gebäude der Hochschule in Gotha

Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Thüringer VFHs) ist eine verwaltungsinterne, nicht rechtsfähige Einrichtung des Freistaates Thüringen. Die Fachhochschule wurde im April 1994 durch Gesetz errichtet, untersteht der Aufsicht des Innenministeriums und hat ihren Sitz in Gotha.

Aufgabe der Fachhochschule ist die Ausbildung von Beamten des gehobenen Dienstes. Ihr Studienangebot richtet sich daher ausschließlich an beamtenrechtliche Laufbahnbewerber für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und an Aufstiegsbeamte aus dem mittleren Dienst.

Inhaltsverzeichnis

Abteilungen und Studienorte

Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung besteht aus den drei Abteilungen:

Mit Ausnahme des Fachbereichs Polizei gehören die Fachhochschuleinrichtungen KSAV und Steuern zum Organisationsverbund des Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha.

Rektor und Fachbereichsleiter

Amtierender Rektor der Thüringer VFHS ist zurzeit Willi Reinemann. Er ist gleichzeitig der Leiter des Fachbereichs Steuern. Die Leitung des Fachbereichs Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung hat Dr. Robert Klüsener inne. Den Fachbereich Polizei leitet Prof. Dr. Thomas Ley.

Organisation

Die Fachhochschule hat eine organschaftliche Verfassung mit einem Rektor und den Fachbereichsleitern sowie den Kollegialorganen Senat, gebildet von den Fachbereichsleitern, und Fachbereichsrat.

Studium

Das Studium wird grundsätzlich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt. Nach bestandener Laufbahnprüfung und bei entsprechender Übernahme kann dieses Beamtenverhältnis auf Probe und anschließend auf Lebenszeit fortgesetzt werden. Die erfolgreichen Absolventen erhalten von der Fachhochschule unabhängig von dieser Übernahmeentscheidung einen akademischen Diplomgrad mit dem Zusatz „FH“. Außerdem beteiligt sich die Fachhochschule an den Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten des Freistaates sowie an speziellen Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Die Ausbildung am Fachbereich Polizei besteht für Direktbewerber aus aus einem dreijährigen BA-Studium. Praxisaufsteiger studieren in einem zweijährigen BA-Studiengang. Das Studium umfasst fachwissenschaftliche und fachpraktische Studienzeiten. Ausbildungs- bzw. Studienbeginn ist der 1. Oktober des Jahres.

Weblinks

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