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Thüringer Verfassungsgerichtshof

BW

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist das Landesverfassungsgericht des Freistaates Thüringen. Sitz des Gerichts ist Weimar.

Inhaltsverzeichnis

Wahl

Der Präsident und die acht weiteren Mitglieder des Gerichts werden vom Thüringer Landtag mit Zweidrittelmehrheit auf fünf Jahre gewählt. Der Präsident und zwei weitere Mitglieder müssen Berufsrichter sein, drei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Die Wiederwahl ist zulässig.

Verfahrensarten

Das Gericht entscheidet über

  1. Individualverfassungsbeschwerden,
  2. Kommunalverfassungsbeschwerden,
  3. Organstreitigkeiten innerhalb des Landes,
  4. abstrakte Normenkontrollanträge auf Antrags eines Fünftels der Mitglieder des Landtages, einer Fraktion oder der Landesregierung,
  5. konkrete Normenkontrollanträge auf Vorlage eines Gerichts,
  6. Zulässigkeit von Volksbegehren,
  7. Verfassungsmäßigkeit von Untersuchungsaufträgen an einen Untersuchungsausschuss,
  8. Wahlprüfungsbeschwerden hinsichtlich der Landtagswahlen.

Siehe auch

Weblinks


50.9711.32Koordinaten: 50° 58′ 12″ N, 11° 19′ 12″ O

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