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Thomas Dieterich

Thomas Dieterich (* 19. Juni 1934 in Hirschberg/Schlesien) ist ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und Präsident des Bundesarbeitsgerichts.

Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer von Wolfgang Siebert betreuten Promotion nahm Dieterich im Jahre 1963 seine richterliche Tätigkeit als Richter und Direktor des Arbeitsgerichts Mannheim und Heidelberg und später als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht des Landes Baden-Württemberg auf.

1972 folgte die Ernennung Dieterichs zum Richter am Bundesarbeitsgericht, 1980 wurde er zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt und 1987 zum Richter am Bundesverfassungsgericht, dessen erstem Senat er bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts 1994 angehörte, gewählt. Als Präsident stand er dem ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 1999 vor. Vorgänger auf seiner Planstelle am Bundesverfassungsgericht war Helmut Simon; seine Nachfolgerin Renate Jaeger.

Dieterich wirkte maßgeblich an Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter,[1] zur Wahl des Ehenamens der Ehefrau,[2] zur richterlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen[3] und zum Schutz unerfahrener Personen bei Bürgschaften[4] mit.

Dieterich ist verheiratet mit der Rechtswissenschaftlerin und Politikerin Heide Maria Pfarr .

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ↑ BVerfGE 81, 242
  2. ↑ BVerfGE 84, 9.
  3. ↑ BVerfGE 84, 34.
  4. ↑ BVerfGE 89, 214.
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