|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Seine Bedeutung ist auf das Abstraktionsprinzip zurückzuführen, eine besondere Eigenheit des deutschen Rechts. Es besagt, dass das Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft keine Einheit bilden - auch wenn es sich dabei um einen einheitlichen Lebensvorgang handelt - sondern rechtlich voneinander zu trennen sind.
Dazu ein Beispiel: Wenn der Kunde K vom Bäckermeister B drei Brötchen erwirbt, betrachtet die Rechtswissenschaft diesen einheitlichen Sachverhalt unter verschiedenen Aspekten:
Dies bedeutet also, dass Kaufvertrag und Übereignung zwei verschiedene Vorgänge sind. Daher ist es nach deutschem Recht auch ohne weiteres möglich, das Eigentum erst lange nach Abschluss des Kaufvertrages übergehen zu lassen oder die Übereignung unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung vorzunehmen (Eigentumsvorbehalt).
Das Trennungsprinzip ist die Grundlage des Abstraktionsprinzips. Hierbei geht es um die Frage, ob die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts abhängig ist.
| |
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |