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Truchsess war ein Hofamt in der mittelalterlichen Hofgesellschaft. Der Ausdruck stammt von althochdeutsch truhtsâzo für ‚Vorgesetzter des Trosses‘ (lateinisch Dapifer, französisch Écuyer de cuisine, englisch Steward, niederländisch Aartsdrossaard).
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Es war ursprünglich die Bezeichnung für den Vorsteher der Hofhaltung und obersten Aufseher über die fürstliche Tafel. Im Wandel der Zeit erhielt das Amt weitere einflussreiche Funktionen. Zahlreiche Familien nahmen die Amtsbezeichnung als festen Bestandteil in den eigenen Familiennamen auf (siehe Adelsgeschlecht Truchseß). Dem Amt entspricht der Steward oder auch der Seneschall.
Im Heiligen Römischen Reich hatte seit der Krönung Ottos I. ein Fürst als Truchsess die erste Schüssel auf die Tafel des Kaisers zu setzen. Wie die übrigen Erzämter wurde auch dieses später erblich und mit einem Kurfürstentum verbunden, das Erztruchsessamt mit der Rheinpfalz. Als Friedrich V. von der Pfalz 1623 die Kur verlor, fiel das Erztruchsessamt an Bayern und 1706 infolge der Ächtung des Kurfürsten von Bayern wieder an die Pfalz, 1744 erneut an Bayern, das das Amt bis zur Auflösung des Reiches 1806 ausübte.[1]
Bezüge reichen bis ins 10. Jahrhundert zurück. Mittelhochdeutsch truh(t)säze, bzw. Althochdeutsch truh(t)sazo, truh(t)sezzo und Mittelniederdeutsch droste, drotsete. Es ist zusammengesetzt aus druhti "Schar (hauptsächlich das Gefolge eines Fürsten)" bzw. truht, bzw. druht "Gefolgschaft leisten" und säze "sitzen" (vgl. "Sasse" wie etwa in Freisasse). Bedeutung: "jemand, der in der Gefolgschaft sitzt" - möglicherweise schon ursprünglich "der der Gefolgschaft vorsteht".[2].
Wie bei den Kämmerern, wandelte sich auch bei den Mundschenken, Vorschneidern und Truchsessen das ursprünglich entgeltliche und einen dauerhaften Aufenthalt am Hofstaat der Habsburger bedingende Amt in einen Ehrendienst von Haus aus um. Doch war die Zahl dieser Hofwürdenträger niemals nur annähernd so groß als jene der Kämmerer.[3] Als mit dem Aufkommen des Gebrauches der Gabel das Zerlegen der Fleischstücke nicht mehr im Speisesaal, sondern in der Küche geschah, wurden Vorschneider überhaupt nicht mehr ernannt. Ebenso wurde von der Bestellung von Mundschenken abgesehen.[4]
Die Truchsessen, zu deren Erlangung auch erworbener inländischer Adel genügte, gehörten aber weiterhin zur „Tafelpartie“ und unterstanden als solche dem Obersthofmeister, von dem sie auch beeidigt wurden.
Gehörte der Bewerber um die Truchsessenwürde dem Beamtenstand an, so musste er wenigstens kaiserlicher oder königlicher Rat oder Hof- (Ministerial-)Sekretär sein.[5] War derselbe nicht angestellt, so musste er sonst eine ehrenvolle soziale Stellung einnehmen. Vor der Beeidigung hatte sich der ernannte Truchsess mit dem Erlage der vorgeschriebenen Taxe (Gebühr) auszuweisen,[6] worauf ihm auch das Truchsessenehrenzeichen ausgefolgt wurde.[7]
Die Truchsessen waren gleich den Kämmerern Hofwürden.[8] Sie waren zur Hoffolge verpflichtet, rangierten nach den Kämmerern, wurden „zur Tafel bedienung oder bey Festins zu Commissiarienstellen gebraucht“, hatten den Vorzug „den Hof zu Corteggiren“ und traten insbesondere bei der Zeremonie der „Speisung“ am Gründonnerstag in Funktion. Truchseß war demnach ebenso wenig wie Kämmerer ein bloßer Ehrentitel, sondern ein zu Dienstleistungen verpflichtendes und durch Eid bekräftigtes Dienstverhältnis, das im Taxpatent[9] direkt als „Ehrenamt“ bezeichnet wurde. Andererseits war auch die Truchsessenwürde keine staatliche „Auszeichnung“, sondern eine dem Hofrecht angehörende Dienst- und Ehrenverleihung.