|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Umweltgerechtigkeit ist die übliche deutsche Übersetzung des Begriffs „environmental justice“, der in den Vereinigten Staaten seit Anfang der 1980er-Jahre ein Problem im Schnittfeld von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitspolitik benennt. Es geht dabei vor allem um die unterschiedliche Umweltbelastung verschiedener sozialer bzw. ethnischer Gruppen und der Orte/Regionen, an/in denen sie wohnen. Fragen in diesem Zusammenhang lauten beispielsweise: Haben Arme und Sozialbenachteiligte mehr Umweltbelastungen? Warum? Mit welchen ökonomischen, politischen, sozialen, psychischen und gesundheitlichen Folgen? Was lässt sich dagegen unternehmen?
Inhaltsverzeichnis |
In der BRD wird seit Anfang der 2000er Jahre Gerechtigkeit wieder stärker problematisiert. Sie wird dabei meist - positiv oder negativ - auf Gleichheit bezogen. Damit müsste Ungleichheit für Gerechtigkeit relevant sein, was für soziale Ungleichheit breit akzeptiert wird, aber nicht für gesundheitliche oder umweltbezogene Ungleichheit. Aus deutscher Sicht ist es daher ungewöhnlich, dass in den USA Gerechtigkeit auch auf Umwelt bezogen wird.
Umweltgerechtigkeit wird in den USA seit den 1980er Jahren diskutiert und bezeichnet dort die Gleichbehandlung und Einbeziehung aller Einwohner eines bestimmten Gebiets in die Entscheidungsfindung eines umweltbeeinträchtigenden Projekts (z. B. Müllverbrennungsanlage, Raffinerie, etc.) unabhängig von ihrer Rasse, ihrer Ethnie, ihrem Einkommen oder ihrem Ausbildungsniveau. Themen sind vor allem die soziale und räumliche (sozialräumliche) Verteilung von Umweltlasten und Umweltgütern (Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit) und das Zustandekommen von Entscheidungen, die bestimmten Orten und sozialen Gruppen ein Mehr an Umweltbelastungen zumuten (Aspekt der Verfahrensgerechtigkeit). EJ-Programme fördern den Schutz von menschlicher Gesundheit und Umwelt durch Hilfe zur Teilnahme an öffentlichen Aushandlungsprozessen. Sie tun dies insbesondere durch die Verbreitung von umweltrelevanten Informationen und gezielte Ausbildung betroffener Gemeinden und Wohnquartiere.
Umweltbelastungen sind erfahrungsgemäss sozialräumlich ungleich verteilt:
In den USA werden neben dem meist verwendeten Begriff „environmental justice“ weitere Begriffe mit ähnlicher Bedeutung verwendet: „environmental inequity“ (politisch abschwächend), „environmental discrimination“ und „environmental racism“ (politisch verstärkend). Inhaltlich bestehen Beziehungen zu „environmentalism of the poor“ (Martinez-Alier 2005) und „popular environmentalism“ (Carruthers 2008). Der englische Begriff „ecological justice“ bzw. „eco-justice“ entstammt einer anderen Theorietradition („deep ecology“) und meint etwas sehr anderes.
Die übliche deutsche Übersetzung von „environmental justice“ ist „Umweltgerechtigkeit“; daneben wird auch „umweltbezogene Gerechtigkeit“ verwendet. „Ökologische Gerechtigkeit“ (als Übersetzung von „ecological justice“) hat einen weiten und heterogenen Bedeutungsumfang und darf nicht mit „Umweltgerechtigkeit“ verwechselt werden.
Die Umweltgerechtigkeits-Bewegung der USA hat zwei Wurzeln: einerseits die „schwarze“ Bürgerrechtsbewegung, die einen (oft verdeckten) Rassismus auch in vielen umweltrelevanten Entscheidungen und Praktiken entdeckte; andererseits die „weiße“ Anti-Giftmüll-Bewegung (Szasz 1994), die sich dagegen wehrte, dass die giftige Hinterlassenschaft der boomenden US-Chemieindustrie mehr oder weniger legal in Wasser, Boden, Luft „entsorgt“ wurde.
Historische Auslöser waren weitbekannte Fälle von sozialdiskriminierender Umweltverschmutzung, wie Love Canal, Warren County oder Woburn. Auch die von Hurricane Katrina 2005 ausgelöste Flutwelle in New Orleans, die vor allem bei der afroamerikanischen Bevölkerung - die eher in Überflutungsgebieten wohnt - viele Opfer forderte, galt als erneuter Beweis für fortdauernde Umweltungerechtigkeit.
Aber nicht nur solche historischen Umweltskandale sind Anlass zur Problematisierung, sondern auch die „normale“ Häufung von Autobahnen, Fabriken, Kraftwerken, Windfarmen, Tanklagern, Schrottplätzen, Klärwerken, Schweinemastanlagen, etc. in/neben Wohngebieten von Armen und „ethnischen Minderheiten“ gilt als skandalöse Diskrminierung.
Wissenschaftliche Studien zu Umweltgerechtigkeit fragen z.B. nach folgenden: der Verteilung bestimmter Umweltbelastungen auf unterschiedliche Orte (mit unterschiedlicher Bevölkerungsstruktur); der Entstehung sozialdiskriminierender Ungleichverteilungen von Umweltbelastungen; der Aufteilung der Kosten und Gewinne von Umweltverschmutzung; dem Vorkommen von umweltbedingten Krankheiten unter verschiedenen sozialen Gruppen.
Der Begriff der Umwelt ist dabei weit gefasst zu verstehen und kann so verschiedene Dinge meinen wie die Atemluft als globales öffentliches Gut oder die allernächste Umgebung des eigenen Wohnraums. Das Adjektiv „umweltgerecht“ beschreibt ein Verhalten oder Verfahren, welches sich im Einklang mit der Umwelt befindet. Dem gegenüber betont das Substantiv „Umweltgerechtigkeit“ den Bezug auf den Menschen und ist daher anthropozentrisch.
In Berlin gibt es inzwischen ein erfolgreiches Koopperationsprojekt von einerseits zwei Senatsverwaltungen (SenGUV, SenStadt) mit andererseits mehreren Universitäten (u.a. HU Berlin, TU Berlin, Uni Leipzig), das Umweltgerechtigkeit in Berlin zum Thema hat (Klimeczek 2010).
Empirische Hinweise auf umweltgerechtigkeits-relevante Verteilungs- und Verfahrensmängel können - bei entsprechendem politischen Willen - zu Konsequenzen in Umwelt-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Baupolitik, etc. führen.
Überlegungen zur Umweltgerechtigkeit schließen oft das Verursacherprinzip mit ein. Wer für einen Umweltschaden verantwortlich ist, soll seine Beseitigung und eventuell entstandene weitere Kosten selber tragen und nicht zur Behebung der Allgemeinheit überlassen, also einer Umwelthaftung unterliegen. Als Beispiel für dieses Prinzip ist das Regelwerk der Europäischen Union zu nennen, das in der Richtlinie 2004/35/EG ausdrücklich darauf verweist.[1]
Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich z.B. sagen, dass Niedrigverdiener, die in schlechten Wohnungen leben müssen, ebenso wenig Umweltgerechtigkeit erfahren wie Menschen in Entwicklungsländern, die besonders stark unter der globalen Erwärmung leiden, sie jedoch kaum mit verursacht haben.
Im Sinne gerechtigkeitstheoretischer Argumentation kann ebenfalls gefordert werden, dass Menschen oder Unternehmen, die in besonderer Weise von natürlichen Ressourcen profitieren, die Allgemeinheit an diesem Profit voll beteiligen sollen. Dahinter steht die Überlegung, dass die natürliche Umwelt nicht als normale Ware zu betrachten ist und daher auch niemandem als exklusivem Eigentum gehören kann. Dieser Bestandteil der Umweltgerechtigkeit findet sich beispielsweise in der Debatte über Biopiraterie wieder, bei der ein Konfliktpunkt die Erteilung von Patenten auf einzelne Gene ist.