| Basisdaten
|
| Titel: |
Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
|
| Kurztitel: |
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
|
| Abkürzung: |
35. BImSchV
|
| Art: |
Bundesrechtsverordnung
|
| Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland
|
| Erlassen aufgrund von: |
§ 40 Abs. 3 BImSchG, § 6 Abs. 1 StVG
|
| Rechtsmaterie: |
Umweltrecht, Verkehrsrecht
|
| Fundstellennachweis: |
2129-8-35
|
| Datum des Gesetzes: |
10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218)
|
| Inkrafttreten am: |
1. März 2007
|
| Letzte Änderung durch: |
Art. 1 ÄndVO vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793)
|
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. Dezember 2007 (Art. 2 ÄndVO vom 5. Dezember 2007)
|
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
|
Deutsche Städte mit Umweltzonen
(Stand: Januar 2012)
Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Langtitel: Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 35. BImSchV, umgangssprachlich auch: Feinstaubverordnung) ermöglicht die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub. Solche Maßnahmen können Teil eines Luftreinhalteplans sein und sind aufgrund europäischer Richtlinien (z.B. 2008/50/EG) nicht nur vorgeschrieben, sondern auch von Bürgern auf dem Rechtsweg einklagbar.[1] Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass nur Kraftfahrzeuge mit entsprechender Euro-Abgasnorm und ggf. Katalysator oder Rußfilter in eine Umweltzone einfahren. Umweltzonen sind stark umstritten, da in wissenschaftlichen Studien die beanspruchte Verbesserung der Luftqualität nicht erkennbar war [2].
Grundlagen und Zweck
Die deutsche Bundesregierung verabschiedete die Verordnung am 10. Oktober 2006, nachdem der Bundesrat ihr nach Änderungen und einer Entschließung mit Kritik an der Stickoxidreduzierung zugestimmt hatte. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.[3]
Ermächtigungsgrundlagen sind § 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (insoweit ist die Verordnung von der Bundesregierung erlassen) und verschiedene Ermächtigungsnormen des Straßenverkehrsgesetzes (insoweit sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Verordnungsgeber).
Es handelt sich um eine sogenannte „Artikelverordnung“: Als ihr Artikel 1 enthält sie die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV) – umgangssprachlich Plakettenverordnung –, Artikel 2 enthält verschiedene Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung.
Der Zweck der Verordnung erschließt sich aus § 40 Abs. 1 BImSchG. Danach beschränkt oder verbietet die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach § 47 Abs. 1 oder 2 BImSchG dies vorsehen. Allerdings wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge festzulegen.
Diesem Zweck dient die 35. BImSchV: Sie regelt insbesondere
Ergänzend wurden per Änderung der Straßenverkehrsordnung neue Verkehrszeichen eingeführt.
Feinstaubplakette
Dacia Logan MCV mit Feinstaubplakette hinter der Windschutzscheibe
Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber (Plaketten) gekennzeichnet sind. Diese müssen bei betroffenen Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.
Erwerb
Die Feinstaubplaketten können für einen Beitrag von sieben Euro unter anderem bei den Zulassungsbehörden, den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den Abgasuntersuchung-berechtigten Werkstätten erworben werden, letztere sind jedoch preislich ungebunden. Hierzu ist, bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen, die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig; bei Lkw-Maut-pflichtigen Fahrzeugen auch durch die entsprechenden Dokumente. Es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.
Verschiedene Verwaltungen ermöglichten es, die Plakette online zu bestellen und zugesandt zu bekommen. Dies ist unter anderem möglich in Dortmund, Berlin,[4] München, Oberhausen, Stuttgart,[5] dem Landkreis Ludwigsburg,[6] dem Märkischen Kreis, Karlsruhe[7] und Köln.[8] Jede Stelle kann die Plakette für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug ausstellen. Auch in unabhängigen Shops[9] kann man die Plakette online bestellen.
Merkmale
Die Plaketten sind fälschungserschwerend und werden beim Versuch des Entfernens zerstört. Vor Aushändigung der Plakette wird das entsprechende Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem lichtechten Stift in die Plakette eingetragen.
Weitere Merkmale:
- Plaketten-Durchmesser: 80 Millimeter, schwarz umrandet,
- Strichdicke der Umrandung: 1,5 Millimeter
- Ziffer der Schadstoffgruppe: Höhe 35 Millimeter, Schrift DIN 1451
- Schriftfeld: 60 × 20 Millimeter
- Schrift: schwarz RAL 9005, lichtecht
- Plakettenfarbe: weiß RAL 9010, lichtecht
- lichtechte Farben der Untergründe
- Schadstoffgruppe 2: verkehrsrot, RAL 3020
- Schadstoffgruppe 3: verkehrsgelb, RAL 1023
- Schadstoffgruppe 4: verkehrsgrün, RAL 6024
Schadstoffgruppen
| Schadstoffgruppe 1
|
|
|
Emissionsschlüsselnummern:
- Fahrzeuge mit Ottomotor: 0, 03–13, 15, 17, 88, 98
- Fahrzeuge mit Dieselmotor: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
|
| Schadstoffgruppe 2
|
|
|
Emissionsschlüsselnummern:
- Fahrzeuge mit Ottomotor: (nicht vorgesehen)
- Fahrzeuge mit Dieselmotor: 25–29, 35, 41, 71
|
| Schadstoffgruppe 3
|
|
|
Emissionsschlüsselnummern:
- Fahrzeuge mit Ottomotor: (nicht vorgesehen)
- Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44–52, 72
- Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe): 14, 16, 18, 21, 22, 25–29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
|
| Schadstoffgruppe 4
|
|
|
Emissionsschlüsselnummern:
- Benziner: 01, 02, 14, 16, 18–70, 71–75*, 77
- Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53–70, 73–75
- Diesel mit Partikelfilter
- PM1: 49-52, 27**
- PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44–48, 67–70
- PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53–66
|
Erläuterungen:
- 75*: Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)[10]
- 27**: Laut BMVBS[11] können Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer „27“ bzw. „0427“, einer Klartextbezeichnung „96/69/EG I“ und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 Kilogramm nach Nachrüstung eines Partikelfilters der Stufe PM1 die grüne Plakette bekommen (Fahrzeuge unter 2500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht erreichen durch Filternachrüstung weiterhin nur „gelb“). Die Sonderregelung ermöglicht die Aufrüstung von „rot“ auf „grün“.
|
Kraftfahrzeuge mit Ottomotor ohne Katalysator, mit ungeregeltem Katalysator und mit dem US-Kat der ersten Generation mit den Schlüsselnummern 03 und 11 erhalten keine Plakette. Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge mit Gas-, Elektro- und Brennstoffzellen- oder Wasserstoffantrieb. Für diese Fahrzeuge und alle anderen Benzin-Kraftfahrzeuge mit der Emissionsklasse Euro 1 oder höher gibt es eine grüne Plakette. Da Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor wesentlich höher am Feinstaub-Ausstoß beteiligt sind, sind die Zuordnungen hier differenzierter und strenger.
Die vier Schadstoffgruppen werden in Anhang 2 der 35. BImSchV anhand der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen EU-Richtlinien definiert. Die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Richtlinie ist gegenüber der Ausgabestelle allerdings durch die Emissionsschlüsselnummern des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister für Verkehr eine Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen im Verkehrsblatt bekanntgemacht (VKBl. 2006 S. 867). Die Schadstoffgruppen der Verordnung sind nicht identisch zu den bestehenden Emissionsklassen.
Die Emissionsschlüsselnummern lassen sich herausfinden
- bei älteren Fahrzeugscheinen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“ und
- bei neueren Zulassungsbescheinigungen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: Teil I, die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.
Für Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen und Busse) gelten andere Schlüsselnummern, beispielsweise die nebenstehende Tabelle[12] gilt für Personenkraftwagen (und Wohnmobile unter 2,8 Tonnen).
Bei Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist die Schadstoffgruppe nicht immer eindeutig aus den Fahrzeugpapieren erkennbar. Aus diesem Grund kommt hier ein vereinfachtes Verfahren zum Einsatz, das sich am Jahr der Erstzulassung orientiert. Eine Hilfestellung dazu bietet der TÜV.[13]
Alte Kat-Personenkraftwagen und Freigabe durch Europäische Union
Für frühe G-Kat-Fahrzeuge mit Schlüsselnummern 01, 02 sowie 77 war es seitens des Gesetzgebers anfangs versäumt worden, eine Zulassung bei der Europäischen Union zu beantragen. Seit dem 8. Dezember 2007 können jedoch auch für diese Fahrzeuge Plaketten beantragt werden.[14] Dies betrifft überwiegend Fahrzeuge, die in den 1980er und frühen 1990er Jahren gebaut worden sind. Sofern diese Fahrzeuge mit einem sogenannten geregelten Katalysator (G-Kat) ausgerüstet sind, wird auch die grüne Plakette zugeteilt.[15]
Personenkraftwagen mit G-Kat und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11
wurde teilweise noch bis 31. Dezember 2009 die freie Fahrt in den Umweltzonen ohne Plakette gestattet.
Umweltzone
Die deutschen Kommunen dürfen in Ballungsräumen Umweltzonen einrichten, um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Fahrzeuge, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmen fallen, dürfen in die ausgeschilderten Umweltzonen nicht einfahren bzw. sich in ihnen befinden.[16] Gibt ein Zusatzschild Ausnahmen für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppe an (siehe unten), dürfen diese Kraftfahrzeuge einfahren, wenn die Plakette sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt ist.
Ein Stufenplan zu den entsprechenden Luftreinhalteplänen sieht eine Ausweitung des Fahrverbots in zeitlichem Rhythmus vor, so dass nach der ersten Stufe (Fahrverbot von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1) in einer zweiten Stufe auch die Fahrzeuge mit roten Plaketten und in einer dritten Stufe auch die Fahrzeuge mit gelben Plaketten von einem Fahrverbot betroffen sein werden.
Auch in anderen EU-Staaten gibt es Umweltzonen, die sich von der deutschen Regelung teilweise unterscheiden: Niederlande (12), Österreich (1), Dänemark (5), Schweden (6), Großbritannien (3) und Italien (12 Regionen).[17]
Ursachen für die Einführung
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ließen sich 2004 jährlich weltweit 370.000 vorzeitige Todesfälle auf eine hohe Feinstaubbelastung zurückführen.[18]
Die EU-Luftqualitätsrichtlinie von 1999 schreibt eine Senkung der Feinstaubbelastung vor.[19]
In Deutschland wurde bis vor einigen Jahren in zahlreichen Großstädten eine häufige Überschreitung der EU-Feinstaubgrenzen gemessen, z. B. in München, Dortmund, Cottbus, Bremen und Berlin. Für die Einführung von Umweltzonen, die die Feinstaubbelastung eindämmen sollen, fehlte jedoch bisher in Deutschland die entsprechende gesetzliche Grundlage.
Umweltzonen in Deutschland
Amtliches Verkehrszeichen einer Umweltzone für Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette
Beschilderung zur Umweltzone in Berlin, die nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt - Aufnahme von Oktober 2010
Mehrere deutsche Großstädte hatten angekündigt, im Jahr 2007 Umweltzonen einzuführen. Diese Pläne wurden – wegen teilweise unklarer Vorschriften bzw. fehlender Ausnahmeregelungen – auf 2008 (z. B. Stuttgart,[20] Berlin,[21] Duisburg[22]) oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Andere Städte hingegen (zum Beispiel die Stadt Aachen) lehnen die Einrichtung einer Umweltzone bewusst ab.[23]. Auch Dresden hat sich gegen die Umweltzone entschieden. [24]
- Berlin führte am 1. Januar 2008 eine Umweltzone ein: im Innenstadtbereich (innerhalb des S-Bahn-Rings) dürfen sich nur Fahrzeuge mit Plakette bewegen. 80 Prozent der in der Hauptstadt zugelassenen Fahrzeuge fallen unter diese Regelung. Seit dem 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Berliner Umweltzone fahren.
- die Stadt Köln führte zum 1. Januar 2008 eine Umweltzone ein[25]: Das Innenstadtgebiet linksrheinisch sowie die rechtsrheinischen Stadtteile Deutz und Mülheim dürfen nun grundsätzlich ohne Plakette nicht mehr befahren werden. Die Umweltzone durfte auch 2010 noch mit roter Plakette befahren werden. Das Fahrverbot wurde 2010 nicht ausgeweitet.[26] Im Juli 2011 einigten sich Stadtverwaltung und Berzirksregierung darauf, dass ab Januar 2013 Autos mit roter Plakette nicht mehr in die Umweltzone fahren dürfen und ab Juli 2014 nur noch Autos mit grüner.[27] Zum 1. April 2012 wird die Zone außerdem auf ein Gebiet von 88 Quadratkilometern ausgeweitet.
- Die Landeshauptstadt Hannover führte zum 1. Januar 2008 eine Umweltzone ein.[28] Begrenzt wird sie im Wesentlichen im Westen, Süden und Osten durch den Schnellstraßenring (West-, Süd- und Messeschnellweg) sowie im Norden durch die Straße Sahlkamp. Der Westschnellweg verläuft teilweise innerhalb der Umweltzone (zwischen Deisterplatz und Ricklinger Kreisel).[29] Zunächst durften Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette diesen Bereich befahren, seit dem 1. Januar 2009 nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette, seit dem 1. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette. Alle Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen waren bis zum 31. Dezember 2008 vom Verbot ausgenommen. Ferner waren alle Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen, Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Dauerkennzeichen sowie alle Reise- und Linienbusse bis zum 31. Dezember 2009 vom Verkehrsverbot ausgenommen.
- Am 12. Januar 2008 wurde in Dortmund eine Umweltzone eingeführt. Mit einer Länge von etwa 300 Metern ist sie wohl die kleinste Umweltzone. Diese dürfen Fahrzeuge mit grüner oder gelber Plakette durchfahren.[30]
- Am 1. Oktober 2008 wurde in Frankfurt am Main die Umweltplakette[31] innerhalb des sogenannten Autobahnrings,[32] bestehend aus den Autobahnen A 3, A 5 und A 661, eingeführt. Die Umweltzone wurde zum 1. Januar 2010 verschärft (gelbe oder grüne Plakette benötigt) und soll zum 1. Januar 2012 (grüne Plakette) weiterhin verschärft werden.
- In Osnabrück wurde die Umweltzone mit dem 4. Januar 2010 eingeführt[38]
- Die Stadt Kassel forderte vom Land Hessen die Einrichtung einer Umweltzone Kasseler Becken zum 1. Januar 2010 auch ohne die Zustimmung einzelner betroffener Gemeinden.[39]
- die Stadt Nürnberg plante lange, in ihrem Innenstadtbereich eine Umweltzone einzuführen. Da die Belastung mit Rußpartikeln an der unteren Grenze war[40] und infolge des technischen Fortschritts und der Abwrackprämie weiter abnahm, verzichtete Nürnberg im Januar 2010 auf deren Einführung.[41][42]
- Die Stadt Leipzig plante zeitweise, zum 1. Januar 2011 nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette die Zufahrt fast zum gesamten Stadtgebiet innerhalb des Autobahnrings zu gestatten.[43] Angesichts vieler Bedenken über die wirtschaftliche Zumutbarkeit sollen einige Flächen zunächst auch mit der gelben Plakette befahren werden dürfen. Der Luftreinhalteplan mit den konkreten Festlegungen musste entsprechend den Vorgaben des Freistaates Sachsen von der Stadt Leipzig bis Ende Dezember 2009 vorgelegt werden.</br>Die Einführung der Umweltzone in Leipzig wurde zum 1. März 2011 vollzogen und zwar ausschließlich mit grüner Plakette. Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die die Vorgaben nicht erfüllen, werden erteilt, um Unternehmen wirtschaftliche Nachteile zu ersparen.[44]
- Die beiden größten Städte in Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) und Magdeburg, führten zum 1. September 2011 je eine Umweltzone ein. Das Verbot gilt vorerst nur für Fahrzeuge ohne oder nur mit roter Umweltplakette. Ab 2013 sollen beide Zonen dann verschärft werden und die Einfahrt in die Städte nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette erlaubt sein.[47]
- Ab Oktober 2012 führt mit der Landeshauptstadt Erfurt auch die erste Stadt in Thüringen eine Umweltzone ein. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Innenstadt fahren.[48]
Eine Liste und eine Karte von bestehenden und geplanten Umweltzonen führen beispielsweise Internet-Seiten des Umweltbundesamtes [49] bzw. des ADAC [50].
* Am 01.01.2012 wurden die bestehenden Umweltzonen in Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim a.d.R., Oberhausen und Recklinghausen zu einer einzigen Umweltzone zusammengefasst. Zusätzlich wurden neue Bereiche in Castrop-Rauxel, Gladbeck, Herten und Herne eingebunden.
Verkehrszeichen
Die Feinstaubverordnung bewirkte eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. Das bisherige Zeichen 270 (Verkehrsverbot bei Smog) wurde durch die neuen Zeichen 270.1 und 270.2 ersetzt, die den Beginn und das Ende einer Umweltzone anzeigen. Hier gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, sofern nicht bestimmte Ausnahmekriterien erfüllt werden. Zeichen 270.1 kann durch ein Zusatzzeichen ergänzt werden, das Fahrzeuge mit einer entsprechend angezeigten Plakette ebenfalls von dem Fahrverbot ausnimmt.
Ausnahmen
Trabant in der Kölner Umweltzone, mit Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde
Von Verkehrsverboten sind gemäß der Verordnung folgende Fahrzeuge ausgenommen:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren etc.)
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können (Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Fahrzeuge der Straßenbauverwaltung usw.)
- Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden.
- Old- und Youngtimer, die entweder ein H-Kennzeichen haben und somit mindestens 30 Jahre alt sind, oder die mit roter „07er Nummer“ bewegt werden
- zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt
- Diplomatenfahrzeuge[51]
- Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 03, 04, 09, 11 per Allgemeinverfügung Deutscher Städtetag[52]
Weiterhin sind für Anwohner und Gewerbetreibende Ausnahmen vom Fahrverbot in manchen Umweltzonen möglich, sofern für das Fahrzeug keine Möglichkeit der Nachrüstung besteht und es bereits vor der Einführung der Umweltzone auf den Halter zugelassen war.
Eine solche Regelung für Anwohner besteht unter anderem in Berlin, Köln und München.[53][54][55]
In Bremen und Hannover ist für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung nachzuweisen, dass die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.[56][57]
In Leipzig gelten die bundesweiten Ausnahmeregelungen, sowie spezielle Leipziger Ausnahmen, wie Autos, die bereits auf gelbe Plakette nachgerüstet wurden oder Autos von frisch zugezogenen Bewohnern.[58][59]
Verstoß
Ein Befahren der Umweltzone ohne Plakette kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden. Zur Einführung der Umweltzonen galt und gilt in einigen Kommunen eine Übergangsregelung.
Strittig war indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kannte unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, war die Rechtslage nicht eindeutig, um auch das Parken eines Fahrzeuges ohne Plakette ahnden zu können. Zudem kannte der Bußgeldkatalog in Nr. 153 nur das zum 1. März 2008 gestrichene Zeichen 270, nicht aber die beiden die Umweltzone umschließenden Zeichen 270.1 und 270.2. Um hier Rechtsklarheit zu schaffen wurde zum 1. Februar 2009 der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.
Damit gilt seit dem 1. Februar 2009 folgende an den Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1) angelehnte Regelung[60]:
- Bußgeldkennzahl: 141621
- Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
- § 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
- Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
- Punkte: 1
Bis zum 31. Januar 2009 galt entsprechend zum Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1) folgende Regelung:
- Bußgeldkennzahl: 141621
- Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt.
- § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
- Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
- Punkte: 1
Nach Datenlage im Kraftfahrt-Bundesamt wurden wegen unerlaubtem Fahren in einer Umweltzone im Jahr 2008 im Verkehrszentralregister insgesamt 6.259 Verstöße eingetragen. Aufgeschlüsselt ergeben sich 5.955 Personen mit einem Verstoß, 135 Personen mit zwei Verstößen, 7 Personen mit drei Verstößen, 2 Personen mit vier Verstößen und 1 Person mit fünf Verstößen im Jahr 2008.[61]
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 54666 Verstöße gegen die Umweltzonenregelung in das Verkehrszentralregister eingetragen.
Davon entfielen allein 10.309 auf Bremen, 6.011 auf Berlin und 5.098 auf Frankfurt am Main.[62]
Da sich das rechtmäßige Führen einer Plakette ohne Einblick in die Fahrzeugpapiere oder Datenbankabfrage im Verkehr nicht überprüfen lässt, liegt keine Statistik zur missbräuchlichen Verwendung von Plaketten vor.
Finanzielle Betrachtung der Umweltzone
- Gesamtkosten: 12,1 Milliarden Euro wurden von der Universität Duisburg-Essen im Jahr 2009 geschätzt, [63][64]
- Primärkosten: Verwaltungsaufwand: 10,6 Mio Euro; Plaketten: 79 Mio Euro
- Sekundärkosten: 11,9 Milliarden Euro, darin enthalten sind die Wertverluste der nicht umrüstbaren Fahrzeuge.
- Gewinne: Ein Bezifferung der eingesparten Kosten, z.B. durch die jährlich ca. 144 in Berlin und jährlich ca. 30 in München vermiedenen vorzeitigen Todesfälle[65] oder im Gesundheitswesen durch möglicherweise weniger Stress- oder Atemwegserkrankungen ist noch nicht publiziert worden.
Diskussion
Das Thema wird in der Öffentlichkeit heftig diskutiert, hier gibt es eine Reihe von Fürsprechern und Gegnern. Teilweise sind die vorgebrachten Argumente auch widersprüchlich: Während von einer Seite der Automobilindustrie vorgeworfen wird, an der Verordnung Einfluss gehabt zu haben, um die Verkäufe anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern,[66] wehrt sich die Automobilindustrie gegen die Verordnung, da Fahrzeuge mit höheren Umweltstandards schwer verkäuflich seien[67].
Die Abschaffung der Umweltzonen wird von einzelnen lokalen Bürgerschaftsfraktionen gefordert [68], doch auch in der CDU gibt es hierzu lokal unterschiedliche Haltungen [69].
Nach Angaben des Internationalen Bustouristik Verbandes haben etwa drei Viertel aller deutschen Reisebusse noch keine grüne Plakette (Stand: Oktober 2011).[70]
Die gesundheitlichen Auswirkungen werden beim Thema Feinstaub diskutiert.
Pro 35. BImschV
- Umweltzonen sollen die Feinstaubbelastung an Orten, wo sie besonders hoch ist, lokal senken. Laut Angaben des Sachverständigenrats für Umweltfragen sei der Hauptverursacher für die Belastungen mit Stickstoffdioxid und Feinstaub in den städtischen Ballungsgebieten nach wie vor der Straßenverkehr. Umweltzonen hätten unter den lokalen, verkehrsbezogenen Maßnahmen das größte Minderungspotential bei PM10- und NO2-Immissionen.[71] Andere Quellen berichten von einem Anteil von 9% des Straßenverkehrs an den Feinstaubemissionen.[72]
- Für die Umweltzone München hat eine Studie des Helmholtz Zentrums München anhand der PM10-Werte von Oktober 2008 bis Januar 2009 im Vergleich zu den Vorjahreswerten eine Erhöhung der Feinstaubbelastung an den zwei verkehrsnahen Messstandorten festgestellt. Dies führen die Autoren auf Inversionswetterlagen mit niedriger Windgeschwindigkeit zurück, die im Winter 2008/2009 fast doppelt so häufig auftraten wie im Vorjahreszeitraum (300/560 Stunden über 4 Monate). Durch Vergleich mit einer Messstation am Stadtrand von München, die vor allem die Hintergrundbelastung ermittelt, wurde unmittelbar an den stark belasteten Standorten Stachus und Prinzregentenstraße mittels entsprechender Annahmen eine lokale Verminderung der Feinstaubbelastung um etwa 10 % berechnet. [73]
- Nach Aussage der Berliner Umweltsenatorin Katrin Lompscher sei in Berlin durch die Umweltzone im Jahr 2008 verglichen mit dem Vorjahr der Dieselrußausstoß um 28%, der Stickoxidausstoß um 18 %, der Fahrzeugbestand ohne Plakette bei Pkw um 58% und bei Nutzfahrzeugen um 29% zurückgegangen. „Das Minderungspotenzial [exakter: Die relative Emmissionsminderung des verkehrsbedingten Feinstaubanteils innerhalb der Fahrverbotszone einschließlich der Verlagerungseffekte nach außen] der Umweltzone Stufe 1 konnte damit trotz Ausnahmegenehmigungen bei Dieselrußpartikeln zu 81 % und bei Stickoxiden zu 89 % ausgeschöpft werden.“ Dadurch sei an Hauptverkehrsstraßen die Konzentration von Feinstaub um etwa 3% und von Stickstoffdioxid um etwa 10% gesunken.[74] Laut Angaben des ADAC seien bei der Feinstaubkonzentration in Berlin im Jahresvergleich 2008 zu 2007, je nach Messstation, ein Rückgang von bis zu 4,7 % und eine Zunahme von bis zu 5 % zu verzeichnen gewesen.[75]
Kontra 35. BImschV
- Der ADAC kritisiert, dass Umweltzonen nach seinen Messungen nichts gebracht hätten, und auch offizielle Stellen noch für keine Stadt eine nennenswerte Verringerung der Feinstaub- und NO2-Belastung melden könnten. Umweltzonen hätten hohen Verwaltungsaufwand für Kommunen und existentielle Nachteile für viele Autofahrer gebracht. Verschärfungen brächten keine spürbaren Effekte, da nur wenige Pkw eine gelbe oder rote Plakette hätten. Wegen des technischen Fortschritts nehme die Schadstoffbelastung seit Jahren auch ohne Umweltzonen ab. Eine gezielte Förderung alternativer Antriebe, öffentlicher Nahverkehrsangebote, grüner Wellen und des Radverkehrs bringe erheblich mehr als Umweltzonen. [76] Eine Untersuchung des Vereins habe 2009 nach Ergeben, dass eine Verbesserung der Luftqualität nachweislich nicht eingetreten sei und im Rahmen der Messgenauigkeit liege. Er verglich die Änderung der Jahresmittelwerte von 2007 und 2008 von Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) bei Städten mit Umweltzone mit nahe gelegenen Städten ohne Umweltzone.[77] Für die Abschaffung der Umweltzonen bzw. Umweltplaketten sprachen sich 47 Prozent der Befragten einer Umfrage der ADAC-Mitgliederzeitschrift „Motorwelt“ aus.[78]
- Laut eines Erfahrungsberichts zur Umweltzone München seien bislang keine signifikanten Veränderungen der Feinstaubbelastung zu erkennen. Witterungsbedingungen und weitere Störparameter (Baustellen und Umleitungen, Änderungen der Verkehrsstärke und -zusammensetzung, schwankende Einflüsse von weiteren Emittenten wie Gebäudeheizung und Winterdienst auf Straßen sowie Sekundärpartikelbildung) hätten einen größeren Einfluss auf die Messergebnisse.[79]
- Das Fraunhofer-Institut sieht, nach einer Untersuchung der Umweltzone Ulm im Auftrag der örtlichen Industrie- und Handelskammer, einen Zielkonflikt zwischen der im Fokus der Verordnung stehenden Feinstaubbelastung und dem Stickoxid-Ausstoß. Die Senkung der Feinstaubwerte würde mir steigenden Stickstoffdioxid-Werten einhergehen. Erst mit der Euro-6-Norm sei auch eine Senkung der Stickstoffdioxid-Werte zu erwarten. Andere Maßnahmen, insbesondere ein flüssiger Verkehrsfluss, hätten einen bedeutend größeren Einfluss auf den Stickstoffdioxid-Ausstoß.[80] Die Stadt prüft die Aussetzung der Umweltzone.[81]
- Die Einstufung der Fahrzeuge beruhe auf dem unrealistischen Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ)[82].
- Gegen eine EU-weite Umweltzone spreche laut Angaben der Europäischen Umweltagentur, dass – unter Einbeziehung der Gebiete ohne Grenzwertüberschreitung – im EU-weiten Durchschnitt der Hausbrand 27 % und der Straßenverkehr 11 % Anteil an den PM2.5-Emissionen und bei den PM10-Emissionen der Hausbrand 19 % und der des Straßenverkehr unter 9 % Anteil habe.[83]
- Laut einer Erhebung haben etwa 90% der PKW eine grüne Plakette [84]. Entsprechend ihres hohen Anteils am Verkehrsaufkommen wird der vom Verkehr emittierte Feinstaubanteil damit vorwiegend von Fahrzeugen mit grüner Plakette emittiert, während die zahlenmäßig viel geringer vertretenen Altfahrzeuge nur in geringem Umfang zur Luftverschmutzung beitragen.
- Wolf Wegener, ehemaliger Vorsitzender des ADAC Brandenburg, kritisiert, Fahrverbotszonen würden den Bestandsschutz brechen. Es handle sich um eine „kalten Enteignung der Autofahrer“.[85] Mit Einführung der ersten "grünen" Umweltzonen in Berlin und Hannover 2010 wurden Fahrzeuge ausgeschlossen, deren Typzulassung noch im Jahre 2005 zulässig war.
Einzelnachweise
- ↑ Klagen gegen das Land Hessen wegen Änderung des Luftreinhalteplans, Verwaltungsgericht Wiesbaden 10.10.2011
- ↑ [1]
- ↑ Art. 3 V. v. 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218)Vorlage:§§/Wartung/alt-URL-buzer
- ↑ Umweltplakette online in Berlin bestellen
- ↑ Umweltplakette online in Stuttgart bestellen
- ↑ Umweltplakette online beim Landkreis Ludwigsburg bestellen
- ↑ Umweltplakette online in Karlsruhe bestellen
- ↑ Umweltplakette in Köln bestellen
- ↑ z. B. plakette24.de : Umweltplakette online bestellen oder [2]
- ↑ Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- ↑ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- ↑ Feinstaubplakette: Informationen zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge TÜV Hessen
- ↑ Kai Borgeest: Technische Zusammenhänge zur Bewertung rechtlicher Folgen der Einrichtung plakettenpflichtiger Verkehrszonen, NVwZ-Extra 16/2011, 1 (pdf-Datei)
- ↑ V. v. 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793)Vorlage:§§/Wartung/buzer
- ↑ Klaus Kurpjuweit: online 100.000 Autos mit US-Kat dürfen in die Umweltzone., Tagesspiegel, 1. Dezember 2007
- ↑ Bitte draußen bleiben!, sueddeutsche.de, 14. Dezember 2007
- ↑ http://www.lowemissionzones.eu
- ↑ WHO: Particulate matter air pollution: how it harms health, 14. April 2005
- ↑ European Commission: Thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung - Fragen und Antworten, Stand: 2005
- ↑ Offizielle Webseite der Stadt Stuttgart
- ↑ Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin
- ↑ Offizielle Webseite der Stadt Duisburg
- ↑ Luftreinhalteplan Aachen
- ↑ [3]
- ↑ Informationsseite der Stadt Köln zur Umweltzone
- ↑ Stadt Köln: Häufige Fragen und Antworten zur Kölner Umweltzone
- ↑ Kölner Stadtanzeiger 15. Juli 2011: [4].
- ↑ Hannover – Fragen und Antworten zur Umweltzone – Feinstaub-Plakette
- ↑ Hannover: Karte Umweltzone (PDF)
- ↑ Dicke Luft in Dortmund - WDR.de
- ↑ Umweltplakette für Frankfurt am Main
- ↑ Webseite der Stadt Frankfurt am Main: Luft und Stadtklima
- ↑ Umweltzonen im Ruhrgebiet
- ↑ Umweltplakette für München
- ↑ Straßenverkehrsamt Düsseldorf
- ↑ siehe hier
- ↑ Bezirksregierung Münster zur Einführung der Umweltzone
- ↑ Umweltzone Osnabrück
- ↑ Kreisausschuss des Landkreises Kassel: Kreis: "Unterschiedliche Positionen zur Umweltzone respektieren"., Pressemitteilung vom 9. Mai 2008
- ↑ Ab Herbst 2010 Umweltzonen in Nürnberg, Nürnberger Zeitung, 13. Oktober 2009
- ↑ Keine Umweltzone für Nürnberg
- ↑ Siehe auch Umweltamt der Stadt Nürnberg
- ↑ Stadt Leipzig: 2011 kommt die Umweltzone
- ↑ Umweltzone gilt erst seit März 2011 - 23.000 Fahrzeuge erfüllen Norm noch nicht (LVZ online)
- ↑ Das ändert sich für Autofahrer 2011, abgerufen auf T-Online am 18. November 2010
- ↑ Die Stadtverwaltung Markgröningen informiert: Innerörtliches Verkehrskonzept
- ↑ Artikel auf EUnterwegs.de
- ↑ Artikel auf EUnterwegs.de
- ↑ Umweltbundesamt: Liste der Umweltzonen in Deutschland
- ↑ http://www.adac.de/infotestrat/umwelt-und-innovation/umweltzonen/umweltzonen/default.aspx?ComponentId=62752&SourcePageId=49922]
- ↑ http://www.stadt-koeln.de/3/umwelt/umweltzone/haeufige-fragen-und-antworten-zur-koelner-umweltzone/#ziel_0_39 (abgerufen am 26. April 2009, 15:50 Uhr)
- ↑ http://www.umwelt-plakette.de/gesetz_und_urteile.php
- ↑ Stadt Berlin: Umweltzone, Übergangs- und Ausnahmeregelungen
- ↑ umwelt-plakette.de: Ausnahmeregeln
- ↑ Stadt München: Informationen zur Umweltzone
- ↑ Stadt Bremen: Fragen und Antworten zur Umweltzone
- ↑ Stadt Hannover: Ausnahmeregelungen für das Befahren der Umweltzone 2010
- ↑ http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/citynews/umweltzone-gilt-erst-ab-maerz-2011--23000-fahrzeuge-erfuellen-norm-noch-nicht/r-citynews-a-37431.html
- ↑ http://www.leipzig.de/de/buerger/umwelt/luft/umweltzone_leipzig_ausnahmen_vom_fahrverbot.shtml#Einzelausnahmen
- ↑ Bussgeldkatalog, Stand 1. Februar 2009
- ↑ Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 16/11786
- ↑ Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbericht 2009
- ↑ "Berliner Morgenpost: Umweltzonen kosten Autofahrer 12 Milliarden Euro", Berliner Morgenpost, 24. Januar 2009
- ↑ "Die Welt: Umweltzonen kosten Autofahrer 12 Milliarden Euro" Die Welt, 20.Januar 2009
- ↑ Erich Wichmann: Umweltzonen aus der Sicht des Gesundheitsschutzes. Pressekonferenz der Deutschen Umwelthilfe vom 7. April 2011, Präsentation Seite 19 (PDF; 1,8 MB)
- ↑ „Merkel fordert sparsamere Autos“, Tagesspiegel, 11. Februar 2007
- ↑ Die sparsamsten Autos sind Ladenhüter. In: Süddeutsche Zeitung, 29. Januar 2007.
- ↑ CDU-Bürgerschaftsfraktion, 02.09.2011
- ↑ www.hr-online.de: "Streit um Umweltzone wird schärfer", 27. Januar 2011
- ↑ Touristiker sorgen sich um Reisebusverkehr. In: Weser-Kurier (Onlineausgabe), 7. Oktober 2011.
- ↑ Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Umweltgutachten 2008. Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels, März 2008, Bundestagsdrucksache 16/9990, S. 161, 226.
- ↑ Klaus Nachbaur: Weg mit den Umweltzonen!. Schwäbische Zeitung, 7. Februar 2012.
- ↑ Josef Cyrys, Anette Peters, H.-Erich Wichmann: Umweltzone München – Eine erste Bilanz. In: Umweltmedizin in Forschung und Praxis, 14 (3) 2009, Seite 127–132. Hüthig Jehle Rehm, Landsberg 2009. Abgerufen am 23. Dezember 2009.
- ↑ Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin (Hrsg.): Senatorin Lompscher: Die Umweltzone wirkt. Pressemitteilung vom 15. April 2009. Abgerufen am 27. Mai 2011
- ↑ Wirksamkeit von Umweltzonen (PDF-Datei, 80 kB), ADAC, Juni 2009, S. 1
- ↑ Claus Christoph Eicher: Der Zorn auf die Zone. In: ADAC motorwelt. ADAC-Verlag, München, Nr. 1/2012, ISSN 0007-2842, Seite 74.
- ↑ Christian Laberer, Michael Niedermeier: „Wirksamkeit von Umweltzonen.“ Stand: Juni 2009. Herausgeber: ADAC e. V., München. Seite 1-2 (PDF; 0,1 MB).
- ↑ ADAC motorwelt. ADAC-Verlag, München, Nr. 1/2009, ISSN 0007-2842, S. 8.
- ↑ Joachim Lorenz: Feinstaub: Beim Immissionsschutz sind alle in der Pflicht, Erfahrungen mit der Umweltzone in München, UMID. Umwelt und Mensch – Informationsdienst, Nr. 4/2011, S. 23.
- ↑ Industrie- und Handelskammer Ulm (Hrsg.): Umweltzonen verhindern Senkung der Stickstoffdioxidemissionen. Medieninformation Nr. 183 vom 25. Oktober 2011 PDF-Datei.
- ↑ Augsburger Allgemeine: Umweltzone weiter in Kritik, 30. Januar 2012.
- ↑ K. Borgeest: "Technische Zusammenhänge zur Bewertung rechtlicher Folgen der Einrichtung plakettenpflichtiger Verkehrszonen", Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht NVwZ, Ausgabe 16/2011 vom 30. August 2011
- ↑ European Environment Agency: European Community emission inventory report 1990–2007 under the UNECE Convention on Long-range Transboundary Air Pollution (LRTAP). Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg 2009. ISBN 978-92-9213-005-3. ISSN 1830-8139. EEA Technical report series: ISSN 1725-2237. doi:10.2800/12414. URL: http://www.eea.europa.eu/publications/lrtap-emission-inventory-report-1990-2007 (abgerufen am 16. Oktober 2009). Seite 41 und 44.
- ↑ http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/umweltzone_1jahr_bericht.pdf
- ↑ auto.de-Buchbesprechung: Deutschland schafft das Auto ab
Siehe auch
Weblinks