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Unzucht

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Der Begriff Unzucht bezeichnet abwertend ein menschliches Sexualverhalten, das gegen das in einem speziellen kulturellen oder religiösen Kontext empfundene, angenommene oder vorgegebene allgemeine Sittlichkeits- und SchamgefĂŒhl verstĂ¶ĂŸt. Die hierbei vorliegende KontextabhĂ€ngigkeit kann sowohl von einem sĂ€kularen als auch von einem theologischen Umfeld geprĂ€gt werden und ist durch die Sittengeschichte hindurch nicht einheitlich definiert. Historisch gesehen steht Unzucht allgemein fĂŒr eine aktive Handlung, die den Menschen vom Status der Reinheit in den Status der Unreinheit fĂŒhrt. In der Regel geht das Urteil ĂŒber ein als Unzucht angesehenes Verhalten mit sozialer Ächtung oder Bestrafung einher.

Inhaltsverzeichnis

Gegenwart

Die Sprache der Gegenwart hat sich vom moralisierenden Begriff „Unzucht“ verabschiedet und ihn beispielsweise bei der deutschen Strafrechtsreform 1973 durch den allgemeinen Begriff der "sexuellen Handlungen" ersetzt.[1] Es wurde auch die Strafbarkeit der Sachverhalte, die frĂŒher unter "Unzucht" subsumiert wurden, eingeschrĂ€nkt. Gleichzeitig wird die Thematik differenzierter Betrachtet und negativ gesehene Sachverhalte als "sexueller Missbrauch", "sexuelle Nötigung", "sittliche GefĂ€hrdung" und "abartige Sexualpraktiken" bezeichnet.

Unter Strafe gestellt bleiben etwa der Sexuelle Missbrauch von Kindern, die Vergewaltigung, die Kinderpornografie, die sexuelle Nötigung, der Inzest, die AusĂŒbung nekrophiler Neigungen und die Verbreitung von Zoophilie. Mitunter werden Sadismus und Masochismus sowie teilweise auch Fetischismus als sexuelle Deviationen bezeichnet und dann ebenfalls der Unzucht zugerechnet. Der Besuch von Bordellen bzw. der Ehebruch werden nur teilweise als Unzucht angesehen.

Bis in die 1960er Jahre wurden in westlichen LĂ€ndern beispielsweise die Masturbation, der voreheliche Geschlechtsverkehr, HomosexualitĂ€t und Ehebruch als Unzucht bezeichnet. Diese Einordnung ist je nach religiösem und ethischem Umfeld auch heutzutage anzutreffen. Entsprechende Spielarten der SexualitĂ€t werden aber in den westlichen LĂ€ndern im Rahmen der kulturellen Liberalisierung und des Prinzips der sexuellen Selbstbestimmung nicht mehr strafrechtlich verfolgt und in zunehmendem Maße in der Gesellschaft akzeptiert.

In anderen Kulturen ist die Unzucht auch heute noch geĂ€chtet und wird teilweise bestraft. In China beispielsweise wurde noch vor einigen Jahren onanierenden Jugendlichen empfohlen, „weite UnterwĂ€sche zu tragen, harte körperliche Arbeit zu verrichten und die Schriften Mao Zedongs zu studieren“.

In vielen afrikanischen und asiatischen Staaten wird erwartet, dass ein MĂ€dchen „unberĂŒhrt“ als Jungfrau in die Ehe geht. Dort gilt Sex vor der Ehe als Unzucht und ist mit gesellschaftlichen Tabus belegt. Ist die Ehre der Familie durch einen Verstoß beschmutzt, muss sie wiederhergestellt werden, etwa durch die Bestrafung oder die Verstoßung der Frau. Die Beschneidung weiblicher Genitalien soll unter anderem die Unzucht des MĂ€dchens bzw. der Ehefrau verhindern oder eindĂ€mmen helfen.

Auch in islamischen Staaten wird die Unzucht (arab. Zina) verurteilt. Vielerorts wird sie sozial geĂ€chtet und die unzĂŒchtige Person gemieden. Teilweise, etwa in Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran, im Norden Nigerias und im Jemen wird sie zudem schwer bestraft, beispielsweise mit der Steinigung fĂŒr Ehebruch oder fĂŒr Analverkehr.

Rechtslage in westlichen LĂ€ndern

Deutschland

Im Rahmen der gesellschaftlichen Liberalisierung wurde der Begriff Unzucht als Rechtsbegriff in Deutschland aufgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter Verlobten Unzucht und deren Förderung durch das ZurverfĂŒgungstellen einer Wohnung als Kuppelei strafbar sei. Mit der Großen Strafrechtsreform der Regierung Brandt im Jahre 1969 wurden u.a. die StraftatbestĂ€nde des Ehebruchs und der Kuppelei abgeschafft.

In der gegenwĂ€rtigen Rechtsprechung in Deutschland wird der Begriff ‚Unzucht‘ nicht mehr verwendet. Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff „Unzucht mit MinderjĂ€hrigen“ nicht mehr. § 176 StGB bezieht sich auf „Sexuellen Missbrauch von Kindern“.

Österreich

In Österreich kommt der Begriff der Unzucht im Strafgesetzbuch nur noch in § 219Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB (AnkĂŒndigung zur HerbeifĂŒhrung unzĂŒchtigen Verkehrs) und § 220aVorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB (Werbung fĂŒr Unzucht mit Tieren) vor. Des Weiteren ist der Langtitel des Pornographiegesetzes „Bundesgesetz vom 31. MĂ€rz 1950 ĂŒber die BekĂ€mpfung unzĂŒchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche GefĂ€hrdung.” Es verwendet das Wort „unzĂŒchtig” auch in seiner Definition fĂŒr Pornographie.

Vereinigte Staaten

FrĂŒher wurde Unzucht in den Vereinigten Staaten juristisch als Verbrechen geahndet. Darunter verstand man jeglichen Geschlechtsverkehr zwischen zwei unverheirateten Personen und auch zwischen Ehepartnern alle Sexualpraktiken außer dem vaginalen Verkehr. An einzelnen Orten waren auch zwischen verheirateten Personen bestimmte Stellungen außer der Missionarsstellung verboten. In Michigan etwa hieß das, was fĂŒr alle Geschlechtskonstellationen verboten war, gross indecency (Michigan Common Law 750.338, 750.338a, und 750.338b regelten jeweils die schwule, lesbische und heterosexuelle Variante).

Im spĂ€ten 20. Jahrhundert wurden viele dieser Gesetze widerrufen oder nur noch selten angewandt; die verbliebenen werden heute nicht mehr durchgesetzt, da sie nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes im Juli 2003 in Lawrence v. Texas einen Verstoß gegen das in der amerikanischen Verfassung implizit (d.h. nicht ausdrĂŒcklich) gewĂ€hrleistete Recht auf PrivatsphĂ€re bilden.

Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters sind als Statutory rape (Unzucht mit MinderjÀhrigen) weiterhin strafbar.

Islam

Hauptartikel: Zina

In vielen muslimischen LĂ€ndern gilt Unzucht (arab. zina) als Kapitalverbrechen und kann sehr hart bestraft werden, siehe Hadd-Strafe. Laut weitverbreiteten VerstĂ€ndnisses der Schari'a wird Unzucht bei unverheirateten Personen mit 100 Geißelungen, bei verheirateten Personen mit der Todesstrafe bestraft, obwohl der Koran in dieser Hinsicht die Geißelung fĂŒr beide FĂ€lle vorsieht.

„Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den JĂŒngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den GlĂ€ubigen zugegen sein.“

– Sure 24, Vers 2; König-Fahd-Komplex (Abdullah Frank Bubenheim und Nadeem Elyas)[2]

Wenn eine verheiratete Frau durch eine außereheliche Beziehung schwanger wird, so wird die Todesstrafe erst nach der zweijĂ€hrigen Stillzeit des Neugeborenen vollzogen.

Altes Testament

Der Ausdruck Unzucht wird hĂ€ufig verwendet im biblischen Zusammenhang, wo er der Interpretation nicht so weiten Raum bietet. Die Bibel bezeichnet mit dem Begriff Unzucht (griechisch porneia) sexuelle AktivitĂ€ten außerhalb der Ehe wie Ehebruch und Geschlechtsverkehr vor der Ehe (Dtn 22,21 SLT). Der Begriff der Unzucht ist im Alten Testament vor allem durch 3. Mose 18 und 20 geprĂ€gt, sowie durch das sechste/siebente der der Zehn Gebote („Du sollst nicht ehebrechen“). Im Kapitel 18 von Levitikus geht es um Geschlechtsverkehr unter Verwandten (Inzest) (Lev 18,6 -18 ELB), Geschlechtsverkehr wĂ€hrend der Menstruation (Lev 18,19 ELB) Geschlechtsverkehr unter MĂ€nnern (homosexuelle Handlungen) (Lev 18,22 ELB) und Geschlechtsverkehr mit Tieren Zoophilie (Lev 18,23 ELB). FĂŒr das hellenistische Judentum wie etwa von Philon von Alexandria, der um Christi Geburt lebte und die verstreuten mosaischen Gesetze den Dekaloggeboten zuordnete, umfasste das Gebot gegen Ehebruch vorehelichen Geschlechtsverkehr, Inzest, Heirat mit Töchtern fremder Völker, Wiederheiratung desselben Partners nach vorheriger Scheidung, BerĂŒhrung wĂ€hrend der Menstruation, wissentlich unfruchtbare Frauen heiraten, gleichgeschlechtliche Handlungen sowohl mit JĂŒnglingen als auch mit MĂ€nnern, Effemination von MĂ€nnern, Eunuchen, BestialitĂ€t (Zoophilie) und Prostitution.[3] .

Geschichtliche RelativitÀt

„Unzucht“ ist als Begriff zur Beurteilung von Handlungen weitgehend zeitabhĂ€ngig und relativ. Was in einer Zeit als zivilisierte Lebensart („Zucht“) galt oder wenigstens toleriert wurde, ist es im Wertesystem einer anderen Zeit nicht, wird umgewertet und verfolgt („Un-Zucht“).

Beispiele:

Das jĂŒdische Gesetz (Tora) setzte neue moralische MaßstĂ€be und brandmarkte diese Formen der SexualitĂ€t als Unzucht. Das Christentum hat dies ĂŒberwiegend ĂŒbernommen, wie vor allem im Beschluss des Apostelkonzils und vielen Passagen in den Briefen des Paulus deutlich wird. Im Neuen Testament wurde der griechische Begriff porneia fĂŒr die deutsche Übersetzung Unzucht verwendet, er weist auf Pornographie als unzĂŒchtigen Umgang mit SexualitĂ€t hin.

In der Folge wurde Unzucht ein rechtlicher Begriff fĂŒr sexuellen Missbrauch von Personen. Dabei unterschied man von der Notzucht (Vergewaltigung): Die Unzucht waren sĂ€mtliche Delikte, die den gĂŒltigen sexuellen Sittlichkeitsnormen widersprachen.

Umgangssprachlich wurde der Begriff der Unzucht fĂŒr alle anderen sexuellen Verhaltensweisen verwendet, die nicht dem heterosexuellem Umgang innerhalb der Ehe entsprachen. Als Gewerbsunzucht wurde dem entsprechend die Prostitution bezeichnet.

Historischer Umgang mit Unzucht

In diesem Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Der Begriff "Unzucht" hatte nicht immer nur die eine sexuelle Bedeutung. Die ursprĂŒngliche Bedeutung war "Verstoß gegen Sitte/Anstand" oder noch allgemeiner "leichteres rechtliches Vergehen/leicheter Frevel" (Grimm: Deutsches Wörterbuch). Die begriffliche Eingrenzung auf die sexuelle Komponente des Begriffs gibt es erst im neuhochdeutschen.
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In den meisten Kulturen wurde das, was als Unzucht definiert ist, abgelehnt und negativ sanktioniert. Das reichte von der bloßen Missachtung (besonders in Westeuropa) ĂŒber GefĂ€ngnisstrafe bis zur Todesstrafe (in manchen islamischen Staaten).

In einigen Kulturkreisen wurde die Unzucht der Frau (beispielsweise die weibliche Masturbation) strenger angesehen als Verfehlungen bei MĂ€nnern. In anderen Kulturkreisen war es wiederum genau umgekehrt; so wurde in der DDR, Westdeutschland und anderen europĂ€ischen LĂ€ndern die mĂ€nnliche HomosexualitĂ€t bis in die 60er/70er Jahre des letzten Jahrhunderts strafrechtlich verfolgt, was bei weiblicher HomosexualitĂ€t nicht der Fall war. In Österreich stand weibliche HomosexualitĂ€t auch unter Strafe, wurde aber seltener geahndet.

Im alten Israel wurden unzĂŒchtige Handlungen, beispielsweise der Ehebruch, mit der Steinigung bestraft. ((Lev 20,10 ff ELB) und (Dtn 22,22 ff ELB))

Besonders im Mittelalter wurde die Unzucht mit der Todesstrafe, mit der PrĂŒgelstrafe oder mit der Auspeitschung belegt. Besonders MĂ€dchen und Frauen unterstellte man eine verfĂŒhrerische und ungezĂŒgelte SexualitĂ€t (siehe: Hexenverfolgung, Teufelsbuhlschaft).

Noch die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 sieht fĂŒr Unzucht schwere Körperstrafen vor.

§ 180 des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 sah vor:

„Wer gewohnheitsmĂ€ĂŸig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch GewĂ€hrung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit GefĂ€ngnis bestraft; auch kann auf Verlust der bĂŒrgerlichen Ehrenrechte, sowie auf ZulĂ€ssigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.“

Der Unzuchtsbegriff selbst wird in Ă€lteren StrafgesetzbĂŒchern oder bei moralisierender Redeweise weiter unterteilt in:

  • einfache Unzucht (Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten)
  • widernatĂŒrliche Unzucht („contra naturam“, „nicht der Zeugung dienend“, Sodomie wurde lange synonym verwendet, bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts wissenschaftlich, bis etwa Mitte des 20. Jh. kirchlich; immer gleichgeschlechtliche Handlungen (praktizierte HomosexualitĂ€t) und Handlungen mit Tieren (praktizierte Zoophilie), oft auch „widernatĂŒrliche Akte“ zwischen Verschiedengeschlechtlichen (Analverkehr, Oralverkehr), teilweise auch „widernatĂŒrliche Akte“ mit sich selbst (Masturbation))
  • Notzucht (Vergewaltigung)

Beginnend mit dem 18. Jahrhundert und vor allem ab dem 19. Jahrhundert kommt es in Europa und Nordamerika zu einer „Medikalisierung der SĂŒnde“[4], die Unzucht wandelt sich von der (strafbewehrten) religiösen SĂŒnde zur (teilweise strafbewehrten) medizinischen Perversion und wurde als etwas Krankhaftes angesehen. Dies dauert bis Anfang des 20. Jahrhunderts an. So behaupteten beispielsweise Ärzte und Wissenschaftler, Masturbation fĂŒhre zu Erkrankungen des RĂŒckenmarks, zu Krebs, zu Lepra oder zum Wahnsinn und zur Gehirnerweichung.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Auffassung, und der Begriff der Unzucht verĂ€nderte sich stark. Beispielsweise zĂ€hlen viele Leute in Westeuropa die Masturbation nicht mehr darunter, allerdings den Sex mit Kindern sowie die Vergewaltigung in der Ehe. HomosexualitĂ€t wurde noch weit ins 20. Jahrhundert hinein als „unzĂŒchtig“ betrachtet und war strafbar, so bestand beispielsweise im österreichischen Strafgesetz bis 1971 ein Totalverbot, bis 1997 ein Werbe- und ein Vereinsverbot und bis 2002 ein unterschiedliches Schutzalter fĂŒr MĂ€nner.

Besonders wĂ€hrend der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff der „Unzucht“ eng gefasst. Das Idealbild des „arischen Menschen“ beinhaltete neben Fleiß, Ordnung, Liebe zum Vaterland, Aufopferung und Verschwiegenheit auch eheliche Treue und Keuschheit. WĂ€hrend HomosexualitĂ€t bis 1934 auch in den Reihen der nationalsozialistischen FĂŒhrer noch widerstrebend geduldet wurde - so war die HomosexualitĂ€t des SA-Chefs Ernst Röhm allgemein bekannt, ohne dass dagegen etwas unternommen wurde - steigerte sich nach der Ermordung Röhms 1934 die Verfolgung der Homosexuellen ins Extreme. Teilweise genĂŒgte der geringste Verdacht der „Unzucht“ oder „AsozialitĂ€t“ fĂŒr eine Einlieferung in ein Konzentrationslager, die so genannte „Schutzhaft“. Auch unbequemen bzw. dem Regime unliebsam gewordenen Politikern oder MilitĂ€rs, beispielsweise dem Generalobersten Werner von Fritsch, wurde HomosexualitĂ€t oder auch andere Formen der Unzucht unterstellt, um sie mundtot zu machen. Die Heirat des Generalfeldmarschalls Werner von Blomberg mit einer wegen gewerblicher Unzucht vorbestraften ehemaligen Prostituierten bedeutete das Ende seiner Karriere. Die bisher allgemein geĂŒbte extreme Diskriminierung unehelicher Kinder wurde hingegen von den Nationalsozialisten abgelehnt, allerdings nur, wenn es sich um „Kinder guten Blutes“ handelte, denn die nationalsozialistische FĂŒhrung brauchte Soldaten fĂŒr die KriegsfĂŒhrung. FĂŒr anonyme Geburten und uneheliche deutsche („arische“) Kinder gab es die Einrichtung „Lebensborn“. Die Fruchtbarkeit der nach der Ideologie des Regimes „minderwertigen Fremdrassen“ und der „minderwertigen DeutschblĂŒtigen“ wie der Behinderten oder der „Asozialen“ sollte hingegen mit allen Mitteln eingeschrĂ€nkt werden (siehe: Sterilisation).

Verwandte Themen

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Jahresbericht der Bundesregierung, 1973, S. 125: „Von besonderer Bedeutung sind folgende Änderungen gegenĂŒber dem bisher geltenden Recht: a) Der Begriff „Unzucht" wird durch den der „sexuellen Handlungen" ersetzt.“
  2. ↑ http://www.deredlequran.de/quran/sure/24
  3. ↑ Philon, The Special Laws 3.1-82
  4. ↑ Haeberle: Das 19. Jahrhundert, Archive for Sexology, Stand: 13. Oktober 2008
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