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Mehrere Fahrzeuge bilden gemeinsam einen Verband, wenn sie als Ganzes am Verkehr teilnehmen. Bezüglich der Verkehrsregeln (Verhaltensmaßregeln) gelten sie als ein Fahrzeug. Sinn und Zweck ist die ungehinderte Fortbewegung sowie die Erhaltung des Verbandes.
Verbände sind im Straßenverkehr, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt üblich.
Inhaltsverzeichnis |
siehe: Verband (Straßenverkehr). Im Straßenverkehr sind Verbände kein alltägliches Bild.
siehe: Formationsflug
Im 15. Jahrhundert bildeten sich in der Seefahrt Verbände (Konvois) oder Geleitzüge aus Segelschiffen, um sich gegen Piraten, feindliche Mächte und Konkurrenten zu schützen. Konvoischiffe waren Handelsschiffe mit stärkerer Bewaffnung.
In der Binnenschifffahrt werden Schubverbände gebildet.
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