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Verbrechen der Wehrmacht

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zu den Ausstellungen, die „Verbrechen der Wehrmacht“ im Titel tragen, siehe Wehrmachtsausstellung.

Als Verbrechen der Wehrmacht werden Verbrechen bezeichnet, die von Angehörigen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg planmĂ€ĂŸig begangen wurden. Zu ihnen gehören rechtswidrige Befehle und die Außerkraftsetzung des Kriegsvölkerrechts, der Genfer Konventionen und sonstiger Rechtsnormen schon wĂ€hrend der Kriegsvorbereitung, Angriffs- und Vernichtungskrieg, Massenmorde an Zivilisten und als Partisanen VerdĂ€chtigten, Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen, Besatzungsverbrechen sowie die direkte und indirekte Teilnahme am Völkermord, besonders am Holocaust.

Die juristische und politische Aufarbeitung ist bis heute nicht abgeschlossen. In NS-Prozessen seit 1945 wurden nur wenige Wehrmachtsverbrechen verhandelt. Sie wurden in der Bundesrepublik Deutschland lange öffentlich bestritten oder verharmlost, ihre Strafverfolgung verschleppt und behindert. Wie viele einfache Soldaten an ihnen beteiligt waren, die Opferzahlen und die Motive der TÀter sind bis heute umstritten.

Inhaltsverzeichnis

Verbrechensbereiche

Verbrechen der Wehrmacht verteilen sich auf die Vorbereitung eines Angriffskriegs, der auf Vernichtung zielte, und tödliche Begleiterscheinungen und Folgen der KriegfĂŒhrung. Ersteres geschah vor allem in Bezug auf Osteuropa, Letzteres geschah in und nach allen Eroberungskriegen der Wehrmacht, zuletzt auch beim RĂŒckzug deutscher Truppen im „Altreich“.

Die Verbrechen erfolgten hauptsÀchlich in folgenden Bereichen:

  • als Vernichtung großer Bevölkerungsteile der Feindstaaten durch die KriegsfĂŒhrung
  • als Ausbeutungspolitik der besetzten LĂ€nder
  • als mit „BandenbekĂ€mpfung“ (gemeint waren Partisanen) gerechtfertigten Massenmorden an Zivilisten
  • als Zusammenarbeit mit SS-Einsatzgruppen und MilitĂ€rverwaltungen besetzter Gebiete beim AufspĂŒren, Ausliefern und Ermorden verfolgter Gruppen, besonders von Juden
  • als mörderische Behandlung von Kriegsgefangenen, besonders durch systematische Unterversorgung von Rotarmisten
  • als Erschießungen von „VerdĂ€chtigen“ durch die Geheime Feldpolizei
  • als sogenannte Endphaseverbrechen[1], darunter etwa 50.000 standrechtlich vollstreckte Todesurteile gegen eigene Soldaten.[2]

Sie fanden vor allem in den rĂŒckwĂ€rtigen Gebieten der Ostfront statt, so dass BesatzungsverbĂ€nde mit etwa 700.000 Soldaten im Herbst 1943 daran hĂ€ufiger beteiligt waren als FrontverbĂ€nde mit etwa zwei Millionen Soldaten. Einheiten wie die Geheime Feldpolizei oder das so genannte Jagdkommando waren durch ihr Aufgabengebiet erheblich stĂ€rker an den Verbrechen beteiligt als die restlichen Soldaten ihrer Divisionen.

Struktur und Rolle der Wehrmacht vor Kriegsbeginn

Die Wehrmacht war 1935 aus der Reichswehr hervorgegangen, deren Offizierskorps auch in der Weimarer Zeit großenteils die konservativen und reaktionĂ€ren Traditionen des Kaiserreichs fortgesetzt und bewahrt hatte. [3]

Mit der Zustimmung zur WiederaufrĂŒstung ab Herbst 1933, der Aufnahme vieler ehemaliger SA- und Polizeiangehörigen nach dem Röhm-Putsch, der indirekt auch auf Betreiben der Wehrmacht ausgefĂŒhrt wurde, da sie die SA als so genanntes „Volksheer“ und unliebsamen Konkurrenten sah, dem FĂŒhrereid 1934, zur EinfĂŒhrung der Wehrpflicht und Neubildung von Oberkommandos fĂŒr alle Teilbereiche 1935 gab die MilitĂ€rfĂŒhrung die Theorie der zwei MachtsĂ€ulen von Partei und MilitĂ€r schrittweise auf, und wurde ĂŒberwiegend zur Armee des Dritten Reiches ausgebaut.

Im Januar 1938 stĂŒrzten der Reichswehrminister Werner von Blomberg und der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner von Fritsch, ĂŒber Homosexuellen-VorwĂŒrfe (Fritsch) und Intrigen der SS. Dies öffnete Hitler den Weg, sich selbst als Oberbefehlshaber einzusetzen und NS-treue GenerĂ€le in leitenden Dienststellungen einzufĂŒhren (Keitel und Jodl). Als FĂŒhrungsorgan trat das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) an die Stelle des Reichswehrministeriums. Nachdem Hitler das OKW einrichtete und ĂŒbernahm, war die Wehrmacht eine der tragenden MachtsĂ€ulen des NS-Regimes, mit dessen Interessen sie ideologisch und politisch weitgehend ĂŒbereinstimmte. [4] Mit rund 18 Millionen Angehörigen wĂ€hrend des Krieges wurde die Wehrmacht auch militĂ€risches Instrument fĂŒr die nationalsozialistische Eroberungs- und Vernichtungspolitik.[5]

Aufgrund der Aufarbeitung umfangreicher Wehrmachtsdokumente ist es unbestreitbar, dass das Heer auch aktiv an Vernichtungsaktionen teilnahm, [6] und die Wehrmacht durch aktives Handeln oder Unterlassen an Verbrechen beteiligt war. [7] Besonders die Oberkommandos, aber auch mittlere Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften waren an Massenverbrechen in den besetzten Gebieten beteiligt.[8]

Die GeneralitÀt

Ein relativer Konsens besteht ĂŒber die politische Mitverantwortung der WehrmachtsfĂŒhrung fĂŒr viele NS-Verbrechen in den von deutschem MilitĂ€r besetzten und verwalteten Gebieten. Die Kriegsverbrechen der Wehrmacht waren hĂ€ufig Teil der spezifisch nationalsozialistischen Gewaltverbrechen und ermöglichten diese zum Teil erst in dem ausgefĂŒhrten Umfang. Sie lassen sich daher historisch nicht klar von den großangelegten Deportations-, Vertreibungs- und Ausrottungsvorhaben des NS-Regimes trennen. Mitwissen, Zustimmung, oder offenes beziehungsweise stillschweigende Duldung des Großteils der GeneralitĂ€t der Planung und AusfĂŒhrung der Verbrechen kann als erwiesen gelten.[9] Dies wird durch etliche Befehle und Anweisungen von OKW, einzelnen GenerĂ€len, und untergeordneten Befehlsstellen deutlich.

Hitler und die WehrmachtsfĂŒhrung bezogen wesentliche Impulse aus der Schrift Erich Ludendorffs Der totale Krieg von 1934. In dieser wurde eine optimale Mobilisierung der Gewaltbereitschaft, und eine Einheit zwischen ziviler Gesellschaft und militĂ€rischer Organisation eingefordert. Wesentliche Elemente nationalsozialistischer Gedanken wurden von Ludendorff vorformuliert. Und obwohl Ludendorff damit Hitler eines der nachhaltigsten Stichwörter der NS-Ideologie geliefert hat, wich seine MilitĂ€rstrategie im totalen Krieg doch inhaltlich deutlich von den Überlegungen Ludendorffs ab.[10] Anders als Ludendorff, der basierend auf der Dolchstoßlegende dem MilitĂ€r sĂ€mtliche VerfĂŒgungsgewalt ĂŒberlassen wollte, sah Hitler den Krieg als genuin politisch an; dadurch gewann der Krieg an Grausamkeit, die weder der Ideologie Ludendorffs noch seines geistigen Antipoden Clausewitz, dessen Werk Ludendorff als ĂŒberholt betrachtete, unterlag.[10] Eine gesteigerte Kampfmoral sei z. B. nur durch eine:

„
 Geschlossenheit des Volkes und durch die Umwidmung des Krieges zu einer Auseinandersetzung antagonistischer Kulturen und Wertordnungen, letztlich in einem Entscheidungskampf konkurrierender Völker um die Lebenserhaltung zu erzielen.[11]“

Schon vor Ausbruch des Krieges wurde die Armee durch Erlasse der FĂŒhrung auf einheitliche ideologische Linie mit dem NS-Staat eingeschworen. Generaloberst Werner von Fritsch, Oberbefehlshaber des Heeres bis 1937, erwartete gemĂ€ĂŸ Erlass vom 25. April 1936 besonders vom Offizier,

„
 daß er den Anschauungen des 3. Reiches gemĂ€ĂŸ handelt, auch wenn solche Anschauungen nicht in gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder dienstlichen Befehlen festgelegt sind. [12]“

Der Generalfeldmarschall und Oberbefehlshaber des Heeres ab 1938 Walther von Brauchitsch betonte Ende 1938 in einem Erlass ĂŒber die Erziehung des Offizierskorps:

„Wehrmacht und Nationalsozialismus sind desselben geistigen Stammes. Sie werden weiter Großes fĂŒr die Nation leisten, wenn sie dem Vorbild und der Lehre des FĂŒhrers folgen, der in seiner Person den echten Soldaten und Nationalsozialisten verkörpert. [13]“

OKW und OKH-Dokumente belegen eindeutig, dass die EntwĂŒrfe fĂŒr den Gerichtsbarkeitserlass Barbarossa und den Kommissarbefehl im Verantwortungsbereich des OKW (Halder, MĂŒller, Jodl, Warlimont, u. a.) und der Wehrmacht vorgedacht und ausgearbeitet wurden. [9]

Etliche andere Befehle der FĂŒhrung forderten von der Truppe ein extrem hartes und teilweise völkerrechtswidriges Vorgehen. Beispiele hier fĂŒr sind der Befehl Keitels vom 16. September 1942, ein Befehl des Befehlshabers der Panzergruppe 4, Erich Hoepner, vom Mai 1941, oder Generalfeldmarschall von Mansteins vom 20. November 1941. [14]

Völkerrechtswidrige Befehle

Am 30. MĂ€rz 1941 wies Hitler auf einer Konferenz zur Vorbereitung des „Russlandkrieges“ (Unternehmen Barbarossa) die anwesenden GenerĂ€le an, die sowjetischen „Kommissare“ (ParteifunktionĂ€re) nach Kriegsbeginn zu töten. Dieser Absicht folgend formulierten das OKW und die Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres (OKH) entsprechende Befehle.

Am 14. Mai 1941 erließ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass. Dieser sah vor,

  • Straftaten feindlicher Zivilpersonen der ZustĂ€ndigkeit der Kriegsgerichte und Standgerichte „bis auf weiteres“ zu entziehen,
  • FreischĂ€rler „durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“,
  • auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen [
] auf der Stelle mit den Ă€ußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“.

Gemeint war, als Herkunft von Partisanen verdĂ€chtige Orte kollektiv zu bestrafen, etwa durch Niederbrennen, Töten und Deportieren der Einwohner. AusdrĂŒcklich verboten wurde, „verdĂ€chtige TĂ€ter zu verwahren, um sie [
] an die Gerichte weiterzugeben“. Damit entzog der Erlass als Partisanen verdĂ€chtigten Zivilisten von vornherein jeden Rechtsschutz und erlaubte beziehungsweise befahl den Truppeneinheiten Lynchjustiz und Kollektivgewalt an der sowjetischen Zivilbevölkerung. Zugleich entzog er den MilitĂ€rgerichten die gesetzliche Pflicht zur Strafverfolgung der TĂ€ter außer bei exzessiven Vergewaltigungen.

Der Kommissarbefehl des OKW vom 6. Juni 1941 befahl, „politische Kommissare jeder Art und Stellung“ – zivile sowjetische ParteifunktionĂ€re und FĂŒhrungsoffiziere in der Roten Armee – schon wegen des bloßen Verdachts von Widerstand oder Sabotage sofort auf dem Gefechtsfeld oder nach Gefangennahme hinzurichten:

„Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der fĂŒr Kriegsgefangene völkerrechtliche Schutz findet auf sie keine Anwendung.“[15]

General Walter Warlimont, der die AusfĂŒhrungsrichtlinien des Befehls im Auftrag des OKW unterzeichnete, bekrĂ€ftigte, dass hier „eine Schonung und völkerrechtliche RĂŒcksichtnahme“ falsch sei: „Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsĂ€tzlich sofort mit der Waffe zu erledigen.“[15] Auch Generalleutnant Hermann Reinecke ĂŒbernahm den Befehl fĂŒr die ihm unterstehende Abteilung Kriegsgefangene im OKW mit einem Grundsatzbefehl vom 8. September 1941 dahingehend, dass der „Waffengebrauch gegenĂŒber sowjetischen Kriegsgefangenen in der Regel als rechtmĂ€ĂŸig gilt“.

Dahinter stand auch die antisemitische Wahnidee, dass es sich bei sowjetischen ParteifunktionĂ€ren mehrheitlich um Juden handele und diese die FĂŒhrungspositionen in der Roten Armee innehĂ€tten. „Kommissar“ und „Jude“ wurden somit in der Praxis hĂ€ufig gleichgesetzt. Bis Juli 1941 gab es dort jedoch nur niedere RĂ€nge, sogenannte Politruks (Politarbeiter, Agitatoren). [16] [17] Nach Bekanntwerden des Befehls entfernten zudem viele sowjetische FĂŒhrungsoffiziere ihre Abzeichen von den Uniformen und waren dann nicht mehr von einfachen Soldaten unterscheidbar.

Der Kommissarbefehl wurde den drei Wehrmachtsteilen und den Oberbefehlshabern aller Armeen und Luftflotten schriftlich, von dort aus den meisten rangniederen Einheiten mĂŒndlich weitergegeben. Er stieß zwar in einigen Truppenteilen auf Widerspruch, wurde jedoch laut Aktenlage von bis zu 80 Prozent der deutschen Divisionen vollstreckt. Im Ergebnis fĂŒhrten deutsche Fronttruppen laut Aktenbelegen 4000 Exekutionen durch, die Gesamtopferzahl könnte aber auch im fĂŒnfstelligen Bereich liegen.[18] Im Mai 1942 hob Hitler den Kommissarbefehl nach einer Bitte des OKH zur ÜberprĂŒfung versuchsweise auf, um den feindlichen Widerstand aufzuweichen und eingeschlossene sowjetische Truppen eher zur Kapitulation zu bewegen. Danach wurde der Befehl nicht erneuert, jedoch fĂŒr Juden unter den Rotarmisten dennoch bis zum Kriegsende weiter vollzogen.[19]

Zahlen

TĂ€ter

Die Anteile einfacher Wehrmachtssoldaten im Ostheer an den Verbrechen sind ebenso wie die Kriterien fĂŒr ihre Beteiligung umstritten. SchĂ€tzungen reichen von unter fĂŒnf Prozent[20] bis zu achtzig Prozent.[21]

Opfer

Der Kommissarbefehl fĂŒhrte zu einigen Tausend Opfern. [22] Der Befehl zur Auslieferung von jĂŒdischen und politischen Kriegsgefangenen an den SD fĂŒhrte zu nachgewiesenen 140.000, [23], aber geschĂ€tzten 600.000 Opfern.[24]

Über die Anzahl der Partisanen und der gegen sie eingesetzten deutsche Truppen, die Verluste auf beiden Seiten, sowie die Opfer unter der Zivilbevölkerung kann, nicht nur fĂŒr die östlichen KriegsschauplĂ€tze, wegen erheblicher Quellenprobleme kaum etwas PrĂ€zises ausgesagt werden. Meist handelt es sich um verschiedene, stark voneinander abweichende SchĂ€tzungen. [25]

Insgesamt starben nach einer SchĂ€tzung von Christian Streit 3,3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, das sind 57 Prozent aller in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Rotarmisten. [26] Nach Angaben von David J. Dallin verstarben sogar 3,7 Millionen bzw. 63 %. [27] Zwei Millionen waren bereits vor dem FrĂŒhjahr 1942 tot, weil sie nicht schonend behandelt werden sollten und ihre Aufnahme in Lagern mangelhaft oder gar nicht vorbereitet worden war. Das Massensterben ging zurĂŒck, als man die Kriegsgefangenen der Sowjets als Arbeitskraft benötigte, aber erst im Juli 1944 wurden sie wie westliche Gefangene versorgt.[28] Nach der Quellenlage bleibt ungeklĂ€rt, in welchem Maß dabei „Absicht oder Notstand“ zusammenwirkten.[29] Bei englischen und amerikanischen Kriegsgefangenen betrug die Todesrate etwa 3,5 Prozent.

Osteuropa

Polen

Hauptartikel: Deutsche Besetzung Polens 1939–1945

Adolf Hitler machte den HeeresgruppenfĂŒhrern und ArmeefĂŒhrern auf dem Obersalzberg am 26. August 1939 klar, dass ein militĂ€rischer Sieg im vorbereiteten Angriff auf Polen nicht ausreiche. Vielmehr komme es „auf die Beseitigung der lebendigen KrĂ€fte“ an, um das zu erobernde Gebiet fĂŒr das deutsche „Volk ohne Raum“ zu sichern. Dazu vereinbarten Reinhard Heydrich und Eduard Wagner, Generalquartiermeister des Heeres, schriftlich, dass „rĂŒckwĂ€rts der fechtenden Truppe“ sogenannte Einsatzgruppen aus SS, Sicherheitspolizei und SD die „BekĂ€mpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente“ wahrnehmen sollten. Aus dem Vorgehen im Reich war bekannt, dass darunter vor allem Juden und Kommunisten zu verstehen waren. Die WehrmachtsfĂŒhrung trat ihre nach der Haager Landkriegsordnung gegebene Verantwortung fĂŒr die besetzten Gebiete und deren Zivilbevölkerung also an die KrĂ€fte ab, die bereits im Reich mit den rassenpolitischen SĂ€uberungen beschĂ€ftigt waren. [30]

Vom Infanterieregiment 15 (mot.) erschossene polnische Kriegsgefangene in CiepielĂłw (9. September 1939)

Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und des Heeres (OKH) vertraten die Notwendigkeit dieser Vereinbarung aktiv gegenĂŒber dem Offizierskorps. Walther von Brauchitsch bot Himmler UnterstĂŒtzung bei ihrer ErklĂ€rung an; einzelne Generale wie Walter von Reichenau, Erich von Manstein und andere waren fĂŒr die propagandistische Indoktrination der Truppenkommandeure zustĂ€ndig. Diese und die unmittelbar AusfĂŒhrenden blieben nach geltendem Recht jedoch verantwortlich fĂŒr ihre Taten. Das MilitĂ€rstrafgesetzbuch (MStGB), die Kriegsstrafverfahrensordnung (KStVO) und die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) bedrohten Vergehen gegen die „Manneszucht“, das heißt insbesondere PlĂŒnderung und Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung, mit Festungshaft oder Todesstrafe. Allerdings setzten der Kriegsgerichtsbarkeitserlass und andere Verordnungen diese Gesetze faktisch außer Kraft.

GemĂ€ĂŸ der vereinbarten Aufgabenteilung sorgte die Wehrmacht fĂŒr UnterkĂŒnfte, Versorgung und Kraftfahrzeuge der Einsatzgruppen, die in und nach dem Polenfeldzug bis Ende 1939 etwa 60.000 polnische Intellektuelle, darunter 7.000 Juden, ermordeten. Die WehrmachtsfĂŒhrung blieb in diese letalen TĂ€tigkeiten eingebunden.[31] Mehr als 3.000 polnische Soldaten wurden abseits der Kampfhandlungen von deutschen Soldaten ermordet. [32] Zwischen dem 1. September und dem 25. Oktober 1939 wurden ĂŒber 16.000 Zivilisten hingerichtet. Es ist davon auszugehen, dass zumindest wĂ€hrend des deutschen Einmarsches mehr als die HĂ€lfte der Opfer auf das Konto der Wehrmacht gingen.[33] Historiker wie Gerd R. UeberschĂ€r kommen daher zu dem Ergebnis: „Die Wehrmacht war bereits in Polen erheblich in die NS-Verbrechen verstrickt.“[34]

siehe auch: Massaker von Ciepielów, Massaker von Przemyƛl

Sowjetunion

Kriegs- und Versorgungsplanung

Einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion hatte Hitler seit 1924 öfter angekĂŒndigt. Er begrĂŒndete ihn in seiner Autobiografie Mein Kampf (1925) mit zwei angeblich unumgĂ€nglichen Zielen: der Eroberung von „Lebensraum im Osten“ und der Zerschlagung des „Bolschewismus“, also des sowjetischen Staats- und Gesellschaftssystems. Dessen Vertreter setzte er mit dem Hauptfeind der „arischen Rasse“, einem angeblichen „Weltjudentum“, gleich.

In einem Vortrag am 30. MĂ€rz 1941 bezeichnete er den kommenden Russlandkrieg vor etwa 250 GenerĂ€len der Wehrmacht als „Kampf zweier Weltanschauungen“ und verlangte, „von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abzurĂŒcken“. [35]

Bereits vor den ersten Kampfhandlungen und der Verabschiedung völkerrechtswidriger Befehle, skizzierte Generaloberst Georg von KĂŒchler am 25. April 1941 vor Divisionskommandeuren PrĂ€missen fĂŒr den Krieg gegen die Sowjetunion. Zu anfangs fĂŒhrte er den Anwesenden aus, dass die bestĂ€tigten Planungen fĂŒr den Angriff auf die Sowjetunion sowie die besprochenen Details der DurchfĂŒhrung der Geheimhaltung unterlĂ€gen. Sodann fĂŒhrte er aus:

„Sollten die Einwohner (Anm.: Russlands) sich am Kampf gegen uns beteiligen, [
], so werden sie als Franc-tireurs behandelt und den entsprechenden harten Strafen zugefĂŒhrt. [
] Die politischen Kommissare und GPU-Leute sind Verbrecher. [
] Sie sind kurzerhand vor ein Feldgericht zu stellen.“[36]

In einem weiteren Befehl vom 28. April 1941 verfĂŒgte der OBdH Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch „Regelungen fĂŒr den Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD im Verbande des Heeres“. Hier heißt es:

„Die Sonderkommandos der Sicherheitspolizei und des SD fĂŒhren ihre Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit durch. Sie sind den Armeen hinsichtlich Marsch, Versorgung und Unterbringung unterstellt. [
] FĂŒr die zentrale Steuerung dieser Kommandos wird im Bereich jeder Armee ein Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt.“[37]

Das OKW plante das „Unternehmen Barbarossa“ als weiteren Blitzkrieg. Um einer nun aufgrund der seit September 1939 andauernden KriegfĂŒhrung drohenden Unterversorgung mit Lebensmitteln entgegenzuwirken, wollte man ab dem Kriegsjahr 1941/42 alle deutschen Truppen und Teile der deutschen Zivilbevölkerung wĂ€hrend der gesamten weiteren Kriegsdauer auf Kosten der Einheimischen aus den eroberten sowjetischen Gebieten ernĂ€hren. Dazu beschloss das WirtschaftsrĂŒstungsamt des OKW in einer Besprechung von General Georg Thomas mit den StaatssekretĂ€ren der kriegswirtschaftlich bedeutsamen Ressorts am 2. Mai 1941:

„1. Der Krieg ist nur weiter zu fĂŒhren, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernĂ€hrt wird.
2. Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das fĂŒr uns Notwendige aus dem Land herausgeholt wird.
3. Am wichtigsten ist die Bergung und Abtransport von Ölsaaten, dann erst Getreide. Das vorhandene Fett und Fleisch wird voraussichtlich die Truppe verbrauchen.“[38]

Auf der Basis dieses Hungerplans begrenzte das OKW die LebensmittelvorrĂ€te des deutschen Heeres fĂŒr den Russlandfeldzug auf wenige Wochen. FĂŒr die weitere Versorgung sollten die fruchtbaren sĂŒdrussischen Schwarzerdegebiete vom Norden abgeriegelt und alle Lebensmitteltransporte dorthin unterbunden werden. Damit wurde der Tod zahlloser Russen, Ukrainer und Weißrussen von vornherein in Kauf genommen. Im Kriegsverlauf gab das OKW bestimmte sowjetische Landstriche zur PlĂŒnderung frei, darunter Charkow, StĂ€dte im Donezbecken, auf der Krim und vor Leningrad. Schon im Winter 1941/42 setzte in vielen grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten ein Massensterben ein. In der Folge „starben die schwĂ€chsten der Stadteinwohner, also Kinder, Alte und Personen ohne Familienanhang, monatlich zu Zehntausenden“.[39] Erst durch die Verschleppung vieler Einwohner als Zwangsarbeiter besserte sich die Lage im Folgewinter etwas.[40]

PartisanenbekÀmpfung

Ab 1942 wurde der Widerstand sowjetischer Partisanen im rĂŒckwĂ€rtigen Raum fĂŒr die Wehrmacht zunehmend zu einer ernsthaften Bedrohung, welche sie vor dem Krieg in den Planungen nicht beachtet und lange unterschĂ€tzt hatte. Der Kampf zwischen Wehrmacht und Partisanen wurde ab 1942 von beiden Seiten mit unerbittlicher HĂ€rte und verbrecherischen Handlungen gegen den Gegner sowie die Zivilbevölkerung gefĂŒhrt. [41] [42]

Am 14. Mai 1941 erließ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass. Dieser sah unter anderem vor, Partisanen „durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“, auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen [
] auf der Stelle mit den Ă€ußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“.

Einen eindeutigen rechtlichen Status fĂŒr Partisanen kannte das damalige Völkerrecht nicht, so dass diese nur bei Tragen eines bleibenden und von weitem erkennbaren Zeichens, dem offenen Tragen der Waffen, der Beachtung der Gesetze und GebrĂ€uche des Krieges, und Existenz eines verantwortlichen AnfĂŒhrers als Kriegsgefangene galten. Zudem war die Hinrichtung gefangener irregulĂ€rer KĂ€mpfer vom damals geltenden Kriegsrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907) unter gewissen UmstĂ€nden gestattet. [43] Zumindest die ersten beiden Punkte sowie Punkt vier trafen auf viele der sowjetischen Partisanen hĂ€ufig nicht zu.[44] Wie selbst die französische Anklage und amerikanische Richter in NĂŒrnberg urteilten, stellte allein die Erschießung gefangener Partisanen – selbst ohne Gerichtsverfahren – noch kein Kriegsverbrechen dar. Auch seien Geiselerschießungen und Repressalien im „angemessenen Rahmen“ nach damaligem Kriegsrecht nicht generell verboten, allerdings auch nicht ausdrĂŒcklich erlaubt, gewesen. [45] In Prozessen nach dem Krieg, wie z. B. gegen Friedrich Engel, folgten die Gerichte der Auffassung der Verteidiger, Geiselerschießungen seien „völkerrechtliches Gewohnheitsrecht“. Massaker an der Zivilbevölkerung wurden so als legitime SĂŒhnemaßnahmen und Vergeltungsaktionen gegen „ungesetzliche Partisanenaktionen“ ausgewiesen. In deutschen Strafkammern wurde entschieden, Exekutionen seien zwar grundsĂ€tzlich als „Repressaltötungen“ gedeckt gewesen, nicht aber deren oft erreichtes Ausmaß und Grausamkeit.

Allerdings gehörten zu den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen derartiger Tötungen etwa das Verbot, Geiseln ohne richterliches Verfahren, aus Rache oder aus GrĂŒnden militĂ€rischer ZweckmĂ€ĂŸigkeit zu töten. Weiter musste verpflichtend nachgewiesen werden, dass die TĂ€ter selbst nicht gefasst werden konnten, eine Beteiligung der Bevölkerung an der zu sĂŒhnenden Widerstandsaktion gegeben war, und dass keine Möglichkeit der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung durch andere Maßnahmen mehr bestand. Vor allem musste die Anzahl der getöteten Geiseln verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig sein. „SĂŒhnemaßnahmen“ und Geiselerschießungen mit exzessiv festgelegten Quoten, wie 100 getötete Geiseln - unter ihnen auch Frauen und Kinder - auf einen getöteten Deutschen, [46] waren daher eindeutig nicht rechtens und als Kriegsverbrechen einzustufen. Ferner waren erhebliche VerstĂ¶ĂŸe gegen die Menschenrechte, wie etwa besonders grausame Handlungen oder die Tötung von Kindern, eindeutige Kriegsverbrechen. Daher stellten viele Massaker der deutschen PartisanenbekĂ€mpfung auch nach damaligem Recht keine Kriegshandlungen, sondern schwere Kriegsverbrechen dar.[47]

Insofern ĂŒberschritt die Wehrmacht den schon relativ weiten Spielraum der legalen PartisanenbekĂ€mpfung sehr hĂ€ufig in exzessiver und somit verbrecherischer Weise. Es wurden hĂ€ufig nicht nur Partisanen, sondern auch vorgebliche „Partisanenhelfer“ und „PartisanenverdĂ€chtige“ ungeprĂŒft und relativ wahllos liquidiert.[44] Die PartisanenbekĂ€mpfung betraf zunehmend mit der PartisanentĂ€tigkeit in keinem Zusammenhang stehende Personen, Ortschaften, und Bevölkerungsgruppen. Die jĂŒdische Bevölkerung wurde pauschal mit „dem Partisanen“ gleichgesetzt bzw. als dessen Helfer eingestuft, und ermordet. Ferner ist anzumerken, dass trotz Josef Stalins Aufruf zum Partisanenkampf vom 3. Juli 1941 selbiger lange nicht in Schwung kam, und es sich bei im rĂŒckwĂ€rtigen Heeresgebiet aufhaltenden Rotarmisten meist um unorganisierte Soldaten handelte, welche sich oft nur aus Angst vor den Deutschen versteckten.

Die deutsche Taktik auf so genannten „Rollbahnen" vorzurĂŒcken, diese fĂŒr den Nachschub zu schĂŒtzen und dabei gleichzeitig weitrĂ€umige Landstriche von der GrĂ¶ĂŸe beispielsweise des Saarlands, seitlich undurchkĂ€mmt liegen zu lassen, fĂŒhrte zu der grotesken Situation, dass es bis Ende 1942, Anfang 1943 immer noch Gebiete gab, die keinen deutschen Soldaten, Polizisten oder Verwaltungsbeamten gesehen hatten.

In Hinsicht auf die „BekĂ€mpfung“ dieser Personen spricht Hannes Heer fĂŒr den Zeitraum 1941 bis 1942 sogar von einem „Partisanenkampf ohne Partisanen“. [48] Lutz Klinkhammer dagegen wertet den Partisanenkrieg der Wehrmacht weder als Mythos noch als Chiffre fĂŒr den Massenmord, aber auch nicht als ausschließlich militĂ€rische Angelegenheit. Er stellte eine Mischform zwischen Kampfhandlungen und Mordaktionen an der Zivilbevölkerung dar. [49]

Der Keitel-Befehl vom 16. September 1941 besagte, dass fĂŒr jeden ermordeten Deutschen bis zu 100 Geiseln und fĂŒr jeden Verwundeten 50 Geiseln zur SĂŒhne erschossen werden sollten. Basierend darauf hatte der Wehrmachtsbefehlshaber SĂŒdost am 19. MĂ€rz 1942 Weisung an seine Truppenkommandeure „betreffend BekĂ€mpfung von AufstĂ€ndischen“ erlassen. [50] Die von Jodl unterzeichnete "Kampfanweisung fĂŒr die BandenbekĂ€mpfung im Osten" vom 11. November 1942 fasste alle vorherigen EinzelverfĂŒgungen zusammen, und forderte unerbittliche HĂ€rte auch gegen Frauen und Kinder ein. [51]

Dass die PartisanenbekĂ€mpfung schon 1941 auch als ein willkommener Vorwand fĂŒr die Ausrottungspolitik gesehen wurde, belegt folgende Aussage Hitlers aus einer geheimen Besprechung mit fĂŒhrenden NS-FunktionĂ€ren: "Die Russen haben jetzt einen Befehl zum Partisanen-Krieg hinter unserer Front gegeben. Dieser Partisanenkrieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Möglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt." [52]

Behandlung der Kriegsgefangenen

Einzelne deutsche Oberbefehlshaber ließen auch andere gefangene Rotarmisten ermorden: darunter weibliche Offiziere, die als besonders fanatisch galten, obwohl sie faktisch nur zu Hilfsdiensten eingesetzt wurden. In Weißrussland drohte man versprengten Rotarmisten mit Erschießung, falls sie sich nicht freiwillig in einer gesetzten Frist gefangen nehmen ließen.

Die meisten sowjetischen Gefangenen wurden zuerst von Sammelstellen in Durchgangslager im Operationsgebiet, von dort in Stamm- oder Offizierslager im Hinterland – u. a. in der Ukraine, Polen, Österreich, RumĂ€nien und im Deutschen Reich – gebracht. Vielfach mussten sie die Wege in FußmĂ€rschen zurĂŒcklegen; dabei ermordeten die Begleitmannschaften die erschöpft ZurĂŒckbleibenden zu Tausenden, z. B. nach der Kesselschlacht von Kiew (circa 1.000) und im Raum Wjasma–Brjansk (circa 4.000). Genaue Zahlen kann die Forschung hier nicht mehr ermitteln.

Kolonne sowjetischer Kriegsgefangener 1941

In vielen Lagern wurden die Ankömmlinge sich selbst ĂŒberlassen, mussten unter freiem Himmel oder in selbstgegrabenen Erdhöhlen wohnen, erhielten zu wenig Nahrung und keine oder kaum Ă€rztlich-medizinische Versorgung. Bis September 1941 waren die Tagesrationen noch relativ ausreichend, danach kĂŒrzten die MilitĂ€rspitzen die Zuteilungen erheblich. Die GrĂŒnde dafĂŒr waren der unerwartet ausgebliebene Blitzsieg, der mangelnde Nachschub fĂŒr das eigene Heer, das in den eroberten Gebieten zu wenig Lebensmittel vorfand, mangelnde TransportkapazitĂ€ten und eine speziell Ende 1941 einsetzende allgemeine Versorgungskrise, [53] der bevorstehende Winter, und Hitlers anfĂ€ngliches Verbot, sowjetische Gefangene ins Reich zu transportieren.

Selbstgeschaffene kriegswirtschaftliche SachzwĂ€nge fĂŒhrten dazu, dass die fĂŒr die ErnĂ€hrung Verantwortlichen sich fast ausschließlich auf die Versorgung der eigenen Truppe konzentrierten, wobei die Inkaufnahme des Hungertodes der Gefangenen durch die Brutalisierung des Krieges und ideologische EinflĂŒsse begĂŒnstigt wurde und "in den Monaten Oktober 1941 bis Januar 1942 mit der Transport- und Versorgungskrise der Wehrmacht zusammenfiel".[54]

Diese selbstgeschaffenen SachzwĂ€nge, die eine Versorgung der Gefangenen unmöglich machten, waren strukturell dadurch bedingt, dass das OKW im MĂ€rz 1941, als es mit den Versorgungsplanungen begann, zwar "zwei bis drei Millionen sowjetische Kriegsgefangenen" erwartete, aber "kurz vor Angriffsbeginn die Entscheidung fiel, keine sowjetischen Kriegsgefangenen nach Deutschland zu verbringen".[55] So entstand ein vom bisherigen Organisationsschema abweichendes Lagersystem. Bis Mitte Dezember gerieten "rund 3,35 Millionen Rotarmisten in deutschen Gewahrsam", die langfristig in provisorischen "Durchgangs-" und "Stammlagern" untergebracht wurden.[56] Weder waren die Ressourcen noch die organisatorischen Voraussetzungen vorhanden, um diesen Menschen die ihnen völkerrechtlich zustehende Versorgung angedeihen zu lassen. Oftmals standen nicht einmal abgesperrte Bereiche (provisorische Lager) zur VerfĂŒgung, so dass man die Gefangenen mit einfachen Postenketten sicherte und erfrieren oder verhungern ließ.[57]

Hermann Göring wollte die Stimmung der deutschen Bevölkerung nicht durch das Ausbleiben von Getreidelieferungen gefĂ€hrden und behauptete wahrheitswidrig am 16. September 1941, man sei bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen im Gegensatz zur Verpflegung anderer Gefangener „an keine internationalen Verpflichtungen gebunden“:[58]

„Ihre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen fĂŒr uns richten.“

TatsĂ€chlich galt Artikel 82 des Genfer Abkommens von 1929, das Deutschland 1934 unterzeichnet hatte, auch fĂŒr Feindstaaten, die dem Vertrag nicht beigetreten waren. Doch Anfang Oktober 1941 verfĂŒgte Generalquartiermeister Eduard Wagner:

„Nichtarbeitende Kriegsgefangene in den Gefangenenlagern haben zu verhungern. Arbeitende Kriegsgefangene können im Einzelfalle auch aus HeeresbestĂ€nden ernĂ€hrt werden.[59]“

Damit erhielten gerade die schon geschwĂ€chten, arbeitsunfĂ€higen Rotarmisten, deren Anteil in den Folgemonaten sprunghaft anstieg, nicht mehr genug tĂ€gliche Nahrung. Die Folgen zeigten sich vor allem in den Stammlagern: Von Oktober 1941 bis Mai 1942 starben wahrscheinlich bis zu zwei von 3,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, mindestens 850.000 davon in der Obhut des Heeres vor Verlegung in das Hinterland. Eine angeordnete leichte Anhebung der Nahrungsrationen im Dezember 1941 kam zu spĂ€t und wurde vielfach nicht umgesetzt. Auch im folgenden Kriegswinter starben weitere Hunderttausende durch menschenunwĂŒrdige Behandlung beim Transport und im Lager, kriminellen Entzug von Nahrung, Unterbringung und Krankenpflege sowie inhumanen Arbeitszwang. Unter den Todesopfern waren auch viele sowjetische Zivilisten, Angehörige von Milizen, Bautrupps und Rekruten. Die Gesamtzahl der indirekt ermordeten Lagerinsassen wird auf etwa drei Millionen geschĂ€tzt. Hauptverantwortlich fĂŒr das Massensterben mit genozidalem Ausmaß war das Allgemeine Wehrmachtsamt unter Hermann Reinecke, das die Verteilung und Versorgung der Kriegsgefangenen organisierte.

Ausnahmeregeln zur Entlassung fĂŒr hilfswillige Ukrainer, Balten, Angehörige von Turkvölkern und Sowjetdeutsche bei guter FĂŒhrung und Wohnort in LagernĂ€he galten nicht fĂŒr „Slawen“. Einzelne Lagerkommandanten versuchten zwar, ĂŒbermĂ€ĂŸige Arbeitskraftverluste und Seuchen aufzufangen und zusĂ€tzliche Lebensmittel zu beschaffen, hinderten aber zugleich die örtliche Bevölkerung mit Schusswaffengewalt, den Verhungernden durch den Lagerzaun Nahrung zuzustecken.

Zudem wĂ€hlten die Lageroffiziere mit Hilfe von Spitzeln und Denunziationen zwei Gruppen aus der Masse der gewöhnlichen Gefangenen aus: besonders wertvolle, die man zum Überlaufen und Mitarbeit in der Wehrmacht bewegen wollte, und „unerwĂŒnschte“ oder „gefĂ€hrliche“ Personen. Letztere ĂŒbergab man dann Sonderkommandos der Sicherheitspolizei, die sie entweder sofort erschossen oder in fĂŒr sie eingerichtete Sonderlager deportierten. Vielfach ermordeten die Lagerbesatzungen der Wehrmacht diese Gruppe auch selbst. Dies traf etwa 150.000 Rotarmisten, darunter viele Juden, fĂŒr die der Mordbefehl bis Kriegsende bestehen blieb.

Insgesamt zeigte sich im Umgang mit Rotarmisten ĂŒberall dieselbe rassistische Haltung, wonach nur die StĂ€rksten ein Lebensrecht hĂ€tten und man die Schwachen zugrunde gehen lassen bzw. die „GefĂ€hrlichen“ ermorden mĂŒsse.[60]

In den NĂŒrnberger Prozessen hatten die angeklagten MilitĂ€rs, darunter Wilhelm Keitel, das Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen auf die angeblich unmögliche Versorgung der immensen Gefangenenmassen zurĂŒckzufĂŒhren versucht. Dass dies Folge einer verbrecherischen Kriegsplanung, KriegsfĂŒhrung und rassistischer Menschenverachtung war, bei der die Nahrungsversorgung fĂŒr die eigene Truppe aus den besetzten Gebieten auf Kosten der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen geschah, heben Historiker wie Dieter Pohl hervor:[61]

„Das „Unternehmen Barbarossa“ fĂŒhrte direkt in den Völkermord. Erstmals plante die deutsche FĂŒhrung die Ermordung großer Bevölkerungsgruppen in einen Feldzug ein [
] mit Nahrungsentzug, Entrechtung und Repressalmassakern. Die zahlenmĂ€ĂŸig grĂ¶ĂŸte Gruppe von Opfern stellen die sowjetischen Kriegsgefangenen [
].“

siehe auch: Massaker von Babi Jar, Drobizki Jar, Massaker von Kamenez-Podolsk

Zwangsarbeit

Arbeitsbescheinigung einer litauischen Arbeiterin

→ Hauptartikel: Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

Auf dem östlichen Kriegsschauplatz, das heißt im heutigen Weißrussland, der Ukraine sowie in den eroberten Gebieten Russlands, wurde die Zivilbevölkerung im RĂŒcken der Front im Rahmen der Besatzungsstrukturen auf Armee-, Korps- und Divisionsebene zur Zwangsarbeit herangezogen. RegelmĂ€ĂŸig wurden Kontingente von Zwangsarbeitern in die rĂŒckwĂ€rtigen Heeresgebiete oder in das Deutsche Reich abgegeben. Im ZustĂ€ndigkeitsbereich der Heeresgruppe Mitte wurden Menschen seit Beginn des Jahres 1944 systematisch als Zwangsarbeiter nach Deutschland deportiert. Die 9. deutsche Armee erhielt beispielsweise den Auftrag, bis Ende MĂ€rz 1944 25.000 Zwangsarbeiter fĂŒr die Kriegswirtschaft bereitzustellen.[62] Die Zwangsarbeiter lebten unter Ă€hnlichen Bedingungen wie KZ-HĂ€ftlinge. Bereits fĂŒr geringe Vergehen wurde die Todesstrafe verhĂ€ngt. Das Regiment war darĂŒber hinaus ĂŒberaus willkĂŒrlich, wie die Erschießung von Zwangsarbeitern nach der Flucht einzelner Gefangener zeigt.

Einwohner, die als arbeitsuntauglich einstuft waren, sah das deutsche MilitĂ€r als lĂ€stige Mitesser an, derer man sich zu entledigen hatte. Sie wurden zunĂ€chst ebenfalls nach Westen, ab 1943 dann aber zunehmend „feindwĂ€rts“ in das Kampfgebiet abgeschoben. Im ZustĂ€ndigkeitsbereich der 9. deutschen Armee wurden beispielsweise bis Mitte MĂ€rz 1944 45.000 Menschen in mit Stacheldraht eingezĂ€unten GrundstĂŒcken in der NĂ€he der Ortschaft Osaritschi interniert, die sich genau an der Frontlinie befanden. Nach dem Abschluss der Transporte wurde ein ca. 5 km breiter Gebietsstreifen um die Lager von den deutschen Truppen gerĂ€umt, so dass diese am 19. MĂ€rz von sowjetischen Soldaten ĂŒbernommen wurden. Von den 45.000 Menschen hatten insgesamt nur 33.000 die Bedingungen in den gebĂ€udelosen Arealen ĂŒberlebt.[63] Bei der 3. Panzerarmee wurden die nicht arbeitsfĂ€higen Bewohner der Stadt Witebsk am 22. Mai 1944 in ein Ă€hnliches Lager in FrontnĂ€he gesperrt, wo sie von der erwarteten sowjetischen Sommeroffensive (→Operation Bagration) ĂŒberrollt werden sollten.[64]

In Wehrmachtsbordellen wurden Frauen und MĂ€dchen der annektierten Gebiete zur Zwangsprostitution gezwungen.[65] EntschĂ€digungen haben die Zwangsprostituierten im Gegensatz zu den Zwangsarbeitern bisher noch nicht erhalten; zudem wird dieser Opferkreis in den HeimatlĂ€ndern oft diffamiert und totgeschwiegen, und in der deutschen Öffentlichkeit gar nicht erwĂ€hnt oder wahrgenommen.

Zerstörungsmaßnahmen

WĂ€hrend des RĂŒckzugs aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion wurden sĂ€mtliche Einrichtungen, die fĂŒr den Gegner nĂŒtzlich sein konnten, von der Wehrmacht routinemĂ€ĂŸig vernichtet. Dadurch machte das deutsche MilitĂ€r das Überleben in diesen Gebieten nahezu unmöglich und wandte die Taktik der verbrannten Erde an, die in der MilitĂ€rgeschichte von vielen sich zurĂŒckziehenden Heeren praktiziert wurde.[66]

SĂŒdosteuropa

Jugoslawien

Wehrmacht setzt ein Dorf bei Kosovska Mitrovica in Brand (1941)

Da Polizei und SD-Einheiten mit der EindĂ€mmung der Mitte 1941 einsetzenden starken TĂ€tigkeiten von Titos Partisanen bald ĂŒberfordert waren, betraute das OKW – auf Wunsch des FĂŒhrers – im August die Wehrmacht mit dieser Aufgabe. [67] Da die rein militĂ€rische BekĂ€mpfung der Partisanen durch teilweise auch gemischte Einheiten aus Wehrmacht, Polizei und SD sich dennoch als relativ erfolglos erwies, verlegte man sich bald auf „SĂŒhneaktionen“ und Geiselerschießungen, welche sich gegen wirkliche und vorgebliche Kommunisten und Partisanen, die Zivilbevölkerung, und besonders Juden und Zigeuner richtete. Zwei der grĂ¶ĂŸten Massaker der Wehrmacht mit insgesamt 4.000 Opfern ereigneten sich in Kraljevo und Kragujevac. [68]

Ein typisches Beispiel fĂŒr eine in keinem ursĂ€chlichen Zusammenhang stehende, und somit kriegsrechtlich ungedeckte „SĂŒhneaktion“ sowie die Gleichsetzung von Juden und Partisanen, war die Anweisung des im September 1941 eingesetzten BevollmĂ€chtigten Generals in Serbien, Franz Böhme, wegen 21 in einem Kampf mit Partisanen getöteten Soldaten 2.100 HĂ€ftlinge der Konzentrationslager Ć abac und Belgrad, bevorzugt Kommunisten und Juden, zur Liquidierung auszuwĂ€hlen.

Die Anzahl der im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen in Serbien getöteten Personen wird von Karl H. Schlarp auf 41.000 bis 46.000 geschĂ€tzt. [69]

Speziell im Bereich der systematischen Judenvernichtung ermöglichte die gut koordinierte Zusammenarbeit von Wehrmacht, MilitĂ€rverwaltung, Polizei, und Sondertruppen eine grĂ¶ĂŸtmögliche Effizienz, so dass Serbien nach Estland das zweite besetzte Land war, welches als „judenfrei“ bezeichnet werden konnte. [70] Der Definition, Registrierung und Kennzeichnung, Entrechtung, gesellschaftlichen Ausgrenzung und Beraubung der Juden anfangs 1941 folgte die Liquidierung mĂ€nnlicher Juden und Roma. Nur wenige ĂŒberlebten. Bis zum Herbst war die Wehrmacht an diesen Aktionen nur durch mittelbare UnterstĂŒtzung beteiligt, ĂŒbernahm aber ab diesem Zeitpunkt – im Gegensatz zu anderen von Deutschland besetzten Gebieten – diese Aufgabe hauptsĂ€chlich selber. [71]

siehe auch: Luftangriff auf Belgrad im Jahr 1941, Massaker von Kraljevo und Kragujevac

Kreta

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Erschießung von Zivilisten in Kondomari, Kreta 1941

Nach ersten Vergeltungaktionen deutscher Fallschirmtruppen auf Kreta unter General Kurt Student (Luftlandeschlacht um Kreta, Sonderunternehmen Völkerbund) versuchten die folgenden Kommandanten auf Kreta, General Alexander Andrae, General Bruno BrĂ€uer, General Friedrich-Wilhelm MĂŒller und General Heinrich Kreipe, anfangs, zu einer weniger harten Repressionspolitik ĂŒberzugehen. [72] Als es jedoch zu Sabotageaktionen an Flughafen- und Treibstoffanlagen und zu ZusammenstĂ¶ĂŸen mit kretischen Partisanen, den Andarten, kam, gingen auch sie zu Massenexekutionen an Zivilisten ĂŒber. So ließen sie in einer „SĂŒhneaktion“ im September 1943 im Unterbezirk Viannos ein Dutzend Dörfer niederbrennen, wobei mindestens 440 Personen, MĂ€nner, Frauen und Kinder, ums Leben kamen.[73] Auch der RĂŒckzug in die Region um Chania, die 'Kernfestung Kreta', im Herbst 1944 wurde von Zerstörungen kretischer Dörfer entlang der RĂŒckzugslinie und von Hinrichtungen von Zivilisten begleitet.[74] Nach griechischen SchĂ€tzungen kamen wĂ€hrend der deutschen Besatzung Kretas zwischen 3.000 und 9.000 Zivilisten ums Leben.[75]

Peloponnes und Nordwestgriechenland

Auch GebirgsjĂ€ger waren an Kriegsverbrechen beteiligt, so die 1. Gebirgs-Division an der Erschießung von italienischen Kriegsgefangenen der Division „Acqui“ auf Kefalonia und Korfu. [76] 155 Offiziere und 4.750 einfache italienische Soldaten, [77] die sich den deutschen Truppen ergeben hatten, wurden nach ihrer Gefangennahme, den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht folgend und allen Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts widersprechend, getötet. Dies war eines der schwersten Kriegsverbrechen mit direkter Beteiligung von Wehrmachtseinheiten. DarĂŒber hinaus unterstĂŒtzten GebirgsjĂ€ger die Geheime Feldpolizei bei der Deportation der jĂŒdischen Bevölkerung in Griechenland. Als die Division im FrĂŒhjahr 1943 nach Montenegro verlegt wurde, hatte sie im bisherigen Kriegsverlauf bereits ĂŒber 19.000 Mann verloren. Anfang Juli 1943 wurde die 1. Gebirgs-Division nach Westgriechenland in den Epirus verlegt. Die militĂ€rischen Erfolge der ELAS hatten eine VerstĂ€rkung der deutschen Besatzungstruppen notwendig gemacht, und als Antwort darauf sollte der Terror intensiviert werden. Auch fĂŒr sie galt Hitlers Befehl vom 16. Dezember 1942:

[
] Wenn dieser Kampf gegen die Banden sowohl im Osten wie auf dem Balkan nicht mit den allerbrutalsten Mitteln gefĂŒhrt wird, so reichen in absehbarer Zeit die verfĂŒgbaren KrĂ€fte nicht mehr aus, um dieser Pest Herr zu werden. Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne EinschrĂ€nkungen auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg fĂŒhrt
[78]

Allein in den drei Monaten zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober 1943 wurden rund 207 Ortschaften mit 4.500 HĂ€usern zerstört und ĂŒber 2.000 Griechen und Albaner, darunter Frauen, Alte und Kinder getötet. Ein Indiz dafĂŒr, dass es höchst selten zu Gefechten mit Partisanen kam, ist die Tatsache, dass „nur“ 23 GebirgsjĂ€ger in diesem Zeitraum gefallen sind.[79][80][81]

siehe auch: Massaker von Distomo, Kalavrita, Kandanos, Kondomari, Komeno

Westeuropa

Das OKW gab fĂŒr gefangene Angehörige des britischen SOE des Secret Intelligence Service (MI6), die vor allem in SĂŒdosteuropa agierten, den Befehl aus, diese nach Verhören als Spione hinzurichten, was allerdings bei enttarnten und festgenommenen Agenten auf beiden Seite ĂŒblich war, sofern man sie nicht als Doppelagent „umdrehen“ konnte.

Spanien

Gernika nach dem Luftangriff

Der Luftangriff auf Gernika durch deutsche Kampfflugzeuge der Legion Condor am 26. April 1937, bei dem nach neueren SchĂ€tzungen etwa 300 Menschen getötet wurden, wird hĂ€ufig als erstes Kriegsverbrechen der Wehrmacht und als Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht gewertet.[82] Der gesamte Komplex LuftkriegsfĂŒhrung wurde trotz weiterer und umfangreicherer deutschen Luftangriffe wĂ€hrend des Zweiten Weltkrieges, von den Alliierten in NĂŒrnberg weder thematisiert, noch zur Anklage gebracht. [83] [84]

Frankreich

gefangene Franzosen 1940

Im Laufe des Frankreichfeldzuges und unmittelbar nach dem Waffenstillstand kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen an Kriegsgefangenen wie an Zivilisten. Bereits am 27. Mai 1940 hatten deutsche Truppen ein Massaker in Vinkt verĂŒbt, bei dem ĂŒber 130 Zivilisten ums Leben kamen. In Oignies und CourriĂšres wurden am folgenden Tag insgesamt 114 Zivilisten ermordet, weil sich deutsche Truppen von Franktireurs angegriffen wĂ€hnten.[85]

Der so genannte Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942 verfĂŒgte, dass alle Angehörigen alliierter Kommandoeinheiten, deren man habhaft wurde, unverzĂŒglich als Saboteure erschossen werden sollten, da diese angeblich „aus Verbrechern“ bestĂŒnden, die den Schutz der Genfer Konvention nicht „verdienten“. Gefangengenommene Kommandosoldaten sollten unverzĂŒglich aus Wehrmachtsgewahrsam an den SD ĂŒberstellt werden. Dennoch hat die Wehrmacht in vielen FĂ€llen widerrechtliche Hinrichtungen auch selbst ausgefĂŒhrt.

Hintergrund dieses Befehls war eine britische Kommandooperation auf der Kanalinsel Sark am 3./4. Oktober 1942, bei der einige deutsche Soldaten im Schlaf getötet wurden und einer nach England zum Verhör entfĂŒhrt wurde. Einige GenerĂ€le, wie Erwin Rommel, Albert Kesselring und auch Erich von Manstein versuchten, diesen Befehl zu unterlaufen, was aber nicht immer möglich war.

Von 1,5 Millionen französischen Kriegsgefangenen starben etwa 21.000; die meisten davon an der schlechten Behandlung in deutschen „Repressallagern“ wie Rawa Ruska in Polen. Dort brachte man vorwiegend Gefangene unter, die Fluchtversuche gewagt oder Zwangsarbeiten verweigert hatten. Von ihnen wurden Schwarze [86] und Orientale nochmals schlechter behandelt. WesteuropĂ€ische Juden wurden abgesondert und zu besonders schweren und erniedrigenden Arbeiten gezwungen, bevor sie in Vernichtungslager deportiert wurden.

FĂŒr den französischen Partisanenkampf kann davon ausgegangen werde, dass der Anteil von getöteten Partisanen höher als der getöteter Zivilisten war. Prinzipiell waren Massenerschießungen von unschuldigen Zivilisten – im Gegensatz zum Ostfeldzug – in Frankreich eher die Ausnahme. [87]

Weitere direkte Kriegsverbrechen waren Zwangsverpflichtungen von Zivilisten feindlicher Staaten, etwa zum Minensuchen, einzelne Massaker und eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen [88] einheimischer Frauen. Die Statistik deutscher Kriegsgerichte verzeichnete hier nur bekannt gewordene FĂ€lle; angenommen wird jedoch, dass die meisten FĂ€lle nicht angezeigt werden konnten und unentdeckt blieben. [89]

Niederlande

Beim Fall Putten wurden nach der Ermordung eines Wehrmachtssoldaten durch niederlĂ€ndische Partisanen am 1. Oktober 1941 auf Befehl des Oberbefehlshabers ĂŒber die Niederlande, General Friedrich Christiansen, 661 MĂ€nner der Gemeinde Putten von der Wehrmacht in KZs ĂŒberstellt (nur 49 Personen ĂŒberlebten), und das Dorf anschließend niedergebrannt. [90]

Italien

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Nach dem Sturz des Diktators Benito Mussolini Ende Juli 1943 kĂ€mpfte die Regierung Badoglios noch ein paar Wochen auf Seiten des Reiches, bis sie am 8. September 1943 einen Sonderwaffenstillstand abschloss. Am 13. Oktober 1943 erklĂ€rte sie Deutschland den Krieg und trat an der Seite der Alliierten wieder in den Krieg ein. Hitler und die WehrmachtsfĂŒhrung reagierten darauf mit einer Reihe von Befehlen und Maßnahmen.

Italienische Truppenkommandeure wurden als FreischĂ€rler standrechtlich erschossen, falls es ihnen nicht gelang, ihre Soldaten innerhalb kurzer Zeit dazu zu bringen, ihre Waffen an die Wehrmacht abzugeben und sich zu ergeben. Nach der Haager Landkriegsordnung waren diese Soldaten aber als KriegfĂŒhrende berechtigt, sich der Entwaffnung zu widersetzen, und durften nicht als FreischĂ€rler behandelt werden. Dies wurde im Prozess gegen die wegen Kriegsverbrechen angeklagten SĂŒdostgenerĂ€le eindeutig festgestellt.

Auf Hitlers Befehl hin ließen einige Wehrmachtsoffiziere italienische Einheiten bei der WaffenĂŒbergabe und Gefangennahme niederschießen: Die 1. Gebirgsdivision auf der Insel Kefalonia exekutierte circa 5000 bereits entwaffnete italienische Soldaten (Massaker auf Kefalonia). Ähnliche Massenhinrichtungen an Italienern geschahen in Albanien und Jugoslawien.

Der Kugel-Erlass vom 4. MĂ€rz 1944 sah vor, dass wiederergriffene flĂŒchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere an die Gestapo ĂŒbergeben werden sollten. Von der Gestapo wurden sie in das KZ Mauthausen gebracht und dort meist durch Genickschuss ermordet. [91] Wenn es eine grĂ¶ĂŸere Anzahl war, wurden sie vergast.

Ein Befehl des Kommandierenden Generals des XXII. Gebirgs-Armeekorps, Hubert Lanz, besagte, dass in Zivil angetroffene italienische Soldaten völlig formlos zu erschießen seien. [92] Er setzte sich damit ĂŒber die Regeln des Standrechts hinweg.

Über 13.000 italienische Kriegsgefangene ertranken, als sie 1943 in hoffnungslos ĂŒberladenen Dampfern von den griechischen Inseln auf das Festland gebracht werden sollten. Der Befehl, sie abzutransportieren ohne RĂŒcksicht darauf, ob Rettungsmittel an Bord der Schiffe vorhanden waren, stellt einen Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht dar.

Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Karl Dönitz befahl, dass alle fĂŒhrenden Offiziere von Submarina und anderen italienischen Marinedienststellen standrechtlich abzuurteilen seien, wenn sie Kampfhandlungen gegen deutsche SeestreitkrĂ€fte zu verantworten hatten. Dieser Befehl verlangte unter UmstĂ€nden von seinen Untergebenen Kriegsverbrechen.

Etwa 600.000 Soldaten der italienischen StreitkrĂ€fte wurden entwaffnet, interniert und zur Zwangsarbeit auf das Gebiet des Reiches verschleppt. Sie wurden als „MilitĂ€rinternierte“ eingestuft, um ihnen den Status von völkerrechtlich geschĂŒtzten Kriegsgefangenen nicht zuerkennen zu mĂŒssen. Sie galten kollektiv als „VerrĂ€ter“ und wurden daher im Reich oft noch schlimmer behandelt als die „Ostarbeiter“. Bis Kriegsende starben etwa 40.000–45.000 von ihnen. [93] Die Überlebenden wurden 1944 in den Status von Zivilgefangenen ĂŒberfĂŒhrt und danach besser versorgt. [94]

Siehe auch: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien

Beteiligung an der Judenvernichtung

Die Wehrmacht war in mehrfacher Hinsicht an der sogenannten Endlösung der Judenfrage beteiligt:

  • Die Oberkommandos und ein Teil der oberen Kommandoebene stimmten im Vorfeld des Polen- und Russlandfeldzugs den PlĂ€nen und Befehlen zur „Liquidierung“ von FĂŒhrungseliten der eroberten Staaten zu, die zugleich eine flĂ€chendeckende Judenvernichtung rechtfertigten und einleiteten. Sie kannten daher frĂŒhzeitig die PlĂ€ne und AusfĂŒhrung des Holocaust.
  • MilitĂ€rische Dienststellen waren an vielen den Eroberungen folgenden Besatzungsmaßnahmen beteiligt: darunter Deportationen, Einrichtung von Judenghettos, ausgrenzenden Verordnungen wie Kleiderkennzeichen fĂŒr Juden, Aussonderung jĂŒdischer Kriegsgefangener, Rekrutierung von „RĂŒstungsjuden“ fĂŒr Zwangsarbeit in der deutschen RĂŒstungswirtschaft.
  • Die Wehrmacht stellt ihre Infrastruktur, unter anderem das europaweite Wehrmachtstransportwesen, vielfach fĂŒr die Judendeportationen zur VerfĂŒgung, so etwa fĂŒr die Transporte der französischen und griechischen Juden nach Auschwitz.
  • Wehrmachtseinheiten wirkten aktiv an als „Banden-BekĂ€mpfung“ (PartisanenbekĂ€mpfung) gerechtfertigten Massenerschießungen mit, die einen Großteil der Judenvernichtung besonders in Russland ausmachten.[95]
Denkmal fĂŒr die ermordeten Kinder von Babyn Jar

Diese direkte Form der Beteiligung beruhte auf einem Befehl des Reichssicherheitshauptamts vom 17. Juli 1941. Danach sollten Wehrmachtseinheiten „politisch untragbare“ Gefangene an Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD ausliefern, die diese dann töteten oder verschleppten. Nach den AusfĂŒhrungsrichtlinien Reinhard Heydrichs vom selben Tag schloss der Befehl bedeutende sowjetische StaatsfunktionĂ€re, leitende Persönlichkeiten der Zentral- und Mittelinstanzen bei sowjetischen Behörden, fĂŒhrende Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, die „sowjetischen Intelligenzler“ und „alle Juden“ ein. [96]

Zur psychologischen Erleichterung fĂŒr die Soldaten und Förderung der Massenmorde und Verbrechen an Zivilisten und Juden wurden Juden und Partisanen gleichgesetzt. Typisch hierfĂŒr ist ein Befehl von Generalfeldmarschall Walter von Reichenau vom 10. Oktober 1941:

„Der Soldat ist im Ostraum nicht nur ein KĂ€mpfer nach den Regeln der Kriegskunst, sondern auch ein TrĂ€ger einer unerbittlichen, völkischen Idee und der RĂ€cher fĂŒr alle BestialitĂ€ten, die deutschem und artverwandtem Volkstum zugefĂŒgt wurde. Deshalb muss der Soldat fĂŒr die Notwendigkeit der harten aber gerechten SĂŒhne am jĂŒdischen Untermenschentum volles VerstĂ€ndnis haben. Sie hat den weiteren Zweck, Erhebungen im RĂŒcken der Wehrmacht, die erfahrungsgemĂ€ĂŸ stets von Juden angezettelt wurden, im Keime zu ersticken. [
] Immer noch werden heimtĂŒckische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht [
] und wie anstĂ€ndige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgefĂŒhrt. [
] Ein solches Verhalten der Truppe ist nur noch durch völlige Gedankenlosigkeit zu erklĂ€ren.[97] [98]“

Dass die PartisanenbekĂ€mpfung – beziehungsweise die Gleichsetzung von Partisanen und Juden – oft nur Vorwand war, legt auch folgende (kurz darauf allerdings widerrufene) Aussage von Panzergeneral Hans Röttiger vom November 1945 nahe, in der er zugibt, dass:

„
 die BandenbekĂ€mpfung, die wir fĂŒhrten, im Endziele den Zweck hatte, den militĂ€rischen Bandenkampf des Heeres dazu auszunutzen, um die rĂŒcksichtslose Liquidierung des Judentums und anderer unerwĂŒnschter Elemente zu ermöglichen.[99]“

Generaloberst Erich von Manstein Ă€ußerte in einem Befehl vom 20. November 1941

„Dieser Kampf wird nicht in hergebrachter Form gegen die sowjetische Wehrmacht allein nach europĂ€ischen Kriegsregeln gefĂŒhrt. [
] Das Judentum bildet den Mittelsmann zwischen dem Feind im RĂŒcken und den noch kĂ€mpfenden Resten der Roten Armee und der Roten FĂŒhrung [
] Das jĂŒdisch-bolschewistische System muß ein fĂŒr alle mal ausgerottet werden.[100]“

Generaloberst Hermann Hoth formulierte dies in einem Armeebefehl der 17. Armee vom 17. November 1941 wie folgt:

„Es ist die gleiche jĂŒdische Menschenklasse [
]. Ihre Ausrottung ist ein Gebot der Selbsterhaltung.[101]“

Heinrich Himmler sprach in seinen Posener Reden und weiteren Geheimreden zwischen Oktober 1943 und Juni 1944 vor Befehlshabern der Wehrmacht offen ĂŒber die Judenvernichtung und die Vernichtungspolitik gegenĂŒber Rotarmisten und Slawen.[102]

Laut Dieter Pohl war zwar nur eine Minderheit der Wehrmachtssoldaten direkt am Judenmord beteiligt, aber die Wehrmacht als Organisation nahm auf vielfache Weise daran teil: Die MilitĂ€rverwaltung gaben in vielen besetzten Gebieten jene antijĂŒdischen Verordnungen heraus, die die Judendeportationen in die osteuropĂ€ischen Vernichtungslager vorbereiteten. In Serbien veranlasste die MilitĂ€rverwaltung Mitte 1941 die Erschießung der jĂŒdischen MĂ€nner. [103] In der Sowjetunion sorgten die Kommandanturen fĂŒr die Registrierung und Kennzeichnung der Juden, ihre Benachteiligung bei der Versorgung und auch fĂŒr die Einrichtung einzelner Ghettos. Oft arbeiteten sie bei großen Mordaktionen mit der Polizei zusammen, stellten Infrastruktur und manchmal auch Personal. Geheime Feldpolizei und Feldgendarmerie jagten versteckte Juden und töteten diese zum Teil selbst. Im Hinterland eingesetzte Wehrmachtseinheiten ermordeten Juden und Zigeuner oft ebenso wie die Einsatzgruppen: so die 707. Infanteriedivision in Weißrussland.[104]

Ferner wurden viele Angehörige von Wehrmachtseinheiten Zeugen und Helfer der von den Einsatzgruppen begangenen Massenmorde. Ihre Befehlshaber ließen hĂ€ufig zu, dass SD-Kommandos in den Kriegsgefangenenlagern Juden, Kommunisten und andere „VerdĂ€chtige“ aussonderten und töteten. Die WehrmachtsfĂŒhrung schloss im April 1940 ihrerseits fast alle „jĂŒdischen Mischlinge“ aus ihren Reihen aus.[105]

Sexuelle Gewalttaten

Sexualverbrechen und Vergewaltigungen durch Soldaten der Wehrmacht blieben bis Ende der 1990er Jahre weitgehend unerforscht.[106] Der MilitĂ€rhistoriker Wolfgang Petter wies 1999 darauf hin, dass ein Befehl des Oberkommandos des Heeres vom 5. Juli 1940 letztlich darauf hinauslief, bei Vergewaltigungen „den schonendsten Straftenor zu wĂ€hlen“.[107] Dass die Wehrmacht hĂ€ufig kein Interesse daran hatte, sexuelle Gewalt gegen Zivilisten zu verfolgen und zu dokumentieren, habe daran gelegen, so die Historikerin Birthe Kundrus im gleichen, vom MilitĂ€rgeschichtlichen Forschungsamt herausgegeben Band, dass „im Rahmen des rassenideologisch motivierten Eroberungs- und Vernichtungskrieges die DemĂŒtigung der Bevölkerung einen festen Bestandteil der KriegfĂŒhrung darstellte.“[108]

In Ihrer 2004 publizierten Dissertation zu sexueller Gewalt von Wehrmachtssoldaten stellte Birgit Beck fest, dass 5.349 Soldaten der Wehrmacht bis 1944 wegen „Sittlichkeitsvergehen“, vor allem „Notzucht“ verurteilt wurden.[109] Wie groß im VerhĂ€ltnis zu diesen 5.000 dokumentierten FĂ€llen die Dunkelziffer an sexuellen Gewalttaten war, lĂ€sst sich aufgrund des mangelnden Interesses der WehrmachtsfĂŒhrung an Strafverfolgungen und der „dĂŒrren Quellenlage“ nicht seriös schĂ€tzen.[110] Beck betont, dass vor allem der zum Unternehmen Barbarossa gehörende Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 13. Mai 1941, der Straftaten deutscher Soldaten gegen sowjetische Zivilisten dem militĂ€rgerichtlichen „Verfolgungszwang“ entzog, die Grundlage fĂŒr die Strafverfolgung sexueller Delikte zerstörte und ihre Erfassung weitgehend verhinderte.[111] Vergewaltigungen sowjetischer Frauen durch deutsche Soldaten seien am hĂ€ufigsten „im Rahmen der Einquartierungen in zivile HĂ€user, bei angeordneten Requirierungen oder im Zusammenhang mit PlĂŒnderungen“ erfolgt.[112]

Regina MĂŒhlhĂ€user bestĂ€tigt in ihrer einschlĂ€gigen, speziell auf den deutsch-sowjetischen Krieg bezogenen Dissertation 2010 diese Befunde und stellt fest, dass die wenigsten von Wehrmachtssoldaten begangenen sexuellen Gewalttaten disziplinarische Konsequenzen nach sich zogen oder gerichtlich geahndet wurden.[113] Sexuelle Gewalttaten deutscher Soldaten gegen sowjetische Frauen hĂ€tten keine seltenen Ausnahmehandlungen dargestellt, gelegentlich seien sogar ganze Einheiten in sexuelle Gewaltexzesse verwickelt gewesen.[114] Zudem gibt es, so MĂŒhlhĂ€user, „verschiedene Belege dafĂŒr, dass die Ermordung von JĂŒdinnen nach sexuellen Gewalttaten kein Einzelfall war“.[115]

Zur Thematik der Zwangsprostitution fĂŒr die Wehrmachtsbordelle siehe das Kapitel Zwangsarbeit. Die Sozialwissenschaftlerin Christa Paul weist darauf hin, dass der Alltag in den Wehrmachtsbordellen in Osteuropa von sexueller Gewalt geprĂ€gt war.[116]

Raub und Zerstörung von KulturgĂŒtern

Auch der im großen Stil betriebene Raub von Kunst- und KulturgĂŒtern in den besetzten Gebieten war nach Artikel 56 der Haager Konvention ein Verbrechen.[117] So unternahm der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg seit 1940 umfangreiche Beschlagnahmungen. Der FĂŒhrerbefehl vom 5. Juli 1940 sowie eine Anweisung Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel vom 17. September 1940 ermĂ€chtigten zur „Sicherstellung jeglichen herrenlosen Kulturbesitzes“. [118] Von 1940 bis 1944 plĂŒnderten dann nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten. Diese duldete und unterstĂŒtzte die Aktionen, und nahm teilweise auch daran teil. [119] [120]

Wehrmacht-Untersuchungsstelle

Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle – vollstĂ€ndig Wehrmacht-Untersuchungsstelle fĂŒr Verletzungen des Völkerrechts, abgekĂŒrzt: WUSt, diente formal der WehrmachtsfĂŒhrung zur KlĂ€rung von Kriegsverbrechen der Gegenseite und eigener Dienststellen. Christoph Rass weist darauf hin, dass diese vierköpfige Stabsstelle aus Juristen nach den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs als eine Art Hilfstruppe der NS-Gegenpropaganda bei Anschuldigungen gedient hat.[121] Nach seiner Arbeit hatte 1914/18 die MilitĂ€rfĂŒhrung in Deutschland gelernt, dass eine publizistische "Verwertung" von Kriegsverbrechen zu einer Waffe der Politik werden konnte.[122] Hinzu kam, dass durch die Leipziger Prozesse vor dem Reichsgericht hohen MilitĂ€rs und den Wehrmachtsjuristen bewusst sein musste, dass Verbrechen durch die Wehrmacht durchaus justiziabel werden konnten.[123] Diese "Untersuchungsstelle" wurde Mitte September 1939, durch einen auf den 4. September datierten Erlass Keitels, Chefs des OKW, bei der Rechtsabteilung des OKW eingerichtet. Ihr Auftrag lautete danach, die von den gegnerischen MilitĂ€r- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtangehörige begangenen VerstĂ¶ĂŸe gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Anschuldigungen aufzuklĂ€ren. Von 1939 bis 1942 gab sie dreizehn Niederschriften, sieben zum Polenfeldzug, je zwei zum Krieg gegen Frankreich und die Sowjetunion und jeweils eine ĂŒber belgische, niederlĂ€ndische, norwegische und ĂŒber die KĂ€mpfe mit den Briten auf Kreta heraus. Er schĂ€tzt, dass zwischen 1939 und 1945 rund 8000 FĂ€lle derart bearbeitet wurden. Zugrunde lagen jeweils Ermittlungen der lokal zustĂ€ndigen Gerichtsoffiziere.[124]. Etwa die HĂ€lfte des Archivs der WUSt ging im Krieg verloren, 226 AktenbĂ€nde blieben erhalten. Davon hat nur ein Band deutsche Kriegsverbrechen zum Inhalt, deren Untersuchungen durch die WUSt jedoch ergebnislos verliefen und keine Verfahren nach sich zogen. Rass weist außerdem auf die spĂ€tere selektive Publikation Franz W. Seidlers hin, Historiker an der MĂŒnchner Bundeswehrhochschule, der mit seiner Â»Edition« aus dem Material der Untersuchungsstelle unter dem Titel "Verbrechen an der Wehrmacht" gegen die Wehrmachtausstellung des Hamburger Instituts fĂŒr Sozialforschung arbeitete (1998).

Strafverfolgung

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NĂŒrnberger Prozesse

Acht der 24 Hauptangeklagten in NĂŒrnberg: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)

→ Hauptartikel: NS-Prozesse

Im NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, bei dem der Österreicher Generalmajor Erwin von Lahousen als Kronzeuge und somit wichtigster Informant der Anklage aussagte, verurteilten die Alliierten einige Hauptverantwortliche, darunter GenerĂ€le des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW). Sie stuften das OKW und den Generalstab jedoch – anders als Gestapo, Sicherheitsdienst und Schutzstaffel – nicht als kriminelle Vereinigungen ein, sondern bezeichneten die FĂŒhrer der Wehrmacht als „rĂŒcksichtslose militĂ€rische Kaste“[125] und empfahlen, sie in kĂŒnftigen Strafprozessen einzeln zur Verantwortung zu ziehen. In weiteren NS-Prozessen verurteilten sie vorwiegend Verbrechen, die an ihren eigenen Soldaten begangen worden waren.

AusgewĂ€hlte hohe ReprĂ€sentanten der Wehrmacht wurden in zwei weiteren Prozessen angeklagt. Im Prozess GenerĂ€le in SĂŒdosteuropa und im Prozess Oberkommando der Wehrmacht wurden hohe und einige höchste ehemalige Kommandeure in folgenden Punkten angeklagt:

Fall VII:

  1. Kriegsverbrechen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: Massenmord
  2. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: PlĂŒnderung und Raub
  3. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: völkerrechtswidrige Hinrichtungen
  4. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Zwangsarbeit und Deportation zur Sklavenarbeit

Von den 12 Angeklagten wurden 9 zu mehrjÀhrigen Haftstrafen verurteilt, einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.

Fall XII:

  1. Verbrechen gegen den Frieden
  2. „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
  3. gemeinsame Plan und die Verschwörung

Diese Verbrechen wurden unterteilt in Verbrechen gegen KriegsfĂŒhrende und Kriegsgefangene einerseits und Verbrechen gegen Zivilpersonen andererseits. Von den 14 Angeklagten wurden elf zu mehrjĂ€hrigen Freiheitsstrafen verurteilt (einige bis zu 20 Jahre und lebenslĂ€nglich), einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Unter dem fĂŒr den NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen völkerrechtlichen Straftatbestand wurden folgende Tathandlungen subsumiert:

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist ein völkerrechtlicher Straftatbestand, der 1945 im Londoner Statut des fĂŒr den NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen Internationalen MilitĂ€rgerichtshofs vertraglich festgelegt wurde. Darunter wurden folgende Tathandlungen subsumiert:

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhĂ€ngig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“

Die Charta wurde als ein nationalen Rechtssystemen ĂŒbergeordnetes Recht von den Alliierten erlassen. Sie bildete die Grundlage fĂŒr die NĂŒrnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber und die zwölf Nachfolgeprozesse. Die Idee dahinter war, einverbindlichen international gĂŒltigen Normenkatalog zu schaffen, der es erlaubt, auch Staaten, ihre Institutionen und Akteure vor einem internationalen Gerichtshof fĂŒr ihrer Verbrechen anzuklagen.

Die Anwendung dieses Rechtsinstituts (Normenkatalogs) wurde bereits wĂ€hrend der NĂŒrnberger Prozesse von der Verteidigung, aber auch von ehemaligen nationalsozialistischen Rechtswissenschaftlern kritisiert, weil die rĂŒckwirkende Heranziehung dieser Normen fĂŒr die Verurteilung der Verbrechen der Wehrmacht dem in vielen LĂ€ndern gĂŒltigen Rechtsgrundsgrundsatz Nulla poena sine lege widersprĂ€che, da diese erst nach den Tathandlungen formuliert und festgelegt wurden. [126][127] Diese Argumentation wurde von den Richtern unter Hinweis auf die Rechtspraxis bei der Anwendung der Haager Landkriegsordnung zurĂŒckgewiesen. Bei ihrer Anwendung war es gebrĂ€uchlich, nicht auf der Basis von Gesetzestexten oder vereinbarter Strafkataloge zu urteilen, sondern auf der Basis von PrĂ€zedenzfĂ€llen. Ebenso wurde die Tu quoque-Argumentation der Verteidiger der Angeklagten als Versuch der Prozessverschleppung zurĂŒckgewiesen. Diese versuchten, unter Hinweis auf die angebliche Notwendigkeit, auch Kriegsverbrechen der Alliierten zu untersuchen, die Prozesse hinauszuzögern.

Dennoch spielte diese Charta fĂŒr die juristische Aufarbeitung eine eher untergeordnete Rolle, da die meisten Verbrechen auch schon vorher Straftaten darstellten und es diesem Grundtatbestand fĂŒr eine erfolgreiche Anklage gar nicht bedurfte.

Kontrollgesetz Nr. 10

Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 von 1945 beschrĂ€nkte die deutsche Justiz in ihrer ZustĂ€ndigkeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Alliierten konnten aber deutsche Gerichte ermĂ€chtigen, wenn die Straftaten an Deutschen oder Staatenlosen verĂŒbt worden waren. Die BesatzungsmĂ€chte handhabten diese Möglichkeit unterschiedlich. In der amerikanischen und sowjetischen Zone wurden deutsche Instanzen nur von Fall zu Fall ermĂ€chtigt, in der britischen und in der französischen Zone wurden allgemeine Zuweisungen der ZustĂ€ndigkeit durch Verordnungen festgelegt. Erst 1950, fĂŒnf Jahre nach dem Krieg, reduzierten die Alliierten die Zahl der StraftatbestĂ€nde, deren Verfolgung den Besatzungsbehörden vorbehalten blieb. Danach konnten Kriegsverbrechen der Wehrmacht auch von der westdeutschen Justiz verfolgt werden, unabhĂ€ngig von der Staatsangehörigkeit der Opfer, soweit sie sich nicht gegen alliierte MilitĂ€rangehörige gerichtet hatten.

Bundesrepublik Deutschland

Die West-Alliierten zogen sich vor dem Hintergrund des heraufziehenden Kalten Krieges schon bald nach dem Kriegsende aus der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen zurĂŒck. Immer mehr stand der Ost-West-Gegensatz im Vordergrund und spĂ€testens seit der Berliner LuftbrĂŒcke (1948 bis 1949) setzte sich die Überlegung durch, die Westdeutschen als VerbĂŒndete und nicht mehr als Besiegte zu sehen. Dies fĂŒhrte in vielen FĂ€llen zu Gnadenerlassen und deutlichen StrafverkĂŒrzungen bei bereits verurteilten NS- und Kriegsverbrechern, ja sogar zu bewusster Strafvereitelung bei der Verfolgung schwer belasteter TĂ€ter, da diese entweder aufgrund ihrer Fachkenntnis oder ihrer Kontakte, sowohl politisch, als auch nachrichtendienstlich, „verwendet“ beziehungsweise ein Teil des Aufbaus der Bundesrepublik werden sollten. Ein prominentes Beispiel eines solchen Falls ist General Reinhard Gehlen, ehemaliger Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) des deutschen Generalstabs, Leiter der Organisation Gehlen und erster PrĂ€sident des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), in den etliche ehemalige SD-Mitglieder aufgenommen wurden.

Aus diesem Grund blieben zahlreiche Massenverbrechen ungeahndet. Die ZustĂ€ndigkeiten waren unklar, zumal die Tatorte im Ausland lagen und TĂ€ter in unterschiedlichen BundeslĂ€ndern lebten. 1958 wurde die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur AufklĂ€rung nationalsozialistischer Verbrechen“ eingerichtet; damit wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bundesweit koordiniert. Ab 1965 wurden Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Bundesgebiet eingeleitet und auch Verbrechen gegenĂŒber Kriegsgefangenen verfolgt.

Eine nicht unerhebliche Rolle fĂŒr die nur schleppende strafrechtliche Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen spielte auch die Tatsache, dass die Spruchkörper der Justiz (Gerichte) in der jungen Bundesrepublik sich in nicht unerheblichen Maße aus Juristen zusammensetzten, die bereits zur NS-Zeit als Organe der Rechtspflege tĂ€tig waren.

Seit 1960 waren aber alle Straftaten außer Mord schon verjĂ€hrt. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches, Paragraph 50, galt 1968 auch die Beihilfe zum Mord als verjĂ€hrt; damit waren alle „SchreibtischtĂ€ter“ einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen.

Von der westdeutschen Justiz wurden nach dem Krieg einige Tatkomplexe schwerpunktmĂ€ĂŸig verfolgt. Dazu zĂ€hlten Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen, Verbrechen, die sich im Zusammenspiel von Wehrmacht und Sicherheitspolizei ereigneten, wobei dies Verbrechen der Geheimen Feldpolizei der Wehrmacht einschloss. FĂŒr den Raum außerhalb der Sowjetunion kommen Geiselerschießungen in besetzten LĂ€ndern und Endphaseverbrechen hinzu.

Generell gesehen sind aber ein Großteil der Ermittlungen und Verfahren eingestellt worden. Das zahlreiche Material, das den Staatsanwaltschaften und der Zentralen Stelle zuging, hat zu nur sehr wenigen Anklagen gefĂŒhrt. Bei den Verurteilungen ist das geringe Strafmaß auffĂ€llig, das ganz generell fĂŒr NS-Verfahren vor westdeutschen Gerichten typisch ist. [128]

Deutsche Demokratische Republik

Bis Ende 1946 sollen 14.098 Personen wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der sowjetischen Besatzungszone verurteilt worden sein. [129] Dabei ist anzumerken, dass in der Sowjetunion und der Sowjetischen Besatzungszone die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher mit Vergeltungsmaßnahmen, sowie spezifischen Repressiv- und Terrormaßnahmen verbunden war. [130] Die alliierten Bestimmungen wurden von den sowjetischen Sicherheits- und Justizorganen extensiv ausgedeutet, unter Missachtung elementarer rechtsstaatlicher MaßstĂ€be willkĂŒrlich angewendet, und fĂŒr politische Ziele massiv missbraucht. [131]

Vergleich der Verurteilungen wegen NS-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR von 1951 bis 1958

Trotz des SelbstverstĂ€ndnisse der DDR als „antifaschistischem Staat“ war die Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR nicht intensiver als in der Bundesrepublik. [132] Zur Unterstreichung dessen fĂŒhrte die Regierung hĂ€ufig an, dass an die 13.000 Kriegsverbrecher verurteilt worden wĂ€ren. [133] Diese Behauptung hielt einer PrĂŒfung der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur AufklĂ€rung nationalsozialistischer Verbrechen nach der Wiedervereinigung allerdings nicht stand. Nur ein verschwindend kleiner Teil davon betraf Kriegsverbrechen. Der Großteil wurde wegen NS-Verbrechen und der Mitgliedschaft in fĂŒr verbrecherisch erklĂ€rten Organisationen verurteilt, und ist somit eher als das zu sehen was im Westen die Entnazifizierung darstellte. Wenn man die Waldheimer Prozesse, welche wegen Rechtsverletzungen im Prozess und in der Urteilsfindung als nichtig anzusehen sind, nicht berĂŒcksichtigt, ergeben sich fĂŒr beide Staaten Ă€hnliche Zahlen. Bis 1960 kam es nur zu zwei Urteilen gegen Wehrmachtsangehörige.

Erst 1964 kam zur Einrichtung der Diensteinheit 11 in der Hauptabteilung IX des Ministeriums fĂŒr Staatssicherheit, welche fĂŒr die Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen zustĂ€ndig war. Obwohl das zu einem Anstieg von Verurteilungen fĂŒhrte, war allerdings die Aufgabe dieser MfS-Einheit nicht primĂ€r die Ermittlung und Strafverfolgung ehemaliger NS-TĂ€ter, sondern die nachrichtendienstliche und politische „Verwendung“ dieser Information. Das heißt, man war daran interessiert zu wissen, wer eine solche Vergangenheit hatte und vor allem, wie man diese ausnutzten konnte, zum Beispiel zur Erpressung von Kooperation und informeller Mitarbeit (IM). Ein weiter Gesichtspunkt war Sicherstellung der Informationshoheit in diesem Bereich, um die nicht kleinen Zahlen solcher Personen im eigenen Partei- und Staatsapparat, die es ebenso in der DDR gegeben hat, vor auslĂ€ndischer Kompromittierung durch eventuelle Anklagen (Rechts- und Auslieferungsersuchen) oder nachrichtendienstlicher Erpressung zu schĂŒtzen.

Von 1966 bis 1985 kam es zu 65 Verfahren und sechs Urteilen. [132] Die großteils von der Staatssicherheit beeinflussten Verfahren dienten ab den 60er Jahren zunehmend propagandistischen Zwecken, und sollten im Umfeld die mangelhafte Vergangenheitsaufarbeitung des Westens sowie den vorgeblich faschistischen Grundcharakter der Bundesrepublik, Bundeswehr und Nato aufzeigen. [134] [135]

Rezeption

Wandel des westdeutschen Geschichtsbildes

In der Nachkriegszeit bestimmten Memoiren und Gerichtsaussagen deutscher GenerĂ€le und Offiziere das westdeutsche Geschichtsbild des „anstĂ€ndigen deutschen Soldaten“ und der „sauberen Wehrmacht“, deren Angehörige von Ausnahmen abgesehen fair nach Kriegsvölkerrecht gekĂ€mpft hĂ€tten.[136] Darin wurden Wehrmachtsverbrechen kaum erwĂ€hnt, bestritten oder als Einzeltaten dargestellt.

Eine der wenigen Ausnahmen bilden die Aussagen des Generalmajors Erwin von Lahousen, der sich im Rahmen des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher in NĂŒrnberg der Anklage als Kronzeuge zur VerfĂŒgung stellte.

Breiteren Raum nehmen dagegen taktische Fragen ein, wie man den Krieg ohne die Einmischung von Hitler doch noch hĂ€tte gewinnen können. [137] In Illustriertenromanen wurde der deutsche Soldat meist als pflichtbewusst, engagiert, im Kampf hart aber fair, kameradschaftlich, freundlich, gebildet, und gutaussehend dem Partisanen gegenĂŒbergestellt. Dieser ist oft ein heimtĂŒckisch-verrĂ€terischer Kommunist, Krimineller, ZuhĂ€lter oder DrogenhĂ€ndler mit einer Physiognomie, die den nationalsozialistischen Rassevorstellungen entsprach. Deutsche Kriegsverbrechen kamen nur sehr selten vor und wurden dann der SS angelastet.[138]

Seit den NĂŒrnberger Prozessen galt die Wehrmacht als Ganzes in der Öffentlichkeit als „freigesprochen“; Verbrechen von Truppenteilen wurden vorwiegend als Handlungen von EinzeltĂ€tern betrachtet. Die enge institutionelle Verbindung der Wehrmachtsspitze mit dem nationalsozialistischen Partei- und Staatsapparat und damit ihre Gesamtverantwortung fĂŒr deren Vernichtungskrieg blieben weitgehend unberĂŒcksichtigt[139]; ebenso die Zusammenarbeit von Soldaten jeden Ranges mit den verbrecherischen Organisationen SD, SS und Gestapo.[140] Nach den ersten Kollektivschulddebatten der Nachkriegszeit [141] wurden bis etwa 1955 Amnestiegesetze erlassen, die diese Einstellung fĂŒr mehr als ein Jahrzehnt zementierten.[142][143] Hannes Heer fasst die damalige Haltung folgendermaßen zusammen:[144]

„Sinnhafte Interpretationen der eigenen Erfahrung wurden abgedrĂ€ngt auf Bereiche des Funktionsstolzes ĂŒber EffektivitĂ€t, Kompetenz und Kampfkraft oder in private Bereiche erfahrener und bestĂ€tigter Kameradschaft einer Schicksals- und Überlebensgemeinschaft – auf Bereiche also, die fĂŒr Wiederaufbau und Wirtschaftswunder anschlußfĂ€hig waren. Politischer oder antipolitischer Sinn war daraus nicht zu generieren, das Interpretationsschema kam vielmehr einem unpolitischen privatistischen Habitus entgegen.“

Die erste wissenschaftliche Arbeit zu den Wehrmachtsverbrechen war die 1978 veröffentlichte Dissertation von Christian Streit Keine Kameraden. Ihr Schwerpunkt war die Behandlung kriegsgefangener Sowjetsoldaten und die damit eng verknĂŒpften Themen Kommissarbefehl und Zwangsarbeit. Streits Dissertation wurde jahrelang kaum rezipiert.

Mit RĂŒckgriff auf inzwischen zugĂ€ngliche neue Quellen, darunter Wehrmachtsakten, Prozessunterlagen, Zeugenaussagen, Feldpost, TagebĂŒcher, widerlegte eine jĂŒngere Historikergeneration die Legende der „sauberen“, unpolitischen, irregefĂŒhrten und vom NS-Regime missbrauchten sauberen Wehrmacht. So wurde etwa die bis dahin bestrittene AusfĂŒhrung des Kommissarbefehls und die Eigenbeteiligung ganzer Einheiten an Massenmorden bewiesen. Im Ergebnis ging diese Generation der MilitĂ€rhistoriker „von einer problematischen Verstrickung der Wehrmacht in die NS-Verbrechen wĂ€hrend des Krieges“ aus: Sie sei „letztlich als 'Komplize des Bösen' und 'stĂ€hlerner Garant' und nicht als vermeintlich unpolitischer Bereich des NS-Staates anzusehen“.[145]

DDR-Rezeption

Die Wahrnehmung und Interpretation der Wehrmacht in der DDR war hauptsĂ€chlich durch das marxistisch-leninistische Geschichtsbild (siehe Imperialismustheorie und Marxistische Faschismustheorie) geprĂ€gt. [146] Die Wehrmacht war aus diesem Blickwinkel „...das wichtigste Instrument der deutschen Monopolbourgeoisie zur Sicherung der Herrschaft ĂŒber das eigene Volk, insbesondere zur Niederhaltung der Arbeiterbewegung, und zur Durchsetzung der WeltmachtplĂ€ne der Großbourgeoisie, vor allem der reaktionĂ€ren Klassenziele gegenĂŒber der Sowjetunion.“ Diese Sichtweise erforderte einen strengen Klassengegensatz innerhalb der Wehrmacht in Form von ausbeutender und unterdrĂŒckender GeneralitĂ€t und höherem Offizierskorps als Werkzeuge des Kapitalismus, und ausgebeuteten, unterdrĂŒckten einfachen Soldaten und Unteroffizieren. [147]

Im Weltbild der SED-Propaganda wurde die DDR zum "Staat der Opfer" und "Staat des Antifaschismus". Etliche persönlich verfolgte Kommunisten in Staats- und ParteifĂŒhrung galten als Beweis dieser Doktrin. Die historische Verantwortung fĂŒr NS-Verbrechen wurde an den Westen delegiert und loyalen BĂŒrgern der DDR somit das Angebot einer Generalabsolution gemacht. [148]

Mediale Darstellung

Die Wehrmachtsverbrechen waren in der Bundesrepublik vor 1989 auch in den Medien thematisiert worden: etwa 1978 durch die amerikanisch-sowjetische Fernsehdokumentation Der unvergessene Krieg. WĂ€hrend des Historikerstreits 1986/87 spielten sie jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Nach der Wiedervereinigung erschienene Forschungsliteratur von 1991 wie das Buch von Reinhard RĂŒrup Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945. Eine Dokumentation oder der von Peter Jahn und Reinhard RĂŒrup herausgegebene Band Erobern und Vernichten. Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945 fanden ĂŒber Fachkreise hinaus kaum Beachtung.

Erst die seit 1995 in 34 deutschen und österreichischen StĂ€dten gezeigten beiden Wehrmachtsausstellungen machten das wissenschaftlich inzwischen korrigierte Geschichtsbild zur Wehrmacht auch in der Bevölkerung bekannter (die 2. Fassung 2001-2004). Sie verbreiteten mit vielen Bild- und Schriftdokumenten das Wissen, dass sich ganze Truppenteile an Massenerschießungen von Zivilisten, Juden, und an Vergeltungsaktionen, beteiligt hatten. Damit ließen sich Kriegsverbrechen nicht mehr nur auf verbrecherische Befehle zurĂŒckfĂŒhren, EinzeltĂ€tern anlasten und von der Völkermordpolitik des NS-Regimes getrennt betrachten.

Die Ausstellung rief Proteste in Teilen der bundesdeutschen Öffentlichkeit, insbesondere bei ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, darunter auch renommierten Persönlichkeiten wie die ehemaligen Wehrmachtsofiziere Helmut Schmidt und Richard von WeizsĂ€cker hervor, [149] fand aber auch Zustimmung sowie fundierte Kritik. Einige Historiker wiesen auf einige falsch zugeordnete Fotografien hin, die irrtĂŒmlich Verbrechen der Roten Armee oder anderer, mit Deutschland verbĂŒndeter MilitĂ€rs zeigten. [150]

Daraufhin wurden die Exponate wissenschaftlich ĂŒberprĂŒft und die Ausstellung entsprechend ĂŒberarbeitet. [151]

Die zweite Ausstellung stellte in den Vordergrund, dass eine Nichtbefolgung verbrecherischer Befehle in der Wehrmacht möglich gewesen war. Offiziere, die bei Massenmorden nicht mitmachen wollten oder konnten, wÀren nach Darstellung der Ausstellung allenfalls versetzt worden und ansonsten unbehelligt geblieben.

Im Rechtsextremismus werden beide Ausstellungsversionen als Propagandashow zur Verleumdung ehrlicher deutscher Soldaten dargestellt und bekÀmpft; die marginalen Fehler der ersten Fassung werden zur Diskreditierung der gesamten Grundthese benutzt.[152]

Rezeption in der Bundeswehr

Der erste Traditionserlass der Bundeswehr von 1965 lobte die WiderstandskĂ€mpfer des 20. Juli 1944 mit den Worten "Zuletzt nur noch dem Gewissen verantwortlich, haben sich Soldaten im Widerstand gegen Unrecht und Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bis zur letzten Konsequenz bewĂ€hrt" [153], vermied jedoch klarstellende Aussagen ĂŒber die Beurteilung der Wehrmacht als Gesamtinstitution bzw. ihre Verbrechen.

Mit dem Traditionserlass vom 20. September 1982 hat sich die Bundeswehr von den Traditionen der Wehrmacht stĂ€rker abgegrenzt, und reklamiert das Attentat vom 20. Juli 1944 dagegen als ihr Vorbild fĂŒr den „StaatsbĂŒrger in Uniform“. Im Erlass von 1982 sind die Schwerpunkte gegenĂŒber 1965 etwas anders gesetzt, und es wird zum ersten Mal selbstkritisch von „Schuld“ gesprochen: „Im Nationalsozialismus waren StreitkrĂ€fte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich kann Tradition nicht begrĂŒnden.“ [154]

Der Umgang mit der Wehrmachtausstellung war in der Bundeswehr uneinheitlich. Verschiedene Standortkommandeure besuchten die Ausstellung mit ihren Soldaten oder empfahlen den Besuch und der Generalinspekteur der Bundeswehr Ulrich de MaiziĂšre war bei einer Podiumsdiskussion anwesend. Im Gegensatz dazu verboten Verteidigungsminister Volker RĂŒhe und sein Nachfolger Rudolf Scharping, dass Soldaten als Redner bei Veranstaltungen im Rahmen der Wehrmachtausstellung auftreten und dass Angestellte des militĂ€rgeschichtlichen Forschungsamtes ĂŒber die Ausstellung diskutieren. [155]

Ursachenforschung

Von der Wissenschaft wurden verschiedene, umstrittene und teilweise widersprĂŒchliche Thesen entwickelt, welche zu erklĂ€ren versuchen, warum Angehörige der Wehrmacht Kriegsverbrechen begangen haben, beziehungsweise wie ihre Hemmschwelle zur Begehung bzw. Vermeidung dieser Taten ausgestaltet war. Dabei bleiben viele dieser ErklĂ€rungsmodelle recht spekulativ, da sie sich auch aufgrund von Mangel an Quellenmaterial, schwer statistisch verifizieren oder falsifizieren lassen.

„FĂŒr die Faktoren, die fĂŒr die Haltung und das Verhalten jener Soldaten ausschlaggebend waren, die nicht der höheren militĂ€rischen FĂŒhrung angehörten, aber trotzdem fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Besatzungspolitik verantwortlich waren, wurden bisher gewisse ErklĂ€rungsmodelle gefunden, die aber alle als problematisch zu bezeichnen sind. [156]“

Entmodernisierung des Krieges

Dem Historiker Omer Bartov zufolge begĂŒnstigten verschiedene Faktoren die Kriegsverbrechen durch Wehrmachtsoldaten: so die so genannte „Entmodernisierung“, das heißt ein zunehmender Ausfall moderner Kampfmittel, eine drastische Verschlechterung der LebensumstĂ€nde und wachsende geistige Entfernung vom modernen Leben der Kampfeinheiten und eine daraus resultierende Verrohung, besonders an der Ostfront ab 1941. Dies habe zu physisch-psychischen ErschöpfungszustĂ€nden und seelischer Abstumpfung bei den Soldaten gefĂŒhrt. In den vereinzelten, immer weniger einer modernen Armee gleichenden KampfverbĂ€nden hĂ€tten sich defĂ€tistisch-nihilistische, sozialdarwinistische Rechtfertigungsmuster sowie die Verachtung traditioneller AutoritĂ€ten und Werte breitgemacht. [157] Er zitiert einen damaligen Kriegsteilnehmer:[158] Allerdings war der Sozialdarwinismus eine der theoretischen Grundlagen der NS-Ideologie, insofern ist es schwer zu ermessen, inwieweit diese Sichtweise nun das Ergebnis jahrerlanger Propaganda oder des Krieges selbst gewesen ist.

„Der Mensch wird zum Tier. Er muss vernichten, um zu ĂŒberleben [
] Der Kampf nimmt hier wieder seine urtĂŒmlichste, tierĂ€hnlichste Form an [
]“

Man fĂŒhre „einen Kampf ums Überleben, in dem alles erlaubt sei, was die Vernichtung des einzelnen Soldaten und darĂŒber hinaus auch seiner Kameraden, seiner Einheit, seiner Rasse und seines Landes verhindern könne.“[159] Diese Haltungen machten eventuell zusĂ€tzlich empfĂ€nglicher fĂŒr ideologische Indoktrination. Den Soldaten sei auch im Rahmen gewöhnlicher Kampfhandlungen zunehmend gestattet worden, Ärger und Frustrationen an feindlichen Soldaten und Zivilisten „auszulassen“.[160] Diese „Entmodernisierung“ an der Front trug auch nach Hannes Heer erheblich zur Brutalisierung der Truppe bei.[161]

Funktion von PrimÀrgruppen

Auch „PrimĂ€rgruppen“, also landsmannschaftlich und regional organisierte Einheiten, die auch einen quasi familiĂ€ren Zusammenhalt bieten konnten, könnten im Osten das Durchhaltevermögen, die BrutalitĂ€t und Neigung zu Verbrechen und AnfĂ€lligkeit fĂŒr Ideologisierung gefördert haben. In welcher Richtung und welchem Maß, ist jedoch umstritten. WĂ€hrend einige in diesen PrimĂ€rgruppen den Grund fĂŒr die besondere Leistungsbereitschaft und mitunter auch die Verbrechen der Wehrmachtsangehörigen sehen[162], sehen andere gerade den Ausfall traditioneller Bindungen als Einfallstor fĂŒr nationalsozialistische Indoktrination und vermehrte Kriegsverbrechen. Entgegen der Ansicht, dass soziale Ordnung Ideologie entbehrlich machte, wird angefĂŒhrt, dass gerade an der relativ aussichtslosen von „sozialer Ordnung entleerten“ Ostfront im Gegensatz zur Westfront erbittert gekĂ€mpft worden sei. In dem Maß, wie funktionierende soziale Bande zerbrochen seien, habe die ideologische Motivation vermehrt an Bedeutung gewonnen. [163]

Ideologie

Die Wehrmachtsverbrechen in Osteuropa beruhten großenteils wie sonstige NS-Verbrechen auf einem Rassismus, der die Bevölkerung der Feindstaaten nicht als gleichwertige Rechtssubjekte anerkannte und damit die Grundlage des geltenden Völkerrechts außer Kraft setzte. Dabei strebten NS- und WehrmachtsfĂŒhrung gleichermaßen die Vernichtung der Staatsstrukturen, nationalen Einheit und politischen FĂŒhrungskrĂ€fte der eroberten Gebiete sowie deren demographische Umgestaltung an.[164]

Die Rolle der Ideologie innerhalb der Wehrmacht als Ursache von Verbrechen wird unterschiedlich bewertet. WĂ€hrend Autoren wie Omar Bartov [165] und Hannes Heer die Funktion der nationalsozialistischen Ideologie als essentielle Mitursache fĂŒr die Verbrechen der Wehrmacht einschĂ€tzen, und eine Übereinstimmung zwischen Überzeugungen von WehrmachtsfĂŒhrung und Regime konstatieren, schreibt zum Beispiel Dr. Klaus Jochen Arnold:

„Mit Blick auf die Wehrmacht, nicht auf Hitler, Himmler etc., handelte es sich eben nicht um eine lang geplante Massenvernichtung von Juden oder Slawen aus ideologischen GrĂŒnden, sondern vor allem um Krieg, und dieser von beiden Seiten mit Erbitterung gefĂŒhrte Krieg schuf ein Klima, in dem Massenmord zum AlltagsgeschĂ€ft "normaler MĂ€nner" werden konnte. [166]“

Christian Gerlach sieht in der Besatzungspolitik im Osten eher ein radikalökonomisches, rĂŒcksichtsloses ZweckmĂ€ĂŸigkeitsdenken, in welchem die Ideologie eine eher untergeordnete Rolle gespielt habe. [167]

Die maßgebliche Beeinflussung der HeeresfĂŒhrung und der oberen RĂ€nge durch die nationalsozialistische Propaganda ist relativ eindeutig zu konstatieren. So schreibt Mark Mazover dazu:

„JĂŒngere Studien haben nicht nur gezeigt, wie stark die politische Indoktrination in das Offizierskorps eingedrungen war und dort sogar institutionalisiert worden war, sondern auch, wie sich die NS-Ideologie in den Befehlen und AktivitĂ€ten der militĂ€rischen Befehlshaber widerspiegelte. [168]“

Dagegen ist die Wirksamkeit dieses Faktors fĂŒr die mittleren und speziell unteren RĂ€nge eher fraglich bzw. nicht eindeutig beantwortbar. Rolf-Dieter MĂŒller schreibt dazu in Bezug auf die Forschungen zur "Alltagsgeschichte des Soldaten":

„Welche Rolle spielten dabei Ideologie und Propaganda? Systematische Untersuchungen dazu fehlen fast völlig. Über Motivation und MentalitĂ€ten innerhalb der Wehrmacht wissen wir abseits von Einzelbefunden, die sich zudem meist nur auf die Ostfront beziehen, relativ wenig. [
] Wie lassen sich Wirkungen der UnterdrĂŒckung und Disziplinierung in einer Armee des blinden Gehorsams abgrenzen gegenĂŒber den Wirkungen von Ideologisierung und Propaganda? [169]“

WĂ€hrend Manfred Messerschmidt trotz seiner umfangreichen Darstellung der nationalsozialistischen Indoktrination der Wehrmacht bezweifelt, dass "diese wirklich einen Einfluß auf die Soldaten" hatte, [170] und Hans Mommsen die Ansicht vertritt, dass "die MentalitĂ€t des durchschnittlichen Landsers eher von NĂŒchternheit und Ablehnung der realitĂ€tsfernen Propagandatiraden" geprĂ€gt gewesen sei, [171] setzt Hannes Heer zumindest fĂŒr den Bereich der Judenverfolgung FĂŒhrung und Truppe in eins, indem er schreibt:

„Die Beteiligung der Wehrmacht am Holocaust erfolgte auf allen Ebenen der militĂ€rischen Befehlsgewalt [
] bis zu den TruppenfĂŒhrern. [
] Die MentalitĂ€t der WehrmachtsfĂŒhrung entsprach dem Bewußtsein der Truppe. [172]“

Literatur

zur Wehrmacht
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Band V: 1. September 1939 bis 18. Dezember 1941. 1. Auflage 1988, ISBN 3-7646-1882-5
Band VI: 19. Dezember 1941 bis 9. Mai 1945. 1995, ISBN 3-7646-1940-6
zu Wehrmachtsverbrechen
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  •  Wendy Jo Gertjejanssen: Victims, Heroes, Survivors. Sexual Violence On The Eastern Front During World War II. University of Minnesota, Mai 2004 (PDF 13MB).</span>
  • Karl Glaubauf/Stefanie Lahousen: Generalmajor Erwin Lahousen - Edler von Vivremont. Ein Linzer Abwehroffizier im militĂ€rischen Widerstand. LIT-Verlag, MĂŒnster 2004, ISBN 3-8258-7259-9.
  • Hamburger Institut fĂŒr Sozialforschung (Hrsg.): Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1944. Hamburger Edition, 2., erweiterte Auflage 2002, ISBN 3-930908-74-3
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  • Walther Hubatsch (Hrsg.): Hitlers Weisungen fĂŒr die KriegfĂŒhrung 1939-1945. Dokumente des Oberkommandos der Wehrmacht. Bernard & Graefe Verlag, 2. Auflage, Koblenz 1983, ISBN 3-7637-5247-1
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  • Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15158-5
  • Karl Heinrich Pohl (Hrsg.): Wehrmacht und Vernichtungspolitik. MilitĂ€r im nationalsozialistischen System. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 3-525-01382-5
  • Heribert Prantl (Hrsg.): Wehrmachtsverbrechen. Eine deutsche Kontroverse. Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1997, ISBN 3-455-10365-0
  • Andreas Toppe: MilitĂ€r und Kriegsvölkerrecht. Rechtsnorm, Fachdiskurs und Kriegspraxis in Deutschland 1899-1940, Oldenbourg Verlag, MĂŒnchen 2007, ISBN 3486582062
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  • Wassili Grossman, Ilja Ehrenburg, Arno Lustiger: Das Schwarzbuch. Der Genozid an den sowjetischen Juden. Rowohlt, Reinbek 1994, ISBN 3-498-01655-5
  • Hannes Heer: Stets zu erschießen sind Frauen, die in der Roten Armee dienen. 1995, ISBN 3-930908-06-9
  • Johannes HĂŒrter: Hitlers HeerfĂŒhrer. Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2. Auflage 2007, ISBN 3-486-58341-7
  • Hans-Adolf Jacobsen: Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener in: Martin Broszat/Hans-Adolf Jacobsen/Helmut Krausnick: Anatomie des SS-Staates. Band 2, ISBN 3-423-02916-1
  • Rolf Keller: Sowjetische Kriegsgefangene im Deutschen Reich 1941/42. Behandlung und Arbeitseinsatz zwischen Vernichtungspolitik und kriegswirtschaftlichen Erfordernissen, Göttingen 2011. ISBN: 978-3-8353-0989-0. Rezensionen: H-Soz-u-Kult 9. Februar 2012, www.kulturthemen.de 9. Februar 2012
  • Rolf-Dieter MĂŒller: Der letzte deutsche Krieg 1939–1945. 2005, ISBN 3-608-94133-9
  • Dieter Pohl: Die Herrschaft der Wehrmacht. Deutsche MilitĂ€rbesatzung und einheimische Bevölkerung in der Sowjetunion 1941–1944, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, MĂŒnchen 2008, ISBN 3-486-58065-5
  • Alfred Streim: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Berichte und Dokumente 1941-1945. MĂŒller Juristischer Verlag, Heidelberg 1982, ISBN 3-8114-2482-3
  • Alfred Streim: Die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener im „Fall Barbarossa“. MĂŒller Juristischer Verlag, Heidelberg 1981, ISBN 3-8114-2281-2
  • Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen und völkerrechtliche Probleme des Krieges gegen die Sowjetunion In: Gerd R. UeberschĂ€r/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Überarbeitete Neuausgabe, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-596-24437-4
  • Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941 - 1945. Dietz, Neuausgabe, Bonn 1997, ISBN 3-8012-5023-7
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  • Hermann Frank Meyer, Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgs-Division im Zweiten Weltkrieg, Ch. Links Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-86153-447-1 (Online)
  • Hermann Frank Meyer: Von Wien nach Kalavryta. Die blutige Spur der 117. JĂ€ger-Division durch Serbien und Griechenland. Mannheim / Möhnesee 2002, ISBN 3-933925-22-3
  • Hermann Frank Meyer: Kommeno: erzĂ€hlende Rekonstruktion eines Wehrmachtsverbrechens in Griechenland, Köln 1999, ISBN 3-929889-34-X
  • Gerhard Schreiber: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. TĂ€ter - Opfer - Strafverfolgung. C. H. Beck, MĂŒnchen 1996, ISBN 3-406-39268-7.
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  • Walter Manoschek: 'Serbien ist judenfrei'. MilitĂ€rische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42. R. Oldenbourg Verlag, MĂŒnchen 1993, ISBN 3-486-55974-5.
Zwangsarbeit
  • Almuth PĂŒschel: Zwangsarbeit in Potsdam: Fremdarbeiter und Kriegsgefangene, MĂ€rkischer Verlag, 2002, ISBN 3-931329-37-2
Vergewaltigungen und Zwangsprostitution
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  • Regina MĂŒhlhĂ€user: Eroberungen - Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941-1945; Hamburger Edition 2010; ISBN 3-86854-220-5
  • David R. Snyder: Sex Crimes under the Wehrmacht, University of Nebraska Press, Lincoln 2007, ISBN 978-0-8032-4332-3
Geschichtliche Rezeption und Aufarbeitung
  • Detlev Bald, Johannes Klotz, Wolfram Wette: Mythos Wehrmacht. Nachkriegsdebatten und Traditionspflege., Aufbau Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-7466-8072-7
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Weblinks

Einzelnachweise

  1. ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 28
  2. ↑ Artikel Wehrmacht, Brockhaus 2006
  3. ↑ Norbert Graml in: Hermann Graml: Die Wehrmacht im Dritten Reich, in: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte, 1997, Heft 3, S. 369
  4. ↑ Wilhelm Deist schreibt: „Denn gerade im Bereich des MilitĂ€rs ergab sich aus der ‚TeilidentitĂ€t der Ziele‘ mit dem nationalsozialistischen Regime eine vielschichtige Übereinstimmung in wesentlichen Fragen der Außen- und Innenpolitik.“; nach: Wilhelm Deist: MilitĂ€r, Staat und Gesellschaft – Studien zu preußisch- deutschen MilitĂ€rgeschichte, Oldenbourg, 1991, Seite 406
  5. ↑ Artikel Wehrmacht, Brockhaus EnzyklopĂ€die Band 29, 21. Auflage 2006, S. 554f
  6. ↑ Manfred Messerschmidt: VorwĂ€rtsverteidigung – Die Denkschrift der GenerĂ€le fĂŒr den NĂŒrnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 543.
  7. ↑ Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 570.
  8. ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, Vorwort.
  9. ↑ a b Manfred Messerschmidt: VorwĂ€rtsverteidigung – Die Denkschrift der GenerĂ€le fĂŒr den NĂŒrnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 540
  10. ↑ a b P. M. Baldwin: Clausewitz in Nazi Germany. Journal of Contemporary History 16 (1)(1981): 5-26, S. 11f.
  11. ↑ Erich Ludendorff: Der totale Krieg, MĂŒnchen 1934, Seite 16 ff.
  12. ↑ Zitiert nach Manfred Messerschmidt: Wehrmacht im NS-Staat – Zeit der Indoktrination, Hamburg 1969, Seite 82
  13. ↑ Dokument Nr. 107; zitiert nach Manfred Messerschmidt und Ursula von Gersdorff: Offiziere im Bild von Dokumenten aus drei Jahrhunderten, Stuttgart, 1964, Seite 274
  14. ↑ Hannes Heer: Die Logik des Vernichtungskrieges – Wehrmacht und Partisanenkampf, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 113, und Manfred Messerschmidt: VorwĂ€rtsverteidigung – Die Denkschrift der GenerĂ€le fĂŒr den NĂŒrnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 543.
  15. ↑ a b Zitiert nach: Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche MilitĂ€rgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, MGFA, Oldenbourg, 2006, Seite 345.
  16. ↑ Hannes Heer: Killing Fields – Die Wehrmacht und der Holocaust, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 57 ff.
  17. ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 191 und 192
  18. ↑ Einestages bei Spiegel Online bzw. Felix Römer: Der Kommissarbefehl - Wehrmacht und NS-Verbrechen an der Ostfront 1941/42, F. Schöningh Verlag, Paderborn 2008.
  19. ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a. a. O. S. 39 und 43
  20. ↑ so Rolf-Dieter MĂŒller, zitiert nach Christian Hartmann (Hrsg.): Krieg und Verbrechen – Zur Struktur des deutschen Ostheeres, in: Mitteilungen der Gemeinsamen Kommission fĂŒr die Erforschung der jĂŒngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen 2, Oldenbourg, 2005, S. 18
  21. ↑ Hannes Heer, nach Christian Hartmann: Wie verbrecherisch war die Wehrmacht? In: Christian Hartmann: Krieg und Verbrechen – Zur Struktur des deutschen Ostheeres, a.a.O., S. 70ff.
  22. ↑ Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen 
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, ĂŒberarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 165
  23. ↑ Alfred Streim: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Heidelberg 1982, ISBN 3-8114-2482-3, S.176
  24. ↑ Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945. Neuausgabe Bonn 1991, ISBN 3-8012-5016-4, S. 105.
  25. ↑ Lutz Klinkhammer: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht 1941–1944, in: R.D. MĂŒller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t, Oldenburg, MĂŒnchen 1999, Seite 819.
  26. ↑ Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 244.
  27. ↑ Pavel Polian: Deportiert nach Hause – Sowjetische Kriegsgefangene im "Dritten Reich" und ihre Repatrierung, Oldenbourg, 2000, Seite 44.
  28. ↑ Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen 
, a. a. O., S. 169
  29. ↑ Christian Streit: Keine Kameraden
, a. a. O., S. 187–190
  30. ↑ Vgl. zum Übertrag von autonomen TĂ€tigkeiten im rĂŒckwĂ€rtigen Armeegebiet an die SS; Hans-Heinrich Wilhelm, Rassenpolitik und KriegsfĂŒhrung – Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion, Passau 1991, S. 139
  31. ↑ Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: Die Wehrmacht. Mythos und RealitĂ€t, Hrsg. Rolf-Dieter MĂŒller, Hans-Erich Volkmann, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1202f.
  32. ↑ Jochen Böhler: Auftakt zum Vernichtungskrieg – Die Wehrmacht in Polen 1939, Frankfurt, 2006, Seite 241
  33. ↑ Timm C. Richter (Hrsg.): Krieg und Verbrechen – Situation und Intention – Fallbeispiele, Martin Meidenbauer, 2006, Seite 168
  34. ↑ Gerd R. UeberschĂ€r: Artikel Wehrmacht, in: EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus, 1998, S. 102
  35. ↑ Aufzeichnungen in Halders Tagebuch von der Hitler-Rede in der Reichskanzlei vom 30. MĂ€rz 1941; zitiert nach: Max Domarus: Hitler – Reden und Proklamationen 1932–1945, WĂŒrzburg 1962, Band 2, Seite 1682
  36. ↑ Generaloberst von KĂŒchler; zitiert nach: Handschriftliche Notizen des Oberbefehlshabers der 18. Armee, Generaloberst von KĂŒchler, dokumentiert in: Hans-Heinrich Wilhelm: Rassenpolitik und KriegsfĂŒhrung – Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion, Passau 1991, Seite 133 bis 139.
  37. ↑ Zitiert nach Befehl des ObdH Generalfeldmarschall von Brauchitsch, ĂŒber die Zusammenarbeit mit der Sicherheitspolizei und dem SD fĂŒr den vorgesehenen Ostkrieg vom 28. April 1941; dokumentiert in: Gerd R. UeberschĂ€r und Wolfram Wette, Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion – „Unternehmen Barbarossa“ 1941, Frankfurt am Main 1997, S. 249 f.
  38. ↑ Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 63
  39. ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 56 f
  40. ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 57
  41. ↑ GĂŒnther Deschner: Schonungslos Erledigen: Der Partisanenkrieg im Osten, in: Der II. Weltkrieg, Band 4, Der totale Krieg, Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft, 1989, Seite 175 bis 178
  42. ↑ Joachim von Meien: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht wĂ€hrend des Russlandfeldzugs im Zweiten Weltkrieg, 2007, Seite 46 ff.
  43. ↑ Truman Anderson: Die 62. Infanteriedivision – Repressalien im Heeresgebiet SĂŒd, Oktober bis Dezember 1941, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 309
  44. ↑ a b GĂŒnther Deschner: Schonungslos erledigen – Der Partisanenkrieg im Osten, in: Der II. Weltkrieg, Band 4, Der totale Krieg, Pawlak-Verlag, 1989, Seite 179 und 181.
  45. ↑ Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? – KriegfĂŒhrung und PartisanenbekĂ€mpfung in Frankreich 1943/44, Oldenbourg, 2007, Seite 253 und 254
  46. ↑ Götz Aly und Ulrich Herbert: National Socialist Extermination Policies – Contemporary German Perspectives an Controversies, Berghahn Books, 2000, Seite 174
  47. ↑ Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. II, 1969, 236 f.; Jörn Axel KĂ€mmerer, Kriegsrepressalie oder Kriegsverbrechen?, in: Archiv des Völkerrechts (AVR) 1999, Seite 283 und 296 ff.
  48. ↑ Hannes Heer: Die Logik des Vernichtungskrieges – Wehrmacht und Partisanenkampf, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 104 bis 131
  49. ↑ Lutz Klinkhammer: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht 1941–1944, in: R.D. MĂŒller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t, Oldenburg, MĂŒnchen 1999, Seite 836
  50. ↑ BA-MA: RH 20-12/218; zitiert nach www.hfmeyer.com
  51. ↑ OKW/WFSt/Op. Nr. 1216/42, Kampfanweisung fĂŒr die BandenbekĂ€mpfung im Osten vom 11. November 1942, gez. I.A. Jodl
  52. ↑ Aus dem Protokoll Bormanns einer Besprechung von Hitler mit fĂŒhrenden NS-GrĂ¶ĂŸen am 16. Juli 1941 im FĂŒhrerhauptquartier; zitiert nach: "Beherrschen, Verwalten, Ausbeuten" – Protokoll einer FĂŒhrerbesprechung, in: Der II. Weltkrieg, Band 3, Tief im Feindesland, Pawlak-Verlag, 1989, Seite 372
  53. ↑ Veit Veltzke: Kunst und Propaganda in der Wehrmacht – GemĂ€lde und Grafiken aus dem Russlandkrieg, Kerber, 2005, Seite 38
  54. ↑ Klaus Jochen Arnold: Die Wehrmacht und die Besatzungspolitik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion – KriegfĂŒhrung und Radikalisierung im „Unternehmen Barbarossa“, Duncker & Humblot, 2005, Seite 408 bis 412, Zitat S. 408; RĂŒdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945. In: Die Deutsche Kriegsgesellschaft 1939–1945. Band 9. Zweiter Halbband: Ausbeutung, Deutungen, Ausgrenzung. Im Auftrag des MilitĂ€rgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben von Jörg Echternkamp. DVA, MĂŒnchen 2005 (= Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg Bd. 9/1–2), S. 729–875, hier S.799-825.
  55. ↑ RĂŒdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945, S. 804
  56. ↑ RĂŒdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945, S. 804 f.
  57. ↑ Raymond Cartier: Der Zweite Weltkrieg, Band 1, Lingen Verlag, Köln 1987
  58. ↑ Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen
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, ĂŒberarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 168
  59. ↑ Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 157
  60. ↑ Dieter Pohl, Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a. a. O. S. 40ff
  61. ↑ Dieter Pohl, Holocaust, a. a.O. S. 57
  62. ↑ Rass: Menschenmaterial, S. 370:
  63. ↑ Rass: Menschenmaterial, S. 386-402; Е. ĐœĐŸŃ€ĐŸĐ·ĐŸĐČ (Ed.): ĐŸŃ€Đ”ŃŃ‚ŃƒĐżĐ»Đ”ĐœĐžŃ ĐœĐ”ĐŒĐ”Ń†ĐșĐŸ-фашостсĐșох ĐŸĐșĐșŃƒĐżĐ°ĐœŃ‚ĐŸĐČ ĐČ Đ‘Đ”Đ»ĐŸŃ€ŃƒŃŃĐžĐž. 1941-1944, S.142-161
  64. ↑ Shtetle: Vitebsk (aufgerufen am 15. August 2009)
  65. ↑ Almuth PĂŒschel: Zwangsarbeit in Potsdam: Durch Fremdarbeiter und Kriegsgefangene ; Dokumentation. In der Reihe Verwehte Spuren. MĂ€rkischer Verlag, Wilhelmshorst 2002, ISBN 3-931329-37-2. S. 74.
  66. ↑ Christoph Rass: Verbrecherische KriegfĂŒhrung an der Front. Eine deutsche Infanteriedivision und ihre Soldaten, in: Christian Hartmann, Johannes HĂŒrter, Ulrike Jureit: Verbrechen der Wehrmacht. Bilanz einer Debatte, Beck, MĂŒnchen 2005, ISBN 3-406-52802-3, S. 80-90; Ausstellungskatalog Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 - 1944, S. 397-428
  67. ↑ BA-MA, RW 40/5, KTB Ia, Chef OKW, Nachrichtlich an MilitĂ€rbefehlshaber Serbien, 9. August 1941
  68. ↑ Michael Portmann: Serbien und Montenegro im Zweiten Weltkrieg 1941–1945, 2007, Seite 27
  69. ↑ Karl H. Schlarp: Wirtschaft und Besatzung in Serbien 1941–1944, Steiner Franz Verlag, 1998, Seite 161
  70. ↑ Walter Manoschek: „Gehst mit Juden erschießen?“ – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 52 und 53
  71. ↑ Walter Manoschek: „Gehst mit Juden erschießen?“ – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seiten 39, 42, 52 und 53
  72. ↑ Hagen Fleischer: Besatzungsalltag auf Kreta 1943–1944 – Eine Dokumentation; in Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939–1945; Band 3, 1943–1945, MĂŒnchen 1999, Seite 361
  73. ↑ Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941–1945, a. a. O., S. 39
  74. ↑ Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941–1945, a. a. O., S. 127
  75. ↑ Hagen Fleischer: Besatzungsalltag. In: Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939 – 1945. 3. Band, Saur Verlag, Neuauflage 2002, ISBN 3-598-11428-1
  76. ↑ Manachem Shelah: Die Ermordung italienischer Kriegsgefangener, September- November 1943, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 195 bis 204
  77. ↑ Gerhard Schreiber: Die italienischen MilitĂ€rinternierten im deutschen Machtbereich 1943–1945, Oldenbourg, 1990, Seite 158, (Zahlen nach italienischen Angaben)
  78. ↑ Bundesarchiv (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz – Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn (1941–1945), HĂŒthig Verlagsgemeinschaft, Band 6, ISBN 3-8226-1892-6, S. 71 ff., S. 219.
  79. ↑ Bericht ĂŒber die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Kontraste, Sendung vom 26. Mai 2005
  80. ↑ Bericht ĂŒber die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Panorama, Sendung vom 12. Juni 2003.
  81. ↑ Hermann Frank Meyer: Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgsdivision im Zweiten Weltkrieg, 2008
  82. ↑ Klaus A. Maier: Die Zerstörung Gernikas am 26. April 1937 in: MilitĂ€rgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.) MilitĂ€rgeschichte, Zeitschrift fĂŒr historische Bildung, Heft 1/2007, Seite 22
  83. ↑ Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche MilitĂ€rgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, 2006, Seite 406
  84. ↑ Natalino Ronzitti und Gabriella Venturini: The Law of Air Warfare – Contemporary Issues, 2006, Seite 162:
  85. ↑ Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg. Oldenbourg, MĂŒnchen 2007, S. 518.
  86. ↑ Raffael Scheck: They are just Savages. German Massacres of Black Soldiers from the French Army in 1940, in: The Journal of Modern History 77, 2005, Seite 325-344; vgl. ders.: Hitler’s African victims. The German Army massacres of Black French soldiers in 1940. Cambridge UP 2006, ISBN 978-0-521-85799-4; deutsch: Hitlers afrikanische Opfer. Die Massaker der Wehrmacht an schwarzen französischen Soldaten. Assoziation A, Berlin 2009. Rezension von Bernhard Schmid, in "Dschungel", Beilage zu jungle world 14. Jan. 2010, S. 2 - 6
  87. ↑ Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? – KriegfĂŒhrung und PartisanenbekĂ€mpfung in Frankreich 1943/44, Oldenbourg, 2007, Seite 295 und 298
  88. ↑ Women's International League for Peace and Freedom: Ruth Seifert: War and Rape – Analytical Approaches 1
  89. ↑ Dieter Pohl: Verfolgung
 a. a. O. S. 43ff
  90. ↑ Madelon de Keizer: Kriegsverbrechen in den besetzten Niederlanden – Der „Fall Putten“. in: Wolfram Wette und Gerd R. UeberschĂ€r (Hrsg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert. Darmstadt 2001, Seite 260-262.
  91. ↑ Hanno Ballhausen, Friedemann BedĂŒrftig, und Petra Niebuhr-Timpe: Chronik des Zweiten Weltkriegs, 2004, Seite 478
  92. ↑ Gerhard Schreiber: Die italienischen MilitĂ€rinternierten im deutschen Machtbereich 1943 bis 1945 – Verraten, Verachtet, Vergessen, MĂŒnchen 1990, Seite 156
  93. ↑ Gerhard Schreiber: Die italienischen MilitĂ€rinternierten im deutschen Machtbereich 1943–1945, Oldenbourg, 1990, Seite 507.
  94. ↑ zu diesem Abschnitt: Gerhard Schreiber: MilitĂ€rsklaven im Dritten Reich in Der Zweite Weltkrieg. Analysen, GrundzĂŒge, Forschungsbilanz, im Auftrag des MilitĂ€rgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben von Wolfgang Michalka, MĂŒnchen 1989, ISBN 3-932131-38-X, Seite 764 ff.
  95. ↑ Konrad Kwiet: Rassenpolitik und Völkermord, in: EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus 1998, S. 60
  96. ↑ RSHA vom 17. Juli 1941 im Dokument Nr. 24 mit Anlagen abgedruckt bei: Hans-Adolf Jacobsen: „Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener.“ In: Anatomie des SS–Staates, dtv 463, MĂŒnchen 1967, Band II, Seite 200-204
  97. ↑ Befehl Reichenaus (AOK 6, Ia, Az. 7), Verhalten der Truppe im Ostraum vom 10. Oktober 1941; zitiert nach: Gerd R. UeberschĂ€r und Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“ – Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941, F. Schöningh, 1984, Seite 416
  98. ↑ Online einsehbar unter: NS-Archiv – Dokumente zum Nationalsozialismus
  99. ↑ Nachlass von Hans Röttiger vom 28. November 1945 im Bundesarchiv-MilitĂ€rarchiv Freiburg (BA-MA), N 422/11, Bl. 3. Anm.: Am 8. Dezember zog Röttiger diese Aussage zurĂŒck.
  100. ↑ Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 116
  101. ↑ Abgedruckt in: Verbrechen der Wehrmacht – Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1944, Ausstellungskatalog, Hamburg 2002, Seite 90.
  102. ↑ Bradley F. Smith, Agnes F. Petersen (Hrsg.): Heinrich Himmler. Geheimreden 1933 – 1945, PropylĂ€en Verlag, Frankfurt am Main, Berlin/Wien 1974, ISBN 3-549-07305-4
  103. ↑ Walter Manoschek: "Gehst mit Juden erschießen?" – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 44 bis 47
  104. ↑ Dieter Pohl: Holocaust, Herder, Freiburg 2000, S. 120f
  105. ↑ Israel Gutman (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Holocaust Bd. III, Piper, MĂŒnchen u. a. 1998, Artikel Wehrmacht, S. 1564
  106. ↑ Birthe Kundrus: Nur die halbe Geschichte. Frauen im Umfeld der Wehrmacht. In: Rolf-Dieter MĂŒller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t. Oldenbourg, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 719–735, hier S. 733.
  107. ↑ Wolfgang Petter: MilitĂ€rische Massengesellschaft und Entprofessionalisierung des Berufes. In: Rolf-Dieter MĂŒller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t. Oldenbourg, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 359–370, hier S. 369.
  108. ↑ Birthe Kundrus: Nur die halbe Geschichte. Frauen im Umfeld der Wehrmacht. In: Rolf-Dieter MĂŒller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t. Oldenbourg, MĂŒnchen 1999, S. 734.
  109. ↑ Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen MilitĂ€rgerichten 1939–1945. Schöningh, Paderborn 2004, ISBN 3-506-71726-X, S. 326 f.
  110. ↑ Birthe Kundrus: Nur die halbe Geschichte. Frauen im Umfeld der Wehrmacht zwischen 1939 und 1945 – Ein Forschungsbericht. In: Die Wehrmacht. Mythos und RealitĂ€t. Im Auftrag des MilitĂ€rgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben von Rolf-Dieter MĂŒller und Hans-Erich Volkmann. R. Oldenbourg Verlag, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 719–735, hier S. 734; vgl. auch Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen MilitĂ€rgerichten 1939–1945. Schöningh, Paderborn 2004, ISBN 3-506-71726-X, S. 334.
  111. ↑ Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen MilitĂ€rgerichten 1939–1945. Paderborn 2004, ISBN 3-506-71726-X, S. 327.
  112. ↑ Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen MilitĂ€rgerichten 1939–1945. S. 328.
  113. ↑ Regina MĂŒhlhĂ€user: Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941–1945. Hamburger Edition, Hamburg 2010, S. 145.
  114. ↑ Regina MĂŒhlhĂ€user: Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941–1945. Hamburger Edition, Hamburg 2010, S. 74 u. S. 144.
  115. ↑ Regina MĂŒhlhĂ€user: Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941–1945. Hamburger Edition, Hamburg 2010, S. 134.
  116. ↑ Christa Paul: Zwangsprostitution: staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus. Edition Hentrich, Berlin 1994, Seite 134.
  117. ↑ Internationale Übereinkunft betreffend die Gesetze und GebrĂ€uche des Landkriegs (Den Haag am 29. Juli 1899) (Dritter Abschnitt, Artikel 56 (S. 15, pdf)
  118. ↑ Jonathan Petropoulos: Kunstraub und Sammelwahn – Kunst und Politik im Dritten Reich, Berlin 1999, Seite 168
  119. ↑ PlĂŒnderung öffentlichen und privaten Eigentums; auf www.zeno.org
  120. ↑ Auf www.bundesarchiv.de
  121. ↑ Christoph Rass: Missbrauchte Verbrechen Die Zeit vom 16. Nov. 2009
  122. ↑ Im Oktober 1914 wurde eine "MilitĂ€r-Untersuchungsstelle fĂŒr die Verletzung des Kriegsrechts" im preußischen Kriegsministerium eingerichtet. Sie sollte der deutschen Gegenpropaganda Material beschaffen, um die Beschuldigungen zu widerlegen und mit Hilfe eigenen Belastungsmaterials zu kontern.
  123. ↑ Vergl. dazu u. a. Andreas Toppe, MilitĂ€r und Kriegsvölkerrecht, etwa S. 236ff
  124. ↑ Forschungsarbeiten ĂŒber die Einheit von Alfred de Zayas (USA) und dem niederlĂ€ndische Völkerrechtler Walter Rabus konnten die AuthentizitĂ€t der gesammelten Berichte mit großer Wahrscheinlichkeit bestĂ€tigen. Das sagt zunĂ€chst nichts ĂŒber die Art ihrer Verwendung durch das AuswĂ€rtige Amt und die NS-gelenkte Presse aus.
  125. ↑ Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher dem Internationalen MilitĂ€rgerichtshof, NĂŒrnberg 14. November 1945–1. Oktober 1946 (1947), Band 22, Seite 591
  126. ↑ Susanne Jung: Die Rechtsprobleme der NĂŒrnberger Prozesses, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), TĂŒbingen, 1992 Seite 138 ff.
  127. ↑ Nulla poena sine lege bei I. Das RĂŒckwirkungsverbot (nulla poena sine lege poenali anteriori) (eingesehen am 28. Juli 2008
  128. ↑ Rolf-Dieter MĂŒller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und RealitĂ€t herausgegeben im Auftrag des MilitĂ€rgeschichtlichen Forschungsamtes, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1081 ff.
  129. ↑ Meyer-Seitz: Die Verfolgung von NS-Straftaten, 1998, Seite 36
  130. ↑ Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 29
  131. ↑ Friedrich Egler: Das sowjetische Speziallager Nr. 3, 1995, Seite 10
  132. ↑ a b Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 588 und 589
  133. ↑ GĂŒnther Wieland: Der Jahrhundertprozess von NĂŒrnberg, Berlin, 1986, Seite 119
  134. ↑ Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 589, 590 und 591
  135. ↑ Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 73 ff.
  136. ↑ z. B. Franz Halder: Hitler als Feldherr, 1949. Heinz Guderian: Erinnerungen eines Soldaten, 1950. Erich von Manstein: Verlorene Siege, 1950
  137. ↑ Friedrich Gerstenmeier: Strategische Erinnerungen – Die Memoiren deutscher Offiziere, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, S. 626f
  138. ↑ Michael Schornstheimer: Harmlose Idealisten und draufgĂ€ngerische Soldaten – MilitĂ€r und Krieg in den Illustriertenromanen der fĂŒnfziger Jahre. In: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, a. a. O. S. 635-642
  139. ↑ Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: R.D. MĂŒller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t, Oldenburg, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1197 f. und 1207 ff.
  140. ↑ JĂŒrgen Förster: Wehrmacht, Krieg und Holocaust in: R.D. MĂŒller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t, Oldenburg, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 948–963 ff.
  141. ↑ Annette Weinke: Die NĂŒrnberger Prozesse. C.H. Beck, MĂŒnchen 2006, ISBN 3-406-53604-2, S. 99 ff.
  142. ↑ JĂŒrgen Danyel: Die Erinnerung an die Wehrmacht in beiden deutschen Staaten, in: R.D. MĂŒller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und RealitĂ€t, Oldenburg, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1139 ff.
  143. ↑ Annette Weinke, a. a. O., S. 107 ff
  144. ↑ Hannes Heer und Klaus Naumann: Einleitung, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, a. a. O. S. 33
  145. ↑ Gerd R. UeberschĂ€r: Wehrmacht, in: EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus, 1998, S. 106f
  146. ↑ Gerhart Haas: Zum Bild der Wehrmacht in der Geschichtsschreibung der DDR, in: Rolf-Dieter MĂŒller und Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht – Mythos und RealitĂ€t, MĂŒnchen 1999, Seite 1100
  147. ↑ Gerhart Haas: Zum Bild der Wehrmacht in der Geschichtsschreibung der DDR, a. a. O. S. 1100
  148. ↑ Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 12 und 13
  149. ↑ Die Wehrmachtsausstellung – und worum es wirklich geht – Eine notwendige Korrektur der öffentlichen Meinung; auf www.studis.de
  150. ↑ Bogdan Musial: Bilder einer Ausstellung – Kritische Anmerkungen zur Wanderausstellung „Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, in: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte, 47, Oktober 1999, Seite 563-591
  151. ↑ Omer Bartov, Cornelia Brink, Gerhard Hirschfeld, Friedrich P. Kahlenberg, Manfred Messerschmidt, Reinhard RĂŒrup, Christian Streit, Hans-Ulrich Thamer: Bericht der Kommission zur ÜberprĂŒfung der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, November 2000
  152. ↑ Beispiel: Die Reemtsma-Show (Anti-Wehrmacht-Ausstellung) – Grundinformationen zur Hetze ĂŒber die Deutsche Wehrmacht (Seite ohne Impressum aus dem Umfeld der als rechtsextrem eingestuften „Deutschland-Bewegung“ Alfred Mechtersheimers)
  153. ↑ Ziffer 14 des Erlasses
  154. ↑ Zitiert nach: Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer, Grundkurs deutsche MilitĂ€rgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, MGFA, Oldenbourg, 2006, Seite 347
  155. ↑ Interview mit Hannes Heer und Walter Manoschek in der Zeit im Jahr 1999
  156. ↑ Theo J. Schulte, Die Wehrmacht und die nationalsozialistische Besatzungspolitik in der Sowjetunion, in: Roland G. Foerster (Hrsg.), „Unternehmen Barbarossa“ – Zum historischen Ort der deutsch-sowjetischen Beziehungen von 1933 bis Herbst 1941, Seite 165
  157. ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, S. 27, 38 und 48
  158. ↑ nach H. Spaeter und W. Ritter von Schramm: Die Geschichte des Panzerkorps Großdeutschland, Bielefeld 1958, Band I, S. 341
  159. ↑ BĂ€hr: Kriegsbriefe gefallener Studenten 1939-43, TĂŒbingen, 1952, S. 83
  160. ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht
, a. a. O., S. 50
  161. ↑ Hannes Heer: Tote Zonen – Die deutsche Wehrmacht an der Ostfront, Hamburger Edition, 1999, S. 94
  162. ↑ Janowitz und Shils: Cohesion and Disintegration. S. 281; zitiert nach Omer Bartov: 'Hitlers Wehrmacht
, a. a. O., S. 54; E.P. Chodoff: Ideology and Primary Groups, S. 569 ff.
  163. ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht
, S. 59.
  164. ↑ Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 37 und 47
  165. ↑ Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 93 ff. und Seite 164
  166. ↑ Verbrechen der Wehrmacht in der Sowjetunion 1941 – Ergebnisse eines sich radikalisierenden Kriegsgeschehens oder lange vor dem deutschen Überfall am 22. Juni 1941 geplanter Maßnahmen? Eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Gerhart Hass und Dr. Klaus Jochen Arnold.
  167. ↑ Mark Spoerer: Der Faktor Arbeit in den besetzten Ostgebieten im Widerstreit ökonomischer und ideologischer Interessen, in Mitteilungen der Gemeinsamen Kommission fĂŒr die Erforschung der jĂŒngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen 2, Oldenbourg, 2005, Seite 70
  168. ↑ Mark Marzover: MilitĂ€rische Gewalt und nationalsozialistische Werte – Die Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 160
  169. ↑ Rolf-Dieter MĂŒller und Hans-Erich Volkmann: Die Wehrmacht – Mythos und RealitĂ€t, MĂŒnchen 1999, Seite 26
  170. ↑ Adolf Graf Kielmansegg und Manfred Messerschmidt: Die Wehrmacht im NS- Staat – Zeit der Indoktrination, Decker, 1969, Seite 334 und 483
  171. ↑ Hans Mommsen: Kriegserfahrungen, in: Ulrich Borsdorf und Mathilde Jamin: Über Leben im Krieg, Rowohlt, 1989, Seite 13
  172. ↑ Hannes Heer: Killing Fields – Die Wehrmacht und der Holocaust, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 74
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