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Als Verbrechen der Wehrmacht werden Verbrechen bezeichnet, die von Angehörigen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg planmĂ€Ăig begangen wurden. Zu ihnen gehören rechtswidrige Befehle und die AuĂerkraftsetzung des Kriegsvölkerrechts, der Genfer Konventionen und sonstiger Rechtsnormen schon wĂ€hrend der Kriegsvorbereitung, Angriffs- und Vernichtungskrieg, Massenmorde an Zivilisten und als Partisanen VerdĂ€chtigten, Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen, Besatzungsverbrechen sowie die direkte und indirekte Teilnahme am Völkermord, besonders am Holocaust.
Die juristische und politische Aufarbeitung ist bis heute nicht abgeschlossen. In NS-Prozessen seit 1945 wurden nur wenige Wehrmachtsverbrechen verhandelt. Sie wurden in der Bundesrepublik Deutschland lange öffentlich bestritten oder verharmlost, ihre Strafverfolgung verschleppt und behindert. Wie viele einfache Soldaten an ihnen beteiligt waren, die Opferzahlen und die Motive der TÀter sind bis heute umstritten.
Verbrechen der Wehrmacht verteilen sich auf die Vorbereitung eines Angriffskriegs, der auf Vernichtung zielte, und tödliche Begleiterscheinungen und Folgen der KriegfĂŒhrung. Ersteres geschah vor allem in Bezug auf Osteuropa, Letzteres geschah in und nach allen Eroberungskriegen der Wehrmacht, zuletzt auch beim RĂŒckzug deutscher Truppen im âAltreichâ.
Die Verbrechen erfolgten hauptsÀchlich in folgenden Bereichen:
Sie fanden vor allem in den rĂŒckwĂ€rtigen Gebieten der Ostfront statt, so dass BesatzungsverbĂ€nde mit etwa 700.000 Soldaten im Herbst 1943 daran hĂ€ufiger beteiligt waren als FrontverbĂ€nde mit etwa zwei Millionen Soldaten. Einheiten wie die Geheime Feldpolizei oder das so genannte Jagdkommando waren durch ihr Aufgabengebiet erheblich stĂ€rker an den Verbrechen beteiligt als die restlichen Soldaten ihrer Divisionen.
Die Wehrmacht war 1935 aus der Reichswehr hervorgegangen, deren Offizierskorps auch in der Weimarer Zeit groĂenteils die konservativen und reaktionĂ€ren Traditionen des Kaiserreichs fortgesetzt und bewahrt hatte. [3]
Mit der Zustimmung zur WiederaufrĂŒstung ab Herbst 1933, der Aufnahme vieler ehemaliger SA- und Polizeiangehörigen nach dem Röhm-Putsch, der indirekt auch auf Betreiben der Wehrmacht ausgefĂŒhrt wurde, da sie die SA als so genanntes âVolksheerâ und unliebsamen Konkurrenten sah, dem FĂŒhrereid 1934, zur EinfĂŒhrung der Wehrpflicht und Neubildung von Oberkommandos fĂŒr alle Teilbereiche 1935 gab die MilitĂ€rfĂŒhrung die Theorie der zwei MachtsĂ€ulen von Partei und MilitĂ€r schrittweise auf, und wurde ĂŒberwiegend zur Armee des Dritten Reiches ausgebaut.
Im Januar 1938 stĂŒrzten der Reichswehrminister Werner von Blomberg und der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner von Fritsch, ĂŒber Homosexuellen-VorwĂŒrfe (Fritsch) und Intrigen der SS. Dies öffnete Hitler den Weg, sich selbst als Oberbefehlshaber einzusetzen und NS-treue GenerĂ€le in leitenden Dienststellungen einzufĂŒhren (Keitel und Jodl). Als FĂŒhrungsorgan trat das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) an die Stelle des Reichswehrministeriums. Nachdem Hitler das OKW einrichtete und ĂŒbernahm, war die Wehrmacht eine der tragenden MachtsĂ€ulen des NS-Regimes, mit dessen Interessen sie ideologisch und politisch weitgehend ĂŒbereinstimmte. [4] Mit rund 18 Millionen Angehörigen wĂ€hrend des Krieges wurde die Wehrmacht auch militĂ€risches Instrument fĂŒr die nationalsozialistische Eroberungs- und Vernichtungspolitik.[5]
Aufgrund der Aufarbeitung umfangreicher Wehrmachtsdokumente ist es unbestreitbar, dass das Heer auch aktiv an Vernichtungsaktionen teilnahm, [6] und die Wehrmacht durch aktives Handeln oder Unterlassen an Verbrechen beteiligt war. [7] Besonders die Oberkommandos, aber auch mittlere Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften waren an Massenverbrechen in den besetzten Gebieten beteiligt.[8]
Ein relativer Konsens besteht ĂŒber die politische Mitverantwortung der WehrmachtsfĂŒhrung fĂŒr viele NS-Verbrechen in den von deutschem MilitĂ€r besetzten und verwalteten Gebieten. Die Kriegsverbrechen der Wehrmacht waren hĂ€ufig Teil der spezifisch nationalsozialistischen Gewaltverbrechen und ermöglichten diese zum Teil erst in dem ausgefĂŒhrten Umfang. Sie lassen sich daher historisch nicht klar von den groĂangelegten Deportations-, Vertreibungs- und Ausrottungsvorhaben des NS-Regimes trennen. Mitwissen, Zustimmung, oder offenes beziehungsweise stillschweigende Duldung des GroĂteils der GeneralitĂ€t der Planung und AusfĂŒhrung der Verbrechen kann als erwiesen gelten.[9] Dies wird durch etliche Befehle und Anweisungen von OKW, einzelnen GenerĂ€len, und untergeordneten Befehlsstellen deutlich.
Hitler und die WehrmachtsfĂŒhrung bezogen wesentliche Impulse aus der Schrift Erich Ludendorffs Der totale Krieg von 1934. In dieser wurde eine optimale Mobilisierung der Gewaltbereitschaft, und eine Einheit zwischen ziviler Gesellschaft und militĂ€rischer Organisation eingefordert. Wesentliche Elemente nationalsozialistischer Gedanken wurden von Ludendorff vorformuliert. Und obwohl Ludendorff damit Hitler eines der nachhaltigsten Stichwörter der NS-Ideologie geliefert hat, wich seine MilitĂ€rstrategie im totalen Krieg doch inhaltlich deutlich von den Ăberlegungen Ludendorffs ab.[10] Anders als Ludendorff, der basierend auf der DolchstoĂlegende dem MilitĂ€r sĂ€mtliche VerfĂŒgungsgewalt ĂŒberlassen wollte, sah Hitler den Krieg als genuin politisch an; dadurch gewann der Krieg an Grausamkeit, die weder der Ideologie Ludendorffs noch seines geistigen Antipoden Clausewitz, dessen Werk Ludendorff als ĂŒberholt betrachtete, unterlag.[10] Eine gesteigerte Kampfmoral sei z. B. nur durch eine:
â⊠Geschlossenheit des Volkes und durch die Umwidmung des Krieges zu einer Auseinandersetzung antagonistischer Kulturen und Wertordnungen, letztlich in einem Entscheidungskampf konkurrierender Völker um die Lebenserhaltung zu erzielen.[11]â
Schon vor Ausbruch des Krieges wurde die Armee durch Erlasse der FĂŒhrung auf einheitliche ideologische Linie mit dem NS-Staat eingeschworen. Generaloberst Werner von Fritsch, Oberbefehlshaber des Heeres bis 1937, erwartete gemÀà Erlass vom 25. April 1936 besonders vom Offizier,
â⊠daĂ er den Anschauungen des 3. Reiches gemÀà handelt, auch wenn solche Anschauungen nicht in gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder dienstlichen Befehlen festgelegt sind. [12]â
Der Generalfeldmarschall und Oberbefehlshaber des Heeres ab 1938 Walther von Brauchitsch betonte Ende 1938 in einem Erlass ĂŒber die Erziehung des Offizierskorps:
âWehrmacht und Nationalsozialismus sind desselben geistigen Stammes. Sie werden weiter GroĂes fĂŒr die Nation leisten, wenn sie dem Vorbild und der Lehre des FĂŒhrers folgen, der in seiner Person den echten Soldaten und Nationalsozialisten verkörpert. [13]â
OKW und OKH-Dokumente belegen eindeutig, dass die EntwĂŒrfe fĂŒr den Gerichtsbarkeitserlass Barbarossa und den Kommissarbefehl im Verantwortungsbereich des OKW (Halder, MĂŒller, Jodl, Warlimont, u. a.) und der Wehrmacht vorgedacht und ausgearbeitet wurden. [9]
Etliche andere Befehle der FĂŒhrung forderten von der Truppe ein extrem hartes und teilweise völkerrechtswidriges Vorgehen. Beispiele hier fĂŒr sind der Befehl Keitels vom 16. September 1942, ein Befehl des Befehlshabers der Panzergruppe 4, Erich Hoepner, vom Mai 1941, oder Generalfeldmarschall von Mansteins vom 20. November 1941. [14]
Am 30. MĂ€rz 1941 wies Hitler auf einer Konferenz zur Vorbereitung des âRusslandkriegesâ (Unternehmen Barbarossa) die anwesenden GenerĂ€le an, die sowjetischen âKommissareâ (ParteifunktionĂ€re) nach Kriegsbeginn zu töten. Dieser Absicht folgend formulierten das OKW und die Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres (OKH) entsprechende Befehle.
Am 14. Mai 1941 erlieĂ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass. Dieser sah vor,
Gemeint war, als Herkunft von Partisanen verdĂ€chtige Orte kollektiv zu bestrafen, etwa durch Niederbrennen, Töten und Deportieren der Einwohner. AusdrĂŒcklich verboten wurde, âverdĂ€chtige TĂ€ter zu verwahren, um sie [âŠ] an die Gerichte weiterzugebenâ. Damit entzog der Erlass als Partisanen verdĂ€chtigten Zivilisten von vornherein jeden Rechtsschutz und erlaubte beziehungsweise befahl den Truppeneinheiten Lynchjustiz und Kollektivgewalt an der sowjetischen Zivilbevölkerung. Zugleich entzog er den MilitĂ€rgerichten die gesetzliche Pflicht zur Strafverfolgung der TĂ€ter auĂer bei exzessiven Vergewaltigungen.
Der Kommissarbefehl des OKW vom 6. Juni 1941 befahl, âpolitische Kommissare jeder Art und Stellungâ â zivile sowjetische ParteifunktionĂ€re und FĂŒhrungsoffiziere in der Roten Armee â schon wegen des bloĂen Verdachts von Widerstand oder Sabotage sofort auf dem Gefechtsfeld oder nach Gefangennahme hinzurichten:
âDiese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der fĂŒr Kriegsgefangene völkerrechtliche Schutz findet auf sie keine Anwendung.â[15]
General Walter Warlimont, der die AusfĂŒhrungsrichtlinien des Befehls im Auftrag des OKW unterzeichnete, bekrĂ€ftigte, dass hier âeine Schonung und völkerrechtliche RĂŒcksichtnahmeâ falsch sei: âSie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsĂ€tzlich sofort mit der Waffe zu erledigen.â[15] Auch Generalleutnant Hermann Reinecke ĂŒbernahm den Befehl fĂŒr die ihm unterstehende Abteilung Kriegsgefangene im OKW mit einem Grundsatzbefehl vom 8. September 1941 dahingehend, dass der âWaffengebrauch gegenĂŒber sowjetischen Kriegsgefangenen in der Regel als rechtmĂ€Ăig giltâ.
Dahinter stand auch die antisemitische Wahnidee, dass es sich bei sowjetischen ParteifunktionĂ€ren mehrheitlich um Juden handele und diese die FĂŒhrungspositionen in der Roten Armee innehĂ€tten. âKommissarâ und âJudeâ wurden somit in der Praxis hĂ€ufig gleichgesetzt. Bis Juli 1941 gab es dort jedoch nur niedere RĂ€nge, sogenannte Politruks (Politarbeiter, Agitatoren). [16] [17] Nach Bekanntwerden des Befehls entfernten zudem viele sowjetische FĂŒhrungsoffiziere ihre Abzeichen von den Uniformen und waren dann nicht mehr von einfachen Soldaten unterscheidbar.
Der Kommissarbefehl wurde den drei Wehrmachtsteilen und den Oberbefehlshabern aller Armeen und Luftflotten schriftlich, von dort aus den meisten rangniederen Einheiten mĂŒndlich weitergegeben. Er stieĂ zwar in einigen Truppenteilen auf Widerspruch, wurde jedoch laut Aktenlage von bis zu 80 Prozent der deutschen Divisionen vollstreckt. Im Ergebnis fĂŒhrten deutsche Fronttruppen laut Aktenbelegen 4000 Exekutionen durch, die Gesamtopferzahl könnte aber auch im fĂŒnfstelligen Bereich liegen.[18] Im Mai 1942 hob Hitler den Kommissarbefehl nach einer Bitte des OKH zur ĂberprĂŒfung versuchsweise auf, um den feindlichen Widerstand aufzuweichen und eingeschlossene sowjetische Truppen eher zur Kapitulation zu bewegen. Danach wurde der Befehl nicht erneuert, jedoch fĂŒr Juden unter den Rotarmisten dennoch bis zum Kriegsende weiter vollzogen.[19]
Die Anteile einfacher Wehrmachtssoldaten im Ostheer an den Verbrechen sind ebenso wie die Kriterien fĂŒr ihre Beteiligung umstritten. SchĂ€tzungen reichen von unter fĂŒnf Prozent[20] bis zu achtzig Prozent.[21]
Der Kommissarbefehl fĂŒhrte zu einigen Tausend Opfern. [22] Der Befehl zur Auslieferung von jĂŒdischen und politischen Kriegsgefangenen an den SD fĂŒhrte zu nachgewiesenen 140.000, [23], aber geschĂ€tzten 600.000 Opfern.[24]
Ăber die Anzahl der Partisanen und der gegen sie eingesetzten deutsche Truppen, die Verluste auf beiden Seiten, sowie die Opfer unter der Zivilbevölkerung kann, nicht nur fĂŒr die östlichen KriegsschauplĂ€tze, wegen erheblicher Quellenprobleme kaum etwas PrĂ€zises ausgesagt werden. Meist handelt es sich um verschiedene, stark voneinander abweichende SchĂ€tzungen. [25]
Insgesamt starben nach einer SchĂ€tzung von Christian Streit 3,3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, das sind 57 Prozent aller in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Rotarmisten. [26] Nach Angaben von David J. Dallin verstarben sogar 3,7 Millionen bzw. 63 %. [27] Zwei Millionen waren bereits vor dem FrĂŒhjahr 1942 tot, weil sie nicht schonend behandelt werden sollten und ihre Aufnahme in Lagern mangelhaft oder gar nicht vorbereitet worden war. Das Massensterben ging zurĂŒck, als man die Kriegsgefangenen der Sowjets als Arbeitskraft benötigte, aber erst im Juli 1944 wurden sie wie westliche Gefangene versorgt.[28] Nach der Quellenlage bleibt ungeklĂ€rt, in welchem MaĂ dabei âAbsicht oder Notstandâ zusammenwirkten.[29] Bei englischen und amerikanischen Kriegsgefangenen betrug die Todesrate etwa 3,5 Prozent.
Hauptartikel: Deutsche Besetzung Polens 1939â1945
Adolf Hitler machte den HeeresgruppenfĂŒhrern und ArmeefĂŒhrern auf dem Obersalzberg am 26. August 1939 klar, dass ein militĂ€rischer Sieg im vorbereiteten Angriff auf Polen nicht ausreiche. Vielmehr komme es âauf die Beseitigung der lebendigen KrĂ€fteâ an, um das zu erobernde Gebiet fĂŒr das deutsche âVolk ohne Raumâ zu sichern. Dazu vereinbarten Reinhard Heydrich und Eduard Wagner, Generalquartiermeister des Heeres, schriftlich, dass ârĂŒckwĂ€rts der fechtenden Truppeâ sogenannte Einsatzgruppen aus SS, Sicherheitspolizei und SD die âBekĂ€mpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elementeâ wahrnehmen sollten. Aus dem Vorgehen im Reich war bekannt, dass darunter vor allem Juden und Kommunisten zu verstehen waren. Die WehrmachtsfĂŒhrung trat ihre nach der Haager Landkriegsordnung gegebene Verantwortung fĂŒr die besetzten Gebiete und deren Zivilbevölkerung also an die KrĂ€fte ab, die bereits im Reich mit den rassenpolitischen SĂ€uberungen beschĂ€ftigt waren. [30]
Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und des Heeres (OKH) vertraten die Notwendigkeit dieser Vereinbarung aktiv gegenĂŒber dem Offizierskorps. Walther von Brauchitsch bot Himmler UnterstĂŒtzung bei ihrer ErklĂ€rung an; einzelne Generale wie Walter von Reichenau, Erich von Manstein und andere waren fĂŒr die propagandistische Indoktrination der Truppenkommandeure zustĂ€ndig. Diese und die unmittelbar AusfĂŒhrenden blieben nach geltendem Recht jedoch verantwortlich fĂŒr ihre Taten. Das MilitĂ€rstrafgesetzbuch (MStGB), die Kriegsstrafverfahrensordnung (KStVO) und die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) bedrohten Vergehen gegen die âManneszuchtâ, das heiĂt insbesondere PlĂŒnderung und Ăbergriffe gegen die Zivilbevölkerung, mit Festungshaft oder Todesstrafe. Allerdings setzten der Kriegsgerichtsbarkeitserlass und andere Verordnungen diese Gesetze faktisch auĂer Kraft.
GemÀà der vereinbarten Aufgabenteilung sorgte die Wehrmacht fĂŒr UnterkĂŒnfte, Versorgung und Kraftfahrzeuge der Einsatzgruppen, die in und nach dem Polenfeldzug bis Ende 1939 etwa 60.000 polnische Intellektuelle, darunter 7.000 Juden, ermordeten. Die WehrmachtsfĂŒhrung blieb in diese letalen TĂ€tigkeiten eingebunden.[31] Mehr als 3.000 polnische Soldaten wurden abseits der Kampfhandlungen von deutschen Soldaten ermordet. [32] Zwischen dem 1. September und dem 25. Oktober 1939 wurden ĂŒber 16.000 Zivilisten hingerichtet. Es ist davon auszugehen, dass zumindest wĂ€hrend des deutschen Einmarsches mehr als die HĂ€lfte der Opfer auf das Konto der Wehrmacht gingen.[33] Historiker wie Gerd R. UeberschĂ€r kommen daher zu dem Ergebnis: âDie Wehrmacht war bereits in Polen erheblich in die NS-Verbrechen verstrickt.â[34]
siehe auch: Massaker von CiepielĂłw, Massaker von PrzemyĆl
Einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion hatte Hitler seit 1924 öfter angekĂŒndigt. Er begrĂŒndete ihn in seiner Autobiografie Mein Kampf (1925) mit zwei angeblich unumgĂ€nglichen Zielen: der Eroberung von âLebensraum im Ostenâ und der Zerschlagung des âBolschewismusâ, also des sowjetischen Staats- und Gesellschaftssystems. Dessen Vertreter setzte er mit dem Hauptfeind der âarischen Rasseâ, einem angeblichen âWeltjudentumâ, gleich.
In einem Vortrag am 30. MĂ€rz 1941 bezeichnete er den kommenden Russlandkrieg vor etwa 250 GenerĂ€len der Wehrmacht als âKampf zweier Weltanschauungenâ und verlangte, âvon dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abzurĂŒckenâ. [35]
Bereits vor den ersten Kampfhandlungen und der Verabschiedung völkerrechtswidriger Befehle, skizzierte Generaloberst Georg von KĂŒchler am 25. April 1941 vor Divisionskommandeuren PrĂ€missen fĂŒr den Krieg gegen die Sowjetunion. Zu anfangs fĂŒhrte er den Anwesenden aus, dass die bestĂ€tigten Planungen fĂŒr den Angriff auf die Sowjetunion sowie die besprochenen Details der DurchfĂŒhrung der Geheimhaltung unterlĂ€gen. Sodann fĂŒhrte er aus:
âSollten die Einwohner (Anm.: Russlands) sich am Kampf gegen uns beteiligen, [âŠ], so werden sie als Franc-tireurs behandelt und den entsprechenden harten Strafen zugefĂŒhrt. [âŠ] Die politischen Kommissare und GPU-Leute sind Verbrecher. [âŠ] Sie sind kurzerhand vor ein Feldgericht zu stellen.â[36]
In einem weiteren Befehl vom 28. April 1941 verfĂŒgte der OBdH Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch âRegelungen fĂŒr den Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD im Verbande des Heeresâ. Hier heiĂt es:
âDie Sonderkommandos der Sicherheitspolizei und des SD fĂŒhren ihre Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit durch. Sie sind den Armeen hinsichtlich Marsch, Versorgung und Unterbringung unterstellt. [âŠ] FĂŒr die zentrale Steuerung dieser Kommandos wird im Bereich jeder Armee ein Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt.â[37]
Das OKW plante das âUnternehmen Barbarossaâ als weiteren Blitzkrieg. Um einer nun aufgrund der seit September 1939 andauernden KriegfĂŒhrung drohenden Unterversorgung mit Lebensmitteln entgegenzuwirken, wollte man ab dem Kriegsjahr 1941/42 alle deutschen Truppen und Teile der deutschen Zivilbevölkerung wĂ€hrend der gesamten weiteren Kriegsdauer auf Kosten der Einheimischen aus den eroberten sowjetischen Gebieten ernĂ€hren. Dazu beschloss das WirtschaftsrĂŒstungsamt des OKW in einer Besprechung von General Georg Thomas mit den StaatssekretĂ€ren der kriegswirtschaftlich bedeutsamen Ressorts am 2. Mai 1941:
â1. Der Krieg ist nur weiter zu fĂŒhren, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernĂ€hrt wird.
2. Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das fĂŒr uns Notwendige aus dem Land herausgeholt wird.
3. Am wichtigsten ist die Bergung und Abtransport von Ălsaaten, dann erst Getreide. Das vorhandene Fett und Fleisch wird voraussichtlich die Truppe verbrauchen.â[38]
Auf der Basis dieses Hungerplans begrenzte das OKW die LebensmittelvorrĂ€te des deutschen Heeres fĂŒr den Russlandfeldzug auf wenige Wochen. FĂŒr die weitere Versorgung sollten die fruchtbaren sĂŒdrussischen Schwarzerdegebiete vom Norden abgeriegelt und alle Lebensmitteltransporte dorthin unterbunden werden. Damit wurde der Tod zahlloser Russen, Ukrainer und WeiĂrussen von vornherein in Kauf genommen. Im Kriegsverlauf gab das OKW bestimmte sowjetische Landstriche zur PlĂŒnderung frei, darunter Charkow, StĂ€dte im Donezbecken, auf der Krim und vor Leningrad. Schon im Winter 1941/42 setzte in vielen gröĂeren StĂ€dten ein Massensterben ein. In der Folge âstarben die schwĂ€chsten der Stadteinwohner, also Kinder, Alte und Personen ohne Familienanhang, monatlich zu Zehntausendenâ.[39] Erst durch die Verschleppung vieler Einwohner als Zwangsarbeiter besserte sich die Lage im Folgewinter etwas.[40]
Ab 1942 wurde der Widerstand sowjetischer Partisanen im rĂŒckwĂ€rtigen Raum fĂŒr die Wehrmacht zunehmend zu einer ernsthaften Bedrohung, welche sie vor dem Krieg in den Planungen nicht beachtet und lange unterschĂ€tzt hatte. Der Kampf zwischen Wehrmacht und Partisanen wurde ab 1942 von beiden Seiten mit unerbittlicher HĂ€rte und verbrecherischen Handlungen gegen den Gegner sowie die Zivilbevölkerung gefĂŒhrt. [41] [42]
Am 14. Mai 1941 erlieĂ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass. Dieser sah unter anderem vor, Partisanen âdurch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigenâ, auch âalle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen [âŠ] auf der Stelle mit den Ă€uĂersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachenâ.
Einen eindeutigen rechtlichen Status fĂŒr Partisanen kannte das damalige Völkerrecht nicht, so dass diese nur bei Tragen eines bleibenden und von weitem erkennbaren Zeichens, dem offenen Tragen der Waffen, der Beachtung der Gesetze und GebrĂ€uche des Krieges, und Existenz eines verantwortlichen AnfĂŒhrers als Kriegsgefangene galten. Zudem war die Hinrichtung gefangener irregulĂ€rer KĂ€mpfer vom damals geltenden Kriegsrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907) unter gewissen UmstĂ€nden gestattet. [43] Zumindest die ersten beiden Punkte sowie Punkt vier trafen auf viele der sowjetischen Partisanen hĂ€ufig nicht zu.[44] Wie selbst die französische Anklage und amerikanische Richter in NĂŒrnberg urteilten, stellte allein die ErschieĂung gefangener Partisanen â selbst ohne Gerichtsverfahren â noch kein Kriegsverbrechen dar. Auch seien GeiselerschieĂungen und Repressalien im âangemessenen Rahmenâ nach damaligem Kriegsrecht nicht generell verboten, allerdings auch nicht ausdrĂŒcklich erlaubt, gewesen. [45] In Prozessen nach dem Krieg, wie z. B. gegen Friedrich Engel, folgten die Gerichte der Auffassung der Verteidiger, GeiselerschieĂungen seien âvölkerrechtliches Gewohnheitsrechtâ. Massaker an der Zivilbevölkerung wurden so als legitime SĂŒhnemaĂnahmen und Vergeltungsaktionen gegen âungesetzliche Partisanenaktionenâ ausgewiesen. In deutschen Strafkammern wurde entschieden, Exekutionen seien zwar grundsĂ€tzlich als âRepressaltötungenâ gedeckt gewesen, nicht aber deren oft erreichtes AusmaĂ und Grausamkeit.
Allerdings gehörten zu den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen derartiger Tötungen etwa das Verbot, Geiseln ohne richterliches Verfahren, aus Rache oder aus GrĂŒnden militĂ€rischer ZweckmĂ€Ăigkeit zu töten. Weiter musste verpflichtend nachgewiesen werden, dass die TĂ€ter selbst nicht gefasst werden konnten, eine Beteiligung der Bevölkerung an der zu sĂŒhnenden Widerstandsaktion gegeben war, und dass keine Möglichkeit der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung durch andere MaĂnahmen mehr bestand. Vor allem musste die Anzahl der getöteten Geiseln verhĂ€ltnismĂ€Ăig sein. âSĂŒhnemaĂnahmenâ und GeiselerschieĂungen mit exzessiv festgelegten Quoten, wie 100 getötete Geiseln - unter ihnen auch Frauen und Kinder - auf einen getöteten Deutschen, [46] waren daher eindeutig nicht rechtens und als Kriegsverbrechen einzustufen. Ferner waren erhebliche VerstöĂe gegen die Menschenrechte, wie etwa besonders grausame Handlungen oder die Tötung von Kindern, eindeutige Kriegsverbrechen. Daher stellten viele Massaker der deutschen PartisanenbekĂ€mpfung auch nach damaligem Recht keine Kriegshandlungen, sondern schwere Kriegsverbrechen dar.[47]
Insofern ĂŒberschritt die Wehrmacht den schon relativ weiten Spielraum der legalen PartisanenbekĂ€mpfung sehr hĂ€ufig in exzessiver und somit verbrecherischer Weise. Es wurden hĂ€ufig nicht nur Partisanen, sondern auch vorgebliche âPartisanenhelferâ und âPartisanenverdĂ€chtigeâ ungeprĂŒft und relativ wahllos liquidiert.[44] Die PartisanenbekĂ€mpfung betraf zunehmend mit der PartisanentĂ€tigkeit in keinem Zusammenhang stehende Personen, Ortschaften, und Bevölkerungsgruppen. Die jĂŒdische Bevölkerung wurde pauschal mit âdem Partisanenâ gleichgesetzt bzw. als dessen Helfer eingestuft, und ermordet. Ferner ist anzumerken, dass trotz Josef Stalins Aufruf zum Partisanenkampf vom 3. Juli 1941 selbiger lange nicht in Schwung kam, und es sich bei im rĂŒckwĂ€rtigen Heeresgebiet aufhaltenden Rotarmisten meist um unorganisierte Soldaten handelte, welche sich oft nur aus Angst vor den Deutschen versteckten.
Die deutsche Taktik auf so genannten âRollbahnen" vorzurĂŒcken, diese fĂŒr den Nachschub zu schĂŒtzen und dabei gleichzeitig weitrĂ€umige Landstriche von der GröĂe beispielsweise des Saarlands, seitlich undurchkĂ€mmt liegen zu lassen, fĂŒhrte zu der grotesken Situation, dass es bis Ende 1942, Anfang 1943 immer noch Gebiete gab, die keinen deutschen Soldaten, Polizisten oder Verwaltungsbeamten gesehen hatten.
In Hinsicht auf die âBekĂ€mpfungâ dieser Personen spricht Hannes Heer fĂŒr den Zeitraum 1941 bis 1942 sogar von einem âPartisanenkampf ohne Partisanenâ. [48] Lutz Klinkhammer dagegen wertet den Partisanenkrieg der Wehrmacht weder als Mythos noch als Chiffre fĂŒr den Massenmord, aber auch nicht als ausschlieĂlich militĂ€rische Angelegenheit. Er stellte eine Mischform zwischen Kampfhandlungen und Mordaktionen an der Zivilbevölkerung dar. [49]
Der Keitel-Befehl vom 16. September 1941 besagte, dass fĂŒr jeden ermordeten Deutschen bis zu 100 Geiseln und fĂŒr jeden Verwundeten 50 Geiseln zur SĂŒhne erschossen werden sollten. Basierend darauf hatte der Wehrmachtsbefehlshaber SĂŒdost am 19. MĂ€rz 1942 Weisung an seine Truppenkommandeure âbetreffend BekĂ€mpfung von AufstĂ€ndischenâ erlassen. [50] Die von Jodl unterzeichnete "Kampfanweisung fĂŒr die BandenbekĂ€mpfung im Osten" vom 11. November 1942 fasste alle vorherigen EinzelverfĂŒgungen zusammen, und forderte unerbittliche HĂ€rte auch gegen Frauen und Kinder ein. [51]
Dass die PartisanenbekĂ€mpfung schon 1941 auch als ein willkommener Vorwand fĂŒr die Ausrottungspolitik gesehen wurde, belegt folgende Aussage Hitlers aus einer geheimen Besprechung mit fĂŒhrenden NS-FunktionĂ€ren: "Die Russen haben jetzt einen Befehl zum Partisanen-Krieg hinter unserer Front gegeben. Dieser Partisanenkrieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Möglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt." [52]
Einzelne deutsche Oberbefehlshaber lieĂen auch andere gefangene Rotarmisten ermorden: darunter weibliche Offiziere, die als besonders fanatisch galten, obwohl sie faktisch nur zu Hilfsdiensten eingesetzt wurden. In WeiĂrussland drohte man versprengten Rotarmisten mit ErschieĂung, falls sie sich nicht freiwillig in einer gesetzten Frist gefangen nehmen lieĂen.
Die meisten sowjetischen Gefangenen wurden zuerst von Sammelstellen in Durchgangslager im Operationsgebiet, von dort in Stamm- oder Offizierslager im Hinterland â u. a. in der Ukraine, Polen, Ăsterreich, RumĂ€nien und im Deutschen Reich â gebracht. Vielfach mussten sie die Wege in FuĂmĂ€rschen zurĂŒcklegen; dabei ermordeten die Begleitmannschaften die erschöpft ZurĂŒckbleibenden zu Tausenden, z. B. nach der Kesselschlacht von Kiew (circa 1.000) und im Raum WjasmaâBrjansk (circa 4.000). Genaue Zahlen kann die Forschung hier nicht mehr ermitteln.
In vielen Lagern wurden die Ankömmlinge sich selbst ĂŒberlassen, mussten unter freiem Himmel oder in selbstgegrabenen Erdhöhlen wohnen, erhielten zu wenig Nahrung und keine oder kaum Ă€rztlich-medizinische Versorgung. Bis September 1941 waren die Tagesrationen noch relativ ausreichend, danach kĂŒrzten die MilitĂ€rspitzen die Zuteilungen erheblich. Die GrĂŒnde dafĂŒr waren der unerwartet ausgebliebene Blitzsieg, der mangelnde Nachschub fĂŒr das eigene Heer, das in den eroberten Gebieten zu wenig Lebensmittel vorfand, mangelnde TransportkapazitĂ€ten und eine speziell Ende 1941 einsetzende allgemeine Versorgungskrise, [53] der bevorstehende Winter, und Hitlers anfĂ€ngliches Verbot, sowjetische Gefangene ins Reich zu transportieren.
Selbstgeschaffene kriegswirtschaftliche SachzwĂ€nge fĂŒhrten dazu, dass die fĂŒr die ErnĂ€hrung Verantwortlichen sich fast ausschlieĂlich auf die Versorgung der eigenen Truppe konzentrierten, wobei die Inkaufnahme des Hungertodes der Gefangenen durch die Brutalisierung des Krieges und ideologische EinflĂŒsse begĂŒnstigt wurde und "in den Monaten Oktober 1941 bis Januar 1942 mit der Transport- und Versorgungskrise der Wehrmacht zusammenfiel".[54]
Diese selbstgeschaffenen SachzwĂ€nge, die eine Versorgung der Gefangenen unmöglich machten, waren strukturell dadurch bedingt, dass das OKW im MĂ€rz 1941, als es mit den Versorgungsplanungen begann, zwar "zwei bis drei Millionen sowjetische Kriegsgefangenen" erwartete, aber "kurz vor Angriffsbeginn die Entscheidung fiel, keine sowjetischen Kriegsgefangenen nach Deutschland zu verbringen".[55] So entstand ein vom bisherigen Organisationsschema abweichendes Lagersystem. Bis Mitte Dezember gerieten "rund 3,35 Millionen Rotarmisten in deutschen Gewahrsam", die langfristig in provisorischen "Durchgangs-" und "Stammlagern" untergebracht wurden.[56] Weder waren die Ressourcen noch die organisatorischen Voraussetzungen vorhanden, um diesen Menschen die ihnen völkerrechtlich zustehende Versorgung angedeihen zu lassen. Oftmals standen nicht einmal abgesperrte Bereiche (provisorische Lager) zur VerfĂŒgung, so dass man die Gefangenen mit einfachen Postenketten sicherte und erfrieren oder verhungern lieĂ.[57]
Hermann Göring wollte die Stimmung der deutschen Bevölkerung nicht durch das Ausbleiben von Getreidelieferungen gefĂ€hrden und behauptete wahrheitswidrig am 16. September 1941, man sei bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen im Gegensatz zur Verpflegung anderer Gefangener âan keine internationalen Verpflichtungen gebundenâ:[58]
âIhre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen fĂŒr uns richten.â
TatsĂ€chlich galt Artikel 82 des Genfer Abkommens von 1929, das Deutschland 1934 unterzeichnet hatte, auch fĂŒr Feindstaaten, die dem Vertrag nicht beigetreten waren. Doch Anfang Oktober 1941 verfĂŒgte Generalquartiermeister Eduard Wagner:
âNichtarbeitende Kriegsgefangene in den Gefangenenlagern haben zu verhungern. Arbeitende Kriegsgefangene können im Einzelfalle auch aus HeeresbestĂ€nden ernĂ€hrt werden.[59]â
Damit erhielten gerade die schon geschwĂ€chten, arbeitsunfĂ€higen Rotarmisten, deren Anteil in den Folgemonaten sprunghaft anstieg, nicht mehr genug tĂ€gliche Nahrung. Die Folgen zeigten sich vor allem in den Stammlagern: Von Oktober 1941 bis Mai 1942 starben wahrscheinlich bis zu zwei von 3,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, mindestens 850.000 davon in der Obhut des Heeres vor Verlegung in das Hinterland. Eine angeordnete leichte Anhebung der Nahrungsrationen im Dezember 1941 kam zu spĂ€t und wurde vielfach nicht umgesetzt. Auch im folgenden Kriegswinter starben weitere Hunderttausende durch menschenunwĂŒrdige Behandlung beim Transport und im Lager, kriminellen Entzug von Nahrung, Unterbringung und Krankenpflege sowie inhumanen Arbeitszwang. Unter den Todesopfern waren auch viele sowjetische Zivilisten, Angehörige von Milizen, Bautrupps und Rekruten. Die Gesamtzahl der indirekt ermordeten Lagerinsassen wird auf etwa drei Millionen geschĂ€tzt. Hauptverantwortlich fĂŒr das Massensterben mit genozidalem AusmaĂ war das Allgemeine Wehrmachtsamt unter Hermann Reinecke, das die Verteilung und Versorgung der Kriegsgefangenen organisierte.
Ausnahmeregeln zur Entlassung fĂŒr hilfswillige Ukrainer, Balten, Angehörige von Turkvölkern und Sowjetdeutsche bei guter FĂŒhrung und Wohnort in LagernĂ€he galten nicht fĂŒr âSlawenâ. Einzelne Lagerkommandanten versuchten zwar, ĂŒbermĂ€Ăige Arbeitskraftverluste und Seuchen aufzufangen und zusĂ€tzliche Lebensmittel zu beschaffen, hinderten aber zugleich die örtliche Bevölkerung mit Schusswaffengewalt, den Verhungernden durch den Lagerzaun Nahrung zuzustecken.
Zudem wĂ€hlten die Lageroffiziere mit Hilfe von Spitzeln und Denunziationen zwei Gruppen aus der Masse der gewöhnlichen Gefangenen aus: besonders wertvolle, die man zum Ăberlaufen und Mitarbeit in der Wehrmacht bewegen wollte, und âunerwĂŒnschteâ oder âgefĂ€hrlicheâ Personen. Letztere ĂŒbergab man dann Sonderkommandos der Sicherheitspolizei, die sie entweder sofort erschossen oder in fĂŒr sie eingerichtete Sonderlager deportierten. Vielfach ermordeten die Lagerbesatzungen der Wehrmacht diese Gruppe auch selbst. Dies traf etwa 150.000 Rotarmisten, darunter viele Juden, fĂŒr die der Mordbefehl bis Kriegsende bestehen blieb.
Insgesamt zeigte sich im Umgang mit Rotarmisten ĂŒberall dieselbe rassistische Haltung, wonach nur die StĂ€rksten ein Lebensrecht hĂ€tten und man die Schwachen zugrunde gehen lassen bzw. die âGefĂ€hrlichenâ ermorden mĂŒsse.[60]
In den NĂŒrnberger Prozessen hatten die angeklagten MilitĂ€rs, darunter Wilhelm Keitel, das Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen auf die angeblich unmögliche Versorgung der immensen Gefangenenmassen zurĂŒckzufĂŒhren versucht. Dass dies Folge einer verbrecherischen Kriegsplanung, KriegsfĂŒhrung und rassistischer Menschenverachtung war, bei der die Nahrungsversorgung fĂŒr die eigene Truppe aus den besetzten Gebieten auf Kosten der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen geschah, heben Historiker wie Dieter Pohl hervor:[61]
âDas âUnternehmen Barbarossaâ fĂŒhrte direkt in den Völkermord. Erstmals plante die deutsche FĂŒhrung die Ermordung groĂer Bevölkerungsgruppen in einen Feldzug ein [âŠ] mit Nahrungsentzug, Entrechtung und Repressalmassakern. Die zahlenmĂ€Ăig gröĂte Gruppe von Opfern stellen die sowjetischen Kriegsgefangenen [âŠ].â
siehe auch: Massaker von Babi Jar, Drobizki Jar, Massaker von Kamenez-Podolsk
â Hauptartikel: Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus
Auf dem östlichen Kriegsschauplatz, das heiĂt im heutigen WeiĂrussland, der Ukraine sowie in den eroberten Gebieten Russlands, wurde die Zivilbevölkerung im RĂŒcken der Front im Rahmen der Besatzungsstrukturen auf Armee-, Korps- und Divisionsebene zur Zwangsarbeit herangezogen. RegelmĂ€Ăig wurden Kontingente von Zwangsarbeitern in die rĂŒckwĂ€rtigen Heeresgebiete oder in das Deutsche Reich abgegeben. Im ZustĂ€ndigkeitsbereich der Heeresgruppe Mitte wurden Menschen seit Beginn des Jahres 1944 systematisch als Zwangsarbeiter nach Deutschland deportiert. Die 9. deutsche Armee erhielt beispielsweise den Auftrag, bis Ende MĂ€rz 1944 25.000 Zwangsarbeiter fĂŒr die Kriegswirtschaft bereitzustellen.[62] Die Zwangsarbeiter lebten unter Ă€hnlichen Bedingungen wie KZ-HĂ€ftlinge. Bereits fĂŒr geringe Vergehen wurde die Todesstrafe verhĂ€ngt. Das Regiment war darĂŒber hinaus ĂŒberaus willkĂŒrlich, wie die ErschieĂung von Zwangsarbeitern nach der Flucht einzelner Gefangener zeigt.
Einwohner, die als arbeitsuntauglich einstuft waren, sah das deutsche MilitĂ€r als lĂ€stige Mitesser an, derer man sich zu entledigen hatte. Sie wurden zunĂ€chst ebenfalls nach Westen, ab 1943 dann aber zunehmend âfeindwĂ€rtsâ in das Kampfgebiet abgeschoben. Im ZustĂ€ndigkeitsbereich der 9. deutschen Armee wurden beispielsweise bis Mitte MĂ€rz 1944 45.000 Menschen in mit Stacheldraht eingezĂ€unten GrundstĂŒcken in der NĂ€he der Ortschaft Osaritschi interniert, die sich genau an der Frontlinie befanden. Nach dem Abschluss der Transporte wurde ein ca. 5 km breiter Gebietsstreifen um die Lager von den deutschen Truppen gerĂ€umt, so dass diese am 19. MĂ€rz von sowjetischen Soldaten ĂŒbernommen wurden. Von den 45.000 Menschen hatten insgesamt nur 33.000 die Bedingungen in den gebĂ€udelosen Arealen ĂŒberlebt.[63] Bei der 3. Panzerarmee wurden die nicht arbeitsfĂ€higen Bewohner der Stadt Witebsk am 22. Mai 1944 in ein Ă€hnliches Lager in FrontnĂ€he gesperrt, wo sie von der erwarteten sowjetischen Sommeroffensive (âOperation Bagration) ĂŒberrollt werden sollten.[64]
In Wehrmachtsbordellen wurden Frauen und MĂ€dchen der annektierten Gebiete zur Zwangsprostitution gezwungen.[65] EntschĂ€digungen haben die Zwangsprostituierten im Gegensatz zu den Zwangsarbeitern bisher noch nicht erhalten; zudem wird dieser Opferkreis in den HeimatlĂ€ndern oft diffamiert und totgeschwiegen, und in der deutschen Ăffentlichkeit gar nicht erwĂ€hnt oder wahrgenommen.
WĂ€hrend des RĂŒckzugs aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion wurden sĂ€mtliche Einrichtungen, die fĂŒr den Gegner nĂŒtzlich sein konnten, von der Wehrmacht routinemĂ€Ăig vernichtet. Dadurch machte das deutsche MilitĂ€r das Ăberleben in diesen Gebieten nahezu unmöglich und wandte die Taktik der verbrannten Erde an, die in der MilitĂ€rgeschichte von vielen sich zurĂŒckziehenden Heeren praktiziert wurde.[66]
Da Polizei und SD-Einheiten mit der EindĂ€mmung der Mitte 1941 einsetzenden starken TĂ€tigkeiten von Titos Partisanen bald ĂŒberfordert waren, betraute das OKW â auf Wunsch des FĂŒhrers â im August die Wehrmacht mit dieser Aufgabe. [67] Da die rein militĂ€rische BekĂ€mpfung der Partisanen durch teilweise auch gemischte Einheiten aus Wehrmacht, Polizei und SD sich dennoch als relativ erfolglos erwies, verlegte man sich bald auf âSĂŒhneaktionenâ und GeiselerschieĂungen, welche sich gegen wirkliche und vorgebliche Kommunisten und Partisanen, die Zivilbevölkerung, und besonders Juden und Zigeuner richtete. Zwei der gröĂten Massaker der Wehrmacht mit insgesamt 4.000 Opfern ereigneten sich in Kraljevo und Kragujevac. [68]
Ein typisches Beispiel fĂŒr eine in keinem ursĂ€chlichen Zusammenhang stehende, und somit kriegsrechtlich ungedeckte âSĂŒhneaktionâ sowie die Gleichsetzung von Juden und Partisanen, war die Anweisung des im September 1941 eingesetzten BevollmĂ€chtigten Generals in Serbien, Franz Böhme, wegen 21 in einem Kampf mit Partisanen getöteten Soldaten 2.100 HĂ€ftlinge der Konzentrationslager Ć abac und Belgrad, bevorzugt Kommunisten und Juden, zur Liquidierung auszuwĂ€hlen.
Die Anzahl der im Zuge von VergeltungsmaĂnahmen in Serbien getöteten Personen wird von Karl H. Schlarp auf 41.000 bis 46.000 geschĂ€tzt. [69]
Speziell im Bereich der systematischen Judenvernichtung ermöglichte die gut koordinierte Zusammenarbeit von Wehrmacht, MilitĂ€rverwaltung, Polizei, und Sondertruppen eine gröĂtmögliche Effizienz, so dass Serbien nach Estland das zweite besetzte Land war, welches als âjudenfreiâ bezeichnet werden konnte. [70] Der Definition, Registrierung und Kennzeichnung, Entrechtung, gesellschaftlichen Ausgrenzung und Beraubung der Juden anfangs 1941 folgte die Liquidierung mĂ€nnlicher Juden und Roma. Nur wenige ĂŒberlebten. Bis zum Herbst war die Wehrmacht an diesen Aktionen nur durch mittelbare UnterstĂŒtzung beteiligt, ĂŒbernahm aber ab diesem Zeitpunkt â im Gegensatz zu anderen von Deutschland besetzten Gebieten â diese Aufgabe hauptsĂ€chlich selber. [71]
siehe auch: Luftangriff auf Belgrad im Jahr 1941, Massaker von Kraljevo und Kragujevac
Nach ersten Vergeltungaktionen deutscher Fallschirmtruppen auf Kreta unter General Kurt Student (Luftlandeschlacht um Kreta, Sonderunternehmen Völkerbund) versuchten die folgenden Kommandanten auf Kreta, General Alexander Andrae, General Bruno BrĂ€uer, General Friedrich-Wilhelm MĂŒller und General Heinrich Kreipe, anfangs, zu einer weniger harten Repressionspolitik ĂŒberzugehen. [72] Als es jedoch zu Sabotageaktionen an Flughafen- und Treibstoffanlagen und zu ZusammenstöĂen mit kretischen Partisanen, den Andarten, kam, gingen auch sie zu Massenexekutionen an Zivilisten ĂŒber. So lieĂen sie in einer âSĂŒhneaktionâ im September 1943 im Unterbezirk Viannos ein Dutzend Dörfer niederbrennen, wobei mindestens 440 Personen, MĂ€nner, Frauen und Kinder, ums Leben kamen.[73] Auch der RĂŒckzug in die Region um Chania, die 'Kernfestung Kreta', im Herbst 1944 wurde von Zerstörungen kretischer Dörfer entlang der RĂŒckzugslinie und von Hinrichtungen von Zivilisten begleitet.[74] Nach griechischen SchĂ€tzungen kamen wĂ€hrend der deutschen Besatzung Kretas zwischen 3.000 und 9.000 Zivilisten ums Leben.[75]
Auch GebirgsjĂ€ger waren an Kriegsverbrechen beteiligt, so die 1. Gebirgs-Division an der ErschieĂung von italienischen Kriegsgefangenen der Division âAcquiâ auf Kefalonia und Korfu. [76] 155 Offiziere und 4.750 einfache italienische Soldaten, [77] die sich den deutschen Truppen ergeben hatten, wurden nach ihrer Gefangennahme, den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht folgend und allen Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts widersprechend, getötet. Dies war eines der schwersten Kriegsverbrechen mit direkter Beteiligung von Wehrmachtseinheiten. DarĂŒber hinaus unterstĂŒtzten GebirgsjĂ€ger die Geheime Feldpolizei bei der Deportation der jĂŒdischen Bevölkerung in Griechenland. Als die Division im FrĂŒhjahr 1943 nach Montenegro verlegt wurde, hatte sie im bisherigen Kriegsverlauf bereits ĂŒber 19.000 Mann verloren. Anfang Juli 1943 wurde die 1. Gebirgs-Division nach Westgriechenland in den Epirus verlegt. Die militĂ€rischen Erfolge der ELAS hatten eine VerstĂ€rkung der deutschen Besatzungstruppen notwendig gemacht, und als Antwort darauf sollte der Terror intensiviert werden. Auch fĂŒr sie galt Hitlers Befehl vom 16. Dezember 1942:
[âŠ] Wenn dieser Kampf gegen die Banden sowohl im Osten wie auf dem Balkan nicht mit den allerbrutalsten Mitteln gefĂŒhrt wird, so reichen in absehbarer Zeit die verfĂŒgbaren KrĂ€fte nicht mehr aus, um dieser Pest Herr zu werden. Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne EinschrĂ€nkungen auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg fĂŒhrtâŠ[78]
Allein in den drei Monaten zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober 1943 wurden rund 207 Ortschaften mit 4.500 HĂ€usern zerstört und ĂŒber 2.000 Griechen und Albaner, darunter Frauen, Alte und Kinder getötet. Ein Indiz dafĂŒr, dass es höchst selten zu Gefechten mit Partisanen kam, ist die Tatsache, dass ânurâ 23 GebirgsjĂ€ger in diesem Zeitraum gefallen sind.[79][80][81]
siehe auch: Massaker von Distomo, Kalavrita, Kandanos, Kondomari, Komeno
Das OKW gab fĂŒr gefangene Angehörige des britischen SOE des Secret Intelligence Service (MI6), die vor allem in SĂŒdosteuropa agierten, den Befehl aus, diese nach Verhören als Spione hinzurichten, was allerdings bei enttarnten und festgenommenen Agenten auf beiden Seite ĂŒblich war, sofern man sie nicht als Doppelagent âumdrehenâ konnte.
Der Luftangriff auf Gernika durch deutsche Kampfflugzeuge der Legion Condor am 26. April 1937, bei dem nach neueren SchĂ€tzungen etwa 300 Menschen getötet wurden, wird hĂ€ufig als erstes Kriegsverbrechen der Wehrmacht und als VerstoĂ gegen das Kriegsvölkerrecht gewertet.[82] Der gesamte Komplex LuftkriegsfĂŒhrung wurde trotz weiterer und umfangreicherer deutschen Luftangriffe wĂ€hrend des Zweiten Weltkrieges, von den Alliierten in NĂŒrnberg weder thematisiert, noch zur Anklage gebracht. [83] [84]
Im Laufe des Frankreichfeldzuges und unmittelbar nach dem Waffenstillstand kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen an Kriegsgefangenen wie an Zivilisten. Bereits am 27. Mai 1940 hatten deutsche Truppen ein Massaker in Vinkt verĂŒbt, bei dem ĂŒber 130 Zivilisten ums Leben kamen. In Oignies und CourriĂšres wurden am folgenden Tag insgesamt 114 Zivilisten ermordet, weil sich deutsche Truppen von Franktireurs angegriffen wĂ€hnten.[85]
Der so genannte Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942 verfĂŒgte, dass alle Angehörigen alliierter Kommandoeinheiten, deren man habhaft wurde, unverzĂŒglich als Saboteure erschossen werden sollten, da diese angeblich âaus Verbrechernâ bestĂŒnden, die den Schutz der Genfer Konvention nicht âverdientenâ. Gefangengenommene Kommandosoldaten sollten unverzĂŒglich aus Wehrmachtsgewahrsam an den SD ĂŒberstellt werden. Dennoch hat die Wehrmacht in vielen FĂ€llen widerrechtliche Hinrichtungen auch selbst ausgefĂŒhrt.
Hintergrund dieses Befehls war eine britische Kommandooperation auf der Kanalinsel Sark am 3./4. Oktober 1942, bei der einige deutsche Soldaten im Schlaf getötet wurden und einer nach England zum Verhör entfĂŒhrt wurde. Einige GenerĂ€le, wie Erwin Rommel, Albert Kesselring und auch Erich von Manstein versuchten, diesen Befehl zu unterlaufen, was aber nicht immer möglich war.
Von 1,5 Millionen französischen Kriegsgefangenen starben etwa 21.000; die meisten davon an der schlechten Behandlung in deutschen âRepressallagernâ wie Rawa Ruska in Polen. Dort brachte man vorwiegend Gefangene unter, die Fluchtversuche gewagt oder Zwangsarbeiten verweigert hatten. Von ihnen wurden Schwarze [86] und Orientale nochmals schlechter behandelt. WesteuropĂ€ische Juden wurden abgesondert und zu besonders schweren und erniedrigenden Arbeiten gezwungen, bevor sie in Vernichtungslager deportiert wurden.
FĂŒr den französischen Partisanenkampf kann davon ausgegangen werde, dass der Anteil von getöteten Partisanen höher als der getöteter Zivilisten war. Prinzipiell waren MassenerschieĂungen von unschuldigen Zivilisten â im Gegensatz zum Ostfeldzug â in Frankreich eher die Ausnahme. [87]
Weitere direkte Kriegsverbrechen waren Zwangsverpflichtungen von Zivilisten feindlicher Staaten, etwa zum Minensuchen, einzelne Massaker und eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen [88] einheimischer Frauen. Die Statistik deutscher Kriegsgerichte verzeichnete hier nur bekannt gewordene FĂ€lle; angenommen wird jedoch, dass die meisten FĂ€lle nicht angezeigt werden konnten und unentdeckt blieben. [89]
Beim Fall Putten wurden nach der Ermordung eines Wehrmachtssoldaten durch niederlĂ€ndische Partisanen am 1. Oktober 1941 auf Befehl des Oberbefehlshabers ĂŒber die Niederlande, General Friedrich Christiansen, 661 MĂ€nner der Gemeinde Putten von der Wehrmacht in KZs ĂŒberstellt (nur 49 Personen ĂŒberlebten), und das Dorf anschlieĂend niedergebrannt. [90]
Nach dem Sturz des Diktators Benito Mussolini Ende Juli 1943 kĂ€mpfte die Regierung Badoglios noch ein paar Wochen auf Seiten des Reiches, bis sie am 8. September 1943 einen Sonderwaffenstillstand abschloss. Am 13. Oktober 1943 erklĂ€rte sie Deutschland den Krieg und trat an der Seite der Alliierten wieder in den Krieg ein. Hitler und die WehrmachtsfĂŒhrung reagierten darauf mit einer Reihe von Befehlen und MaĂnahmen.
Italienische Truppenkommandeure wurden als FreischĂ€rler standrechtlich erschossen, falls es ihnen nicht gelang, ihre Soldaten innerhalb kurzer Zeit dazu zu bringen, ihre Waffen an die Wehrmacht abzugeben und sich zu ergeben. Nach der Haager Landkriegsordnung waren diese Soldaten aber als KriegfĂŒhrende berechtigt, sich der Entwaffnung zu widersetzen, und durften nicht als FreischĂ€rler behandelt werden. Dies wurde im Prozess gegen die wegen Kriegsverbrechen angeklagten SĂŒdostgenerĂ€le eindeutig festgestellt.
Auf Hitlers Befehl hin lieĂen einige Wehrmachtsoffiziere italienische Einheiten bei der WaffenĂŒbergabe und Gefangennahme niederschieĂen: Die 1. Gebirgsdivision auf der Insel Kefalonia exekutierte circa 5000 bereits entwaffnete italienische Soldaten (Massaker auf Kefalonia). Ăhnliche Massenhinrichtungen an Italienern geschahen in Albanien und Jugoslawien.
Der Kugel-Erlass vom 4. MĂ€rz 1944 sah vor, dass wiederergriffene flĂŒchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere an die Gestapo ĂŒbergeben werden sollten. Von der Gestapo wurden sie in das KZ Mauthausen gebracht und dort meist durch Genickschuss ermordet. [91] Wenn es eine gröĂere Anzahl war, wurden sie vergast.
Ein Befehl des Kommandierenden Generals des XXII. Gebirgs-Armeekorps, Hubert Lanz, besagte, dass in Zivil angetroffene italienische Soldaten völlig formlos zu erschieĂen seien. [92] Er setzte sich damit ĂŒber die Regeln des Standrechts hinweg.
Ăber 13.000 italienische Kriegsgefangene ertranken, als sie 1943 in hoffnungslos ĂŒberladenen Dampfern von den griechischen Inseln auf das Festland gebracht werden sollten. Der Befehl, sie abzutransportieren ohne RĂŒcksicht darauf, ob Rettungsmittel an Bord der Schiffe vorhanden waren, stellt einen VerstoĂ gegen das Kriegsvölkerrecht dar.
Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine GroĂadmiral Karl Dönitz befahl, dass alle fĂŒhrenden Offiziere von Submarina und anderen italienischen Marinedienststellen standrechtlich abzuurteilen seien, wenn sie Kampfhandlungen gegen deutsche SeestreitkrĂ€fte zu verantworten hatten. Dieser Befehl verlangte unter UmstĂ€nden von seinen Untergebenen Kriegsverbrechen.
Etwa 600.000 Soldaten der italienischen StreitkrĂ€fte wurden entwaffnet, interniert und zur Zwangsarbeit auf das Gebiet des Reiches verschleppt. Sie wurden als âMilitĂ€rinternierteâ eingestuft, um ihnen den Status von völkerrechtlich geschĂŒtzten Kriegsgefangenen nicht zuerkennen zu mĂŒssen. Sie galten kollektiv als âVerrĂ€terâ und wurden daher im Reich oft noch schlimmer behandelt als die âOstarbeiterâ. Bis Kriegsende starben etwa 40.000â45.000 von ihnen. [93] Die Ăberlebenden wurden 1944 in den Status von Zivilgefangenen ĂŒberfĂŒhrt und danach besser versorgt. [94]
Siehe auch: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien
Die Wehrmacht war in mehrfacher Hinsicht an der sogenannten Endlösung der Judenfrage beteiligt:
Diese direkte Form der Beteiligung beruhte auf einem Befehl des Reichssicherheitshauptamts vom 17. Juli 1941. Danach sollten Wehrmachtseinheiten âpolitisch untragbareâ Gefangene an Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD ausliefern, die diese dann töteten oder verschleppten. Nach den AusfĂŒhrungsrichtlinien Reinhard Heydrichs vom selben Tag schloss der Befehl bedeutende sowjetische StaatsfunktionĂ€re, leitende Persönlichkeiten der Zentral- und Mittelinstanzen bei sowjetischen Behörden, fĂŒhrende Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, die âsowjetischen Intelligenzlerâ und âalle Judenâ ein. [96]
Zur psychologischen Erleichterung fĂŒr die Soldaten und Förderung der Massenmorde und Verbrechen an Zivilisten und Juden wurden Juden und Partisanen gleichgesetzt. Typisch hierfĂŒr ist ein Befehl von Generalfeldmarschall Walter von Reichenau vom 10. Oktober 1941:
âDer Soldat ist im Ostraum nicht nur ein KĂ€mpfer nach den Regeln der Kriegskunst, sondern auch ein TrĂ€ger einer unerbittlichen, völkischen Idee und der RĂ€cher fĂŒr alle BestialitĂ€ten, die deutschem und artverwandtem Volkstum zugefĂŒgt wurde. Deshalb muss der Soldat fĂŒr die Notwendigkeit der harten aber gerechten SĂŒhne am jĂŒdischen Untermenschentum volles VerstĂ€ndnis haben. Sie hat den weiteren Zweck, Erhebungen im RĂŒcken der Wehrmacht, die erfahrungsgemÀà stets von Juden angezettelt wurden, im Keime zu ersticken. [âŠ] Immer noch werden heimtĂŒckische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht [âŠ] und wie anstĂ€ndige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgefĂŒhrt. [âŠ] Ein solches Verhalten der Truppe ist nur noch durch völlige Gedankenlosigkeit zu erklĂ€ren.[97] [98]â
Dass die PartisanenbekĂ€mpfung â beziehungsweise die Gleichsetzung von Partisanen und Juden â oft nur Vorwand war, legt auch folgende (kurz darauf allerdings widerrufene) Aussage von Panzergeneral Hans Röttiger vom November 1945 nahe, in der er zugibt, dass:
â⊠die BandenbekĂ€mpfung, die wir fĂŒhrten, im Endziele den Zweck hatte, den militĂ€rischen Bandenkampf des Heeres dazu auszunutzen, um die rĂŒcksichtslose Liquidierung des Judentums und anderer unerwĂŒnschter Elemente zu ermöglichen.[99]â
Generaloberst Erich von Manstein Ă€uĂerte in einem Befehl vom 20. November 1941
âDieser Kampf wird nicht in hergebrachter Form gegen die sowjetische Wehrmacht allein nach europĂ€ischen Kriegsregeln gefĂŒhrt. [âŠ] Das Judentum bildet den Mittelsmann zwischen dem Feind im RĂŒcken und den noch kĂ€mpfenden Resten der Roten Armee und der Roten FĂŒhrung [âŠ] Das jĂŒdisch-bolschewistische System muĂ ein fĂŒr alle mal ausgerottet werden.[100]â
Generaloberst Hermann Hoth formulierte dies in einem Armeebefehl der 17. Armee vom 17. November 1941 wie folgt:
âEs ist die gleiche jĂŒdische Menschenklasse [âŠ]. Ihre Ausrottung ist ein Gebot der Selbsterhaltung.[101]â
Heinrich Himmler sprach in seinen Posener Reden und weiteren Geheimreden zwischen Oktober 1943 und Juni 1944 vor Befehlshabern der Wehrmacht offen ĂŒber die Judenvernichtung und die Vernichtungspolitik gegenĂŒber Rotarmisten und Slawen.[102]
Laut Dieter Pohl war zwar nur eine Minderheit der Wehrmachtssoldaten direkt am Judenmord beteiligt, aber die Wehrmacht als Organisation nahm auf vielfache Weise daran teil: Die MilitĂ€rverwaltung gaben in vielen besetzten Gebieten jene antijĂŒdischen Verordnungen heraus, die die Judendeportationen in die osteuropĂ€ischen Vernichtungslager vorbereiteten. In Serbien veranlasste die MilitĂ€rverwaltung Mitte 1941 die ErschieĂung der jĂŒdischen MĂ€nner. [103] In der Sowjetunion sorgten die Kommandanturen fĂŒr die Registrierung und Kennzeichnung der Juden, ihre Benachteiligung bei der Versorgung und auch fĂŒr die Einrichtung einzelner Ghettos. Oft arbeiteten sie bei groĂen Mordaktionen mit der Polizei zusammen, stellten Infrastruktur und manchmal auch Personal. Geheime Feldpolizei und Feldgendarmerie jagten versteckte Juden und töteten diese zum Teil selbst. Im Hinterland eingesetzte Wehrmachtseinheiten ermordeten Juden und Zigeuner oft ebenso wie die Einsatzgruppen: so die 707. Infanteriedivision in WeiĂrussland.[104]
Ferner wurden viele Angehörige von Wehrmachtseinheiten Zeugen und Helfer der von den Einsatzgruppen begangenen Massenmorde. Ihre Befehlshaber lieĂen hĂ€ufig zu, dass SD-Kommandos in den Kriegsgefangenenlagern Juden, Kommunisten und andere âVerdĂ€chtigeâ aussonderten und töteten. Die WehrmachtsfĂŒhrung schloss im April 1940 ihrerseits fast alle âjĂŒdischen Mischlingeâ aus ihren Reihen aus.[105]
Sexualverbrechen und Vergewaltigungen durch Soldaten der Wehrmacht blieben bis Ende der 1990er Jahre weitgehend unerforscht.[106] Der MilitĂ€rhistoriker Wolfgang Petter wies 1999 darauf hin, dass ein Befehl des Oberkommandos des Heeres vom 5. Juli 1940 letztlich darauf hinauslief, bei Vergewaltigungen âden schonendsten Straftenor zu wĂ€hlenâ.[107] Dass die Wehrmacht hĂ€ufig kein Interesse daran hatte, sexuelle Gewalt gegen Zivilisten zu verfolgen und zu dokumentieren, habe daran gelegen, so die Historikerin Birthe Kundrus im gleichen, vom MilitĂ€rgeschichtlichen Forschungsamt herausgegeben Band, dass âim Rahmen des rassenideologisch motivierten Eroberungs- und Vernichtungskrieges die DemĂŒtigung der Bevölkerung einen festen Bestandteil der KriegfĂŒhrung darstellte.â[108]
In Ihrer 2004 publizierten Dissertation zu sexueller Gewalt von Wehrmachtssoldaten stellte Birgit Beck fest, dass 5.349 Soldaten der Wehrmacht bis 1944 wegen âSittlichkeitsvergehenâ, vor allem âNotzuchtâ verurteilt wurden.[109] Wie groĂ im VerhĂ€ltnis zu diesen 5.000 dokumentierten FĂ€llen die Dunkelziffer an sexuellen Gewalttaten war, lĂ€sst sich aufgrund des mangelnden Interesses der WehrmachtsfĂŒhrung an Strafverfolgungen und der âdĂŒrren Quellenlageâ nicht seriös schĂ€tzen.[110] Beck betont, dass vor allem der zum Unternehmen Barbarossa gehörende Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 13. Mai 1941, der Straftaten deutscher Soldaten gegen sowjetische Zivilisten dem militĂ€rgerichtlichen âVerfolgungszwangâ entzog, die Grundlage fĂŒr die Strafverfolgung sexueller Delikte zerstörte und ihre Erfassung weitgehend verhinderte.[111] Vergewaltigungen sowjetischer Frauen durch deutsche Soldaten seien am hĂ€ufigsten âim Rahmen der Einquartierungen in zivile HĂ€user, bei angeordneten Requirierungen oder im Zusammenhang mit PlĂŒnderungenâ erfolgt.[112]
Regina MĂŒhlhĂ€user bestĂ€tigt in ihrer einschlĂ€gigen, speziell auf den deutsch-sowjetischen Krieg bezogenen Dissertation 2010 diese Befunde und stellt fest, dass die wenigsten von Wehrmachtssoldaten begangenen sexuellen Gewalttaten disziplinarische Konsequenzen nach sich zogen oder gerichtlich geahndet wurden.[113] Sexuelle Gewalttaten deutscher Soldaten gegen sowjetische Frauen hĂ€tten keine seltenen Ausnahmehandlungen dargestellt, gelegentlich seien sogar ganze Einheiten in sexuelle Gewaltexzesse verwickelt gewesen.[114] Zudem gibt es, so MĂŒhlhĂ€user, âverschiedene Belege dafĂŒr, dass die Ermordung von JĂŒdinnen nach sexuellen Gewalttaten kein Einzelfall warâ.[115]
Zur Thematik der Zwangsprostitution fĂŒr die Wehrmachtsbordelle siehe das Kapitel Zwangsarbeit. Die Sozialwissenschaftlerin Christa Paul weist darauf hin, dass der Alltag in den Wehrmachtsbordellen in Osteuropa von sexueller Gewalt geprĂ€gt war.[116]
Auch der im groĂen Stil betriebene Raub von Kunst- und KulturgĂŒtern in den besetzten Gebieten war nach Artikel 56 der Haager Konvention ein Verbrechen.[117] So unternahm der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg seit 1940 umfangreiche Beschlagnahmungen. Der FĂŒhrerbefehl vom 5. Juli 1940 sowie eine Anweisung Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel vom 17. September 1940 ermĂ€chtigten zur âSicherstellung jeglichen herrenlosen Kulturbesitzesâ. [118] Von 1940 bis 1944 plĂŒnderten dann nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten. Diese duldete und unterstĂŒtzte die Aktionen, und nahm teilweise auch daran teil. [119] [120]
Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle â vollstĂ€ndig Wehrmacht-Untersuchungsstelle fĂŒr Verletzungen des Völkerrechts, abgekĂŒrzt: WUSt, diente formal der WehrmachtsfĂŒhrung zur KlĂ€rung von Kriegsverbrechen der Gegenseite und eigener Dienststellen. Christoph Rass weist darauf hin, dass diese vierköpfige Stabsstelle aus Juristen nach den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs als eine Art Hilfstruppe der NS-Gegenpropaganda bei Anschuldigungen gedient hat.[121] Nach seiner Arbeit hatte 1914/18 die MilitĂ€rfĂŒhrung in Deutschland gelernt, dass eine publizistische "Verwertung" von Kriegsverbrechen zu einer Waffe der Politik werden konnte.[122] Hinzu kam, dass durch die Leipziger Prozesse vor dem Reichsgericht hohen MilitĂ€rs und den Wehrmachtsjuristen bewusst sein musste, dass Verbrechen durch die Wehrmacht durchaus justiziabel werden konnten.[123] Diese "Untersuchungsstelle" wurde Mitte September 1939, durch einen auf den 4. September datierten Erlass Keitels, Chefs des OKW, bei der Rechtsabteilung des OKW eingerichtet. Ihr Auftrag lautete danach, die von den gegnerischen MilitĂ€r- und Zivilpersonen gegen deutsche Wehrmachtangehörige begangenen VerstöĂe gegen das Völkerrecht festzustellen und zugleich die vom Auslande gegen die deutsche Wehrmacht in dieser Hinsicht erhobenen Anschuldigungen aufzuklĂ€ren. Von 1939 bis 1942 gab sie dreizehn Niederschriften, sieben zum Polenfeldzug, je zwei zum Krieg gegen Frankreich und die Sowjetunion und jeweils eine ĂŒber belgische, niederlĂ€ndische, norwegische und ĂŒber die KĂ€mpfe mit den Briten auf Kreta heraus. Er schĂ€tzt, dass zwischen 1939 und 1945 rund 8000 FĂ€lle derart bearbeitet wurden. Zugrunde lagen jeweils Ermittlungen der lokal zustĂ€ndigen Gerichtsoffiziere.[124]. Etwa die HĂ€lfte des Archivs der WUSt ging im Krieg verloren, 226 AktenbĂ€nde blieben erhalten. Davon hat nur ein Band deutsche Kriegsverbrechen zum Inhalt, deren Untersuchungen durch die WUSt jedoch ergebnislos verliefen und keine Verfahren nach sich zogen. Rass weist auĂerdem auf die spĂ€tere selektive Publikation Franz W. Seidlers hin, Historiker an der MĂŒnchner Bundeswehrhochschule, der mit seiner »Edition« aus dem Material der Untersuchungsstelle unter dem Titel "Verbrechen an der Wehrmacht" gegen die Wehrmachtausstellung des Hamburger Instituts fĂŒr Sozialforschung arbeitete (1998).
â Hauptartikel: NS-Prozesse
Im NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, bei dem der Ăsterreicher Generalmajor Erwin von Lahousen als Kronzeuge und somit wichtigster Informant der Anklage aussagte, verurteilten die Alliierten einige Hauptverantwortliche, darunter GenerĂ€le des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW). Sie stuften das OKW und den Generalstab jedoch â anders als Gestapo, Sicherheitsdienst und Schutzstaffel â nicht als kriminelle Vereinigungen ein, sondern bezeichneten die FĂŒhrer der Wehrmacht als ârĂŒcksichtslose militĂ€rische Kasteâ[125] und empfahlen, sie in kĂŒnftigen Strafprozessen einzeln zur Verantwortung zu ziehen. In weiteren NS-Prozessen verurteilten sie vorwiegend Verbrechen, die an ihren eigenen Soldaten begangen worden waren.
AusgewĂ€hlte hohe ReprĂ€sentanten der Wehrmacht wurden in zwei weiteren Prozessen angeklagt. Im Prozess GenerĂ€le in SĂŒdosteuropa und im Prozess Oberkommando der Wehrmacht wurden hohe und einige höchste ehemalige Kommandeure in folgenden Punkten angeklagt:
Fall VII:
Von den 12 Angeklagten wurden 9 zu mehrjÀhrigen Haftstrafen verurteilt, einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.
Fall XII:
Diese Verbrechen wurden unterteilt in Verbrechen gegen KriegsfĂŒhrende und Kriegsgefangene einerseits und Verbrechen gegen Zivilpersonen andererseits. Von den 14 Angeklagten wurden elf zu mehrjĂ€hrigen Freiheitsstrafen verurteilt (einige bis zu 20 Jahre und lebenslĂ€nglich), einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.
Unter dem fĂŒr den NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen völkerrechtlichen Straftatbestand wurden folgende Tathandlungen subsumiert:
âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ ist ein völkerrechtlicher Straftatbestand, der 1945 im Londoner Statut des fĂŒr den NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen Internationalen MilitĂ€rgerichtshofs vertraglich festgelegt wurde. Darunter wurden folgende Tathandlungen subsumiert:
âVerbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhĂ€ngig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.â
Die Charta wurde als ein nationalen Rechtssystemen ĂŒbergeordnetes Recht von den Alliierten erlassen. Sie bildete die Grundlage fĂŒr die NĂŒrnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber und die zwölf Nachfolgeprozesse. Die Idee dahinter war, einverbindlichen international gĂŒltigen Normenkatalog zu schaffen, der es erlaubt, auch Staaten, ihre Institutionen und Akteure vor einem internationalen Gerichtshof fĂŒr ihrer Verbrechen anzuklagen.
Die Anwendung dieses Rechtsinstituts (Normenkatalogs) wurde bereits wĂ€hrend der NĂŒrnberger Prozesse von der Verteidigung, aber auch von ehemaligen nationalsozialistischen Rechtswissenschaftlern kritisiert, weil die rĂŒckwirkende Heranziehung dieser Normen fĂŒr die Verurteilung der Verbrechen der Wehrmacht dem in vielen LĂ€ndern gĂŒltigen Rechtsgrundsgrundsatz Nulla poena sine lege widersprĂ€che, da diese erst nach den Tathandlungen formuliert und festgelegt wurden. [126][127] Diese Argumentation wurde von den Richtern unter Hinweis auf die Rechtspraxis bei der Anwendung der Haager Landkriegsordnung zurĂŒckgewiesen. Bei ihrer Anwendung war es gebrĂ€uchlich, nicht auf der Basis von Gesetzestexten oder vereinbarter Strafkataloge zu urteilen, sondern auf der Basis von PrĂ€zedenzfĂ€llen. Ebenso wurde die Tu quoque-Argumentation der Verteidiger der Angeklagten als Versuch der Prozessverschleppung zurĂŒckgewiesen. Diese versuchten, unter Hinweis auf die angebliche Notwendigkeit, auch Kriegsverbrechen der Alliierten zu untersuchen, die Prozesse hinauszuzögern.
Dennoch spielte diese Charta fĂŒr die juristische Aufarbeitung eine eher untergeordnete Rolle, da die meisten Verbrechen auch schon vorher Straftaten darstellten und es diesem Grundtatbestand fĂŒr eine erfolgreiche Anklage gar nicht bedurfte.
Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 von 1945 beschrĂ€nkte die deutsche Justiz in ihrer ZustĂ€ndigkeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Alliierten konnten aber deutsche Gerichte ermĂ€chtigen, wenn die Straftaten an Deutschen oder Staatenlosen verĂŒbt worden waren. Die BesatzungsmĂ€chte handhabten diese Möglichkeit unterschiedlich. In der amerikanischen und sowjetischen Zone wurden deutsche Instanzen nur von Fall zu Fall ermĂ€chtigt, in der britischen und in der französischen Zone wurden allgemeine Zuweisungen der ZustĂ€ndigkeit durch Verordnungen festgelegt. Erst 1950, fĂŒnf Jahre nach dem Krieg, reduzierten die Alliierten die Zahl der StraftatbestĂ€nde, deren Verfolgung den Besatzungsbehörden vorbehalten blieb. Danach konnten Kriegsverbrechen der Wehrmacht auch von der westdeutschen Justiz verfolgt werden, unabhĂ€ngig von der Staatsangehörigkeit der Opfer, soweit sie sich nicht gegen alliierte MilitĂ€rangehörige gerichtet hatten.
Die West-Alliierten zogen sich vor dem Hintergrund des heraufziehenden Kalten Krieges schon bald nach dem Kriegsende aus der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen zurĂŒck. Immer mehr stand der Ost-West-Gegensatz im Vordergrund und spĂ€testens seit der Berliner LuftbrĂŒcke (1948 bis 1949) setzte sich die Ăberlegung durch, die Westdeutschen als VerbĂŒndete und nicht mehr als Besiegte zu sehen. Dies fĂŒhrte in vielen FĂ€llen zu Gnadenerlassen und deutlichen StrafverkĂŒrzungen bei bereits verurteilten NS- und Kriegsverbrechern, ja sogar zu bewusster Strafvereitelung bei der Verfolgung schwer belasteter TĂ€ter, da diese entweder aufgrund ihrer Fachkenntnis oder ihrer Kontakte, sowohl politisch, als auch nachrichtendienstlich, âverwendetâ beziehungsweise ein Teil des Aufbaus der Bundesrepublik werden sollten. Ein prominentes Beispiel eines solchen Falls ist General Reinhard Gehlen, ehemaliger Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) des deutschen Generalstabs, Leiter der Organisation Gehlen und erster PrĂ€sident des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), in den etliche ehemalige SD-Mitglieder aufgenommen wurden.
Aus diesem Grund blieben zahlreiche Massenverbrechen ungeahndet. Die ZustĂ€ndigkeiten waren unklar, zumal die Tatorte im Ausland lagen und TĂ€ter in unterschiedlichen BundeslĂ€ndern lebten. 1958 wurde die âZentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur AufklĂ€rung nationalsozialistischer Verbrechenâ eingerichtet; damit wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bundesweit koordiniert. Ab 1965 wurden Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Bundesgebiet eingeleitet und auch Verbrechen gegenĂŒber Kriegsgefangenen verfolgt.
Eine nicht unerhebliche Rolle fĂŒr die nur schleppende strafrechtliche Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen spielte auch die Tatsache, dass die Spruchkörper der Justiz (Gerichte) in der jungen Bundesrepublik sich in nicht unerheblichen MaĂe aus Juristen zusammensetzten, die bereits zur NS-Zeit als Organe der Rechtspflege tĂ€tig waren.
Seit 1960 waren aber alle Straftaten auĂer Mord schon verjĂ€hrt. Durch eine Ănderung des Strafgesetzbuches, Paragraph 50, galt 1968 auch die Beihilfe zum Mord als verjĂ€hrt; damit waren alle âSchreibtischtĂ€terâ einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen.
Von der westdeutschen Justiz wurden nach dem Krieg einige Tatkomplexe schwerpunktmĂ€Ăig verfolgt. Dazu zĂ€hlten Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen, Verbrechen, die sich im Zusammenspiel von Wehrmacht und Sicherheitspolizei ereigneten, wobei dies Verbrechen der Geheimen Feldpolizei der Wehrmacht einschloss. FĂŒr den Raum auĂerhalb der Sowjetunion kommen GeiselerschieĂungen in besetzten LĂ€ndern und Endphaseverbrechen hinzu.
Generell gesehen sind aber ein GroĂteil der Ermittlungen und Verfahren eingestellt worden. Das zahlreiche Material, das den Staatsanwaltschaften und der Zentralen Stelle zuging, hat zu nur sehr wenigen Anklagen gefĂŒhrt. Bei den Verurteilungen ist das geringe StrafmaĂ auffĂ€llig, das ganz generell fĂŒr NS-Verfahren vor westdeutschen Gerichten typisch ist. [128]
Bis Ende 1946 sollen 14.098 Personen wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der sowjetischen Besatzungszone verurteilt worden sein. [129] Dabei ist anzumerken, dass in der Sowjetunion und der Sowjetischen Besatzungszone die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher mit VergeltungsmaĂnahmen, sowie spezifischen Repressiv- und TerrormaĂnahmen verbunden war. [130] Die alliierten Bestimmungen wurden von den sowjetischen Sicherheits- und Justizorganen extensiv ausgedeutet, unter Missachtung elementarer rechtsstaatlicher MaĂstĂ€be willkĂŒrlich angewendet, und fĂŒr politische Ziele massiv missbraucht. [131]
Trotz des SelbstverstĂ€ndnisse der DDR als âantifaschistischem Staatâ war die Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR nicht intensiver als in der Bundesrepublik. [132] Zur Unterstreichung dessen fĂŒhrte die Regierung hĂ€ufig an, dass an die 13.000 Kriegsverbrecher verurteilt worden wĂ€ren. [133] Diese Behauptung hielt einer PrĂŒfung der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur AufklĂ€rung nationalsozialistischer Verbrechen nach der Wiedervereinigung allerdings nicht stand. Nur ein verschwindend kleiner Teil davon betraf Kriegsverbrechen. Der GroĂteil wurde wegen NS-Verbrechen und der Mitgliedschaft in fĂŒr verbrecherisch erklĂ€rten Organisationen verurteilt, und ist somit eher als das zu sehen was im Westen die Entnazifizierung darstellte. Wenn man die Waldheimer Prozesse, welche wegen Rechtsverletzungen im Prozess und in der Urteilsfindung als nichtig anzusehen sind, nicht berĂŒcksichtigt, ergeben sich fĂŒr beide Staaten Ă€hnliche Zahlen. Bis 1960 kam es nur zu zwei Urteilen gegen Wehrmachtsangehörige.
Erst 1964 kam zur Einrichtung der Diensteinheit 11 in der Hauptabteilung IX des Ministeriums fĂŒr Staatssicherheit, welche fĂŒr die Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen zustĂ€ndig war. Obwohl das zu einem Anstieg von Verurteilungen fĂŒhrte, war allerdings die Aufgabe dieser MfS-Einheit nicht primĂ€r die Ermittlung und Strafverfolgung ehemaliger NS-TĂ€ter, sondern die nachrichtendienstliche und politische âVerwendungâ dieser Information. Das heiĂt, man war daran interessiert zu wissen, wer eine solche Vergangenheit hatte und vor allem, wie man diese ausnutzten konnte, zum Beispiel zur Erpressung von Kooperation und informeller Mitarbeit (IM). Ein weiter Gesichtspunkt war Sicherstellung der Informationshoheit in diesem Bereich, um die nicht kleinen Zahlen solcher Personen im eigenen Partei- und Staatsapparat, die es ebenso in der DDR gegeben hat, vor auslĂ€ndischer Kompromittierung durch eventuelle Anklagen (Rechts- und Auslieferungsersuchen) oder nachrichtendienstlicher Erpressung zu schĂŒtzen.
Von 1966 bis 1985 kam es zu 65 Verfahren und sechs Urteilen. [132] Die groĂteils von der Staatssicherheit beeinflussten Verfahren dienten ab den 60er Jahren zunehmend propagandistischen Zwecken, und sollten im Umfeld die mangelhafte Vergangenheitsaufarbeitung des Westens sowie den vorgeblich faschistischen Grundcharakter der Bundesrepublik, Bundeswehr und Nato aufzeigen. [134] [135]
In der Nachkriegszeit bestimmten Memoiren und Gerichtsaussagen deutscher GenerĂ€le und Offiziere das westdeutsche Geschichtsbild des âanstĂ€ndigen deutschen Soldatenâ und der âsauberen Wehrmachtâ, deren Angehörige von Ausnahmen abgesehen fair nach Kriegsvölkerrecht gekĂ€mpft hĂ€tten.[136] Darin wurden Wehrmachtsverbrechen kaum erwĂ€hnt, bestritten oder als Einzeltaten dargestellt.
Eine der wenigen Ausnahmen bilden die Aussagen des Generalmajors Erwin von Lahousen, der sich im Rahmen des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher in NĂŒrnberg der Anklage als Kronzeuge zur VerfĂŒgung stellte.
Breiteren Raum nehmen dagegen taktische Fragen ein, wie man den Krieg ohne die Einmischung von Hitler doch noch hĂ€tte gewinnen können. [137] In Illustriertenromanen wurde der deutsche Soldat meist als pflichtbewusst, engagiert, im Kampf hart aber fair, kameradschaftlich, freundlich, gebildet, und gutaussehend dem Partisanen gegenĂŒbergestellt. Dieser ist oft ein heimtĂŒckisch-verrĂ€terischer Kommunist, Krimineller, ZuhĂ€lter oder DrogenhĂ€ndler mit einer Physiognomie, die den nationalsozialistischen Rassevorstellungen entsprach. Deutsche Kriegsverbrechen kamen nur sehr selten vor und wurden dann der SS angelastet.[138]
Seit den NĂŒrnberger Prozessen galt die Wehrmacht als Ganzes in der Ăffentlichkeit als âfreigesprochenâ; Verbrechen von Truppenteilen wurden vorwiegend als Handlungen von EinzeltĂ€tern betrachtet. Die enge institutionelle Verbindung der Wehrmachtsspitze mit dem nationalsozialistischen Partei- und Staatsapparat und damit ihre Gesamtverantwortung fĂŒr deren Vernichtungskrieg blieben weitgehend unberĂŒcksichtigt[139]; ebenso die Zusammenarbeit von Soldaten jeden Ranges mit den verbrecherischen Organisationen SD, SS und Gestapo.[140] Nach den ersten Kollektivschulddebatten der Nachkriegszeit [141] wurden bis etwa 1955 Amnestiegesetze erlassen, die diese Einstellung fĂŒr mehr als ein Jahrzehnt zementierten.[142][143] Hannes Heer fasst die damalige Haltung folgendermaĂen zusammen:[144]
âSinnhafte Interpretationen der eigenen Erfahrung wurden abgedrĂ€ngt auf Bereiche des Funktionsstolzes ĂŒber EffektivitĂ€t, Kompetenz und Kampfkraft oder in private Bereiche erfahrener und bestĂ€tigter Kameradschaft einer Schicksals- und Ăberlebensgemeinschaft â auf Bereiche also, die fĂŒr Wiederaufbau und Wirtschaftswunder anschluĂfĂ€hig waren. Politischer oder antipolitischer Sinn war daraus nicht zu generieren, das Interpretationsschema kam vielmehr einem unpolitischen privatistischen Habitus entgegen.â
Die erste wissenschaftliche Arbeit zu den Wehrmachtsverbrechen war die 1978 veröffentlichte Dissertation von Christian Streit Keine Kameraden. Ihr Schwerpunkt war die Behandlung kriegsgefangener Sowjetsoldaten und die damit eng verknĂŒpften Themen Kommissarbefehl und Zwangsarbeit. Streits Dissertation wurde jahrelang kaum rezipiert.
Mit RĂŒckgriff auf inzwischen zugĂ€ngliche neue Quellen, darunter Wehrmachtsakten, Prozessunterlagen, Zeugenaussagen, Feldpost, TagebĂŒcher, widerlegte eine jĂŒngere Historikergeneration die Legende der âsauberenâ, unpolitischen, irregefĂŒhrten und vom NS-Regime missbrauchten sauberen Wehrmacht. So wurde etwa die bis dahin bestrittene AusfĂŒhrung des Kommissarbefehls und die Eigenbeteiligung ganzer Einheiten an Massenmorden bewiesen. Im Ergebnis ging diese Generation der MilitĂ€rhistoriker âvon einer problematischen Verstrickung der Wehrmacht in die NS-Verbrechen wĂ€hrend des Kriegesâ aus: Sie sei âletztlich als 'Komplize des Bösen' und 'stĂ€hlerner Garant' und nicht als vermeintlich unpolitischer Bereich des NS-Staates anzusehenâ.[145]
Die Wahrnehmung und Interpretation der Wehrmacht in der DDR war hauptsĂ€chlich durch das marxistisch-leninistische Geschichtsbild (siehe Imperialismustheorie und Marxistische Faschismustheorie) geprĂ€gt. [146] Die Wehrmacht war aus diesem Blickwinkel â...das wichtigste Instrument der deutschen Monopolbourgeoisie zur Sicherung der Herrschaft ĂŒber das eigene Volk, insbesondere zur Niederhaltung der Arbeiterbewegung, und zur Durchsetzung der WeltmachtplĂ€ne der GroĂbourgeoisie, vor allem der reaktionĂ€ren Klassenziele gegenĂŒber der Sowjetunion.â Diese Sichtweise erforderte einen strengen Klassengegensatz innerhalb der Wehrmacht in Form von ausbeutender und unterdrĂŒckender GeneralitĂ€t und höherem Offizierskorps als Werkzeuge des Kapitalismus, und ausgebeuteten, unterdrĂŒckten einfachen Soldaten und Unteroffizieren. [147]
Im Weltbild der SED-Propaganda wurde die DDR zum "Staat der Opfer" und "Staat des Antifaschismus". Etliche persönlich verfolgte Kommunisten in Staats- und ParteifĂŒhrung galten als Beweis dieser Doktrin. Die historische Verantwortung fĂŒr NS-Verbrechen wurde an den Westen delegiert und loyalen BĂŒrgern der DDR somit das Angebot einer Generalabsolution gemacht. [148]
Die Wehrmachtsverbrechen waren in der Bundesrepublik vor 1989 auch in den Medien thematisiert worden: etwa 1978 durch die amerikanisch-sowjetische Fernsehdokumentation Der unvergessene Krieg. WĂ€hrend des Historikerstreits 1986/87 spielten sie jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Nach der Wiedervereinigung erschienene Forschungsliteratur von 1991 wie das Buch von Reinhard RĂŒrup Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941â1945. Eine Dokumentation oder der von Peter Jahn und Reinhard RĂŒrup herausgegebene Band Erobern und Vernichten. Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941â1945 fanden ĂŒber Fachkreise hinaus kaum Beachtung.
Erst die seit 1995 in 34 deutschen und österreichischen StĂ€dten gezeigten beiden Wehrmachtsausstellungen machten das wissenschaftlich inzwischen korrigierte Geschichtsbild zur Wehrmacht auch in der Bevölkerung bekannter (die 2. Fassung 2001-2004). Sie verbreiteten mit vielen Bild- und Schriftdokumenten das Wissen, dass sich ganze Truppenteile an MassenerschieĂungen von Zivilisten, Juden, und an Vergeltungsaktionen, beteiligt hatten. Damit lieĂen sich Kriegsverbrechen nicht mehr nur auf verbrecherische Befehle zurĂŒckfĂŒhren, EinzeltĂ€tern anlasten und von der Völkermordpolitik des NS-Regimes getrennt betrachten.
Die Ausstellung rief Proteste in Teilen der bundesdeutschen Ăffentlichkeit, insbesondere bei ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, darunter auch renommierten Persönlichkeiten wie die ehemaligen Wehrmachtsofiziere Helmut Schmidt und Richard von WeizsĂ€cker hervor, [149] fand aber auch Zustimmung sowie fundierte Kritik. Einige Historiker wiesen auf einige falsch zugeordnete Fotografien hin, die irrtĂŒmlich Verbrechen der Roten Armee oder anderer, mit Deutschland verbĂŒndeter MilitĂ€rs zeigten. [150]
Daraufhin wurden die Exponate wissenschaftlich ĂŒberprĂŒft und die Ausstellung entsprechend ĂŒberarbeitet. [151]
Die zweite Ausstellung stellte in den Vordergrund, dass eine Nichtbefolgung verbrecherischer Befehle in der Wehrmacht möglich gewesen war. Offiziere, die bei Massenmorden nicht mitmachen wollten oder konnten, wÀren nach Darstellung der Ausstellung allenfalls versetzt worden und ansonsten unbehelligt geblieben.
Im Rechtsextremismus werden beide Ausstellungsversionen als Propagandashow zur Verleumdung ehrlicher deutscher Soldaten dargestellt und bekÀmpft; die marginalen Fehler der ersten Fassung werden zur Diskreditierung der gesamten Grundthese benutzt.[152]
Der erste Traditionserlass der Bundeswehr von 1965 lobte die WiderstandskĂ€mpfer des 20. Juli 1944 mit den Worten "Zuletzt nur noch dem Gewissen verantwortlich, haben sich Soldaten im Widerstand gegen Unrecht und Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bis zur letzten Konsequenz bewĂ€hrt" [153], vermied jedoch klarstellende Aussagen ĂŒber die Beurteilung der Wehrmacht als Gesamtinstitution bzw. ihre Verbrechen.
Mit dem Traditionserlass vom 20. September 1982 hat sich die Bundeswehr von den Traditionen der Wehrmacht stĂ€rker abgegrenzt, und reklamiert das Attentat vom 20. Juli 1944 dagegen als ihr Vorbild fĂŒr den âStaatsbĂŒrger in Uniformâ. Im Erlass von 1982 sind die Schwerpunkte gegenĂŒber 1965 etwas anders gesetzt, und es wird zum ersten Mal selbstkritisch von âSchuldâ gesprochen: âIm Nationalsozialismus waren StreitkrĂ€fte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich kann Tradition nicht begrĂŒnden.â [154]
Der Umgang mit der Wehrmachtausstellung war in der Bundeswehr uneinheitlich. Verschiedene Standortkommandeure besuchten die Ausstellung mit ihren Soldaten oder empfahlen den Besuch und der Generalinspekteur der Bundeswehr Ulrich de MaiziĂšre war bei einer Podiumsdiskussion anwesend. Im Gegensatz dazu verboten Verteidigungsminister Volker RĂŒhe und sein Nachfolger Rudolf Scharping, dass Soldaten als Redner bei Veranstaltungen im Rahmen der Wehrmachtausstellung auftreten und dass Angestellte des militĂ€rgeschichtlichen Forschungsamtes ĂŒber die Ausstellung diskutieren. [155]
Von der Wissenschaft wurden verschiedene, umstrittene und teilweise widersprĂŒchliche Thesen entwickelt, welche zu erklĂ€ren versuchen, warum Angehörige der Wehrmacht Kriegsverbrechen begangen haben, beziehungsweise wie ihre Hemmschwelle zur Begehung bzw. Vermeidung dieser Taten ausgestaltet war. Dabei bleiben viele dieser ErklĂ€rungsmodelle recht spekulativ, da sie sich auch aufgrund von Mangel an Quellenmaterial, schwer statistisch verifizieren oder falsifizieren lassen.
âFĂŒr die Faktoren, die fĂŒr die Haltung und das Verhalten jener Soldaten ausschlaggebend waren, die nicht der höheren militĂ€rischen FĂŒhrung angehörten, aber trotzdem fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Besatzungspolitik verantwortlich waren, wurden bisher gewisse ErklĂ€rungsmodelle gefunden, die aber alle als problematisch zu bezeichnen sind. [156]â
Dem Historiker Omer Bartov zufolge begĂŒnstigten verschiedene Faktoren die Kriegsverbrechen durch Wehrmachtsoldaten: so die so genannte âEntmodernisierungâ, das heiĂt ein zunehmender Ausfall moderner Kampfmittel, eine drastische Verschlechterung der LebensumstĂ€nde und wachsende geistige Entfernung vom modernen Leben der Kampfeinheiten und eine daraus resultierende Verrohung, besonders an der Ostfront ab 1941. Dies habe zu physisch-psychischen ErschöpfungszustĂ€nden und seelischer Abstumpfung bei den Soldaten gefĂŒhrt. In den vereinzelten, immer weniger einer modernen Armee gleichenden KampfverbĂ€nden hĂ€tten sich defĂ€tistisch-nihilistische, sozialdarwinistische Rechtfertigungsmuster sowie die Verachtung traditioneller AutoritĂ€ten und Werte breitgemacht. [157] Er zitiert einen damaligen Kriegsteilnehmer:[158] Allerdings war der Sozialdarwinismus eine der theoretischen Grundlagen der NS-Ideologie, insofern ist es schwer zu ermessen, inwieweit diese Sichtweise nun das Ergebnis jahrerlanger Propaganda oder des Krieges selbst gewesen ist.
âDer Mensch wird zum Tier. Er muss vernichten, um zu ĂŒberleben [âŠ] Der Kampf nimmt hier wieder seine urtĂŒmlichste, tierĂ€hnlichste Form an [âŠ]â
Man fĂŒhre âeinen Kampf ums Ăberleben, in dem alles erlaubt sei, was die Vernichtung des einzelnen Soldaten und darĂŒber hinaus auch seiner Kameraden, seiner Einheit, seiner Rasse und seines Landes verhindern könne.â[159] Diese Haltungen machten eventuell zusĂ€tzlich empfĂ€nglicher fĂŒr ideologische Indoktrination. Den Soldaten sei auch im Rahmen gewöhnlicher Kampfhandlungen zunehmend gestattet worden, Ărger und Frustrationen an feindlichen Soldaten und Zivilisten âauszulassenâ.[160] Diese âEntmodernisierungâ an der Front trug auch nach Hannes Heer erheblich zur Brutalisierung der Truppe bei.[161]
Auch âPrimĂ€rgruppenâ, also landsmannschaftlich und regional organisierte Einheiten, die auch einen quasi familiĂ€ren Zusammenhalt bieten konnten, könnten im Osten das Durchhaltevermögen, die BrutalitĂ€t und Neigung zu Verbrechen und AnfĂ€lligkeit fĂŒr Ideologisierung gefördert haben. In welcher Richtung und welchem MaĂ, ist jedoch umstritten. WĂ€hrend einige in diesen PrimĂ€rgruppen den Grund fĂŒr die besondere Leistungsbereitschaft und mitunter auch die Verbrechen der Wehrmachtsangehörigen sehen[162], sehen andere gerade den Ausfall traditioneller Bindungen als Einfallstor fĂŒr nationalsozialistische Indoktrination und vermehrte Kriegsverbrechen. Entgegen der Ansicht, dass soziale Ordnung Ideologie entbehrlich machte, wird angefĂŒhrt, dass gerade an der relativ aussichtslosen von âsozialer Ordnung entleertenâ Ostfront im Gegensatz zur Westfront erbittert gekĂ€mpft worden sei. In dem MaĂ, wie funktionierende soziale Bande zerbrochen seien, habe die ideologische Motivation vermehrt an Bedeutung gewonnen. [163]
Die Wehrmachtsverbrechen in Osteuropa beruhten groĂenteils wie sonstige NS-Verbrechen auf einem Rassismus, der die Bevölkerung der Feindstaaten nicht als gleichwertige Rechtssubjekte anerkannte und damit die Grundlage des geltenden Völkerrechts auĂer Kraft setzte. Dabei strebten NS- und WehrmachtsfĂŒhrung gleichermaĂen die Vernichtung der Staatsstrukturen, nationalen Einheit und politischen FĂŒhrungskrĂ€fte der eroberten Gebiete sowie deren demographische Umgestaltung an.[164]
Die Rolle der Ideologie innerhalb der Wehrmacht als Ursache von Verbrechen wird unterschiedlich bewertet. WĂ€hrend Autoren wie Omar Bartov [165] und Hannes Heer die Funktion der nationalsozialistischen Ideologie als essentielle Mitursache fĂŒr die Verbrechen der Wehrmacht einschĂ€tzen, und eine Ăbereinstimmung zwischen Ăberzeugungen von WehrmachtsfĂŒhrung und Regime konstatieren, schreibt zum Beispiel Dr. Klaus Jochen Arnold:
âMit Blick auf die Wehrmacht, nicht auf Hitler, Himmler etc., handelte es sich eben nicht um eine lang geplante Massenvernichtung von Juden oder Slawen aus ideologischen GrĂŒnden, sondern vor allem um Krieg, und dieser von beiden Seiten mit Erbitterung gefĂŒhrte Krieg schuf ein Klima, in dem Massenmord zum AlltagsgeschĂ€ft "normaler MĂ€nner" werden konnte. [166]â
Christian Gerlach sieht in der Besatzungspolitik im Osten eher ein radikalökonomisches, rĂŒcksichtsloses ZweckmĂ€Ăigkeitsdenken, in welchem die Ideologie eine eher untergeordnete Rolle gespielt habe. [167]
Die maĂgebliche Beeinflussung der HeeresfĂŒhrung und der oberen RĂ€nge durch die nationalsozialistische Propaganda ist relativ eindeutig zu konstatieren. So schreibt Mark Mazover dazu:
âJĂŒngere Studien haben nicht nur gezeigt, wie stark die politische Indoktrination in das Offizierskorps eingedrungen war und dort sogar institutionalisiert worden war, sondern auch, wie sich die NS-Ideologie in den Befehlen und AktivitĂ€ten der militĂ€rischen Befehlshaber widerspiegelte. [168]â
Dagegen ist die Wirksamkeit dieses Faktors fĂŒr die mittleren und speziell unteren RĂ€nge eher fraglich bzw. nicht eindeutig beantwortbar. Rolf-Dieter MĂŒller schreibt dazu in Bezug auf die Forschungen zur "Alltagsgeschichte des Soldaten":
âWelche Rolle spielten dabei Ideologie und Propaganda? Systematische Untersuchungen dazu fehlen fast völlig. Ăber Motivation und MentalitĂ€ten innerhalb der Wehrmacht wissen wir abseits von Einzelbefunden, die sich zudem meist nur auf die Ostfront beziehen, relativ wenig. [âŠ] Wie lassen sich Wirkungen der UnterdrĂŒckung und Disziplinierung in einer Armee des blinden Gehorsams abgrenzen gegenĂŒber den Wirkungen von Ideologisierung und Propaganda? [169]â
WĂ€hrend Manfred Messerschmidt trotz seiner umfangreichen Darstellung der nationalsozialistischen Indoktrination der Wehrmacht bezweifelt, dass "diese wirklich einen EinfluĂ auf die Soldaten" hatte, [170] und Hans Mommsen die Ansicht vertritt, dass "die MentalitĂ€t des durchschnittlichen Landsers eher von NĂŒchternheit und Ablehnung der realitĂ€tsfernen Propagandatiraden" geprĂ€gt gewesen sei, [171] setzt Hannes Heer zumindest fĂŒr den Bereich der Judenverfolgung FĂŒhrung und Truppe in eins, indem er schreibt:
âDie Beteiligung der Wehrmacht am Holocaust erfolgte auf allen Ebenen der militĂ€rischen Befehlsgewalt [âŠ] bis zu den TruppenfĂŒhrern. [âŠ] Die MentalitĂ€t der WehrmachtsfĂŒhrung entsprach dem BewuĂtsein der Truppe. [172]â