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Die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg waren ein Zusammenschluss der niederrheinischen Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg, der Herrschaft Ravenstein sowie der westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg. Zwischen 1538 und 1543 gehörten auch die heute niederländischen Territorien Herzogtum Geldern und Grafschaft Zutphen für einige Jahre in diesen Territorialstaatenverband. Mit Beginn der märkischen Herrschaft in den Territorien dienten zunächst die Schwanenburg in Kleve und später Düsseldorf als gemeinsame Residenz. Das Gebiet war ein Teil des Heiligen Römischen Reichs.
Das Territorium wurde von 1521 bis 1609 von Herzögen aus dem Haus der Grafen von der Mark regiert, einer früh abgespaltenen Seitenlinie der Grafen von Berg.
Den Namen Jülich-Kleve-Berg trug auch eine am 30. April 1815 gebildete preußische Provinz mit Sitz in Köln, die bereits am 1. Januar 1822 mit der ebenfalls 1815 gebildeten Provinz Großherzogtum Niederrhein mit Sitz in Koblenz zur Rheinprovinz vereinigt wurde.
Inhaltsverzeichnis |
1521 wurden die Länder Kleve-Mark (Herzogtum Kleve mit Ravenstein und der Grafschaft Mark) und Jülich-Berg-Ravensberg (Herzogtümer Jülich und Berg sowie Grafschaft Ravensberg) vereinigt.
Von 1521 bis 1539 regierte Herzog Johann III. Er verheiratete eine seiner Töchter, Sibylle von Jülich-Kleve-Berg, nach Kursachsen. Seine Tochter Anna von Kleve wurde für sechs Monate, von Januar bis Juli 1540, die Gemahlin von Henry VIII. Tudor und damit englische Königin.
1539 folgte ihm Wilhelm V. auf den Herzogsstuhl. Wilhelm, auch der Reiche genannt, regierte bis 1543 auch das Herzogtum Geldern und die Grafschaft Zutphen, die er 1543 im Vertrag von Venlo zu Gunsten des Habsburgers Karl V. aufgeben musste. Seine Regierungszeit, die als Folge der Reformation im Zeichen konfessioneller Auseinandersetzungen stand, endete mit seinem Tod im Jahre 1592. Bereits 1575 war Erbprinz Karl Friedrich 19-jährig auf einer Grand Tour in Rom an den Blattern verstorben. Daher musste der zweitgeborene Sohn, der zum Regieren wenig befähigte Johann Wilhelm, nach dem Tod Wilhelms die Herrschaft formell übernehmen. Die Regierung wurde zunächst durch seine erste Gattin Jakobe von Baden und die Hofräte übernommen; Jakobe blieb dabei jedoch glücklos und fiel schließlich einem Mord zum Opfer. Das nachfolgende Interregnum der herzoglichen Räte endete, als Johann Wilhelms zweite Gattin, Antonie von Lothringen, die Regierungsgeschäfte an sich zog. Als der endgültig in geistige Umnachtung versunkene Johann Wilhelm 1609 kinderlos verstarb, hinterließ er die Vereinigten Herzögtümer, ohne eine Erbregelung getroffen zu haben. Seine zahlreichen Schwäger aus deutschen Fürstenhäusern und der Kaiser sowie der König von Frankreich versuchten ihre Interessen bzw. Ansprüche durchzusetzen; es kam zum Jülich-Klevischen Erbfolgestreit 1609–1614. Diese Auseinandersetzung zwischen den Mächten brachte fast die Spannungen zum Ausbruch, die sich schon im Truchsessischen Krieg 1583–1588 ausgedrückt hatten und die sich dann im Dreißigjährigen Krieg 1618–1648 noch vehementer entluden.
Eine strikte Konfessionalisierung wie in anderen Territorien hat es in den Herzogtümern nicht gegeben. Herzog Wilhelm V. suchte einen offenkundig vom Humanismus des Erasmus von Rotterdam inspirierten Mittelweg („via media“) zwischen den konfessionellen Blöcken. Die rheinischen Gebiete Jülich und Kleve waren überwiegend katholisch, Berg gemischt mit hohem reformiertem Anteil, und die westfälischen Gebiete Mark und Ravensberg waren überwiegend lutherisch. Doch gab es bedeutende Minderheiten der jeweils anderen Konfessionen.
Nach dem konfessionell aufgeladenen Jülich-Klevischen Erbfolgestreit, in den zunächst sogar König Heinrich von Frankreich mit Waffengewalt sich einzuschalten gedachte, fielen Kleve, Mark und Ravensberg an den ehemals lutherischen, zum Calvinismus konvertierten Markgrafen von Brandenburg und Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, Johann Sigismund aus dem Haus Hohenzollern. Die Herzogtümer Jülich und Berg kamen an den zum Katholizismus übergetretenen Herzog Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg aus dem Haus Wittelsbach. Eine endgültige Erbteilung erfolgte erst 1666 im Vertrag von Kleve.
Siehe Konrad Heresbach, Johann Weyer, Gerhard Mercator, Stephanus Winandus Pighius
Quellen
Sekundäres
Grafschaft Mark (vor 1198) | Herzogtum Kleve (1368) | Herrschaft Ravenstein (1368/1528)
Herzogtum Jülich (1511) | Herzogtum Berg (1511) | Grafschaft Ravensberg (1511)
Herzogtum Geldern (1538–1543) | Grafschaft Zutphen (1538–1543)