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Ein Autor (lat. auctor ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur im weitesten Sinn (Schriftsteller, Fachbuch-, Lehrbuch-, Sachbuch-, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Auch der Erfinder eines Spiels wird heute als Spieleautor bezeichnet. Seltener wird, mit einem deutlich juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der nichtliterarischen Kunst (etwa Musik, Fotografie, Filmkunst) und der Wissenschaft verstanden (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autor in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens).
Inhaltsverzeichnis |
Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verweisen die Begriffe Autor und Autorität mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnet auctor den Urheber, Verfasser oder Sachwalter eines Werkes. Dabei schließt die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität (auctoritas) ein: Verfasser sind gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden haben.
Besonders die medialen Umbrüche von der Mündlichkeit zur Schrift und von der Handschrift zum Buchdruck förderten die Ablösung der Person des Autors und ihrer Autorität von ihrem (reproduzierbaren und vor Verfälschung zu schützenden) Werk, zunächst jedoch eher in Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur. Erst seit der Genieästhetik des Sturm und Drang bildete sich ein Konzept des „autonomen, schöpferischen, über sein Werk herrschenden belletristischen Autors“ heraus. Das 19. und 20. Jahrhundert bilden die Hochphase dieses emphatischen, idealisierten Autorbegriffs.
Seit den 1960er-Jahren wurde Kritik an der Verabsolutierung der Autorpersönlichkeit laut (Roland Barthes: Der Tod des Autors, Michel Foucault: Was ist ein Autor?).
In Teilen der Literaturtheorie (Erzähltheorie) wird zwischen Autor und Erzähler unterschieden: Der Autor ist der Schreibende des Textes und der Erzähler der Erzählende der Geschichte und ist dabei eine vom Autor geschaffene Instanz.
Der Begriff Autor wurde von Philipp von Zesen durch den Ausdruck Verfasser eingedeutscht.
Autorschaft umfasst in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dient das Urheberrecht (welches nicht veräußerlich ist) und das Verwertungsrecht.
Der Begriff Autor bzw. dessen Urheberschaft für ein in der Regel meist schriftlich niedergelegtes Werk oder dessen Konzeption gilt unabhängig von ihrer Veröffentlichung oder (bisherigen) Nichtveröffentlichung. Die Urheber - bzw. Autorenschaft findet dabei jedoch grundsätzlich verschiedene Bedeutung, nicht zuletzt nach Maßgabe ihrer Zielsetzung einer nicht beabsichtigten bzw. beabsichtigten und tatsächlich erreichten Öffentlichkeitswirkung von Name und Werk.
Seit Einführung der Personal Computer ist es mit entsprechendem Zubehör für einen Autor relativ einfach und ohne hohen Kosteneinsatz möglich, ein technisch verbreitungsfähiges Originalwerk in gedruckter oder digitalisierter Form herzustellen. Die entscheidende Frage bleibt jedoch die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Vermarktung der als Buch, CD oder Website vorgestellten Autorenwerke. (Weitere Informationen über mögliche Träger zur Übermittlung eines urheberrechtlich geschützten Werkes siehe Publikation.)
In der Doppelfunktion als Autor und Eigenverleger trägt man ein hohes unternehmerisches Risiko. Das gilt auch bei der Nutzung von Dienstleistern wie Druckkostenzuschussverlagen und der relativ neuen Veröffentlichungsform Book-on-Demand, wobei der Autor zwar den Herstellungsprozess und einige vertriebsrelevante Dinge wie z. B. die Aufnahme in das Verzeichnis lieferbarer Bücher gegen nicht selten überhöhte Gebühren delegieren kann, jedoch keine Gewähr für einen sicheren Absatz seiner Werke hat. Zudem stärkt eine Veröffentlichung auf diesem Weg nur selten die Reputation bzw. Anerkennung eines Autors. So werden Autoren mit lediglich im Eigenverlag publizierten Buchtiteln nicht in den Schriftstellerverband aufgenommen.
Ein Autor sucht in der Regel eine Veröffentlichung über Verlage zu erreichen. Der Verlag übernimmt für den Autor die Korrektur, die Herstellung (Layout, Druck, ISBN-Registrierung, Pflichtexemplare usw.) und den Vertrieb. Im Gegenzug tritt der Autor das Verwertungsrecht (komplett oder teilweise) an den Verlag ab. Der Autor erhält für seine Tätigkeit vom Verlag eine Vergütung und/oder Tantiemen.
Hat sich ein Verlag zur Veröffentlichung bereiterklärt, wird der Autor oft aufgefordert, das Werk zusammen mit einem Lektor zu überarbeiten und begutachten (Peer-Review) zu lassen. Sobald ein Autor erfolgreich für einen Verlag gearbeitet hat, wird es dem Autor wesentlich leichter fallen, „seinem“ Verlag zukünftige Werke auch schon in der Ideenphase diesem Verlag zu präsentieren und zusammen mit dem Lektor auszuarbeiten. Besonders erfolgreiche Autoren (Bestseller) werden dann auch vom Verlag aufgefordert, neue Werke zu erschaffen. Dies kann für den Autor wiederum die Basis zum Aushandeln einer entsprechend besseren Vergütung sein.
Sachbuchautoren erstellen in der Regel zuerst ein Konzept zu ihrem Werk. Dieses beinhaltet einen groben Themenüberblick, Hinweise auf vergleichbare Werke und ein möglichst fertig ausgearbeitetes Inhaltsverzeichnis mit dem sich dann auch die angestrebte Seitenzahl festlegen lässt. Da der zukünftige Verlag häufig eigene Vorstellungen vom (inhaltlichen) Aufbau und der zielgruppengerechten Gestaltung eines Werkes hat, können so noch Änderungen berücksichtigt werden, da bei Vertragsabschluss noch nicht das fertige Werk existieren muss, sondern dieses dann erst als Auftragsarbeit durch den Autor entsteht. Dieses Vorgehen findet hier bei neuen wie auch bei renommierten Autoren seine Anwendung.
Bei der Annahme von Manuskripten oder Ideen noch unbekannter Autoren verhalten sich die meisten Verlage jedoch sehr zögerlich. Dieses Verhalten liegt meist in der Qualität begründet, da die Verlage nicht selten mehrere hundert solcher Texte pro Woche erhalten und davon lediglich einen pro Jahr zur Veröffentlichung auswählen, wenn sie sich von ihm auch merkantilen Erfolg versprechen.
Im Januar 2005 einigten sich Belletristikverlage und der Verband deutscher Schriftsteller darauf, dass zehn Prozent vom Nettopreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars künftig als Honorar an den Autor eines Buches fließen sollen. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren sollen die Autoren fünf Prozent erhalten. Diese Regelungen haben allerdings nur empfehlenden Charakter, in der Praxis sind auch niedrigere Tantiemen üblich. Der Erlös aus der Verwertung buchferner Nebenrechte geht meistens zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten zur Hälfte an den Autor. Sachbuchautoren handeln häufig ihr Honorar mit dem Verlag im Rahmen der Konzeptionsphase vor Aufnahme der Schreibtätigkeit aus. Um die zwölf Prozent sind bei Erfolgsautoren üblich, jedoch keineswegs verbindlich. Häufig wird auch ein Garantiehonorar vereinbart, das dem Autor bei Vertragsabschluss oder bis zum Abgabetermin oder nach Manuskriptabgabe ausgezahlt wird und das dann mit gegebenenfalls später anfallenden Tantiemen verrechnet wird. Dadurch ist der Autor nicht auf den kommerziellen Erfolg des Buches angewiesen, partizipiert aber dennoch an guten Verkaufszahlen.
Verwertungsgesellschaft für die Autoren verschiedener Sparten (Journalisten, Schriftsteller, Drehbuchautoren) ist die VG Wort. Sie verwertet - ähnlich der GEMA bei Musikstücken - die durch Aufführung, Sendung, Kopie und Publizierung entstandenen Tantiemen für die Autoren und schüttet die entstandenen Beträge einmal jährlich an die Autoren aus.
Vor allem bei wissenschaftlichen Publikationen kommt es immer häufiger vor, dass ein Werk mehrere Autoren und Koautoren aufweist. Um die Anzahl von Publikationen einer Person vergleichbar zu zählen, gibt es in der Bibliometrie verschiedene Zählweisen:
In vorangegangener Zeit nur von untergeordneter Bedeutung,[1] erfährt die Mehrautorenschaft mit der Verbreitung des Internet einen beträchtlichen Zuwachs.[2]