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Die aktuell gültige Verfassung des Königreichs Spanien ist am 29. Dezember 1978 in Kraft getreten, einen Tag später als ursprünglich vorgesehen, denn der 28. Dezember, der dÃa de los santos inocentes, ist die spanische Entsprechung zum 1. April. Sie entstand in der Transition, also der Epoche des friedlichen Übergangs von der Franco-Diktatur zu einem modernen demokratischen Staat in Europa. Sie folgte den bis dahin geltenden spanischen Verfassungsgesetzen, die als so genannte Franco-Verfassung bezeichnet werden, und eine Gesetzessammlung mit Verfassungscharakter darstellten. Vorgänger der Verfassungsgesetze war die Verfassung der Spanischen Republik vom 9. Dezember 1931.
Die Verfassung des Königreiches Spanien ist am 31. Oktober 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus und dem Senat verabschiedet und am 6. Dezember 1978 in einem Referendum vom spanischen Volk ratifiziert worden. Sieben Politiker waren zuvor als padres de la constitución mit der Ausarbeitung der neuen demokratischen Verfassung betraut worden, vier davon stammen aus dem früheren franquistischen Lager (unter ihnen auch ein ehemaliger Minister in der Diktatur Francos, Manuel Fraga Iribarne).
König Juan Carlos I. hat die Verfassung daraufhin am 27. Dezember 1978 unterzeichnet. Seit dem Inkrafttreten ist die Verfassung lediglich einmal geändert worden. Durch Gesetz vom 27. August 1992 wurde dabei - im Zusammenhang mit der Ratifizierung des EU-Vertrags - im Artikel 13 Absatz 2 der Verfassung ein Wort ersetzt („aktives Wahlrecht“ durch „aktives und passives Wahlrecht“).
Inhaltsverzeichnis |
Die Spanische Verfassung gliedert sich in zwei Hauptteile, den Dogmatischen Teil mit den bürgerlichen Rechten und Pflichten und den Organischen Teil mit den Rechtsrahmen der staatlichen Organe. Für eine spanische Version der Verfassung auf Wikisource siehe am Ende dieses Artikels.
Hier werden die fundamentalen Rechte und Pflichten der Spanischen Bürger und der Einwohner Spaniens festgelegt. Er besteht aus folgenden Abschnitten:
Im organischen Teil ist die staatliche Struktur und der Rahmen der staatlichen Organe, die die Staatsgewalt ausüben festgelegt.
Die Spanische Verfassung existiert offiziell neben der Version in der spanischen Sprache auch auf katalanisch, galicisch und valencianisch - den regionalen Amtssprachen.
Denkmal der Spanischen Verfassung von 1978 in Madrid
Statut von Bayona (1808) | Verfassung von Cádiz (1812) | Königliches Statut Spaniens von 1834 | Spanische Verfassung von 1837 | Spanische Verfassung von 1845 | Spanische Verfassung von 1869 | Projekt der föderalen spanischen Verfassung von 1873 | Spanische Verfassung von 1876 | Verfassung der Spanischen Republik von 1931 | Spanische Verfassungsgesetze 1938 bis 1977 | Verfassung des Königreichs Spanien (1978)
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