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Die aktuelle Verfassung des Kantons Solothurn (KV) wurde 1986 in einer Volksabstimmung beschlossen und trat am 1. Januar 1987 in Kraft.
Sie löste eine exakt 100-jährige Verfassung ab, die sprachlich nur mehr relativ schwer verständlich war, systematische Mängel aufwies und aufgrund zahlreicher Revisionen als „Flickwerk“ galt. Fortschritte brachte diese neue Verfassung vorab hinsichtlich Kodifizierung der Praxis des Bundesgerichts im Bereich der Grundrechte, was einer deutlichen Erweiterung des Grundrechts-Katalogs gleichkam. Fast zum ersten Mal überhaupt in der Schweiz wurden zudem auch Sozialziele festgeschrieben. Anderseits findet sich noch keine explizite Bestimmung bezüglich Gleichberechtigung der Geschlechter, man begnügte sich hier weiter mit einer allgemeinen Formulierung der Rechtsgleichheit. Bei den Volksrechten bestand die wesentlichste Neuerung in der gesamtschweizerisch erstmaligen Einführung der Volksmotion: 100 Stimmberechtigte dürfen beim Kantonsparlament einen Vorstoss einreichen, der dieselbe Wirkung entfaltet wie die Motion eines Parlaments-Mitglieds.
Die jetzige Verfassung ist seit Napoleon Bonapartes Mediationsverfassung die 10. Verfassung des Kantons Solothurn. Die Entwicklung zeigt anfänglich einen noch unvollkommenen Ausbruch aus den Fesseln aristokratischer Alleinherrschaft, mit der Verwendung eines Zensus-Wahlrechts und einigen wenigen Grundrechten. Dann folgte eine Phase weiterer Demokratisierungen mit dem Kulminationspunkt der direkten Demokratie, die sich 1869 aus dem noch relativ rudimentären Volksveto heraus in Form von Volksinitiative und Referendum einstellte. Das Ganze wurde in heftigen politischen Kämpfen, gelegentlich am Rande des Bürgerkriegs, erstritten, da die altliberalen Exponenten vehemente Verfechter einer rein parlamentarischen Demokratie ohne Volksrechte waren. Schwerer tat sich die direkte Demokratie auch im Kanton Solothurn mit der Gewährung des Frauenwahl- und -stimmrechts, das erst 1971 durchgesetzt wurde.