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Die Verfassung vom 3. Mai von Polen-Litauen (Rzeczpospolita) wurde am 3. Mai 1791 im Warschauer Königsschloss vom Sejm verabschiedet. Sie gilt als die erste moderne Verfassung Europas im Sinne der Aufklärung, als zweite überhaupt nach der Verfassung der Vereinigten Staaten. Zu Ehren der Mai-Verfassung wurde der 3. Mai Polens Nationalfeiertag. Seit 2007 ist dieser Tag auch Nationalfeiertag in Litauen.
Inhaltsverzeichnis |
Polen-Litauen hatte im 17. und 18. Jahrhundert mehrere militärische Auseinandersetzungen gegen seine expansionistischen Nachbarn führen müssen. Die Niederlagen und Verwüstungen trieben das Land an den Rand des Ruins. Zu diesen Auseinandersetzungen gehörten:
In der Folge der Kriege hatte Polen seine Vormachtstellung in Mittelosteuropa eingebüßt. Diese war an Russland unter den Romanow und an Brandenburg-Preußen unter den Hohenzollern übergegangen.
Die Wahlmonarchie Polen-Litauen wurde zunehmend ein „Spielball“ unterschiedlicher Interessen sowohl von außen wie auch im Innern und verfiel langsam der Dekadenz, Agonie und politischen Anarchie. Die Zeichen des allgemeinen Verfalls äußerten sich durch die dauerhafte Blockade des Parlaments mittels des Liberum Veto, der Bildung von adligen Bündnissen (sogenannten Konföderationen) gegen die Interessen des Staates und des Königs, wenn zum Beispiel die Magnaten ihre Rechte der Goldenen Freiheit durch den König beschnitten sahen.
Vorsichtige Reformbemühungen von König Stanislaus II. August, der 1764 nach dem Tod Augusts III. zum König gewählt wurde, führten zur Intervention Russlands, der sich Stanislaus II. August beugte, wogegen sich die Konföderation von Bar, ein Streitbund oppositioneller Adliger sowohl gegen den König als auch gegen Russland, formte.
Deren militärische Niederlage mündete 1772 in der Ersten Teilung Polens. Diese Ereignisse führten im geschrumpften Staat letztlich zu einer Stärkung des Reformlagers um die Aufklärer Hugo Kołłątaj, Stanisław Staszic und Ignacy Potocki, so dass ernsthafte innere Reformen möglich wurden.
Im Vierjährigen Sejm (1788–1792) setzten sich die Gegner einer engen Anlehnung an Russland durch. Dadurch entstand eine tragfähige Mehrheit, um durch innenpolitische Reformen, die Handlungsfähigkeit des Staates wieder durchzusetzen. Außenpolitisch positiv war die wohlwollende Haltung Preußens. Durch die innen- und außenpolitischen Konstellationen wurden Reformen möglich, die in der Ausarbeitung und Verabschiedung der Verfassung durch den Sejm gipfelten. Verkündet wurde sie am 3. Mai 1791 durch den König.
Die polnische Verfassung von 1791 nahm zentrale Aspekte der französischen Aufklärung aber auch ältere innerpolnische Reformdiskussionen auf. Auf Jean-Jacques Rousseau geht das Prinzip der Volkssouveränität zurück. Der Sejm wurde zur Verkörperung der „Allgewalt der Nation“ erklärt. Durch die Einführung der sogenannten „Landbotenkammer“ erhielt das wohlhabende Bürgertum neben dem Adel erstmals ein politisches Mitspracherecht. Den Bauern blieb dieses Recht noch verwehrt. Immerhin profitierten diese von der allgemeinen Rechtsgleichheit, die bislang nur für den Adel und geistliche Institutionen galt. Von Montesquieu übernahm die Verfassung das Prinzip der Gewaltenteilung (Judikative, Exekutive und Legislative). Dabei wurde die Regierung dem Parlament unterworfen. Im Sejm selbst sollte fortan das Mehrheitsprinzip gelten. Das liberum veto des Adels, das in der Vergangenheit häufig zur Blockade der polnischen Innenpolitik geführt hatte, wurde auf einige wenige Fälle begrenzt. Die negativen Erfahrungen mit dem Wahlkönigtum führten zur Einführung der erblichen Monarchie unter den Wettinern. Der Einfluss der Könige im Rahmen der konstitutionellen Monarchie war eng beschränkt. Gemäß der Verfassung konzentrierten sich die Rechte des Königs auf die Repräsentation des Staates nach außen.[1]
Der „heilige römisch-katholische Glaube“ wurde zur „Nationalreligion“ erklärt bei gleichzeitiger Garantie der Religionsfreiheit für andere Bekenntnisse. Übertritte zu diesen galten als Apostasie und waren verboten.
Die obigen Übersetzungspassagen sind entnommen aus : K.H.L. Pölitz, Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789, 3.Bd., F.A. Brockhaus, Leipzig 1833.
Die Verfassung vom 3. Mai wurde von den Nachbarländern Polens, nicht zuletzt wegen der gleichzeitigen Vorgänge in Frankreich, als eine Bedrohung für deren absolutistische Herrschaftsform gesehen und nach der Konföderation von Targowica und der Intervention Russlands, die im Russisch-Polnischen Krieg von 1792 gipfelten, von Preußen unter Friedrich Wilhelm II. und dem Russischen Reich unter Katharina II. im Rahmen der Zweiten Teilung Polens 1793 außer Kraft gesetzt.