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Verhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder deren Dachverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse sowie, davon abgehoben, Paukverhältnisse, die nur die Bereitschaft betreffen, Bestimmungsmensuren untereinander zu vereinbaren und wenig über die Erwartung freundschaftlichen Entgegenkommens aussagen. Verwandt, aber wesentlich weniger verbindlich sind die Kreise im KSCV.
Inhaltsverzeichnis |
Das Vorstellungsverhältnis ist zur Anbahnung eines Freundschaftsverhältnisses gedacht. Verbindungen, die beim Eingehen von Verhältnissen zurückhaltend sind, begeben sich einige Jahre in ein Vorstellungsverhältnis mit einer anderen Verbindung, ehe sie zu einem Freundschaftsvertrag bereit sind. Hier wird im KSCV noch zwischen offiziellen und inoffiziellen Vorstellungsverhältnissen unterschieden. Corps außerhalb Deutschlands und Österreichs können durch Eingehung eines Vorstellungsverhältnisses zum KSCV insgesamt anerkannt werden, wenn sie die Kösener Grundsätze (Toleranzprinzip und Pflichtmensur) anerkennen und übernehmen. Entsprechende Verhandlungen, die allerdings nicht zum Abschluss kamen, gab es bereits in den 1930er Jahren mit deutsch-baltischen Corps in Riga. Später war dies bei den Corps Brandenburgia-Berlin zu Cleveland/Ohio (1954) und Teuto-Rugia (1974) in den Vereinigten Staaten der Fall, gilt in Flandern für Flaminea in Löwen und im Baltikum für Selonia in Riga, Lettland.
Besonders in großen Dachverbänden ist es üblich, dass einzelne Verbindungen mit mehreren Verbindungen an jeweils anderen Studienorten befreundete Verhältnisse abschließen - durchaus schriftlich mit Vertrag. So erhalten die Aktiven die Gelegenheit, bei gegenseitigen Besuchen andere Universitätsstädte in anderen geographischen Regionen kennenzulernen und ihren Horizont zu erweitern. Viele Arten von Verbindungen erlauben ihren Mitgliedern, nach Studienortwechseln bei anderen Verbindungen (in der Regel desselben Dachverbandes, vorzugsweise bei befreundeten Verbindungen) eine weitere Mitgliedschaft einzugehen. Bei farbentragenden Verbindungen werden dann lebenslang zwei Bänder gleichzeitig getragen („Zwei-Farben-Bruder“, „Zweibändermann“ etc.). Einige Verbindungen schließen weitere Mitgliedschaften grundsätzlich aus.
Formell wird bei manchen Bünden auch das darüber hinausgehende innige Freundschaftsverhältnis unterschieden.
Das Kartellverhältnis geht über das Freundschaftsverhältnis hinaus. Kartellverbindungen betrachten sich oft als eine Verbindung an verschiedenen Orten. Zwar wird diese Einheit selten konsequent vollzogen: Wer vom einen Kartellstandort wechselt, muss dorten doch formell beitreten und gegebenenfalls das Band aufnehmen und für diese Verbindung eine Bestimmungspartie fechten. Er darf jedoch die Alten Herren dieser Verbindung meist als eigene alte Herren ansehen, hat mit diesem Bund das Du, hat oft Sitz- (aber meist nicht Stimmrecht) auf den Konventen.
Der Kartellgedanke ist normalerweise bei den konfessionellen, nichtschlagenden Verbindungen weitaus stärker ausgeprägt: Im größten Dachverband katholischer Verbindungen, dem Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) steht jede Verbindung mit jeder anderen automatisch in einem Kartellverhältnis; hier gilt die Anrede per Du verbandsweit und ist ein Verbandsmitglied beim Wechsel des Hochschulortes verpflichtet, sich bei einem dortigen Mitgliedsbund (sofern vorhanden) aktiv zu melden. Der entsprechende Status heißt Zeitweiliges Mitglied bzw. im Österreichischen Cartellverband (ÖCV) Verkehrsaktiver; nach Verleihung einer dauerhaften Mitgliedschaft wird das Mitglied zum Bandinhaber.
Auch innerhalb des VVDSt ist das Kartell konsequent vollzogen. Pro Universität bzw. Universitätsstadt gibt es im Verband nur einen VDSt. Jedes Verbandsmitglied, egal in welcher Stadt es aktiv ist, ist Bundesbruder und wird, wenn es einmal die Universität wechseln will, automatisch mit vollen Rechten an den dortigen VDSt überstellt, sofern es einen gibt.
Gelegentlich werden auch unkündbare Kartellverträge geschlossen. Solche Kartelle bezeichnet man als eisern.
Während Freundschaftsverträge meist bilateral geschlossen werden, gibt es bei Kartellen auch multilaterale Verträge, etwa das Süddeutsche Kartell im Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV), das gleichnamige zwischen sechs freien Burschenschaften und das Blaue Kartell sowie das Weiße Kartell im Weinheimer Senioren-Convent (WSC).
Kartellverträge zwischen Dachverbänden sind selten, aber doch vorhanden: Beispielsweise der Kartellvertrag zwischen dem WSC und dem KSCV von 1955, der regelt, dass beide Dachverbände gewisse Verbandsaufgaben gemeinsam übernehmen und von Verbandsseite das Aufnehmen von Bändern des jeweils anderen Verbandes ausnahmslos gestattet ist. Ebenso sind der CV und der ÖCV seit 1961 durch einen Cartellvertrag verbunden; er besagt den allgemeinen Du-Comment zwischen Aktiven beider Verbände und die Ausdehnung der Verkehrsaktivenregelung auf Deutschland und Österreich.
Es gibt ein außergewöhnliches Kartellverhältnis zwischen Landsmannschaft Darmstadtia Gießen im CC und Burschenschaft Germania Gießen ehemals in der DB.
Bei einem Traditionsverhältnis geht es um die Pflege einer Tradition durch einen oder mehrere Bünde. Nur wenige Studentenverbindungen kennen Traditionsverhältnisse, die jeweilige Praxis ist höchst unterschiedlich.
Es besteht ein Tradition vertriebener Corps desselben SC, etwa für Halle und Jena, oder eine Tradition im Falle eines Ortswechsels (etwa bei den SC Innsbruck und Augsburg). Häufiger ist, dass ein Corps die Tradition eines anderen pflegt, etwa im Rahmen einer Fusion. Welcher Art die Traditionspflege ist, ist Vereinbarungssache. In der Regel bedeutet es die Übernahme und Bewahrung des Archivs und wichtiger Gegenstände. Häufig wird Mitgliedern des lebenden Corps erlaubt oder nahegelegt, auf das Band des aufgenommenen Corps zu fechten. Dies ist üblich, wenn der Seniorpartner stark genug ist, bei den eigenen Kennzeichen keine Zugeständnisse zu machen.
Im Wingolfsbund ist es üblich, dass aktive Wingolfsverbindungen die Tradition vertagter Wingolfsverbindungen übernehmen und eventuell fortführen. Meistens wechseln das Archiv und Couleurgegenstände an den Ort der sogenannten Traditionsverbindung. Die Traditionsverbindung wird zum Treffpunkt der Mitglieder der vertagten Verbindung (Philister). Wiedergründungen der vertagten Verbindungen gingen oft aber nicht immer von den Traditionsverbindungen aus.
Alle Arten von Verhältnissen können auch gebrochen werden. Die Erklärung wurde und wird heute noch zumeist als kurzes Telegramm verschickt. Verhältnisbrüche waren insbesondere in der Gründerzeit und im Kaiserreich häufig, oft aus nichtigem Grund der Fall und wurden damals dann regelmäßig mit einer oder gar zwei PP-Suiten besiegelt, das heißt, alle Aktiven der einen fochten unter erschwerten Bedingungen mit allen Aktiven der anderen Verbindung. Verhältnisbrüche haben im KSCV beispielsweise auch schwere Auswirkungen auf die Kreispolitik gehabt, so der brach der Bruch des Kartells zwischen dem Corps Teutonia Marburg und dem Corps Lusatia Leipzig vor dem 1. Weltkrieg das sog. Goldene Kartell, als das Kernkartell des Blauen Kreises, auf, womit der Blaue Kreis ansatzweise gespalten wurde.
Nachdem sich in einem Dachverband das Verbandsleben gefestigt hat, beginnen sich oft innere Strukturen zu bilden. Die seit alters her üblichen feste gegenseitige freundschaftliche Beziehungen von Verbindungen an verschiedenen Universitätsstädten, formieren sich langsam zu festen und inoffiziellen Kreisen, die verbandspolitische Bedeutung zu entwickeln beginnen. Es geht wohl hauptsächlich darum, im Verband mit den Kreismitgliedern die eigenen Auffassungen besser zur Geltung bringen zu können. Noch später weitet sich diese Politik aus, und wird es üblich, sich seine befreundeten Verbindungen nur noch aus dem jeweiligen Kreis zu wählen und andere Verhältnisse abzubrechen.
Das älteste Corpskartell soll zwischen Marchia II zu Halle und Franconia Jena bestanden haben.[1]
Die Kreise (ursprünglich: Kartellkreise) im KSCV bildeten sich in den 1860er Jahren um bestehende Kartelle alter Corps und wurden meist nach deren Mützenfarben benannt.
Es wurde für die Corps bald üblich, kreisfremde Verhältnisse abzubrechen. Da das Netzwerk der Verhältnisse im KSCV bis dahin recht eng geknüpft war, bildeten sich Gruppierungen, zwischen denen wenige Beziehungen bestanden. Das führte zu einer starken Umstrukturierung des gesamten Verbandes und zu einer Fraktionenbildung bei der Durchsetzung verbandspolitischer Ziele. So genannte Lebenscorps, die den Schwerpunkt auf den inneren Zusammenhalt legten und aus Prinzip keine Verhältnisse anstrebten, mussten sich umorientieren, wenn sie nicht vollkommen an Bedeutung verlieren wollten.[2] Deshalb verringerte sich die Zahl der vor allem in Süddeutschland ansässigen Lebenscorps stark.
Ein weiterer Effekt war, dass die Kreise mehr oder weniger offiziell kulturelle Ausrichtungen hervorbrachten, also auf bestimmte Aspekte des Corpslebens besonderen Wert legten, was zu einer soziokulturellen Differenzierung des gesamten Verbandes beitrug. Dies brachte dem KSCV den Ruf ein, der am stärksten diversifizierte studentische Verband Deutschlands zu sein.
Die Kreise bestehen nach wie vor und pflegen eigene Treffen; Mehrbändermänner verschiedener Kreise sind aber keine Seltenheiten mehr.
Siehe auch:
In der Deutschen Burschenschaft gibt es unter anderem folgende Zusammenschlüsse:
In der Neuen Deutschen Burschenschaft gibt es den Roten Verband: Burschenschaft Obotritia Berlin, Burschenschaft Alemannia Bonn, Burschenschaft der Bubenreuther Erlangen, Burschenschaft Brunsviga Göttingen, Burschenschaft Arminia Marburg, Burschenschaft der Pflüger Halle zu Münster (verbandsfrei) und bis 1995 Burschenschaft Arminia auf dem Burgkeller Jena.
Als freier und dachverbandsloser Zusammenschluss existiert das 1861 gegründete Süddeutsche Kartell, das sich als „Ein Bund an sechs Hochschulen“ versteht und sich im Gegensatz zur DB und NDB zur Pflichtmensur bekennt: Burschenschaft Teutonia Jena, Burschenschaft Germania Erlangen, Burschenschaft Allemannia Heidelberg, Burschenschaft Germania Tübingen, Burschenschaft Teutonia Kiel, Königsberger Burschenschaft Gothia Göttingen.
Im CC gibt es folgende Verhältnisverträge, die Anfangs aus nur zwei Landsmannschaften oder Turnerschaften bestanden und teilweise bei der Entstehung der zahlreichen Vorgänger Dachverbände der Deutschen Landsmannschaft erheblichen Anteil hatten:
Im Wingolfsbund werden Verhältnisverträge bzw. Kartelle traditionell als „Konvention“ bezeichnet. Sie stellen – bis auf eine Ausnahme – regionale Zusammenschlüsse von Wingolfsverbindungen dar.
Im CV gibt es, auf inoffizielle Weise, Kreisbildungen. Auch diese sind lockere und formlose Zusammenschlüsse von katholischen Studentenverbindungen gleicher Ausrichtung und Tradition innerhalb des Cartells, die unter Umständen auch Verbindungen im ÖCV umfassen. Beispiele sind:
Im KV, zum Beispiel:
Im Schweizerischen Studentenverein (Schw.-StV) gibt es offizielle Kreisbildung. Zum Beispiel:
Im MKV gibt es inoffizielle Kreisbildung, zum Beispiel:
Im ÖPR existiert u.a das grün-weiß-rote Kartell. Es besteht aus der p.c.B! Arminia Graz, der p.c.B! Markomannia Leoben und der p.c.B! Allemannia Marburg zu Graz
Im SB existiert das Cartell Christlicher Burschenschaften im Schwarzburgbund (CCB im SB) als Interessenzusammenschluss von mehreren Bundesverbindungen des Schwarzburgbundes, das sich aus dem Convent Bayerischer Burschenschaften (CBB) heraus entwickelt hat.
Seine Mitglieder sind die Burschenschaft Teutonia Nürnberg, Burschenschaft Ostmark-Breslau zu Regensburg, Rheno-Germania Bonn sowie der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg. Derzeit noch assoziiertes bzw. inoffizielles Mitglied ist die Burschenschaft Alemannia Leipzig bis zu ihrer Aufnahme als vollwertige Mitgliedsverbindung des Schwarzburgbundes.
Die festgehaltenen Ziele des CBB im SB waren: Stärkung des burschenschaftlichen Profils in der Öffentlichkeit, Belebung von Tradition und Comment, gemeinsame Positionsbestimmung in der Öffentlichkeit, Intensivierung der Zusammenarbeit.
Das CCB im SB ist jedoch nur ein Interessenzusammenschluss von Bundesverbindungen (hier: Burschenschaften) des Schwarzburgbundes. Es ist kein Mitglied des Schwarzburgbundes, da lediglich aktive Verbindungen und Philistervereine (Altherrenvereine) eine Mitgliedschaft im SB erwerben können. (vgl. § 2 (1) Wesen, Grundsätze, § 3 (1) Mitgliedschaft, Satzungs des Schwarzburgbundes (SB) e.V. in der Fassung vom 21. Mai 1972, zuletzt geändert am 10. Juni 2000)