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| Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH | |
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| Rechtsform | GmbH |
| Gründung | 1. September 1987 |
| Sitz | Köln, Deutschland |
| Leitung | Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag, Dr. Norbert Reinkober |
| Branche | ÖPNV |
| Website | www.vrsinfo.de |
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) wurde am 1. September 1987 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Sieg-Kreis, von den kreisfreien Städten Bonn, Köln und Leverkusen sowie der Stadt Monheim am Rhein im Kreis Mettmann und von den kommunalen Verkehrsunternehmen sowie der Deutschen Bundesbahn gegründet.
Der VRS grenzt im Norden an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, im Norden und Westen an den Aachener Verkehrsverbund, im Osten an die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd und die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe, sowie im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Mosel und den Verkehrsverbund Region Trier.
Inhaltsverzeichnis |
1996 wurde im Zuge der Bahnreform die Struktur verändert. Die Verbundgesellschaft wurde um eine Aufgabenträgerschaft im Kooperationsraum 2 (Rhein-Sieg) erweitert. Seit dem 1. Januar 2004 ist sie eine 100%-ige Tochter des Zweckverbandes. Alleiniger Eigentümer ist seitdem also der Zweckverband VRS (ZV VRS).
Ende März 2008 wurde bekannt, dass das größte Einzelunternehmen der VRS, die Kölner Verkehrs-Betriebe, seine Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2009 aus strategischen Gründen aufgekündigt hat. [1]
Wesentliche Aufgabe des Zweckverbandes ist es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region Rhein-Sieg zu planen, zu organisieren und auszugestalten. Siehe auch: Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde
Insbesondere gehören dazu
Die Verbundgesellschaft koordiniert alle unternehmensübergreifenden Aktivitäten im Verbundraum. Eines der zentralen Gestaltungselemente ist der dabei der Verbundtarif. Für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen der Region übernimmt die VRS GmbH eine Vielzahl von Planungs-, Koordinierungs- und Serviceaufgaben.
Insbesondere gehören dazu
Geschäftsführer des Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind zur Zeit Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag und Dr. Norbert Reinkober.[2]
Das Verkehrsgebiet umfasst eine Fläche von 5.111 km² mit 3,3 Millionen Einwohnern.
Während 1990 312 Millionen Fahrgäste befördert wurden, stieg die Zahl im Jahre 2000 auf 400 Millionen und liegt aktuell 2009 bei 494 Millionen Fahrgästen[4].
Einige Linien verkehren in angrenzenden Städten und Gemeinden der Landkreise Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Vulkaneifel sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis und Olpe.
1 Ort liegt außerhalb des Verbundraumes. VRS-Fahrausweise gelten hier im Übergang nur auf bestimmten Linien.
Der VRS hat Übergangstarife zu etlichen der umliegenden Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsgesellschaften, das heißt, in den jeweiligen Grenzbereichen werden durchgehende Fahrscheine angeboten.
Eine Sonderform der Übergangstarife ist der so genannte Tarifkragen: In bestimmten Bereichen oder auf bestimmten Strecken außerhalb des VRS-Verbundgebietes gilt für grenzüberschreitende Fahrten der VRS-Tarif, während für Fahrten innerhalb eines Kragenbereiches dessen Tarif gilt. Insbesondere gelten alle Gesamtnetzfahrkarten des VRS auch in allen Tarifkragen. Tarifkragen sind:
Den umgekehrten Fall, einen Tarifkragen in das VRS-Gebiet hinein, gibt es in den Gemeinden Bedburg, Elsdorf, Zülpich, Euskirchen und Schleiden. Dort gilt für Fahrten aus dem Kreis Düren oder der Städteregion Aachen auch der AVV-Tarif auf den örtlichen Buslinien.[5]
Seit dem 15. Juni 2008 kann außerdem aus dem VRS-Netz mit regulären VRS-Fahrscheinen das Tarifgebiet des Landkreises Ahrweiler befahren werden[6] (unter anderem die Ahrtalbahn sowie die linksrheinische DB-Rheinstrecke von Bonn-Mehlem über Remagen/Sinzig hinaus bis nach Brohl). Dies gilt nur für VRS-ein- und ausbrechenden Verkehr (siehe oben). VRS-Jobtickets, Semestertickets, Schülertickets oder XXL-Tickets werden im Kreis Ahrweiler jedoch nicht anerkannt (eine Ausnahme existiert für Semesterticket-Inhaber mit Wohnsitz im Kreis Ahrweiler). VRS-Jobticket-Inhaber aus dem Kreis Ahrweiler können eine kostenpflichtige Zusatzberechtigung für das Kreisgebiet erwerben. Dies war bisher nur für den VRS/Ahr-Übergangsbereich möglich. Bis zum 15. Juni 2008 behielt jedoch noch der VRS/Ahr-Übergangstarif Geltung.
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