|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Der Vertrag von Lausanne wurde am 24. Juli 1923 auf Schloss Ouchy geschlossen zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Serbisch-Kroatisch-Slowenischen Staat.
Mit diesem Vertrag konnte die Türkei, nachdem sie 1922 den griechisch-türkischen Krieg gewonnen hatte, die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossenen Vertrags von Sèvres nach ihren Vorstellungen revidieren.
Das Abkommen legalisierte die bereits vollzogene Vertreibung von Griechen bzw. Türken nachträglich.
Inhaltsverzeichnis |
Die Friedensgespräche waren am 30. November 1922 vom Völkerbund, repräsentiert durch Fridtjof Nansen, initiiert worden. Ein bedeutender Zwischenschritt war die am 30. Januar 1923 vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei[1] (eigenes Kapitel, s.u.).
Laut Vertrag erhielt die Türkei Ost- und Südostanatolien (Ostanatolien war im Vertrag von Sèvres für Armenien vorgesehen gewesen), Ostthrakien (seitdem der europäische Teil der Türkei) sowie Smyrna. Griechenland erhielt Westthrakien.
Zudem stimmte die Türkei der von Großbritannien am 5. November 1914 proklamierten Annexion Zyperns zu, das bis zu dieser Zustimmung formal der Türkei gehört hatte.
Der Vertrag nutzte die Religionszugehörigkeit als Kriterium für die nationale Zugehörigkeit und damit für die Umsiedlung.
Der Vertrag regelte im Abschnitt über den Minderheitenschutz (Art. 37-45) die Rechte der verbleibenden nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei sowie der muslimischen Minderheiten in Griechenland.
Die am 30. Januar 1923 zwischen Griechenland und der Türkei vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch war Teil des Vertrags von Lausanne (gem. Art. 142).
Auf Grund dieser Konvention wurden die in Kleinasien ansässigen türkischen Staatsangehörigen griechisch-orthodoxen Glaubens (etwa 1,25 Mio) nach Griechenland ausgewiesen, die griechischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens (ca. 0,5 Mio) mussten in die Türkei auswandern.
Die alteingesessene griechische und griechisch-orthodoxe Bevölkerung Istanbuls (offiziell als Rum bezeichnet) war von dem Bevölkerungsaustausch ausgenommen. Im Gegenzug sollten die Westthrakien-Türken (Türken, Pomaken und muslimische Roma östlich der 1913 im Vertrag von Bukarest festgelegten Grenzlinie) als muslimische Einwohner Westthrakiens in Griechenland bleiben. Griechenlands Ansprechpartner für diese drei Ethnien ist seitdem die Türkei.
Die Bevölkerung der Inseln Imbros / Gökçeada und Tenedos / Bozcaada wurden ebenfalls vom Bevölkerungsaustausch ausgeschlossen. Diese Regelung war nicht Bestandteil der Konvention, sondern Teil des Hauptvertrages, Artikel 14.[2]
Ausgenommen vom Bevölkerungsaustausch waren damit insgesamt 110.000 Griechen der Türkei und 106.000 Türken Griechenlands.[3]
Ziel des Bevölkerungsaustausches war es, die durch nationale Minderheiten ausgelösten Spannungen zu vermindern. So sollte der Frieden auf Basis klarer definierter Nationalitätengrenzen gesichert werden. Für mächtige Politiker jener Zeit wie Winston Churchill oder Edvard Beneš wie auch für den Völkerbund galt Bevölkerungsaustausch als Paradigma für die friedliche Lösung ethnischer Konflikte. Bereits im Vertrag von Neuilly-sur-Seine im Jahre 1919 hatten Griechenland und Bulgarien einen Bevölkerungsaustausch vereinbart.[4]
Allerdings brachte die Umsiedlung großes Leid über die Betroffenen: sie verloren ihre Heimat und durften nur ihr bewegliches Eigentum mitnehmen, das durch die Konvention ausdrücklich geschützt war. Unbewegliches Eigentum wurde liquidiert und die Eigentümer entschädigt. Viele starben während der oft brutal durchgeführten Umsiedlungsmaßnahmen. Der größte Teil der zur Umsiedlung vorgesehenen Bevölkerungsgruppen war jedoch schon vor 1923 vertrieben und viele Angehörige der Minderheiten dabei ermordet worden.
Der britische Außenminister und führende Vertreter des Imperialismus George N. Curzon bezeichnete den Vertrag von Lausanne als eine durch und durch schlechte und böse Lösung, für welche die Welt während der nächsten hundert Jahren noch eine schwere Buße werde entrichten müssen.[5]
Der Schweizer Bundespräsident Pascal Couchepin schenkte der Türkei am 11. November 2008 bei einem Besuch des türkischen Staatspräsidenten Abdullah Gül den Tisch, an dem der Vertrag von Lausanne 1923 unterzeichnet worden war.