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Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei (tschechisch Odsun (wörtlich: „Abschiebung“, auch „Abtransport“[1], heutzutage daneben auch vyhnání – ‚Vertreibung‘) betraf bis zu drei Millionen Deutsche und kollaborante Tschechen aus der Tschechoslowakei in den Jahren 1945 und 1946. Der Vorgang richtete sich in geringerer Intensität auch gegen die Ungarn in der Südslowakei.
Die sudetendeutsche Bevölkerung (der Begriff fasst Deutschböhmen und Deutschmährer auch außerhalb des Sudetenlandes zusammen) wurde 1945/1946 unter Androhung und teilweiser Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Laut dem Beneš-Dekret 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen wie Immobilien, namentlich die Vermögensrechte der deutschen Einwohner, konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.
Inhaltsverzeichnis |
Die Kommunistische und postkommunistische Geschichtsschreibung wie auch die gegenwärtigen Staatsorgane und die Mehrheit der Tschechen benutzen für diese Vorgänge überwiegend die Ausdrücke „Abschiebung“ oder „Aussiedlung“ (tschech. odsun, vysídlení).
Peter Glotz hat in seinem Buch Die Vertreibung die menschenrechtliche Problematik aus deutscher Sicht thematisiert. Unter diesem Aspekt erscheinen die Begriffe „Abschiebung“ und „Aussiedlung“ als Euphemismen.
Tschechen und Deutsche konnten sich bis heute nicht auf eine gemeinsame Bezeichnung für die Deportationen einigen: Wer über Abschiebung oder Aussiedlung spricht, wird von Deutschen meist als Verharmloser des Vorgangs angesehen; in ihren Augen erscheint ausschließlich der Begriff Vertreibung angemessen. Tschechen beziehen sich hingegen auf die Vorgeschichte des Vorgangs, die vielen von ihnen die Entfernung der Deutschen aus der Tschechoslowakei als angemessen erscheinen ließ. Sie wählen daher andere Begriffe statt den ihrer Auffassung nach ungerechtfertigten oder eine moralische Verurteilung implizierenden Begriff „Vertreibung“.
Im Englischen sowie im Potsdamer Abkommen wurde der technische, das tatsächliche Geschehen ausblendende Ausdruck „transfer“ benutzt, der in diesem Kontext im Tschechischen kein entsprechendes Äquivalent hat, – nur ungefähr nähert sich ihm der Ausdruck „přesun“.
Böhmen und Mähren hatten bis 1806 zum Heiligen Römischen Reich gehört. 1848 war es für manche Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung überraschend, dass tschechische Wahlkreise des Kaisertums Österreich keine Abgeordneten nach Frankfurt entsenden wollten, weil sie sich Böhmen und Mähren nicht als Teile eines geeinten Deutschland vorstellen konnten.
Von Radikalen beider Seiten gab es bereits damals erste Vorstellungen bzw. Pläne dazu, die nationale Frage in den beiden österreichischen Kronländern menschenrechtswidrig zu lösen: durch die Vertreibung der Deutschen oder der Tschechen aus Böhmen und Mähren. Diese Haltung wurde aber nur von einer sehr kleinen Minderheit beider Nationalitäten vertreten.
Im Zuge des wachsenden Nationalismus seit den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts gewannen solche Überlegungen in radikalen Kreisen von Deutschen und Tschechen deutlich an Raum. Viele altösterreichische Deutsche wollten den Tschechen nicht völlige sprachliche und politische Gleichberechtigung einräumen (siehe: Badeni-Krawalle), jüngere tschechische Politiker wollten Böhmen und Mähren nicht mehr von Wien aus regieren lassen, sondern die Innenpolitik der Länder der böhmischen Krone ebenso autonom gestalten wie die Magyaren seit 1867 die der Länder der ungarischen Krone gestalten konnten (dies hätte die Deutschböhmen und -mährer in die Position einer ethnischen Minderheit versetzt). Dennoch blieb die Forderung nach einer Vertreibung der anderen Volksgruppe aus Böhmen und Mähren bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts eine Minderheitenposition.
Die gravierenden Ereignisse ab 1938 mit dem Münchner Abkommen, der im März 1939 erfolgten völkerrechtswidrigen Besetzung der sogenannten „Rest-Tschechei“ und der Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren durch das nationalsozialistische Deutsche Reich änderten das Bild grundlegend. Nach übereinstimmenden Quellen hat Exilpräsident Edvard Beneš bereits während des Krieges die Zustimmung der Alliierten zu einem großen „Bevölkerungstransfer“ erreicht; Beneš hat 1943 in Moskau Stalins Zustimmung im persönlichen Gespräch mit ihm erhalten.[2] Die Zustimmung wurde geheimgehalten.
Großbritannien gab Beneš den Rat, auf das Schuldprinzip zu verzichten. Außenminister Anthony Eden warnte im Herbst 1942 (!) davor, die Anwendung des Schuldprinzips könnte „das eventuell wünschenswerte Ausmaß von Bevölkerungsverschiebungen begrenzen“.[3] Die USA hatten ebenfalls keinen Einwand gegen „die Eliminierung der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei“.[4]
Im Oktober 1943 äußerte Edvard Beneš in London in kleinem Kreis:
Militärbefehlshaber Sergej Ingr rief im November 1944 in der BBC auf:
Die antideutsche Stimmung wuchs nach tschechischen Quellen zufolge, zusammen mit der Meinung über die Unerlässlichkeit der massiven Zwangsabschiebung, im Inlands- und Auslandswiderstand sowie in der Mehrheit der tschechischen Gesellschaft schrittweise während der deutschen Okkupation der Tschechoslowakei. Sie kulminierte im Mai 1945, so dass vielen Tschechen weiteres deutsch-tschechisches Zusammenleben als unmöglich erschien.
Auslöser für die sofort nach Kriegsende beginnende Realisierung der Pläne zur Massendeportation war wiederum Beneš, der nun auch für die formaljuristische Basis des Vorgangs sorgte, vorerst durch Präsidialdekrete, bald durch parlamentarisch beschlossene Gesetze.
Bei einer Rede am 12. Mai 1945 in Brünn sagte Beneš, dass „wir das deutsche Problem in der Republik definitiv ausräumen müssen“ (tschech. Original: německý problém v republice musíme definitivně vylikvidovat), und vier Tage darauf auf dem Altstädter Ring in Prag, dass „es nötig sein wird, vor allem kompromisslos die Deutschen in den tschechischen Ländern und die Ungarn in der Slowakei zu eliminieren“ (tschech. Original: bude třeba vylikvidovat zejména nekompromisně Němce v českých zemích a Maďary na Slovensku). Solche Äußerungen verstanden vor allem junge Aktivisten als Einladung zu sofortigem Handeln.
Als Rechtfertigungsgrundlage für den Vorgang wird zumeist Artikel XIII des Protokolls der Potsdamer Konferenz herangezogen, in dem es u. a. heißt:
„Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll.“
Als die Potsdamer Konferenz am 17. Juli 1945 begann, hatte in der Tschechoslowakei die Vertreibung allerdings längst begonnen: Bis dahin war bereits eine Dreiviertelmillion Sudetendeutscher vertrieben worden.[6] Da die Tschechoslowaken zu den Verbündeten der Alliierten gehörten, wurde das Fait accompli „abgesegnet“.
Die ersten Aussiedlungen Sudetendeutscher waren noch kriegsbedingt: Die deutschen Behörden begannen, da sich die Rote Armee unaufhaltsam näherte, mit der Evakuierung der Deutschen. Zum Teil flüchteten Deutsche in den Kriegswirren aber auch unorganisiert, da man sich nach dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion vor Racheaktionen fürchtete.
Mit Beginn des Maiaufstandes des tschechischen Volkes am 5. Mai 1945, noch vor der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai und somit noch vor der Befreiung durch alliierte Truppen, gelang es der tschechischen Bevölkerung, in Teilen des Landes die Kontrolle zu erringen. Dort kam es dann bereits zu ersten als „spontane Vertreibungen“ bezeichnete Maßnahmen der tschechischen Bevölkerung gegen noch anwesende Volksdeutsche.
Die öffentlichen Ansprachen Beneš’ am 12. und 16. Mai, in denen er die Entfernung der Deutschen als absolute Notwendigkeit erklärte, bildeten sodann den entscheidenden Impuls zur Intensivierung den „wilden Vertreibungen“ (tschech. divoký odsun), bei der es zu brutalen Exzessen und mörderischen Angriffen gegen Deutsche kam. Zwischen Kriegsende und der praktischen Umsetzung des Potsdamer Kommuniqués (Protokoll) sind durch diese sogenannten wilden Vertreibungen bereits an die 800.000 Deutsche – viele mussten nach Österreich – ihrer Heimat beraubt worden. Aufgrund des Beneš-Dekretes 108 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der deutschen Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.[7][8][9]
Um die Täter nicht vor Gericht stellen zu müssen, wurde in der Provisorischen Nationalversammlung am 8. Mai 1946 ein Straffreiheitsgesetz für im „Freiheitskampf“ zwischen 30. September 1938 und 28. Oktober 1945 begangene Straftaten beschlossen.[10]
Edvard Beneš versprach daraufhin am 14. Oktober 1945 in einer Rede in Mělník, deren Inhalt vermutlich auch im Ausland registriert werden sollte, humanes, moralisches Vorgehen:
„In der letzten Zeit werden wir jedoch in der internationalen Presse kritisiert, dass der Transfer der Deutschen in einer unwürdigen, unzulässigen Weise durchgeführt wird. Wir tun angeblich dasselbe, was die Deutschen uns taten; wir beschädigen angeblich unsere eigene Nationaltradition und unseren bisher untadeligen Ruf. Wir machen angeblich einfach die Nazisten in ihren grausamen, unzivilisierten Methoden nach.
Mögen diese Vorwürfe in Einzelheiten wahr sein oder nicht, ich erkläre ganz kategorisch: Unsere Deutschen müssen ins Reich weggehen und sie werden in jedem Fall weggehen. Sie werden wegen ihrer eigenen großen moralischen Schuld, ihrer Vorkriegswirkung bei uns und ihrer ganzen Kriegspolitik gegen unseren Staat und unser Volk weggehen. Die, die als unserer Republik treu gebliebene Antifaschisten anerkannt werden, können bei uns bleiben. Aber unser ganzes Vorgehen in der Sache ihrer Abschiebung ins Reich muss human, taktvoll, richtig, moralbegründet sein. […] Alle untergeordneten Organe, die sich dagegen versündigen, werden sehr entschieden zur Ordnung gerufen werden. Die Regierung wird in keinem Fall erlauben, dass der gute Ruf der Republik durch unverantwortliche Elemente beschädigt wird.“
Die offizielle Abschiebung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei begann im Januar 1946. Während dieses Jahres wurden rund 2.256.000 Menschen ausgesiedelt, großteils nach Deutschland, zu einem kleinen Teil auch nach Österreich. Ausgenommen von der Abschiebung waren lediglich Personen, die unter Zugrundelegung der als „Beneš-Dekrete“ bezeichneten Präsidialdekrete unentbehrliche Facharbeiter oder nachweislich Gegner und Verfolgte des Nationalsozialismus gewesen waren, wie z. B. sozialdemokratische oder kommunistische Widerstandskämpfer.
Die 1945/46 erfolgte Vertreibung von etwa drei Millionen Deutschböhmen und Deutschmährern war nach den Auswirkungen der „Westverschiebung“ Polens, die fünf Millionen Deutsche betraf, der größte Bevölkerungstransfer der Nachkriegszeit in Europa. Rund 250.000 Deutsche durften mit begrenzten Bürgerrechten bleiben. 1947 und 1948 wurden aber viele von ihnen zwangsweise in das Landesinnere umgesiedelt. Die offizielle Begründung lautete: „Umsiedlung im Rahmen der Zerstreuung der Bürger deutscher Nationalität” (im Original: Přesun v rámci rozptylu občanů německé národnosti).
Die Vertreibung hatte folgende unmittelbaren Auswirkungen:
Bemerkenswert ist, dass die Vertreibungen in den damals noch freien Medien und in der Öffentlichkeit der Tschechoslowakei nicht diskutiert wurden und im Wesentlichen auch nicht kritisiert worden sind. Im Gegenteil: Die Zeitung der Katholischen Volkspartei, Lidová demokracie, beschuldigte die Vereinigten Staaten, sie zeigten „zuviel Freundlichkeit“ gegenüber den Sudetendeutschen. Viele Tschechoslowaken waren noch Jahrzehnte später der Auffassung, der „Abschub“ sei eine nicht zu diskutierende Naturgewalt gewesen, zu der es keine Alternative gegeben habe.
Erst 1978 vertraten Exponenten der Charta 77 die Meinung, die Entrechtung der Deutschen sei die erste Stufe einer allgemeinen Entrechtung der gesamten tschechoslowakischen Bevölkerung gewesen. Im gleichen Jahr publizierte der slowakische Historiker Jan Mlynarik unter dem Pseudonym Danubius seine in der Tschechoslowakei heftigst kritisierten „Thesen zur Vertreibung“, in denen er diese als „Frucht der totalitären Diktaturen“ und als „unser offenes, umgangenes und häufig peinlich interpretiertes Problem“ bezeichnete.[19]
Alena Wagnerová[20] schreibt in einer Rezension: „Die kollektive Vertreibung der Sudetendeutschen ist ein in Tschechien nach wie vor tabuisiertes Thema der Weltkriegsgeschichte. Nun wagt sich mit Radka Denemarková eine jüngere Autorin in bewegender Weise an das Tabuthema.“ Sie bezieht sich auf den 2006 erschienenen und 2007 mit dem tschechischen Literaturpreis Magnesia Litera[21] ausgezeichneten Roman Peníze od Hitlera (wörtlich: Geld von Hitler) der 1968 geborenen Autorin, 2009 in deutscher Übersetzung unter dem Titel Ein herrlicher Flecken Erde[22] erschienen.
In einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung 1991 erfolgte, kam der Völkerrechtler Felix Ermacora zum Ergebnis:
„Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg widersprach nicht nur der in der Atlantik-Charta und dann in der Charta der UN verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind.“[23]
Neben Ermacora vertreten auch Alfred de Zayas und Dieter Blumenwitz in der Beurteilung der Vertreibung als Völkermord diese Minderheitsposition, die insbesondere bei Vertriebenenverbänden und in nationalen Kreisen Unterstützung findet. Der Völkermordcharakter der Vertreibung der Sudetendeutschen wird etwa von Christian Tomuschat abgelehnt, weil „[…] trotz der Schwere der Taten von einer gezielten Gesamtaktion des Völkermordes nicht die Rede sein kann.“[24] Die Begriffe „Genozid“ und „Völkermord“ wurden von Vertriebenenfunktionären „als moralische Waffen (statt als juristisch-politische Werkzeuge)“ verwendet, um „die qualitativen Unterschiede zwischen alliierter/tschechischer und nationalsozialistischer Politik einzuebnen“.[25]
Der frühere tschechoslowakische und tschechische Staatspräsident Václav Havel sagte 2009 in einem Interview zur Vertreibung:
„Die Wahrheit ist, dass ich die Vertreibung kritisiert habe. Ich war damit nicht einverstanden, mein ganzes Leben lang nicht. Aber mit einer Entschuldigung ist das eine komplizierte Sache. […] So, als ob wir uns mit einem ‚Tut leid‘ plötzlich aus der historischen Verantwortung davon stehlen könnten. Letztendlich haben wir mit der Vertreibung draufgezahlt.“[26]
Die 1990 von den Außenministern der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Föderativen Republik, Hans-Dietrich Genscher und Jiří Dienstbier, begründete „Deutsch-Tschechoslowakische Historiker-Kommission“ kam 1997 zu folgendem Ergebnis:
„Die Angaben über die Vertreibungsopfer, d. h. über die Menschenverluste, die die sudetendeutsche Bevölkerung während und im Zusammenhang mit der Vertreibung und zwangsweisen Aussiedlung aus der Tschechoslowakei erlitten hat, divergieren in extremem Maße und sind deshalb höchst umstritten. Die in deutschen statistischen Erhebungen angegebenen Werte streuen zwischen 220.000 und 270.000 ungeklärten Fällen, die vielfach als Todesfälle interpretiert werden, die in bisher vorliegenden Detailuntersuchungen genannte Größe liegt zwischen 15.000 und – maximal – 30.000 Todesfällen.
Die Differenz ist das Ergebnis unterschiedlicher Auffassungen über den Begriff der Vertreibungsopfer. Die Detailforschung neigt dazu, nur die Opfer von direkter Gewaltanwendung und abnormen Bedingungen zu berücksichtigen; dagegen zählt man in Statistiken vielfach alle ungeklärten Fälle zu den Vertreibungsopfern hinzu.
Die voneinander abweichenden Angaben ergeben sich zudem auch aus der Tatsache, dass verschiedene Erhebungs- bzw. Auswertungsmethoden verwendet werden.“[27]
Von 18.816 belegten Opfern der Vertreibungen und der Abschiebung waren 5.596 ermordet worden, 3.411 verübten Suizid, 6.615 kamen in Lagern um, 1.481 bei Transporten, 705 unmittelbar nach dem Transport, 629 bei einer Flucht und bei 379 Toten konnte man keine eindeutige Todesursache zuordnen.
Auf der Grundlage einer Volkszählung, von Rechnungen sowie Schätzungen und mit Rücksicht auf Kriegsverluste, Emigration und Massaker gab das Statistische Bundesamt im Jahre 1958 eine Erklärung heraus, der zufolge „es eine Gegensätzlichkeit in der Anzahl 225.600 Deutsche“ gebe, „deren Schicksal nicht aufgeklärt worden ist“. (Diese Zahl ist mehrmals korrigiert worden und bewegt sich auch in verschiedenen Quellen zwischen etwa 220.000 und 270.000, davon sollen ungefähr 250.000 Sudetendeutsche und 23.000 Karpatendeutsche sein.)
Gegner der von dieser Angabe abgeleiteten These, dass es rund 250.000 in der Vertreibung umgekommene Deutsche gegeben habe, behaupten, es sei falsch, diese Personen zur Gänze als Vertreibungsopfer zu klassifizieren. Die Anzahl der „unaufgeklärte Fälle“ sei viel höher als die Anzahl derer, die bei der Vertreibung und unmittelbar nach der Vertreibung nachweislich ums Leben gekommen sind. Anhänger dieser Version gehen von einer tatsächlichen Opferzahl zwischen 19.000 (gemäß der deutschen Gesamterhebung habe es etwa 5.000 Suizide und über 6.000 Opfer von Gewalttaten gegeben) und 30.000 aus.
Eine selbstständige deutsch-tschechische Historikerkommission hat sich im Jahre 1996 darauf geeinigt, dass bei dem odsun zwischen 20.000 und 30.000 Deutsche ums Leben kamen. Das sei eine von beiden Seiten bestätigte und beglaubigte Zahl. Diese Zahl wird jedoch weiterhin in Zweifel gezogen und in der Literatur findet man immer noch Schätzungen von 20.000 bis zu 270.000 Vertreibungstoten.
Im Jahre 1930 gab es auf dem Gebiet des heutigen Tschechien 3.149.820 Deutsche. Nach der tschechoslowakischen Volkszählung 1950 lebten 159.938 Deutsche auf dem Gebiet des heutigen Tschechien (und einige Tausend in der Slowakei), 1961 waren es 134.143 (1,4 % der Bevölkerung von Tschechien), im Jahr 1991 48.556; in der jüngsten Volkszählung, 2001, haben sich 39.106 Personen zur deutschen Nationalität bekannt. Die starke Abnahme zwischen 1961 und 1991 wurde wahrscheinlich durch die Emigration Deutscher nach der Zerschlagung des Prager Frühlings 1968 verursacht.
Golo Mann plädierte für ganz Europa dafür, „Ereignisse und Entscheidungen zwischen 1939 und 1947 als eine einzige Unglücksmasse, als eine Kette böser Aktionen und böser Reaktionen zu sehen“[28]. Etwa in diesem Sinn wurde in der Tschechoslowakei zumeist argumentiert, um den „Abschub“ zu erklären.
Die bis heute in Tschechien vorherrschende Auffassung zu den Gründen der Vertreibung der Deutschen aus Böhmen und Mähren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nennt folgende Ursachen aus den Jahren 1938–1945:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechoslowakei haben 1973 den so genannten Prager Vertrag (oder Normalisierungsvertrag)[34] abgeschlossen und sodann diplomatische Beziehungen aufgenommen. Von sudetendeutscher Seite wurde kritisiert, dass in diesem Vertrag Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen mit keinem Wort erwähnt sind. Allerdings wurden auch die NS-Verbrechen in Tschechien nicht erwähnt; der Vertrag berechtigt niemanden zu Ansprüchen.