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Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Gemeinden (obec), welche elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten sind, und in Regionen (kraj), welche höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der okresy (Sg. okres) definiert.
Die Aufgabenverteilung in der tschechischen öffentlichen Verwaltung folgt einem Modell mit dualistischer Aufgabenstruktur. Aufgaben, die dem Staat zugeordnet sind, werden auf lokaler Ebene von den Kommunen und Regionen wahrgenommen. Die Kommunen und Regionen verfügen so über einen sog. eigenen und einen übertragenen Wirkungskreis.
Inhaltsverzeichnis |
Tschechien wird seit 2000 in 14 höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten gegliedert, die als kraj bezeichnet werden. In älterer Literatur wird „kraj“ im österreichischen Sinne als „Kreis“ (d.h. im Sinne von Reichskreis, der größer ist als ein Bezirk) übersetzt, als deutsche Übersetzungen kommt weiter „Bezirk“ (d.h. im preußischen Sinne eines Regierungsbezirks, also größer als ein (Land-)Kreis) vor. Sinnvoll ist auch der Ausdruck „Region“[2], den die meisten kraje in ihrer deutschsprachigen Selbstdarstellung verwenden. Die Regionen üben in erster Reihe Tätigkeiten der eigenen Selbstverwaltung aus, ebenfalls sind ihnen Aufgaben der staatlichen Verwaltung im übertragenen Sinne zugewiesen.
Die Region wird von einem Parlament (zastupitelstvo kraje) verwaltet. Weitere Organe sind der Rat (rada kraje), der Hauptmann (hejtman) und das Amt der Region (krajský úřad). Das Parlament besteht unterschiedlich nach Einwohnerzahl aus 45 – 55 Vertretern. Es entscheidet in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltungsaufgaben), in Angelegenheiten der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit (Staatsaufgaben) nur soweit es das Gesetz vorsieht. Der Rat ist das Exekutivorgan der Region und besteht je nach Einwohnerzahl aus 9 – 11 Mitgliedern. Mitglieder sind der Hauptmann, sein(e) Stellvertreter und weitere Mitglieder des Rates. Der Rat entscheidet in exekutiven Angelegenheiten der Selbstverwaltungsaufgaben und ist dem Parlament der Region Verantwortlich, in Angelegenheiten der übertragenen Staatsaufgaben trifft er Entscheidungen nur soweit es das Gesetz vorsieht. Der Hauptmann repräsentiert die Region nach außen. Ihn und seine Stellvertreter werden vom Parlament der Region aus eigenen Reihen gewählt. Das Amt der Region besteht aus dem Direktor und den Mitarbeitern. Das Amt erhält vom Parlament oder vom Rat Aufgaben im Bereich des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltung) und übt im übertragenen Sinne Staatsaufgaben aus. Der Direktor wird vom Hauptmann mit voriger Billigung des Innenministers ernannt.
Die Grenzen der kraje wurden durch das Gebiet der älteren okresy (Sg. okres) definiert, die etwa den österreichischen politischen Bezirken und den deutschen Landkreisen entsprechen. Im Gegensatz zu den deutschen Kreisen hatten die okresy aber keinen autonomen Wirkungsbereich. Okres wird gemäß der österreichischen Verwaltungstradition in Tschechien mit Bezirk übersetzt, heute kommt auch die Übersetzung Kreis vor. Die okresy sind ab dem 1. Januar 2003 keine Verwaltungseinheit mehr. Ihre Kompetenzen wurden teils auf die Regionen, hauptsächlich aber auf die Gemeinden übertragen.
Die Errichtung der "kraje" war nach dem Sturz des kommunistischen Regimes im Jahre 1989 politisch umstritten und der heutige Zustand wurde Anfangs oft als misslungen kritisiert. Es wurde ausgesetzt, dass die kraje zu klein sind und daher politisch zu schwach. Es wurde auch kritisiert, dass die Grenzen der kraje nicht mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Mährisch Schlesien übereinstimmen. Diese Abgrenzungen sollten angeblich u. a. auch einem Regionalismus der Mährer vorbeugen, die anfangs der 1990er Jahre zum Teil eine Autonomie forderten.
| Name | Verwaltungssitz | Einwohner | Bevölkerungsdichte (Einw./km²) |
Fläche (km²) |
Gemeinden | Karte |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Hlavní město Praha (Hauptstadt Prag) |
Prag | 1.233.211 | 2.486 | 496,03 | 1 | |
| Středočeský kraj (Mittelböhmische Region) |
Prag | 1.230.691 | 112 | 11.014,73 | 1.146 | |
| Plzeňský kraj (Region Pilsen) |
Plzeň | 569.627 | 75 | 7.561,08 | 501 | |
| Karlovarský kraj (Region Karlsbad) |
Karlsbad | 308.403 | 93 | 3.314,55 | 132 | |
| Ústecký kraj (Region Aussig) |
Ústí nad Labem | 835.891 | 157 | 5.334,53 | 354 | |
| Liberecký kraj (Region Reichenberg) |
Liberec | 437.325 | 138 | 3.162,96 | 215 | |
| Královéhradecký kraj (Region Königgrätz) |
Hradec Králové | 554.520 | 117 | 4.758,38 | 448 | |
| Pardubický kraj (Region Pardubice) |
Pardubice | 515.185 | 114 | 4.518,59 | 451 | |
| Kraj Vysočina (Region Hochland) |
Jihlava | 515.411 | 76 | 6.795,63 | 704 | |
| Jihočeský kraj (Südböhmische Region) |
České Budějovice | 636.328 | 63 | 10.056,88 | 623 | |
| Jihomoravský kraj (Südmährische Region) |
Brno | 1.147.146 | 159 | 7.196,3 | 673 | |
| Olomoucký kraj (Region Olmütz) |
Olomouc | 642.137 | 122 | 5.266,77 | 398 | |
| Moravskoslezský kraj (Region Mährisch-Schlesien) |
Ostrava | 1.250.255 | 230 | 5.426,98 | 299 | |
| Zlínský kraj (Region Zlín) |
Zlín | 591.412 | 149 | 3.963,54 | 304 | |
Quelle: [3] (Stand zum 31. Dezember 2008)
Siehe auch: Flaggen und Wappen der tschechischen Regionen
Die Gemeinden (Sg. obec) sind elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten. Neben den Selbstverwaltungsaufgaben üben die Gemeinden auch Staatsaufgaben aus. In dieser Hinsicht werden die Gemeinden nach Ausmaß der Ausübung weiter unterschieden. Die Zahl der Gemeinden betrug 6258 zur Volkszählung 2001[4] und 6249 zum 1. Januar 2009.[5]
Die Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich (tschechisch: obec s rozšířenou působností, Abk. ORP) bilden die dritte Verwaltungsebene in Tschechien und sind Zwischenglied der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit (Wahrnehmung der Staatsaufgaben) zwischen den Regionen (kraj) und den Gemeinden. Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich haben gegenüber üblichen Gemeinden mehr Kompetenzen und führen diese auch für andere (kleinere) Orte in einem bestimmten Umkreis aus. Die Anzahl der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich beträgt 205.
Die folgende untergeordnete Verwaltungseinheit ist die Gemeinde mit beauftragtem Gemeindeamt (tschechisch: obec s pověřeným obecním úřadem, Abk. OPOU). Diese unterscheidet sich von der Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich mit einem kleineren Wirkungsumkreis und mit einer kleineren Anzahl der Staatsaufgaben. Anzahl dieser Gemeinden ist 389.
Die Errichtung der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich und der Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt wurde im Gesetz Nr. 314/2002 Sb. [6] beschlossen. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den beiden Verwaltungseinheiten wurde in der Verordnung des Innenministeriums Nr. 388/2002 Sb.[7] durch namentliche Aufführung festgelegt.
Unterhalb der Gemeindeebene gibt es noch mehr als 13.000 Katastralgemeinden (Katastrální území), die jedoch keine Verwaltungseinheiten, sondern Gemarkungen sind.
Die heutige Verwaltungsgliederung Tschechiens entwickelte sich nach der politischen Wende 1989 aus der Verwaltungsgliederung der kommunistischen Tschechoslowakei. Diese Gliederung bestand aus drei Ebenen der Nationalkomitees in den Gemeinden, Bezirken und Kreisen. Die Nationalkomitees wurden ursprünglich als revolutionäre Organe im Zuge der Wiederherstellung des Staates am Ende des Zweiten Weltkriegs gebildet und später mit der kommunistischen Verfassung von 1948 als reguläre Verwaltungsorgane festgelegt. In der Verfassung der ČSSR aus dem Jahre 1960 wurden die Nationalkomitees als Organe verankert, die ausschließlich zur lokalen Ausübung der zentralistischen staatlichen Gewalt dienten und selbst über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügten.
Nach der politischen Wende 1989 wurde die öffentliche Verwaltung im Jahre 1990 wieder in die staatliche Verwaltung und die örtliche Selbstverwaltung aufgeteilt. Elementare Einheiten der Selbstverwaltung wurden die Gemeinden. Die Kreisnationalkomitees (krajský národní výbor) wurden abgeschafft, womit die „alten“ kraje ihre Verwaltungsfunktion verloren (wurden aber nicht aufgelöst). Die Bezirksnationalkomitees (okresní národní výbor) wurden in Bezirksämter (okresní úřad) transformiert. Die Bezirksämter blieben ausführende Organe staatlicher Verwaltung und die Bezirke wurden so nicht zu selbstverwaltenden Gebietseinheiten. Die Abschaffung der „alten“ kraje als Verwaltungseinheit verstärkte den Einfluss der zentralen staatlichen Behörden. In den folgenden Jahren wurde intensiv über eine Dezentralisierung mittels Einführung einer höheren Selbstverwaltungseinheit diskutiert.
Nach der Auflösung der Tschechoslowakei wurde in der neuen tschechischen Verfassung aus dem Jahre 1992 die Teilung der öffentlichen Verwaltung verankert. Die Verwaltungstätigkeit wurde einerseits direkt vom Staat ausgeübt (Bezirksämter) und andererseits von den Gebietsselbstverwaltungseinheiten (Gemeinden). Durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] wurden höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten (vyšší územní samosprávné celky) eingeführt. Zum 1. Januar 2000 entstanden so 14 neue Verwaltungsgebietseinheiten, die ebenfalls als kraj bezeichnet werden, deutsch aber öfter als Region übersetzt. Die Grenzen der neuen Regionen ähneln deutlich der Kreiseinteilung von 1949 bis 1960.[8] Mit der Einführung der Regionen wurden die Kompetenzen der Bezirksämter (okresní úřad) reduziert. Im Jahre 2003 wurden die Bezirksämter abgeschafft. Ihre Kompetenzen wurden teils den Regionen, hauptsächlich aber den Gemeinden abgetreten. Auf die Regionen und Gemeinden wurde damit auch die Ausübung der staatlichen Verwaltungstätigkeit übertragen.
Die 1960 errichteten [9] sieben Kreise [10] („alte“ kraje) und die Bezirke (okres) existieren als Gebietseinheiten weiter, haben aber keine Verwaltungsfunktion mehr. Die Bezirke werden noch von einigen Staatlichen Institutionen (z. B. Gerichten, Staatsanwaltschaften) weiterbenutzt und dienen auch als statistische Einheit. Die Justiz benutzt für ihre Kreisgerichte weiterhin die sieben 1960 errichteten „alten“ kraje, das Gleiche gilt für die regionalen Behörden der Staatsanwaltschaft. Als überlebender Rest der noch älteren Einteilung in Länder nennen manche Autoren die zwei nebeneinander existierenden Oberen Gerichte in Prag (für Böhmen) und in Olomouc (für Mähren).
Hradec Králové | Karlsbad | Liberec | Mähren-Schlesien | Mittelböhmen | Olomouc | Pardubice | Pilsen | Prag | Südböhmen | Südmähren | Ústí | Vysočina | Zlín
Albanien | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Montenegro | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ukraine | Ungarn | Vereinigtes Königreich | Weißrussland
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