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Die Verwaltungsgliederung der Slowakei unterlag während der Geschichte einem intensiven Wandel. Slowakei ist administrativ seit 1996 in 8 Bezirke (kraj) und 79 Kreise (okres) unterteilt.
Inhaltsverzeichnis |
Zum besseren Verständnis der slowakischen Fachbegriffe nachfolgend einige kurze Erläuterungen und Übersetzungshilfen:
Die Slowakei ist nach drei Einteilungsprinzipien in folgende kleinere Einheiten unterteilt.
Es gibt folgende Ebenen der Gebietsgliederung:
Seit Juli 1996 (mit der unten angeführten Änderung vom 1. Januar 2004 sowie vom Oktober 2007) gibt es folgende Ebenen der staatlichen Verwaltung:
Der Selbstverwaltungsbezirk (samosprávny kraj), also Höhere Gebietseinheit (vyšší územný celok) oder seltener auch Gespanschaft (župa*) wurde zum 1. Januar 2002 eingeführt. Ein Selbstverwaltungsbezirk ist die durch Bürger gewählte Volksvertretung (zastupiteľstvo) mit einem direkt gewählten Vorsitzenden (predseda). Dieser kann abgekürzt auch als "Gespan" (župan)* bezeichnet werden. Die Bezirke sind laut Gesetz von 1996 vom Gebiet her mit den Selbstverwaltungsbezirken identisch.
Die Selbstverwaltungsform der Gemeinde (obec) wurde bereits 1990 eingeführt. Eine Gemeinde hat ebenfalls eine Vertretung und einen direkt gewählten Bürgermeister (starosta). Gemeinden, die Städte sind, haben einen Oberbürgermeister (primátor). Dem Bürgermeister sind das Gemeindeamt sowie die Gemeindepolizei direkt unterstellt. Nur die Gemeinden Bratislava und Košice haben zwei Ebenen der Gemeindeselbstverwaltung: Stadt (die so genannte Magistratsverwaltung) und Stadtteile. Sie haben dementsprechend auch einen Oberbürgermeister und mehrere Bürgermeister in den einzelnen Stadtteilen. Die Aufteilung der Kompetenzen in beiden Städten wird durch besondere Gesetze geregelt.
*Die Begriffe "župa" und "župan" werden von der Bevölkerung (noch) gemieden, weil sie zum einen veraltet klingen (Gespanschaften gab es bis 1927 und dann 1940 - 1945) und/oder weil man irrtümlich annimmt, dass es sich um ungarische Begriffe handelt (genaueres siehe unter Gespanschaft), zum anderen weil das Wort župa an "žumpa" (Jauchengrube) erinnert und das Wort "župan" auch die Bedeutung "Bademantel" hat.
Die Namen der 8 Bezirke werden von den Namen ihrer Bezirkshauptstädte abgeleitet:
Kreise gibt es in der Slowakei schon seit dem 19. Jahrhundert (siehe Okres), allerdings mit sehr oft wechselnden Kompetenzen, Grenzen und Anzahl (zum Beispiel 1949-1960: 89, 1960-1968: 33, 1968-1996: 37, später 38).
Zum 1. Januar 1949 wurden in der Slowakei zum ersten Mal Bezirke eingeführt - damals 6: Bratislavský kraj, Nitriansky kraj, Žilinský kraj, Banskobystrický kraj, Prešovský kraj und Košický kraj. Sie hatten aber jeweils völlig andere Grenzen und Kompetenzen als ihre heutigen Nachfolger. 1960 wurde ihre Anzahl auf drei reduziert; es entstanden so der Východoslovenský kraj (Ostslowakischer Bezirk), der Stredoslovenský kraj (Mittelslowakischer Bezirk) und der Západoslovenský kraj (Westslowakischer Bezirk). Am 1. Januar 1969 erhielt Bratislava als "Hauptstadt der Slowakischen Sozialistischen Republik" einen Sonderstatus. Zum 1. Juli 1969 wurden die Bezirke in der Slowakei (im Gegensatz zu Tschechien) vorübergehend abgeschafft, sie mussten aber im Zuge des Normalisierungsregimes nach dem gescheiterten Prager Frühling ab 1970 wieder eingeführt werden. Bratislava blieb dabei eine Art vierter Bezirk. Diese Verwaltungsgliederung hielt bis zum Ende des Kommunismus in der Slowakei (Samtene Revolution von 1989). Bratislava war in dieser Zeit in Stadtbezirke unterteilt (1960-1971: 12, 1971-1985: 4, 1985-1990/1996(?): 5). Diese mit den heutigen fünf Bratislavaer Stadtbezirken identischen Stadtbezirken fungierten zwar seit den 1970er Jahren auch als Stadtbezirke, sonst galt aber Bratislava als ein einziger Kreis.
Im September 1990 wurden zum einen die vier Bezirke abgeschafft, zum anderen wurden auch Gemeinden nach langer Zeit wieder als Selbstverwaltungseinheiten definiert.
Im Juli 1996 wurden schließlich die jetzigen 8 Selbstverwaltungsbezirke eingeführt, die sich aus 79 Kreisen zusammensetzen. Im Dezember 2001 wurden die Selbstverwaltungsbezirke eingeführt. Zum 1. Januar 2004 wurden schließlich die Kreise als Teil der öffentlichen Verwaltung (das heißt die Kreissämter) abgeschafft und dafür die Bezirksbehörden (obvodné úrady) als Verwaltungseinheiten eines Gebietsbereichs eingeführt. Gleichzeitig werden seit 2001 die Kompetenzen der beiden Selbstverwaltungsebenen ständig erweitert, zuletzt durch ein Gesetz, durch das sie ab 2005 weitreichende Kompetenzen bei Steuern und Finanzen erhielten.
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