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Dieser Artikel beschreibt die Währungsreformen in der Geschichte Österreichs.
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Nach den Napoleonischen Kriegen, die zu einem Quasi-Staatsbankrott führten, zog die Nationalbank 1816 das Papiergeld ein. Mit Verlust von ungefähr 90 % wurden Gulden ausgegeben. Der Gulden, parallel eingeführt zur behelfsmäßigen Wiener Währung, behielt seine Gültigkeit bis 1900, während die Wiener Währung nur bis 1857 in Umlauf blieb.[1]
Im Jahr 1892 wurde der Gulden durch die Krone zu 100 Heller ersetzt. Der Umrechnungskurs lag bei zwei Kronen für einen Gulden. Siehe auch Goldkrone. Der Gulden durfte noch bis 1900 parallel zur Kronenwährung verwendet werden.
Die Währungsreform der Ersten Republik löste die seit 1919 mit Deutschösterreich abgestempelten Banknoten der Kronenwährung aus der österreichisch-ungarischen Monarchie ab. Die österreichische Krone, die durch die Inflation nach dem Ersten Weltkrieg sehr stark an Wert verlor, wurde nach dem Währungsumstellungsgesetz vom 20. Dezember 1924 mit Wirkung vom 1. März 1925 durch den Schilling zu 100 Groschen ersetzt. Ursprünglich waren 100 Stüber als Unterwährung geplant. 10.000 österreichische Kronen waren in einen Schilling umzutauschen. Der durch entsprechende Währungspolitik stabil gehaltene Schilling galt umgangssprachlich als Alpendollar.
Nach dem Anschluss im Jahr 1938 wurde der Schilling mit einem für die Österreicher scheinbar günstigen Kurs von 1,5 Schilling für 1 Reichsmark umgewechselt – bei gleichzeitiger Beschlagnahme des Gold- und Devisenschatzes der Oesterreichischen Nationalbank. Dadurch konnten die völlig erschöpften Devisenreserven des NS-Staates wieder aufgefüllt werden: 78,3 Tonnen Feingold im Wert von 467,7 Millionen Schilling sowie Devisen und Valuten im Wert von 60,2 Millionen Schilling (auf der Basis der niedrigeren Berliner Kurse) wurden zur Reichsbank nach Berlin transferiert.
Nach Kriegsende wurde am 30. November 1945 wieder der Schilling eingeführt und mit 1:1 zur Reichsmark umgewechselt. Es wurden aber pro Kopf nur 150 Reichsmark umgetauscht. Der Rest kam auf ein Sperrkonto. Der Umtausch der Währung begann am 13. und endete am 20. Dezember 1945.[2]
Am 10. Dezember 1947 wurde der Schilling auf ein Drittel abgewertet, während von den Sparguthaben ein Teil vom Staat abgeschöpft wurde, um den Wiederaufbau zu ermöglichen. Unter Vorweis seiner Lebensmittelbezugskarte konnte jeder 150 Schilling in 150 neue Schilling umtauschen, darüber hinausgehende eingelieferte Geldbeträge wurden 3:1 getauscht (§ 4 Abs.1 lit. a BGBl. Nr. 250 / 1947).
Die Abwertung betraf allerdings nicht Kleinmünzen. So waren zu diesem Zeitpunkt noch Ein-, Fünf- und Zehn-Pfennig-Münzen sowie die neuen 10-Groschen-Stücke im Umlauf, die vorläufig ihren Wert behielten, da der Staat nicht in der Lage war, neue Münzen zu prägen. Dies führte vor der Umstellung zu massivem Hamstern dieser Münzen, da diese ja ihren Wert im Gegensatz zu den größeren Nominalen behielten.[3] Neu ausgegeben wurden Fünfzig-Groschen-Münzen, Ein- und Zwei-Schilling-Münzen; die Fünf- und Fünfzig-Schilling-Banknoten glichen den bis 1938 verwendeten, Zehn- und Hundert-Schilling-Banknoten hatten seitlich einen weißen Rand mit dem Vermerk Zweite Ausgabe.
Diese Reform war die Bedingung, um Mittel aus dem Marshall-Plan zu erhalten. Nur die Sowjetunion erhielt für ihre Zustimmung in der alliierten Kommission einen Wechselkurs von 1 : 1,75.
Die Preise für Waren stiegen real über Nacht auf das Dreifache. Die damalige Nationalratsabgeordnete Marianne Pollak, Sozialistische Partei Österreichs, verteidigte dies in einem Radiovortrag damit, dass es schließlich dreimal so viel Geld wie Waren am Markt gebe und dass die Menschen somit vor einer Inflation wie 1921 bewahrt werden. Von der sozialistischen Seite kam es zu keinerlei Widerstand, allerdings kam es zu Protesten durch Kommunisten.[4]
Der Umwechselzeitraum bis zum 24. Dezember 1947 war mit zwei Wochen sehr kurz bemessen, danach wurde der alte Schilling für verfallen erklärt. Erklärtes Ziel der Regierung war es, vor allem Schwarzgeldbestände zu eliminieren, die, wie sie es ausdrückte, vorrangig durch Schiebergeschäfte erwirtschaftet wurden.
Die niederösterreichische Diözese St. Pölten forderte die Bevölkerung auf, diese für viele nicht einlösbaren Banknoten - auch anonym - dem damaligen Dompropst zuzusenden, um, wie es in der Aussendung der Kirchenzeitung hieß, das Geld einem guten Zweck zuzuführen.[5]
Beim Wechsel von der Schillingwährung zum Euro, der unbar 1999, für Bargeld 2002 erfolgte, handelte es sich nur um eine Währungsumstellung. Einen Euro erhielt man für 13,7603 öS.
Zum 31. Jänner 2008 gab es noch 705,13 Millionen Euro nicht umgetauschte Schillingbestände, darunter 290,73 Millionen Euro in Münzen und 264,29 Millionen Euro in Banknoten, die zum Zeitpunkt der Umstellung auf Euro gesetzliche Zahlungskraft hatten. Ihr Umtausch ist ohne zeitliches oder betragsmäßiges Limit bei der Oesterreichischen Nationalbank möglich. Zeitlich begrenzt ist der Umtausch von Banknoten im Wert von 150,11 Millionen Euro, die ihre gesetzliche Zahlungskraft bereits verloren hatten. Deren Umtausch ist bis zu zwanzig Jahre nach dem Zeitpunkt des Verlustes ihrer Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel möglich.