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Eine Wahlliste (auch Parteiliste) enthält die Kandidaten eines gemeinsamen Wahlvorschlags in einer bestimmten Reihenfolge. Unter einer Listenwahl versteht man ein Wahlverfahren, bei dem die Kandidaten auf einer gemeinsamen Liste einer Partei zur Wahl antreten und entweder von den Wahlberechtigten entsprechend der festgelegten Reihenfolge gewählt werden können („starre Liste“) oder innerhalb der Liste von den Wahlberechtigten frei gewählt werden können („freie Liste“).[1]
Der erstgenannte Kandidat einer Wahlliste wird auch als Listenführer oder Spitzenkandidat bezeichnet, während diejenigen Mandate der Kandidaten, die nur bei einem für die Partei günstigen Wahlausgang zum Zuge kommen, in Österreich auch Kampfmandate genannt werden.
Inhaltsverzeichnis |
In der Regel werden bei Wahlen die Wahllisten durch Parteien oder Parteienbündnisse aufgestellt. Da die Parteien nicht gezwungen sind, für eine Wahl nur Parteimitglieder zu nominieren, können in offene Listen auch Parteilose und Mitglieder anderer Parteien oder Wählervereinigungen nominiert werden. Ein Beispiel für offene Listen waren die Listen der PDS bei der Bundestagswahl 2005, da sich auf diesen Listen auch Kandidaten der WASG befanden. Auch sind die bei vielen Kommunalwahlen antretenden Freien Wähler nur in Ausnahmefällen als Partei eingetragen, sondern meist lose Wählervereinigungen. Ähnliches gilt für viele Grün-Alternative Listen und vergleichbare Wahllisten. Häufig wird der Begriff der offenen Listen auch für freie Listen verwendet.
Je nach dem Wahlmodus hat der Wähler verschiedene Möglichkeiten auf die Wahllisten Einfluss zu nehmen.
Freie Listen in der einen oder anderen Form finden zum Beispiel in Belgien, Dänemark, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz Anwendung. Ferner sind sie im Kommunalwahlrecht der meisten deutschen Bundesländer implementiert. Die Listen für die Bundestagswahl und die meisten Landtagswahlen sind hingegen starr. Bei Wahlen des Europäischen Parlaments obliegt die Art der Wahlbewerbung und der Stimmgebung den einzelnen Mitgliedstaaten. In nur sechs der fünfzehn alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Liste starr und sind damit die Wähler an die Vorgaben der Parteien gebunden. In Irland und Luxemburg und der Region Nordirland sind die Listen sogar frei. In Luxemburg haben Wähler so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind, und sie können ihre Stimmen auf verschiedene Listen verteilen (panaschieren). In Irland und Nordirland wird von Wählern auf dem Stimmzettel per Nummerierung angegeben, in welcher Reihenfolge sie die Bewerber gewählt sehen möchten (Single Transferable Vote). In den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten herrscht eine Tendenz zur Öffnung der Listen vor. So haben sich zum Beispiel die Slowakei und Slowenien für die lose gebundene Liste entschieden. Polen, Tschechien und Ungarn hingegen verwenden die starre Liste.