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Wanderarbeiter sind Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz weit entfernt von ihrem Wohnort aufsuchen müssen.[1] Heute werden nach einer Definition der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unter dem Begriff sehr unterschiedliche rechtliche Kategorien zusammengefasst, die neben Arbeitsmigranten, Werkvertragsarbeitsnehmer, Saisonarbeitskräfte auch illegal beschäftigte Arbeitnehmer beinhalten, die sich für die Dauer der Beschäftigung am Arbeitsort aufhalten. Eingeschlossen werden auch inländische Arbeitskräfte, die dauerhaft im Ausland leben und im Land ihrer Staatsangehörigkeit einer Beschäftigung nachgehen. Entscheidend sei der mit der Beschäftigung verbundene Aufenthaltsraum in einem anderem Land, als dem in dem man dauerhaft lebt.[2]
Nach der Definition des Europäischen Verbands der Wanderarbeiter e.V. (EVW)[3] sind weder die nach den traditionellen handwerklichen Zunftordnungen „fremdreisenden rechtschaffenen Gesellen“ noch Migranten gemeint, die meist mitsamt Familie auf Dauer ihr Heimatland verlassen, sondern solche Arbeitnehmer, die ihre familiäre Anbindung im Heimatland behalten und mehr oder weniger oft von den ausländischen Arbeitsstellen nach Hause zurückkehren.[4]
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In Deutschland gab es seit der Restaurationszeit für über Generationen ein stabiles unterbürgerliches Sozialmilieu, das von sozialer Not getrieben – aus wirtschaftlich schwachen Gebieten arbeitssuchend umherzog. Sogenannte „Leutenot“ in der Landwirtschaft sowie „Arbeiternot“ in Industrie, im Straßen- und Kanalbau ließen seit den 1890er Jahren die Saisonwanderungen stark ansteigen. Vor dem Ersten Weltkriegs gab es 1,2 Millionen ausländische Wanderarbeiter im Deutschen Reich. Umgekehrt fanden deutsche Wanderarbeiter zum Beispiel als sogenannte Hollandgänger in den Niederlanden, in Belgien, Frankreich und der Schweiz saisonale Arbeit.[5] Ein weiteres Beispiel waren die Sachsengänger. Solche sogenannten „Grenzgänger“ wurden von Peter Meusburger als „zwischenstaatliche Pendler, die im Inland wohnhaft und einkommenspflichtig sind, aber im Ausland unselbstständig erwerbstätig sind und täglich oder mindestens einmal wöchentlich ihren inländischen Wohnsitz aufsuchen“ definiert.[6]
In den Vereinigten Staaten wurden meist obdachlose und umherziehende Wanderarbeiter Hobos genannt, die in wirtschaftlichen Krisenzeiten während des späten 19. Jahrhunderts nach dem Civil War und im frühen 20. Jahrhundert während der Weltwirtschaftskrise nach Arbeit als Erntehelfer, Bau- oder Waldarbeiter suchten.[7]
Laut der Internationalen Organisation für Migration wird die weltweite Anzahl von Wanderarbeitern auf rund 200 Millionen geschätzt. Sie erwartet bis zum Jahre 2050 einen jährlichen Zuwachs um 2,3 Millionen. Diese Zuwachsrate sei um 40 Prozent höher als jene zwischen den Jahren 1960 bis 2005, als jährlich etwa 1,6 Millionen Personen auf der Suche nach Arbeit die Grenzen überschritten. In Europa leben 70,6 Millionen Zuwanderer aus anderen Regionen, gefolgt von Nordamerika mit 45,1 Millionen und der Arabischen Halbinsel mit 18,8 Millionen.[8]
Heute werden als Wanderarbeiter unter anderem auch die in der Volksrepublik China und anderen Schwellenländern lebenden Tagelöhner bezeichnet. Sie sind meist Bauern, oft aus entfernten Provinzen, die sich aufgrund von Landflucht ohne ihre Familie und ohne abgesicherten Status in den Städten aufhalten, da sie über keine Niederlassungsbewilligung verfügen. Sie verdingen sich im Hoch- und Tiefbau und arbeiten aufgrund ihres Status ohne Arbeitsvertrag und Gesundheitsversorgung, leben in verwahrlosten Unterkünften, oft auch direkt in den Nischen der entstehenden Neubauten und werden inadäquat, unregelmäßig oder gar nicht[9] bezahlt. Ihre Zahl wurde in China 2007 auf etwa 250 Millionen geschätzt.[10] Aufgrund der Finanzkrise ab 2007 hatten rund 20 Millionen Wanderarbeiter ihre Arbeitsplätze verloren, was nach behördlichen Angaben etwa 15 Prozent der insgesamt rund 130 Millionen Wanderarbeiter aus ländlichen Regionen betrifft.[11]