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Als Wartturm, Warte, Warth, Landwarte oder Burgwarte wird ein meist einzeln stehender, von Wall und Graben umgebener Beobachtungsturm bezeichnet. Warttürme wurden in spätmittelalterlicher Zeit beispielsweise an Handelsstraßen als Zollstationen oder im Vorfeld von Städten errichtet, um durch Fahnen- oder Lichtsignale frühzeitig vor dem Heranrücken feindlicher Truppen zu warnen.
Die Eingangstür eines Wartturms befand sich üblicherweise in mehreren Metern Höhe und war in diesem Fall nur über eine Leiter zugänglich, die der Turmwächter bei Gefahr einzog. Manche Warttürme erfüllten eine burgartige Funktion, wofür unter anderem die Friedberger Warte in Frankfurt am Main oder die Hellenwarte bei Fritzlar als Beispiele zu nennen sind. Seit dem späten 15. Jahrhundert wurden Warttürme häufig in Landwehren eingebunden, wie dies auch der Fall beim Lindener Turm auf dem Lindener Berg in Hannover war.
Einen Sonderfall stellt die Geleitwarte dar, die nicht vorrangig eine Warnfunktion für die städtische Verteidigung erfüllte, sondern die, bevorzugt an Handelswegen (Altstraßen) errichtet, den Schutz reisender Händler bis zum Rande eines Herrschaftsgebietes sicherstellen sollte und die bisweilen als Geleitwechselstation diente. Ein solches Beispiel ist die seit dem Jahr 1340 nachweisbare Berger Warte, ein Wartturm nordöstlich der Stadt Frankfurt am Main außerhalb der damaligen Landwehr der Stadt.
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