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Ein Weiler, badisch Zinken, ist eine Wohnsiedlung, die aus wenigen GebĂ€uden besteht, also kleiner als ein Dorf, aber gröĂer als eine Einzelsiedlung (zum Beispiel Gehöft, MĂŒhle, Gasthaus) ist.
Inhaltsverzeichnis |
Weiler ist die Bezeichnung fĂŒr eine aus wenigen GebĂ€uden bestehende Siedlung. Das Wort ist bereits im Mittelhochdeutschen in der Form wÄ«ler vorhanden und ist die eingedeutschte Form vom mittellateinischen Wort villare = âGehöftâ, das selbst auf das lateinisch Adjektiv villaris = âzum Landgut gehörig, Landguts-â zurĂŒckgeht. Dieses wiederum ist abgeleitet vom Substantiv villa = âLandhaus eines Vornehmen, Landgut, Gutshofâ.[1][2][3] Die Bezeichnung Weiler fĂŒr kleine Ansiedlungen geht auf die Tatsache zurĂŒck, dass die nĂ€chst den vornehmen LandhĂ€usern erbauten UnterkĂŒnfte fĂŒr das Personal ebenfalls zur villa gerechnet wurden und das Wort letztlich das gesamte GebĂ€udeensemble benannte.[3]
Die in bestimmten Gegenden vorhandenen Formen -weiler und -wil als Bestandteile von Ortsnamen sind bereits im Althochdeutschen als wÄ«lÄri und wÄ«lar vorhanden und gehen ebenfalls auf lat. villaris bzw. villa zurĂŒck. Entstanden ist diese Bezeichnungsweise durch den Umstand, dass LandgĂŒter (villae), die ehemalige römische Soldaten zugesprochen bekamen, von den spĂ€teren germanischen Besitzern weiterhin mit dem lateinischen Wort bezeichnet wurden [2] und das Wort so schon zu althochdeutscher Zeit (ca. 750â1050) âeingedeutschtâ wurde.
Zinken ist der sinnverwandte badische Ausdruck fĂŒr Weiler und steht fĂŒr eine kleine Ansammlung von Höfen. Ein typischer Zinken ist beispielsweise der Baden-Badener Stadtteil Gaisbach.
Das entsprechende westfÀlische Wort ist Drubbel. Drubbel befinden sich vorwiegend in Gegenden mit Streusiedlungen, dazu auch Bauerschaften.
Nur im Bergischen Land wird ein Weiler als Hofschaft bezeichnet. Dabei handelte es sich ursprĂŒnglich um Siedlungen fĂŒr Arbeiter, die in den abgelegenen, durch Wasserkraft betriebenen Hammer- oder Schleifwerken oder MĂŒhlen arbeiteten und nicht tĂ€glich den mĂŒhsamen Weg von der Stadt zur Arbeit und zurĂŒck gehen konnten.
Ein Weiler hat â im Gegensatz zu einem Dorf â in der Regel keine geschlossene Bebauung und kein GebĂ€ude mit zentraler Funktion (Kirche, Gasthaus). Diese Siedlungsform ist insbesondere in West- und SĂŒddeutschland, in der Schweiz und in Ăsterreich zu finden.
Bildet jedoch - bei gleicher Siedlungsform - die Kirche den Mittelpunkt der Siedlung, so spricht man von einem Kirchweiler.[4]
In Bayern gilt gemÀà der EntschlieĂung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950[5] grundsĂ€tzlich jede Ansiedlung mit drei bis neun WohngebĂ€uden als Weiler. Eine gröĂere Ansiedlung gilt als Dorf, eine Ansiedlung mit einem oder zwei WohngebĂ€uden wird als Einöde bezeichnet. In der humangeografischen Karteninterpretation hingegen spricht man bei bis zu 15 erkennbaren GebĂ€uden von einem Weiler. Werden Luftbilder interpretiert, lĂ€sst man bei der ZĂ€hlung nach Möglichkeit StĂ€lle, Schuppen und Anbauten auĂer Acht.
In Ăsterreich existiert differenzierend zu Weiler (drei bis neun GebĂ€ude in engerer Lage) und Rotte (GebĂ€ude in lockerer Anordnung ohne RĂŒcksicht auf die Zahl) die topografische Kennzeichnung Zerstreute HĂ€user: âGebĂ€ude, die ĂŒber ein groĂes Gebiet verstreut liegen, ohne RĂŒcksicht auf die Anzahlâ.[6] Geschlossene Orte mit mehr als neun GebĂ€uden gelten hier als Dorf. Bei nur ein bis zwei GebĂ€uden ohne Siedlungszusammenhang, also im Falle von Einzelsiedlungen, spricht man, bedeutungsumfĂ€nglich gleichgereiht, von Einöde, Einzelhof, Einzelhaus, Einschicht,[6] wobei die Bezeichnung Einschicht, bayrisch wie österreichisch, die Bedeutung Ăde, Einsamkeit besitzt.[7]
In aller Regel besitzen Weiler wegen ihrer geringen GröĂe keine StraĂennamen. In diesen FĂ€llen tritt der Ortsname â dann als Ortsteil â an die Stelle des StraĂennamens. Die Hausnummern sollten dennoch der rĂ€umlichen Anordnung der GebĂ€ude entsprechen, können aber auch ohne erkennbare Ordnung verlaufen. Bisweilen besteht auch eine gemeinsame Hausnummerierung fĂŒr mehrere solcher kleinerer Orte, eventuell auch ĂŒber das ganze Gemeindegebiet oder gröĂere Teile davon. Es kann auch der Fall sein, dass in einem Gemeindegebiet die StraĂen benannt werden, aber die Hausnummerierung auch bei solchen kleineren Orten nach dieser StraĂenbenennung erfolgt.
Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der StraĂenverkehrs-Ordnung (Deutschland) darstellen, können auf deutschen StraĂen solche Orte nicht mit einer Ortstafel gekennzeichnet sein und haben daher kein Tempolimit. Um dennoch den Ortsnamen anzugeben, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Da das hĂ€ufig bei Weilern der Fall ist, wird dieses Verkehrszeichen ĂŒblicherweise als Weilerschild bezeichnet.
In Ăsterreich sind zur Kennzeichnung von Weilern regulĂ€re Ortstafeln in Gebrauch, was auch zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h fĂŒhrt. Da man diese aber vielfach als zu rigoros einschĂ€tzt, wird in solchen FĂ€llen durch entsprechende Beschilderung das Tempolimit meist auf 70 km/h erhöht. Auf der Ortstafel wird fĂŒr gewöhnlich zusĂ€tzlich der Name der Gemeinde genannt.