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Weinbau in Österreich wird auf einer Fläche von 45.533 Hektar[1] betrieben. 65,5 % davon ist mit weißen, 34,5 % mit roten Rebsorten bestockt. Von nur noch knapp 20.200[1] Betrieben (1999 waren es noch über 32.000)[1] füllen nur 6.500 selbst in Flaschen ab. Im Jahresdurchschnitt werden 2,5 Millionen Hektoliter Wein produziert, der Großteil davon wird im Inland konsumiert.[2] Die Erzeugung von Tafeltrauben spielt in Österreich nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Ob der Weinbau auf dem Gebiet des heutigen Österreichs bereits von den Kelten betrieben wurde ist umstritten. Die ältesten Traubenkerne wurden in einer bronzezeitlichen Siedlungsgrube in Stillfried, eine Katastralgemeinde der Gemeinde Angern an der March in Niederösterreich (rund 800 v. Chr.) gefunden. In einem Hügelgrab aus der Hallstattzeit bei Zagersdorf im Burgenland wurden 3 Traubenkerne entdeckt, die eindeutig der Kulturrebe zugeordnet und von den Archäobotanikern auf um das Jahr 700 v. Chr. datiert wurden.[3]
Der größte Teil des heutigen Österreich wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Noricum ein, deren Grenzen im Norden bis zur Donau, im Nordosten bis zum Wienerwald, im Osten etwa entlang der heutigen steirischen Ostgrenze sowie im Südosten und Süden jenseits von Eisack und Drau verliefen. Mit den Römern fand in den Provinzen Noricum und Pannonien der Weinbau rasch Verbreitung. Cassius Dio, römischer Senator, Konsul, Schriftsteller und Geschichtsschreiber, war unter anderem Statthalter von Pannonien und Dalmatia und beschrieb die Qualität des pannonischen Weinbaus als schlecht.[4]
Trotz der kurzen Regierungszeit des römischen Kaisers Probus (276–282) gehört dieser in einigen Regionen heute zu den auch Laien bekannten römischen Kaisern. Dies rührt von einer Nachricht in der Probus-Biographie der Historia Augusta her, wo es in Kapitel 18,8 heißt:
„Gallis omnibus et Hispanis ac Brittannis hinc permisit, ut vites haberent vinumque conficerent.“
„Er erlaubte allen Galliern, Spaniern und Briten, Reben zu besitzen und Wein herzustellen.“
Deshalb gilt Probus in zahlreichen Weinbaugebieten nördlich der Alpen (wie in Österreich und an der Mosel in Deutschland) als derjenige, der dort den Weinbau eingeführt hat. Sicher ist, dass die Weinproduktion in diesen Regionen nach der Mitte des 3. Jahrhunderts deutlich an Bedeutung gewonnen hat.[5]
Im Jahr 470 wurden gemäß der im Jahr 511 von verfassten Vita Sancti Severini, der Biographie des Severin von Noricum von Eugippius Rebflächen bei Mautern erwähnt. Der Fund eines Winzermessers in Lauriacum, einer römischen Siedlung im Bereich von Lorch, einem Stadtteil des heutigen Enns in Oberösterreich gilt ebenfalls als unsicherer Beleg des frühen Weinbaus zur Zeit der Römer.[6]
Die Völkerwanderung besiegelte den Niedergang der römischen Macht, das Römische Reich wurde von germanischen Stämmen bedrängt. Nach mehreren Einfällen in Italien drangen die Goten im Jahr 408 unter Alarich I., von Emona (dem heutigen Ljubljana) über die Karnischen Alpen kommend, erstmals in das durch den römischen Heerführer Stilicho befehligte Noricum ein. Ab dem 6. Jahrhundert begann eine kontinuierliche Besiedlung durch die Bajuwaren. 476 zerbrach das Weströmische Reich schließlich. Zahlreiche Überfälle auf die Pannonische Tiefebene beeinflussten die weitere Entwicklung des Weinbaus negativ.
Nach Eroberung des Reichs der Awaren errichtete der fränkische Herrscher Karl der Große um 800 eine Grenzmark in der Region des heutigen Niederösterreichs, zwischen den Flüssen Enns, Raab und Drau, die auch als Awarenmark bezeichnet wurde, und südlich davon die Mark Karantanien.
Die Landgüterverordnung Capitulare de villis vel curtis imperii, die Karl der Große als detaillierte Vorschrift über die Verwaltung der Krongüter erließ, ist eine berühmte Quelle für die Wirtschafts-, speziell die Agrar- und Gartenbaugeschichte.[7] Der Erlass ist in einer einzigen Handschrift überliefert, die in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird.
Die Vorschriften der insgesamt eher kurzen Verordnung sind recht detailliert, so wird etwa vorgeschrieben, dass Wein in Fässern, nicht in Weinschläuchen aufzubewahren sei und dass die Trauben wegen der Reinlichkeit nicht mit den Füßen zu entsaften seien (Kap. 48). Karl der Große ließ die besten Rebsorten selektionieren und in hochwertige „fränkische“ und geringere „hunnische“ einteilen. Unter Karl dem Großen und Ludwig dem Deutschen erweiterte sich der Abteibesitz von Kloster Niederaltaich bis in die Wachau. Aber auch Kloster Herrieden sowie die Hochstifte von Freising, Passau und Regensburg besaßen dort Ländereien. Im Rahmen der Urbarmachung der Flusstäler wurde in der Wachau in großem Stil mit dem Anlegen von Terrassen begonnen.
976 wurde Liutpold (Leopold) aus dem Geschlecht der Babenberger mit der Marcha orientalis, einem Gebiet das etwa der früheren Awarenmark entsprach, belehnt. Die Babenberger trieben eine zielbewusste Rodungs- und Kolonisierungspolitik und errichteten – in Zusammenarbeit mit anderen Häusern, etwa den Kuenringern – eine gefestigte Landesherrschaft. Die Residenz befand sich anfangs in Pöchlarn, später in Melk.
Anders als sein Vater, der meist in Klosterneuburg regierte, erhob Heinrich II., genannt Jasomirgott, im Jahr 1145 Wien zu seiner Residenz. Erst durch diesen Akt konnte Wien Städte wie Krems an der Donau, Melk oder Klosterneuburg in seiner Bedeutung überflügeln und blieb seither ununterbrochen die Hauptstadt des Landes. Heinrich stärkte mit dem Wechsel der Residenz indirekt den Weinbau in Wien. Der Anbau beschränkte sich nicht nur auf den Nußberg und den Bisamberg. Der heutige 3. und 4. Bezirk, Landstraße und Wieden bestand überwiegend aus Weinflächen. Ein Stadtplan aus dem Jahr 1547 belegt noch den Weinbau rund um die Wiener Minoritenkirche.
Der Adel und die Bürgerschaft versuchten schon früh, das Wein-Monopol von Landesherren und Kirche aufzuweichen. Der erste urkundlich erwähnte Ankauf von drei Weingärten durch den Wiener Bürger Reingerus datiert auf das Jahr 1170.
Die bedeutenden Klöster des österreichischen und bayrischen Voralpenraumes errichteten vom 11. bis 13. Jahrhundert zahlreiche landwirtschaftliche Betriebshöfe wie Stift Göttweig, Stift Klosterneuburg, Stift Zwettl, Stift Melk, Stift Lilienfeld und Stift Heiligenkreuz. Im Jahr 1250 wurde unter dem Namen Thal Wachau eine Herrschaft und eine Bezirksverwaltung mit den heutigen Katastralgemeinden Joching, St. Michael, Wösendorf in der Wachau und Weißenkirchen in der Wachau gegründet. Zwischenzeitlich wurden die Katastralgemeinden zur Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau zusammengefasst.
Am 21. März 1359 führte der Herzog von Österreich, Rudolf IV. von Habsburg, genannt der Stifter, im gesamten Herzogtum eine Getränkesteuer, das sogenannte Ungeld ein.[8] Später folgten mit dem Bergzehnt die Bergrechtsablösen der Grundherrn sowie diverse Zoll- und Mautgebühren für die Durchfuhr von Städten und Regionen.
Weinproduktion und Weinkonsum erreichten durch die Mittelalterliche Warmzeit, wie im gesamten Heiligen Römischen Reich einen absoluten Höhepunkt. In Mitteleuropa war die Temperatur etwa 1°C wärmer als während der vorletzten CLINO-Periode (1961-1990.[9] Die Anbaugrenzen in den Mittelgebirgen nördlich der Alpen reichten etwa 200 m höher als gegenwärtig, so dass die Kulturlandschaft im Hochmittelalter ihre größte Ausdehnung erfährt.[10] Die Rebflächen waren damals etwa zehnmal so umfangreich wie heute. Auch in Salzburg, Oberösterreich, Nordtirol und Kärnten gab es bedeutende Rebflächen.[11][12]
Durch eine Zirkularverordnung von Kaiser Joseph II. von 1784, die das Ausschankrecht für Heurige bestätigte, erhielt der Weinbau neuen Aufschwung. Die Reblauskatastrophe ab 1867 und Pilzkrankheiten verwüsteten weite Teile der Weinrieden des Landes. Die Krise wurde wie in ganz Europa erst durch die Verwendung von amerikanischen Unterlagsreben überwunden. Die Weinbauschule Klosterneuburg, 1860 gegründet, war eine der ersten weltweit. Die Weinbauschule Krems wurde 15 Jahre später gegründet. In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts wurden dort widerstandsfähige Rebsorten wie Zweigelt, Blauburger, Goldburger und die Jubiläumsrebe gezüchtet.[11]
Im Jahr 1985 sorgte der Glykolwein-Skandal für eine Erschütterung der gesamten Weinwelt, als bekannt wurde, dass einige österreichische Winzer ihrem Wein verbotenerweise Diethylenglykol beimischten um einfachen Weinen mehr Körper zu verleihen. Dieser Skandal wurde jedoch zum „Katalysator“ für die Entwicklung des österreichischen Qualitätsweinbaus. Ein Weingesetz, das damals strengste der europäischen Weinwelt wurde beschlossen.[13][11]
Als Sturm wird noch in Gärung befindlicher Neuer Wein bezeichnet. Anders als der je nach Region meist sehr beliebte Süßmost handelt es sich hierbei bereits um ein mehr oder weniger stark alkoholisches Getränk. Sturm kommt nur für kurze Zeit und in offenen, meist mit einer Folie bloß lose verschlossen Flaschen in den Handel. Wenn die Gärung langsam endet, wird der entstandene ungefilterte Wein als „Staubiger“ (...Wein) bezeichnet.
Der Jungwein wird traditionell zu Martini (am 11. November) „getauft“ und damit zum „Heurigen“, der von Gesetzes wegen noch bis zum 31. Dezember des Folgejahres so bezeichnet werden darf; danach wird er zwingend zum „Alten“. In der Steiermark ist für solchen Jungwein auch das Wort Junker gebräuchlich und ist als Bezeichnung Steirischer Junker geschützt.
Heuriger bezeichnet in Österreich neben dem genannten Wein auch die Buschenschank, die ihn vertreibt. Diese Bedeutung des Wortes, das ursprünglich die Selbstvermarktung des Jungweins durch den Winzer ausdrückte, ist allerdings nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder Gastronomiebetrieb „Heuriger“ nennen kann.
Einteilung der Weine nach Qualitätsstufen lt. Österreichischem Weingesetz 2009[14][15]
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Wein ohne Herkunftsbezeichnung[16] |
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)[19]
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In Österreich liegt die Produktionsmenge von Wein der Qualitätsstufe Qualitätswein deutlich über den anderen Stufen.[20]
Seit 2003 gibt es in Österreich auch gebietsspezifische Qualitätsweine, die DAC-Weine. Ein DAC (Districtus Austriae Controllatus) ist ein Qualitätswein aus einem bestimmten Anbaugebiet. Welche Sorte und konkrete Qualtitätsanforderungen an den DAC gestellt werden, beschließen sog. interprofessionelle Komitees. Zum Beispiel ist der Weinviertel-DAC ein Grüner Veltliner mit mindestens 12 Vol.-% Alkohol. Ziel dieser Maßnahme war, eine international vergleichbare Qualitätsschiene in Österreich zu schaffen. Weitere Weinbaugebiete mit DAC-Weinen sind das Mittelburgenland mit Blaufränkisch, sowie das Traisental und das Kremstal, beide mit Veltliner oder Riesling.
Die folgende Tabelle listet alle 22 weißen und 13 roten Rebsorten auf die in Österreich zur Herstellung von Qualitäts- und Prädikatsweinen zugelassen sind. Die Tabelle ist nach Rebfläche sortiert. Alle Prozentangaben sind auf die österreichischen Gesamtrebfläche von 45,533 ha (2009) bezogen.[21]
Weiße Rebsorten (1999) |
Rote Rebsorten (1999) |
Die Weinbauflächen werden in drei Weinbauregionen und diese dann insgesamt in 18 Weinbaugebiete unterteilt, die seit 2009 nicht mehr überschneidungsfrei sind. Die drei Weinbauregionen sind das Weinland Österreich (die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien, das Steirerland (das Bundesland Steiermark) und das Bergland Österreich (die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg).
Folgende Gebiete zählen zu den Weinbaugebieten:
sowie ohne Nummer in der Karte:
17. Leithaberg (DAC) aus Teilen von Neusiedlersee und Neusiedlersee-Hügelland zusammengesetzt
18. Eisenberg (DAC) als Teil von Südburgenland
Diese Weinbauregion umfasst mit den Weinbauflächen der Bundesländer Niederösterreich (27.184 ha) und Burgenland (13.842 ha), zusammen 41.027 ha[1] gut 90 Prozent[26] der Weinbauflächen des gesamten Bundesgebietes. Gemeinsam stellen sie 12 der 16 Weinbauregionen. In der Weinbauregion Weinland Österreich gibt es im Bundesland Niederösterreich noch 31 ha, die keinem Weinbaugebiet zugeordnet sind.[1] Die Weinbaugebiete im Burgenland (33.74 %), das Weinviertel (32.62 %) und die anderen Weinbaugebiete in Niederösterreich zusammen (33.64 %) sind je etwa ein Drittel der Weinbaufläche der Weinbauregion Weinland Österreich.
In der Abbildung: 1
In der Abbildung: 2
In der Abbildung: 3
In der Abbildung: 4
In der Abbildung: 5
Wurde mit 2007 von „Donauland“ in „Wagram“ umbenannt
In der Abbildung: 6
In der Abbildung: 7
In der Abbildung: 8
In der Abbildung: 9
In der Abbildung: 10
In der Abbildung: 11
In der Abbildung: 12
Das Weinbaugebiet Leithaberg wird durch die DAC-Verordnung „Leithaberg“ wie folgt definiert: „Der politische Bezirk Eisenstadt Umgebung, die Freistadt Eisenstadt und die politischen Gemeinden Jois und Winden bilden das Weinbaugebiet Leithaberg.“[27] Es ist teilweise Teil des Weinbaugebietes Neusiedlersee (Nr. 9 in der Abbildung) und teilweise Teil des Weinbaugebietes Neusiedlersee-Hügelland (Nr. 10 in der Abbildung).
Das Weinbaugebiet Leithaberg ist ein Districtus Austriae Controllatus (DAC) mit der Rotwein-Sorte „Blaufränkisch“ und den Weißwein-Sorten „Pinot Blanc“, „Chardonnay“, „Neuburger“, „Grüner Veltliner“ oder Verschnitten dieser Sorten, die als Qualitätswein nicht vor dem 1. September des zweiten Jahres nach der Ernte an den Verbraucher abgegeben werden dürfen.
Durch die Wahl eines gesonderten Namens für den DAC können alle anderen Weine weiterhin mit den Weinbaugebietsangaben Neusiedlersee und Neusiedlersee-Hügelland in Verkehr gebracht werden sofern das vor der Einführung des DAC zulässig war. Dies ist bei den fünf Weinbaugebieten, die zugleich DAC sind nicht zulässig, da der DAC-Name nur für DAC-Weine verwendet werden darf.
Das Weinbaugebiet Eisenberg wird durch die DAC-Verordnung „Eisenberg“ wie folgt definiert: „Die politischen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf bilden das Weinbaugebiet Eisenberg.“[28] Es ist Teil des Weinbaugebietes Südburgenland (Nr. 12 in der Karte).
Das Weinbaugebiet Eisenberg ist ein Districtus Austriae Controllatus (DAC) mit der Rotwein-Sorte „Blaufränkisch“, die als Qualitätswein nicht vor dem 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden dürfen.
Durch die Wahl eines gesonderten Namens für den DAC können alle anderen Weine weiterhin mit der Weinbaugebietsangabe Südburgenland in Verkehr gebracht werden sofern das vor der Einführung des DAC zulässig war. Dies ist bei den fünf Weinbaugebieten, die zugleich DAC sind nicht zulässig, da der DAC-Name nur für DAC-Weine verwendet werden darf.
Die Weinbauregion Wien entspricht dem Weinbaugebiet Wien und liegt innerhalb der Stadtgrenzen. Die Anbaufläche von gut 557 ha[1] entspricht 1,2 %[26] der Gesamtrebfläche und machen Wien zur einzigen Hauptstadt der Welt mit nennenswerter Weinproduktion, wobei auch die Stadt Wien selbst ein Weingut unterhält. Als regionale Besonderheit gilt der gemischte Satz, im Gegensatz zur Cuvee werden unterschiedliche Rebsorten nach der Lese gemeinsam zu Wein weiterverarbeitet.
In der Abbildung: 13
Die Steiermark ist mit einer Rebfläche von 3867 ha[1] nach Wien die kleinste Weinbauregion Österreichs. Dies entspricht ca 8.5 %[26] der gesamten Rebfläche Österreichs. In der Weinbauregion Steierland werden noch drei Weinbaugebiete unterschieden. Außerdem gibt es gut 2 ha, die keinem Weinbaugebiet zugeordnet sind.
Die Weinberge befinden sich in der Regel in Steillagen auf einer Höhe bis zu 700 m ü. A.. Die Witterung ist schwach kontinental, im Sommer warm und im Winter mäßig kalt. Im Durchschnitt fallen ca. 1000 mm/Jahr Niederschlag. Dieses Klima macht die Steiermark zu einem Weißwein-Land. Ca. 2400 ha Rebfläche sind mit weißen Reben bestockt. Die wichtigsten Rebsorten sind der Welschriesling (670 ha) und der Weißburgunder (570 ha). Bei den roten Rebsorten dominieren der Blaue Wildbacher (Schilchertraube) und der Zweigelt. Eine Besonderheit der Steiermark ist der Steirische Junker, ein trockener Jungwein, der im Jahr der Ernte auf den Markt kommt. Die Bezeichnung „Steirischer Junker“ ist eine geschützte Weinmarke.
In der Abbildung: 14
In der Abbildung: 15
In der Abbildung: 16
Der Schilcher ist gesetzlich besonders geschützt und darf nur aus der Blauen Wildbacher Rebe als Rosé gewonnen werden, deshalb kommt der Weststeiermark als Hauptanbaugebiet dieser Sorte eine besondere Bedeutung zu.
In dieser Region sind die Anbaugebiete der fünf Bundesländer Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg zusammengefasst. Diese spielen mit insgesamt gut 82 ha[1] oder weniger als 0.2 %[26] eine untergeordnete Rolle.
Da einerseits etwa 40.000 Tonnen Tafeltrauben importiert werden aber nur ein geringer Teil im Land erzeugt wird, versucht man im Jahr 2010 vor allem im Weinviertel auch den Anbau dieser Traubensorten zu erhöhen. So wurden erstmals 11,5 Hektar von 13 Winzern neu gepflanzt.[29]
Nachdem der Weinbau in Österreich eine große Tradition aufweist, ist damit auch ein alt hergebrachtes Brauchtum verbunden, das in vielen Bereichen auch heute noch gepflegt wird.
So wird beispielsweise um den 11. November Martinitag üblicherweise die Weintaufe des Jungweines, die eigentlich eine Segnung ist, durchgeführt. Durch prominente Paten wird der Wein mit einem klingenden Namen versehen.[30]
Auch Erntedankfeste werden im Weinbau gefeiert. Als das größte Erntedankfest in Ostösterreich wird der Perchtoldsdorfer Hütereinzug angesehen, der auf Grund seiner alten Tradition, die bis in das Mittelalter reicht, von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe im Jahr 2010 unter Schutz gestellt hat.