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Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an StĂ€tten, die sich aufgrund ihrer Einzigartigkeit und ihrer AuthentizitĂ€t dafĂŒr qualifizieren und die von den Staaten fĂŒr diesen Titel vorgeschlagen werden. Die UNESCO verleiht diesen Titel im Rahmen der von ĂŒber 185 Staaten ratifizierten Welterbekonvention von 1972. Damit nimmt die UNESCO diese StĂ€tten in die Welterbeliste auf. Weitere Klassen sind das Weltdokumentenerbe (herausragende Dokumente der Menschheitsgeschichte) der UNESCO und das ebenfalls auf eine Konvention (von 2003) gestĂŒtzte Immaterielle Welterbe (z.B. Tanz, Theater, Musik, mĂŒndliche Literatur, oder Handwerkstraditionen).
Inhaltsverzeichnis |
Insgesamt umfasste im Juli 2011 die UNESCO-Liste des Welterbes 936 DenkmĂ€ler in 153 LĂ€ndern. Davon waren 725 als KulturdenkmĂ€ler und 183 als NaturdenkmĂ€ler gelistet, weitere 28 DenkmĂ€ler wurden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe gefĂŒhrt.[1]
Der Liste des Welterbes liegt das Ăbereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt[2] (Welterbekonvention) zugrunde. Es wurde am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die âErwĂ€gung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von auĂergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden mĂŒssen.â
Die UNESCO fĂŒhrt auch eine Liste des Weltdokumentenerbes (Memory of the World), die weltweit bedeutende dokumentarische Zeugnisse in Archiven, Bibliotheken und Museen, darunter wertvolle BuchbestĂ€nde, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente umfasst, sowie eine Liste der Meisterwerke des mĂŒndlichen und immateriellen Erbes der Menschheit.
â Siehe Hauptartikel Rote Liste des gefĂ€hrdeten Welterbes.
Die UNESCO fĂŒgt akut gefĂ€hrdete WelterbestĂ€tten ihrer Roten Liste des gefĂ€hrdeten Welterbes hinzu. Dabei ist es nachrangig, ob mit der Aufnahme den Verantwortlichen ein Signal gegeben werden soll, sich mehr um die Erhaltung der GĂŒter zu bemĂŒhen, oder ob ein Staat um internationale UnterstĂŒtzung bittet, weil er selbst mit den SchutzmaĂnahmen ĂŒberfordert ist. Schwerpunkt der Aufnahme in die Rote Liste ist die Aufstellung von konkreten MaĂnahmekatalogen zur Wiederherstellung desjenigen Wertes, der ursprĂŒnglich zur Aufnahme in die Welterbeliste gefĂŒhrt hatte.
Von der Liste des Welterbes endgĂŒltig gestrichen wurden bisher zwei StĂ€tten: Die erste derartige Entscheidung betraf das Wildschutzgebiet der Arabischen Oryxantilope in Oman. Es wurde 2007 ausgelistet, nachdem das Reservat um 90 % verkleinert worden war, um dort Ăl zu fördern, und der Oryxbestand seit 1996 von 450 auf 65 Tiere zurĂŒckging. Die zweite gestrichene StĂ€tte ist die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal, die bereits 2006 auf die Rote Liste des gefĂ€hrdeten Welterbes gesetzt worden war und 2009 wegen des Baus der WaldschlösschenbrĂŒcke den Titel aberkannt bekam.
â Weiteres zu âRoter Listeâ und Streichungen: Siehe Abschnitt âSchutzwirkung des UNESCO-Welterbe-Statusâ.
FĂŒr die Implementierung der Welterbekonvention ist ein zwischenstaatliches Gremium, das World Heritage Committee (âWelterbekomiteeâ), verantwortlich. Seine 21 Mitglieder sind Staatenvertreter, die alle Kontinente und Kulturkreise reprĂ€sentieren. Sie werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewĂ€hlt. Das Komitee entscheidet jĂ€hrlich ĂŒber die Aufnahme neuer WelterbestĂ€tten in die UNESCO-Liste und prĂŒft, ob die bereits gelisteten StĂ€tten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Es unterstĂŒtzt die 186 Unterzeichnerstaaten beim Schutz und/oder der Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe.
Das 1992 durch Bernd von Droste zu HĂŒlshoff gegrĂŒndete und bis 1999 geleitete Welterbezentrum ist das stĂ€ndige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen BeschlĂŒsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die NominierungsantrĂ€ge fĂŒr die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der WelterbestĂ€tten und organisiert die periodische Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstĂŒtzt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.
Drei internationale Fachgremien beraten das Welterbekomitee: Im Bereich des Kulturerbes sind dies der Internationale Rat fĂŒr Denkmalpflege (ICOMOS, International Council on Monuments and Sites) und das Internationale Studienzentrum fĂŒr die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM, International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property), im Bereich des Naturerbes die Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Sie nehmen beratend an den Tagungen des Welterbekomitees teil.
Grundlage ist das 1972 in Paris verabschiedete Ăbereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, das 1975 in Kraft trat. Die bisher 186 beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schĂŒtzen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfĂŒllen.
AuĂerdem verabschiedete die UNESCO im Jahr 2001 das Ăbereinkommen zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser. Nachdem Barbados das Ăbereinkommen am 2. Oktober 2008 ratifiziert hatte, trat es Anfang 2009 in Kraft.[3] Bereits mit dem Ăbereinkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention) wurden 1954 erstmals internationale Normen zur Erhaltung des Kulturerbes gesetzt.
Der Begriff des âkulturellen Erbesâ (hĂ©ritage) geht auf Henri-Baptiste GrĂ©goire, Bischof von Blois, aus dem 18. Jahrhundert zurĂŒck und wurde in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 kodifiziert:
âDamage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each person makes its contribution to the culture of the world.â
âJede SchĂ€digung von Kulturgut, gleichgĂŒltig welchem Volke es gehört, bedeutet eine SchĂ€digung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.â
â PrĂ€ambel
Den AnstoĂ zur Schaffung der Welterbekonvention gab der Aufruf der UNESCO vom 8. MĂ€rz 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien fĂŒr die Nachwelt zu retten. Die Tempel von Abu Simbel und Philae wurden abgetragen und ca. 180 m landeinwĂ€rts an einer ca. 64 m höher gelegenen Stelle wieder aufgebaut. Diese Kampagne kostete ca. 80 Millionen US-Dollar. Etwa die HĂ€lfte der Gelder kam aus Spenden von 50 LĂ€ndern. Obwohl es sich bei Abu Simbel um eine fassadierte Rekonstruktion handelt, wurde der Denkmalwert dieses Bauwerks ausdrĂŒcklich betont.
Weitere SicherungsmaĂnahmen erfolgten zum Beispiel bei den Lagunen von Venedig oder den archĂ€ologischen Ruinen in Mohenjo-Daro im heutigen Pakistan. Zusammen mit ICOMOS und IUCN initiierte die UNESCO im Folgenden die Ausarbeitung der Welterbekonvention.
Daneben lebt hier auch die aus der Antike stammende Idee der Weltwunder weiter, die ĂŒber viele Jahrhunderte eine Ă€hnliche Funktion fĂŒr den Tourismus erfĂŒllte wie heute das UNESCO-Welterbe.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage Committee, um ĂŒber die AufnahmeantrĂ€ge (Tentativliste) der Staaten fĂŒr die Welterbeliste zu entscheiden. Das Komitee kann VorschlĂ€ge zur Aufnahme von StĂ€tten annehmen, ablehnen oder vertagen und weitere Informationen vom beantragenden Staat fordern. Die Welterbeliste der UNESCO wird fortlaufend publiziert.
Bei seinen Sitzungen berĂ€t das Komitee auch ĂŒber den Erhaltungszustand bereits aufgenommener DenkmĂ€ler. Zur fachlichen Beratung holt es Gutachten von ICOMOS, IUCN und ICCROM ein. Es prĂŒft, ob ein in der Liste gefĂŒhrtes Denkmal bedroht oder derart gefĂ€hrdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die Liste des Welterbes in Gefahr (sog. Rote Liste) gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen wird. Um eventuelle VerĂ€nderungen des Erhaltungszustandes festzustellen, werden die StĂ€tten regelmĂ€Ăig ĂŒberprĂŒft. AuĂerdem mĂŒssen die Unterzeichnerstaaten das Welterbekomitee ĂŒber eventuelle VerĂ€nderungen bezĂŒglich der StĂ€tten informieren.
Mit dem Beitritt zur Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Schutz- und ErhaltungsmaĂnahmen der WelterbestĂ€tten auf ihrem Hoheitsgebiet eigenstĂ€ndig zu finanzieren. FĂŒr Staaten, die nur ĂŒber begrenzte Mittel verfĂŒgen, wurde im Rahmen der Konvention der Welterbefonds eingerichtet. Finanziert wird der Fonds aus den PflichtbeitrĂ€gen der Vertragsstaaten, aus freiwilligen BeitrĂ€gen der Staaten, aus Spenden sowie aus Einnahmen durch Welterbekampagnen. Circa vier Millionen US-Dollar stehen so jĂ€hrlich fĂŒr Erhaltungs- und SoforthilfemaĂnahmen der StĂ€tten bereit. Ăber die Vergabe von Mitteln aus dem Welterbefonds entscheidet das Welterbekomitee.
Zur Umsetzung der Welterbekonvention hat das Welterbekomitee die Richtlinien fĂŒr die DurchfĂŒhrung des Ăbereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt[4] erarbeitet. Enthalten sind auch die Kriterien, nach denen eine StĂ€tte in die Liste aufgenommen werden kann.
Bei der Welterbekonferenz in Brasilia im Jahr 2010, wurde festgestellt, dass auch ein dunkler Nachthimmel fĂŒr die Astronomie ein schĂŒtzenswertes Objekt sei.[5]
In die Welterbeliste werden nur StĂ€tten aufgenommen, die nach Meinung des Welterbekomitees herausragende universelle Bedeutung aus historischen, kĂŒnstlerischen oder wissenschaftlichen GrĂŒnden haben. Bei der Entscheidung ĂŒber die Aufnahme werden die ĂŒbergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der AuthentizitĂ€t (historische Echtheit) und der IntegritĂ€t (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren von insgesamt zehn UNESCO-Kriterien.
Bis Anfang 2005 wurden Kriterien fĂŒr Kultur- und NaturgĂŒter getrennt gefĂŒhrt. Seitdem werden sie fĂŒr jedes Objekt gemeinsam geprĂŒft. So werden zwar weiterhin die Mehrheit der WelterbestĂ€tten nur als Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber 25 StĂ€tten erfĂŒllen zurzeit schon Kriterien aus beiden Bereichen.
Zudem wird ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um die Erhaltung sicherzustellen.[6]
FĂŒr die gelisteten StĂ€tten gibt es keine Schutzgarantie durch die Welterbekonvention, zumindest solange sich Unterzeichnerstaaten nicht entschieden haben, diese in nationales Recht zu transformieren. Die UNESCO besitzt keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei VerstöĂen (mit Ausnahme der Streichung von der Welterbeliste, womit aber das Schutzziel aufgegeben wird). Siehe auch â Rechtlicher Rahmen des Welterbes in Deutschland.
Bisher wurde trotzdem in den allermeisten KonfliktfĂ€llen eine fĂŒr die UNESCO akzeptable Lösung herbeigefĂŒhrt. Die entsprechende Kompromissbereitschaft der regional ZustĂ€ndigen ist vor allem deshalb vorhanden, weil ihnen bewusst ist, dass der Titel âWelterbeâ neben seiner eigentlichen (kultur- und naturbewahrenden) auch eine sekundĂ€re Funktion hat, nĂ€mlich die der Tourismus-Förderung (siehe auch Welterbe in Deutschland). Jedoch konnte beispielsweise die Vernichtung der Buddha-Statuen von Bamiyan durch den UNESCO-Schutz ebenso wenig verhindert werden wie die 90%-ige Verkleinerung des Wildschutzgebiets der Arabischen Oryx (Streichung von der Welterbeliste 2007) zugunsten der Erdgas- und -Ălförderung.
Andererseits wird mitunter die internationale Aufmerksamkeit fĂŒr WelterbestĂ€tten instrumentalisiert, weil man dadurch Vorteile in anderen Konflikten erhofft.
â Siehe auch Konflikte in Deutschland unter Welterbe in Deutschland#KonfliktfĂ€lle
2006 beantragte Serbien-Montenegro, die 2004 ernannte WelterbestĂ€tte des Klosters DeÄani um drei weitere im nach UnabhĂ€ngigkeit strebenden Kosovo gelegene serbisch-orthodoxe Klöster zu erweitern und fĂŒr die StĂ€tte zukĂŒnftig den Titel Serbische mittelalterliche DenkmĂ€ler im Kosovo und in Metochien zu verwenden. Zur BegrĂŒndung wurde unter anderem angefĂŒhrt, dass das Territorium von Kosovo und Metochien âdas Zentrum des mittelalterlichen serbischen Staatesâ darstellten. Sie seien dessen âHerz â sowohl territorial als auch spirituell ââ gewesen. Trotz der Bewachung durch die Friedenstruppen der KFOR wurde 2004 auf die Kirche der Jungfrau von LjeviĆĄa ein Brandanschlag verĂŒbt.[10] Das Welterbekomitee stimmte der Erweiterung zu, setzte die StĂ€tte jedoch sofort auf die Rote Liste und verabschiedete den neutraleren Namen Mittelalterliche DenkmĂ€ler im Kosovo.[11] Die Verantwortung fĂŒr den Schutz liegt inzwischen bei der UNMIK.
2008 wurde der an der Grenze zwischen Kambodscha und Thailand gelegene Tempel Preah Vihear in die Welterbeliste aufgenommen. Nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes von 1962 liegt der Tempel auf dem Gebiet von Kambodscha. Die ursprĂŒnglich von Thailand gegebene Zustimmung zur Ernennung als kambodschanisches Welterbe musste nach Protesten der Opposition im thailĂ€ndischen Parlament zurĂŒckgezogen werden.[12] Wenige Tage spĂ€ter zogen Soldaten beider Staaten an der Grenze auf.[13] Ein groĂer bewaffneter Konflikt ist bisher ausgeblieben, doch bei isolierten ZwischenfĂ€llen starben bereits einige Soldaten.[14]
Weltweit werden World Heritage Days an unterschiedlichen Tagen von verschiedenen Organisationen veranstaltet.
So begeht die Denkmalschutzorganisation ICOMOS seit 1982 den 18. April.[15]
Der Welterbetag in Deutschland findet seit 2005 alljÀhrlich am ersten Sonntag im Juni statt.
Nationales:
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