|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
| Weltpostverein UPU | ||
|---|---|---|
| Mitgliedsstaaten der UPU | ||
| Englische Bezeichnung | Universal Postal Union | |
| Französische Bezeichnung | Union postale universelle | |
| Organisationsart | Sonderorganisationen | |
| Status | Aktiv | |
| Sitz der Organe | ||
| GrĂĽndung |
9. Oktober 1874 | |
| Vorsitz | Edouard Dayan | |
| Assoziierte Mitglieder |
Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und der Vatikanstaat | |
| Amts- und Arbeitssprachen |
Weltpostsprache Französisch | |
| Weitere Amtssprachen | ||
| Währung |
Bis 2003: Goldfranken | |
| http://www.upu.int/ | ||
Der Weltpostverein (kurz WPV; franz. Union postale universelle kurz UPU) wurde 1874 gegründet und regelt bis heute die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. Der Hauptsitz des Weltpostvereins ist seit der Gründung in Bern in der Schweiz. Er hat derzeit 191 Mitgliedstaaten. Hauptrechtsgrundlagen des Vereins sind die Satzung (Constitution) vom 10. Juli 1964, ergänzt durch die Allgemeine Verfahrensordnung (Règlement général), sowie der Weltpostvertrag (Convention postale universelle)[1].
Inhaltsverzeichnis |
Am 9. Oktober 1874 wurde im Rathaus zum Äusseren Stand von Bern (Schweiz) auf Vorschlag des deutschen Generalpostdirektors Heinrich von Stephan ein allgemeiner Postverein von 22 Staaten gegründet. Dieser zählt zu den ältesten Internationalen Organisationen. Der Weltpostvertrag wurde von 21 Gründungsstaaten ratifiziert und trat am 1. Juli 1875 in Kraft.
Diese waren: Ägypten, Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Türkei, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Zum 1. Januar 1876 traten auch Frankreich und im Juli 1879 Japan dem Weltpostverein bei.
Der Postverein regelt auf seinen Postkongressen die internationale Zusammenarbeit der nationalen Postverwaltungen. 1878 wird der Allgemeine Postverein zum Weltpostverein, im selben Jahr entstehen das Wertbriefabkommen und das Postanweisungsabkommen. 1881 tritt der Postpaketvertrag in Kraft, 1885 folgen Zusatzabkommen zum Weltpostvertrag, Wertbriefabkommen, Postpaketvertrag und zum Postanweisungsabkommen. Das Postauftragsabkommen und ein Abkommen ĂĽber AusweisbĂĽcher traten 1886 in Kraft.
Auf dem Weltpostkongress in Wien 1891 werden alle bestehenden Verträge erneuert. Die Änderungen traten am 1. Juli 1892 in Kraft, das neu hinzugekommene Postzeitungsabkommen am 1. Januar 1893. Die auf dem Kongress in Washington erzielten Verbesserungen traten am 1. Januar 1899 in Kraft.
Am 4. Juli 1947 wurde der Weltpostverein eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und ist mit 191 Mitgliedstaaten das internationale Forum für die Kooperation zwischen Postbehörden und -firmen.
Der Hauptsitz der Organisation ist in Bern. Von hier aus wird alle fĂĽnf Jahre der Weltpostkongress organisiert. Generaldirektor des Weltpostvereins ist seit dem 1. Januar 2005 der Franzose Edouard Dayan.
An die Bedeutung der Stadt Bern für das weltweite Postwesen erinnert das Weltpost-Denkmal; das Verwaltungsgebäude des Vereins befindet sich in der Berner Weltpoststrasse.
Der Weltpostvertrag von 1874 regelt die internationale Zusammenarbeit der Postbehörden und die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Postverkehrs. Bis heute besteht die Hauptaufgabe des Weltpostvereins in der Sicherstellung einer weltumspannenden, zeitnahen Zustellung von Briefen und Paketen über Länder- und Sprachgrenzen hinweg. Die Notwendigkeit einer koordinierenden Instanz wie der Weltpostverein wird deutlich angesichts der Zahlen, die das weltweite Postwesen beschreiben (Stand 2003):
Zahlreiche Ăśbereinkommen (Arrangements) zum Weltpostvertrag wurden bei den Weltpostkongressen beschlossen. Auf dem Kongress 1999 in Peking wurde z. B. das Postzahlungsdienste-Ăśbereinkommen verabschiedet, welches das PostgiroĂĽbereinkommen, das PostanweisungsĂĽbereinkommen und das PostnachnahmeĂĽbereinkommen zusammenfasst.
Als Weltpostsprache wurde von der UPU Französisch gewählt.
Praktische Bedeutung für den einzelnen Postkunden hatte der Weltpostverein vor allem bei Verlust von Sendungen. So richtete sich beispielsweise der Entschädigungsbetrag für eine verlorene Einschreibsendung zunächst nach dem „Goldfranken“ (für ein Einschreiben gab es 75 Goldfranken), später nach Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds, wobei immer eine Umrechnung in die Währung des Landes des Absenders stattfand.
Der Weltpostverein gibt auch den Internationalen Antwortschein (Coupon-réponse international) heraus. Dieser Kupon kann in jedem Land der Welt in Briefmarken umgetauscht werden, deren Nennwert dem billigsten Auslandsbrief entspricht. Auf diese Weise kann ein Absender die Kosten für einen Antwortbrief übernehmen. Die von den Postverwaltungen in Briefmarken umgetauschten Antwortscheine werden an den Weltpostverein gesandt, mit den Einnahmen aus dem Verkauf von Antwortscheinen der jeweiligen Postverwaltung verrechnet und gegebenenfalls Mehrausgaben erstattet.
Die ersten neun Direktoren (bis 1966) stammten alle aus der Schweiz und wurden vom Bundesrat gewählt. Danach lag die Wahl in der Kompetenz der Weltpostkongresse.