Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Wikipedia:Recht zu gehen

Abkürzung: WP:RZG, WP:RTL
Startender Schwan.jpg.JPG

Das Recht zu gehen ist nicht mehr als das selbstverständliche Recht jedes Mitarbeiters,
diesem Freiwilligenprojekt vorübergehend oder dauerhaft den Rücken zu kehren.

Du darfst gehen und bist nicht verpflichtet zu erklären, warum.
Du bist nicht dazu verpflichtet, hier mitzuarbeiten oder Dich aufzureiben.

Wenn es Dir wieder gefällt, darfst Du natürlich auch sehr gerne wiederkommen.


Siehe auch: Wikipedia:Ausstieg
Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.