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Unter wirtschaftlicher Integration oder Marktintegration werden Prozesse verstanden, die mehrere Märkte (z. B. den deutschen und den französischen Stahlmarkt) zu einem größeren Markt (z. B. einem europäischen Stahlmarkt) zusammenführen (Integration als Prozess). Der Begriff wird aber auch verwendet, um das Ausmaß zu charakterisieren, in dem diese Einheit hergestellt ist (Integration als Zustand), ferner als Ziel (Integration als Ziel). Integration, je nach Sichtweise, als Prozess, Zustand und Ziel zu verstehen, verdeutlicht die große Ambivalenz dieses Begriffes.
Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs dar. Sie ist eine internationale Ordnungspolitik; deutlichstes Kennzeichen dieses Zusammenschlusses stellt die Schaffung einer (internationalen) Organisation mit eigenen Organen dar. Ausgangspunkt ist stets ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten. Im Idealfall übertragen die Akteure (Mitgliedstaaten) in dem Vertrag die für den betreffenden Integrationsschritt benötigten Kompetenzen (Themen, Aufgabenbereiche = sog. Politiken) auf die neuen Organe.
Wirtschaftsintegration kann global oder regional (bezogen auf eine benachbarte Staatengruppe) ausgerichtet sein. Die EU gilt weltweit als das erfolgreichste Modell regionaler Wirtschaftsintegration. Ab Gründung der Montanunion (EGKS) am 18. April 1951 hat die heutige EU seitdem verschiedene wirtschaftliche Integrationsstufen, beginnend als Freihandelszone, sodann ab 1. Juli 1968 Zollunion, nachfolgend Gemeinsamer Markt, später Binnenmarkt, danach in Teilen Wirtschaftsunion bis hin zur Währungsunion durchlaufen.
Inhaltsverzeichnis |
1. Wirtschaftliche Ziele: Förderung des Wirtschaftswachstums basierend auf internationaler Arbeitsteilung. Im Vordergrund steht die Theorie der komparativen Kostenvorteile nach David Ricardo, wobei sich die Staaten auf die Produktion der Produkte konzentrieren, bei deren Produktionsprozess sie den (vergleichsweise, aber nicht notwendig absolut) größten Kostenvorteil haben. Im Gegenzug tauschen sie diese Produkte gegen Güter, bei denen sie vergleichsweise die größten Nachteile haben.
2. Nicht-wirtschaftliche Ziele: Im Mittelpunkt steht die Sicherung des (internationalen) Friedens, die allerdings zunehmend von Bemühungen der Schaffung unauflöslicher (vor)bundesstaatlicher Verbindungen (politische Union) überlagert wird.
Wirtschaftliche Integrationsprozesse werden typischerweise in mehrere Abstufungen eingeteilt, die aber bei Integrationsprozessen nicht zwangsläufig der Reihe nach durchlaufen werden[1]:
Diese einzelnen Schritte wurden in der EU durch die gemeinsame Festlegung auf Politiken gegangen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gibt im Dritten Teil: Die internen Politiken und Maßnahmen der Union mit den Art. 26-197 AEUV ein aktuell umfangreiches Abbild dieser Politiken ab, genannt seien hier nur:
* Kapitel 1. Die Zollunion, Art. 28-32 * Kapitel 2. Zusammenarbeit im Zollwesen, Art. 33 * Kapitel 3. Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten, Art. 34-37
Kapitel 1. Die Arbeitskräfte, Art. 45-48 Kapitel 2. Das Niederlassungsrecht, Art. 49-55 Kapitel 3. Dienstleistungen, Art. 56-62 Kapitel 4. Der Kapital- und Zahlungsverkehr, Art. 63-66
Kapitel 1. Wettbewerbsregeln, Art. 101-109
Abschnitt 1. Vorschriften für Unternehmen, Art. 101-106
Abschnitt 2. Staatliche Beihilfen, Art. 107-109
Kapitel 2. Steuerliche Vorschriften, Art. 110-113
Kapitel 3. Angleichung der Rechtsvorschriften, Art. 114-118
Kapitel 1. Die Wirtschaftspolitik, Art. 120-126 Kapitel 2. Die Währungspolitik, Art. 127-133 Kapitel 3. Institutionelle Bestimmungen, Art. 134-135 Kapitel 4. Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, Art. 136-138 Kapitel 5. Übergangsbestimmungen, Art. 139-144
Diese Aufstellung verdeutlicht die nahezu 60 Jahre lang anhaltende thematische Ausfüllung der Schrittfolge der Stufen der Integration. Was bei der Montanunion (EGKS) als Gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl begann, setzte sich mit der EWG ab 1958 als Gemeinsamer Markt für alle Industriewaren und landwirtschaftlichen Produkte fort. Zunächst stand die realwirtschaftliche Integration mit dem Ziel einer möglichst hohen Konvergenz der einzelnen Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten im Vordergrund, ab Mitte der 80er- Jahre kamen die Bemühungen zu einer monetären Integration mit dem Ziel einer EWWU hinzu.
Grundsätzlich kann man zwischen der funktionellen und institutionellen Methode der Wirtschaftsintegration unterscheiden.