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Gegenstand der Wirtschaftsethik ist die Anwendung ethischer Prinzipien auf den Bereich wirtschaftlichen Handelns. Zentrale Werte sind dabei HumanitĂ€t, SolidaritĂ€t und Verantwortung.[1] Die Rechtfertigung wirtschaftsethischer Normen ergibt sich aus den Folgen wirtschaftlichen Handelns auf andere Menschen und die Umwelt. MaĂstĂ€be hierfĂŒr sind soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Dabei ist es nicht Aufgabe der Wirtschaftsethik, Handlungsanweisungen auszuarbeiten. Ihre Funktion ist vielmehr die einer Orientierungshilfe fĂŒr aktuelle Debatten durch Reflexion, Methoden und kritische Analyse.[2] FĂŒr die Wirtschaftsethik bedarf es eines interdisziplinĂ€ren Diskurses, an dem Philosophen und Ăkonomen, aber auch Sozialwissenschaftler und Theologen beteiligt sind. GrundsĂ€tzlich gibt es dabei eine praktische Ebene, auf der konkrete Fragestellungen geklĂ€rt und praktisches Verhalten beurteilt werden, sowie eine theoretische Ebene, auf der ökonomische Theorien ethisch beurteilt werden und diskutiert wird, welcher Zusammenhang zwischen Ethik und Wirtschaft besteht und wie dieser Zusammenhang gestaltet werden kann oder sollte. Eine weitere wichtige Unterscheidung ist die der Verantwortung des Einzelnen (Individualethik) und der Verantwortung von Unternehmen, Gruppen, VerbĂ€nden, der Politik oder der gesamten Gesellschaft (Institutionen- und Sozialethik). Wirtschaftsethik befasst sich damit, wie ökonomisch Handelnde moralische Fragen analysieren, bearbeiten und entscheiden.
Inhaltsverzeichnis |
Die Vielfalt der Theorien und Aussagen zur Wirtschaftsethik ist sehr groĂ, uneinheitlich und je nach Sicht auch gegensĂ€tzlich. Dies liegt am normativen Charakter wirtschaftsethischer Aussagen sowie an der Unterschiedlichkeit der jeweils zugrunde liegenden ethischen und ökonomischen Theorien. Hinzu kommt, dass der Gegenstand oder die Methoden der Wirtschaftsethik unterschiedlich aufgefasst werden. So ist sie abzugrenzen von der politischen Ăkonomie, die sich mit dem Handeln des Staates unter ethischen Gesichtspunkten und den Funktionsprinzipien ganzer Volkswirtschaften befasst.
Im deutschsprachigen Raum unterscheidet man zwischen Wirtschaftsethik und Unternehmensethik, die sich speziell mit wirtschaftsethischen Fragen aus der Perspektive einzelner Unternehmen befasst. Dabei werden sowohl Fragen des VerhĂ€ltnisses zur Umwelt des Unternehmens (Markt, Kunden, Gesellschaft) als auch innerbetriebliche Fragen (Entlohnung, Umweltschutz, Mitbestimmung, Betriebsklima) behandelt. Im englischsprachigen Raum wird âBusiness Ethicsâ seit lĂ€ngerem als Fach an Hochschulen gelehrt. Trotz groĂer Ăberschneidungen im Gegenstandsbereich liegt der Fokus der englischsprachigen Diskussion stĂ€rker auf anwendungsbezogenen und empirischen Fragestellungen.
Die gemeinsame Abhandlung wirtschaftlicher und ethischer Fragen geht bis in die antike griechische Philosophie zurĂŒck und findet sich auch in den Ursprungstexten der verschiedenen Religionsgemeinschaften. Historisch erstmals verwendet wurde der Begriff der Wirtschaftsethik bei Ignaz Seipel im Jahr 1907 im Rahmen der katholischen Soziallehre.[3] Den AnstoĂ zu einer eigenstĂ€ndigen sozialwissenschaftlichen Disziplin gab Max Weber mit seinem umfangreichen Werk âDie Wirtschaftsethik der Weltreligionenâ[4] Weber verstand unter Wirtschaftsethik âdie in den psychologischen und pragmatischen ZusammenhĂ€ngen der Religionen gegrĂŒndeten praktischen Antriebe zum Handeln.â Er hob bereits die EigenstĂ€ndigkeit als Theoriebereich hervor: âDie Wirtschaftsethik ist keine einfache âFunktionâ der wirtschaftlichen Organisationsformen, ebenso wenig wie sie umgekehrt diese eindeutig aus sich heraus prĂ€gt.â[5]
Im Gegensatz zur allgemeinen Ethik bezieht sich die Wirtschaftsethik auf einen einzelnen, konkreten Lebensbereich, wenn dieser auch eine gewisse UnschĂ€rfe hat. Ethik wird dabei hĂ€ufig verstanden als Theorie der Moral, die ihrerseits die in der Praxis vorhandenen normativen Einstellungen und Handlungen bezeichnet. Wirtschaftsethik ist sowohl Teil der Sozialphilosophie als auch Teil der Wirtschaftsphilosophie. Methodisch unterscheidet man deskriptive Wirtschaftsethik, die sich mit den vorhanden moralischen PhĂ€nomenen und tatsĂ€chlichem Verhalten in der Wirtschaft auseinandersetzt, von der normativen Wirtschaftsethik, die sich mit prĂ€skriptiven Aussagen und deren Rechtfertigung inhaltlich befasst. Hier werden Fragen nach den MaĂstĂ€ben guten Handelns, sozialer und globaler Gerechtigkeit, SolidaritĂ€t, SubsidiaritĂ€t, Anerkennung der Person und der MenschenwĂŒrde diskutiert. Davon noch einmal zu unterscheiden ist die metatheoretische Wirtschaftsethik, in der die Begrifflichkeiten wie RationalitĂ€t oder Nutzen, die Werturteilsfreiheit und die Logik der ArgumentationsansĂ€tze einschlieĂlich der Frage, ob eine Wirtschaftsethik ĂŒberhaupt möglich ist, diskutiert werden.
In der Diskussion ĂŒber die Wirtschaftsethik haben sich drei VerstĂ€ndnisarten des Begriffs entwickelt:
Je nach Untersuchungsgegenstand unterscheidet man weiterhin nach einer
Als rational gilt eine Handlung, wenn man mit ihr ein bestimmtes Ziel nach eigener Ăberzeugung und auf der Grundlage einer in sich stimmigen (kohĂ€renten) Argumentation bestmöglich erreichen kann. Probleme des RationalitĂ€tsbegriffs liegen darin, dass unterschiedliche Werthaltungen, verschiedene, zum Teil gegenlĂ€ufige Ziele sowie voneinander abweichende Methoden schon fĂŒr einzelne Personen, vor allem aber fĂŒr Gruppen und gesellschaftliche Institutionen zu Konflikten fĂŒhren können, fĂŒr die es keine eindeutige Lösung gibt. Solche Zielkonflikte sind in der Fragestellung der Wirtschaftsethik aufgrund der GegenĂŒberstellung von Ethik einerseits und Ăkonomie andererseits schon im Ansatz zugrunde gelegt.
Ăkonomische RationalitĂ€t wird ĂŒblicherweise als reine Zweck-Mittel-RationalitĂ€t verstanden, die dem ökonomischen Prinzip folgt, wonach man mit vorhandenen Mitteln einen maximalen Nutzen erzielen oder eine bestimmtes Ziel mit minimalem Aufwand verwirklichen möchte. Die Konzentration auf eine rein instrumentelle RationalitĂ€t fĂŒhrt zu einem ethischen Egoismus, der andere Wertebenen (Gemeinschaft, SolidaritĂ€t, Freiheit und Gerechtigkeit) und Zielsysteme (Sinn des Lebens, Frieden, Religion) ausblendet. Ăkonomen betonen zumeist, dass solche Betrachtungen lediglich als Modell zur Entwicklung ökonomischer Theorien dienten und damit keineswegs eine anthropologische Sicht vertreten werde.
Ein Ausklammern ethischer Prinzipien aus den unmittelbar auf den Markt gerichteten Handlungen wird hĂ€ufig mit dem Hinweis auf die âGesetze des Marktesâ und auf SachzwĂ€nge, die fĂŒr das Ăberleben im Markt unausweichlich seien, begrĂŒndet. So vertraten Ludwig Erhard und Alfred MĂŒller-Armack, die MitbegrĂŒnder der Sozialen Marktwirtschaft, die These: âWirtschaften an sich ist frei von moralischem Gehaltâ.[6] Diesen Mechanismus hat bereits Max Weber plastisch beschrieben:
Kritiker halten dagegen, dass derartige Modelle wie das des Homo oeconomicus keine ausreichenden ErklĂ€rungsmöglichkeiten fĂŒr wirtschaftliches Handeln böten, da dieses wesentlich durch Werte und soziale Normen mitbestimmt sei. Zudem vernachlĂ€ssigten Theorien, die allein auf ökonomischer RationalitĂ€t beruhen, negative Nebenwirkungen derart bestimmter Handlungen auf andere Lebensbereiche wie die Umwelt oder gesellschaftliche Strukturen.[8] Carl Amery stellte die Ăkonomisierung aller Lebensbereiche durch die Erhebung des Kapitalismus zur Ersatzreligion fest. Dies fĂŒhre zu einem âalles durchdringenden Ăkonomismus, der nur noch gelten lĂ€sst und nur noch hervorbringt, was sich rechnet, und alles verhindert und zerstört, was sich nicht rechnetâ.[9]
In der Geschichte der ökonomischen Theorien wurde die Frage, ob und inwieweit Werte im Rahmen der Theoriebildung eine Rolle spielen (sollten), mehrfach kontrovers diskutiert.
Besonders bekannt geworden ist der Methodenstreit der Nationalökonomie, in dem es darum ging, ob fĂŒr die ökonomische Theoriebildung eine historische Analyse Voraussetzung ist, aus der erst Systematiken und GesetzmĂ€Ăigkeiten induktiv abgeleitet werden können. Diese Position vertrat vor allem Gustav von Schmoller, der fĂŒhrende Vertreter der jĂŒngeren historischen Schule der Nationalökonomie, der zugleich ein steuerndes Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsgeschehen befĂŒrwortete. Auf der anderen Seite standen Carl Menger und weitere Vertreter der sich im Zuge der Debatte herausbildenden Ăsterreichischen Schule, die die Auffassung vertraten, dass es fĂŒr den Bereich der Wirtschaft durch Analyse des individuellen menschlichen Handelns möglich ist, ohne historische BezĂŒge deduktiv allgemeingĂŒltige und unverĂ€nderliche Marktgesetze herzuleiten. Verbunden mit dieser Sicht war die Forderung nach freien, vom Staat möglichst unbeeinflussten MĂ€rkten.
Schon Friedrich Nietzsche hatte in seiner Schrift Vom Nutzen und Nachteil der Historie fĂŒr das Leben auf die möglichen Auswirkungen einer VerĂ€nderung von Werten hingewiesen:
Schmoller hingegen trat fĂŒr eine Verbesserung der sozialen Lage ein, gehörte zu den MitbegrĂŒndern des Vereins fĂŒr Socialpolitik und zu den Kathedersozialisten, die die preuĂischen Sozialreformen maĂgeblich beeinflussten. Nach seiner Vorstellung muss Wissenschaft auch Aussagen darĂŒber machen, auf welche Weise gesellschaftliche Werte befördert werden können, damit sich Parteien und Klassen annĂ€hern, um Revolutionen zu vermeiden.[11]
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es dann innerhalb des Vereins fĂŒr Socialpolitik zur zweiten bekannten Kontroverse, dem Werturteilsstreit. Vor allem Max Weber und Werner Sombart kritisierten die Position Schmollers. Nach ihrer Auffassung sind Werte (Ziele) und die Ergebnisse der empirischen Forschung klar zu trennen. Aufgabe der Erfahrungswissenschaften ist es, Sachverhalte aufzuzeigen und auf deren Konsequenzen hinzuweisen, niemals aber âbindende Normen und Ideale zu ermitteln, um daraus fĂŒr die Praxis Rezepte ableiten zu können.â[12] Die Festlegung der Ziele ist Aufgabe der Politik.
Eine erneute, Ă€hnliche Kontroverse fand im Positivismusstreit zwischen Vertretern des kritischen Rationalismus und der Frankfurter Schule in den 1960er Jahren statt. Dabei ging es vor allem um die ObjektivitĂ€t elementarer Beobachtungsdaten einerseits und die wissenschaftliche Notwendigkeit, die Gesellschaft als TotalitĂ€t zu erfassen, andererseits. Dass wissenschaftliche Theorien notwendig Werturteile enthalten, war fĂŒr beide Seiten kein Streitpunkt.
Viele wirtschaftsethische Positionen hĂ€ngen davon ab, wie sie das VerhĂ€ltnis von Ethik und Ăkonomie bestimmen. Beides sind Theorien vom menschlichen Handeln. In der Ethik steht die Frage nach dem Sinn und nach einem guten Leben sowie den richtigen Beziehungen der Menschen im Vordergrund. Die Ăkonomie setzt vor allem auf eine bestmögliche ErfĂŒllung des Eigennutzes und stellt das VerhĂ€ltnis von individuellem Nutzen den entsprechenden Kosten gegenĂŒber. Hieraus ergeben sich regelmĂ€Ăig Zielkonflikte. Das zu lösende Problem beinhaltet die Frage, ob die ethischen Ziele oder die ökonomischen Ziele einen Vorrang besitzen. Annemarie Pieper unterscheidet drei Positionen, die zur Bewertung des VerhĂ€ltnisses von moralischen und wirtschaftlichen Handlungen eingenommen werden können:[13]
Als Theorie des Typus (1) betrachtet Pieper zum einen Aristoteles, fĂŒr den jede Handlung vorrangig unter dem Prinzip eines gelingenden Lebens und der Orientierung an Tugenden als dem höchsten Gut des Menschen steht (Nikomachische Ethik, I, 6). Praxis bedeutete fĂŒr Aristoteles die Einheit von Ethik, Politik und Ăkonomie. Reines Streben nach Reichtum sah er als widernatĂŒrlich an (Politik, I, 9). Ăhnlich gilt fĂŒr den Utilitarismus, dass jede Handlung einen Aspekt des Nutzens und damit eine moralische Wirkung in sich trĂ€gt. Pieper zitiert Mill: âDie Auffassung, fĂŒr die die NĂŒtzlichkeit oder das Prinzip des gröĂten GlĂŒcks die Grundlage der Moral ist, besagt, dass Handlungen insoweit und in dem MaĂe moralisch sind, als sie die Tendenz haben, GlĂŒck zu befördern.â[15] WĂ€hrend bei Aristoteles Ethik und Ăkonomik zwei Perspektiven auf eine Handlung bieten, sind sie fĂŒr den Utilitaristen im MaĂstab des Nutzens vereint. Der ethische und der ökonomische Wert einer Handlung sind identisch.
Dem zweiten Typus sortiert Pieper die Physiokraten zu, die eine eigene von der Moral unabhÀngige Kreislauftheorie der Wirtschaft entwickelt haben. Ebenso rechnet sie Adam Smith dieser Kategorie zu, da der Markt bei ihm ein selbstregulierendes System bildet, auch wenn dieses einen Rahmen durch die Regierung erhalten muss. Sympathie und Moral bestimmen bei Smith nach Auffassung von Pieper eine eigene Klasse von Handlungen. Auch die ökonomische Theorie von Marx und Friedrich Engels ist nach Pieper diesem Typus zuzuordnen. Deren Werttheorie, die Kritik der Entfremdung, des Eigentums und der HerrschaftsverhÀltnisse basiert nicht auf einer moralischen Theorie, sondern die ökonomische Entwicklung wird als notwendiger, dialektischer Prozess in der Geschichte gedacht.
Als dritten Typ beschreibt Pieper schlieĂlich die Prinzipienethik, die sich von Kant herleitet und ihren Niederschlag zum Beispiel in der Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls oder in der Diskursethik (Apel/Habermas) gefunden hat.
Fast alle denkbaren Antworten zum VerhĂ€ltnis von Ethik und Ăkonomie sind auch in den neueren wirtschaftsethischen Konzepten zu finden, die im Folgenden thesenartig und verkĂŒrzt angesprochen werden[16]:
Joseph Ratzinger verweist darauf, dass in der Diskussion um die Wirtschaftsethik hĂ€ufig Vertreter zu finden sind, die entweder aus dem Bereich der Philosophie stammen oder den Wirtschaftswissenschaften angehören. Dabei kommt es oft zu MissverstĂ€ndnissen, weil die fachlichen Kenntnisse des jeweils anderen Bereiches nicht ausreichend sind. âEine Moral, die dabei die Sachkenntnis der Wirtschaftsgesetze ĂŒberspringen zu können meint, ist nicht Moral, sondern Moralismus, also das Gegenteil von Moralâ[28].
Niklas Luhmann war skeptisch, ob ĂŒberhaupt eine Wirtschaftsethik aus wissenschaftstheoretischer Sicht begrĂŒndbar ist. Er merkte ironisiernd an:
Die in der Praxis von einer Wirtschaftsethik inhaltlich zu beurteilenden Fragen weisen eine ungeheure Vielfalt auf. Die Themen betreffen unter anderem Armut, Hunger und Durst, Kindersterblichkeit, Verletzung der Menschenrechte, Bevölkerungswachstum, Arbeitslosigkeit, Seuchen, Migration und Vertreibung, Umweltzerstörung, Klimawandel, Energiemangel, Korruption, Kinderarbeit, Prostitution, Tierschutz (Robbenjagd, Ăberfischung, Elfenbein), Drogenanbau und -konsum, Kriege (auch von Warlords), organisierte KriminalitĂ€t, Fundamentalismus, Terrorismus. Im Folgenden können nur einige Themenfelder von grundlegender Bedeutung nĂ€her angesprochen werden.
In Deutschland ist das Prinzip des Sozialstaates im Grundgesetz festgelegt: âDie verfassungsmĂ€Ăige Ordnung in den LĂ€ndern muss den GrundsĂ€tzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.â (Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 GG). Unter Sozialstaat versteht man die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, SteuerungsmaĂnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und negative soziale Folgewirkungen abzufedern.[30] Mit dieser Bestimmung ist allerdings eine inhaltliche Ausgestaltung noch offen. HĂ€ufig wird Sozialstaat mit Wohlfahrtsstaat gleichgesetzt. FĂŒr die Ausgestaltung der wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse einer Gesellschaft besteht aber materiell ein wesentlicher Unterschied in den Begriffen. WĂ€hrend der Sozialstaat sicherstellen soll, dass den Menschen in Notlagen, denen sie aus eigener Kraft nicht mehr gewachsen sind, Hilfe geleistet wird, beinhaltet der Wohlfahrtsstaat Leistungen, die das soziale, materielle und kulturelle Wohlergehen der BĂŒrger aktiv befördert. Beim Begriff des Sozialstaates geht man grundsĂ€tzlich von der Selbstverantwortung des BĂŒrgers aus. Der Staat greift nur ein, wenn der BĂŒrger seine Selbstverantwortung nicht mehr in ausreichendem MaĂ wahrnehmen kann (SubsidiaritĂ€t).
Im Wohlfahrtsstaat wird ein Teil des Bereiches der Selbstverantwortung durch FĂŒrsorgemaĂnahmen des Staates ersetzt. Der aktive Eingriff des Staates in das Leben der BĂŒrger ist auch unter ethischen Gesichtspunkten umstritten.[31] Wilhelm Röpke, einer der âVĂ€ter der Sozialen Marktwirtschaftâ, betrachtete den Wohlfahrtsstaat als eine Fortsetzung des (damaligen) Sozialismus mit anderen Mitteln: âDer Wohlfahrtsstaat von heute ist nicht ein bloĂer Ausbau der alten Einrichtungen der Sozialversicherung und SozialfĂŒrsorge, wie sie etwa in Deutschland durch Bismarck geschaffen worden waren. Er ist inzwischen in immer mehr LĂ€ndern zu einem Instrument der sozialen Revolution geworden, deren Ziel die möglichst vollkommene Gleichheit der Einkommen und Vermögen [...] ist.â[32] Und auch Ludwig Erhard warnte: âDieser Drang und Hang ist mehr als alles andere geeignet, die echten menschlichen Tugenden: Verantwortungsfreudigkeit, NĂ€chsten- und Menschenliebe, das Verlangen nach BewĂ€hrung, die Bereitschaft zur Selbstvorsorge und noch vieles Gute mehr allmĂ€hlich aber sicher absterben zu lassen â und am Ende steht vielleicht nicht die klassenlose, wohl aber die seelenlos mechanisierte Gesellschaft.â[33]
Wirtschaftsordnungen werden politisch bestimmt. âDie Frage der Wirtschaftsordnung steht in unlösbarem Zusammenhange mit der politischen und Gesamtlebensordnung, die wir erstreben. Es gilt heute Klarheit darĂŒber zu gewinnen, wie wenig es möglich ist, die Ideale menschlicher Freiheit und persönlicher WĂŒrde zu verwirklichen, sofern die wirtschaftliche Ordnung, die wir wĂ€hlten, dem widerspricht.â[34] Das Spektrum der Varianten reicht nach dem Freiburger Ordoliberalimus von der reinen Zentralverwaltungswirtschaft bis hin zur reinen Marktwirtschaft[35][36]. Aus wirtschaftsethischer Perspektive wird dabei diskutiert, inwieweit die verschiedenen AusprĂ€gungen zum Wohl der Menschen beitragen und die Soziale Gerechtigkeit unterstĂŒtzen. Unterschiedliche Bewertung findet die Rolle eines "aktiven Staates" im Wirtschaftsprozess. Wilhelm Röpke warnt vor staatlichen Eingriffen: âDie immense Gefahr dieses kranken Pluralismus besteht also darin, dass die Interessengruppen den Staat begehrend umlagern â als die modernen Freier der Penelope. Je weiter die Grenzen der Kompetenz des Staates gezogen werden und je gröĂer seine Macht ist, umso interessanter wird er als Objekt dieses Begehrens.â[37] Dagegen steht die These: âJe stĂ€rker ein Sozialstaat den wirtschaftlichen Austausch reguliert, je mehr sozialrechtliche Gesetze er erlĂ€sst und je intensiver er die Einkommen umverteilt, desto eher ist es sozial und wirtschaftlich benachteiligten Personen möglich, frei von der notdĂŒrftigen UnterstĂŒtzung anderer Privatpersonen und der stĂ€ndigen Angst vor dem sozialen Abstieg das eigene Leben bis zu einem gewissen AusmaĂ selbstbestimmt gestalten zu können.â[38] FĂŒr Ludwig Erhard war die Marktwirtschaft sozial, weil die BĂŒrger nicht auf Zuweisungen des Staates, auf das Wohlwollen von Parteien, auf die Bevormundung durch Organisationen oder auf die fĂŒrsorgende Einvernahme von Volksgemeinschaften angewiesen sind[39]. Oskar Lafontaine hingegen begrĂŒndet wohlfahrtsstaatliche MaĂnahmen mit der Folge von Einkommensunterschieden: âJe gröĂer die Unterschiede bei Einkommen und Vermögen sind, umso gröĂer ist die Zahl derjenigen, deren soziale Lage sie nicht zu einem freien und selbstbestimmten Leben befĂ€higt.â[40] Unter dem Stichwort Wohlfahrtskapitalismus wird diskutiert, inwieweit auch einzelne Unternehmen direkt zur sozialen Gerechtigkeit beitragen sollten.
Nach Thomas von Aquin ist Eigentum nicht durch Naturrecht zu begrĂŒnden: âAlles, was gegen das Naturrecht ist, ist unerlaubt. Nach dem Naturrecht aber sind alle Dinge Gemeinbesitz; dieser Gemeinsamkeit aber widerspricht der Eigenbesitz. Also ist es dem Menschen nicht erlaubt, sich eine Ă€uĂere Sache anzueignen.â (II/II, q. 66, a. 2, 1.)[41] Eigentum ist aber dennoch zulĂ€ssig und zwar aus dem Vernunftrecht heraus: âDeshalb ist der Eigenbesitz nicht gegen das Naturrecht, sondern wird dem Naturrecht hinzugefĂŒgt auf Grund der Findung durch die menschliche Vernunft.â (II/II, q. 66, a. 2, ad 1.) Thomas nennt drei VernunftgrĂŒnde fĂŒr das Eigentum: Zum einen fĂŒhrt Eigentum zu einer höheren Sorgfalt gegenĂŒber den Sachen. Zum zweiten regelt Eigentum eindeutig die ZustĂ€ndigkeiten. Und schlieĂlich gewĂ€hrleistet eine Eigentumsordnung Rechtssicherheit. Da Eigentum dem Naturrecht nach göttlich ist, ist das irdische Eigentum dem Gemeinwohl verpflichtet und es besteht eine strenge Pflicht zum Geben von Almosen.
Nach John Locke entsteht Eigentum einerseits durch ursprĂŒngliche Aneignung von Grund und Boden sowie des Wertes der eignen Arbeit andererseits. Eigentum hat eine grundlegende Funktion fĂŒr die Staatsbildung: âDas groĂe und hauptsĂ€chliche Ziel also, um dessen willen Menschen sich zu einem Staatswesen vereinigen und sich unter eine Regierung stellen, ist die Erhaltung des Eigentums.â[42]
Eine Ă€hnliche Bewertung findet sich in der französischen Revolution: âDa das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, kann es niemandem entzogen werden, es sei denn, dass dies die gesetzlich festgelegte öffentliche Notwendigkeit offensichtlich fordert, und dass eine gerechte und vorherige EntschĂ€digung geleistet wird.â (Artikel 17 der ErklĂ€rung der Menschen- und BĂŒrgerrechte).
FĂŒr den FrĂŒhsozialisten Pierre Joseph Proudhon hingegen galt: âEigentum ist Diebstahlâ. Eigentum war fĂŒr Marx und Engels Ursache der Entfremdung und der Ausbeutung des Arbeiters: âDas Kapital hat die Bevölkerung agglomeriert, die Produktionsmittel zentralisiert und das Eigentum in wenigen HĂ€nden konzentriert. Die Arbeiter, die sich stĂŒckweise verkaufen mĂŒssen, sind eine Ware wie jeder andere Handelsartikel und daher gleichmĂ€Ăig allen WechselfĂ€llen der Konkurrenz, allen Schwankungen des Marktes ausgesetzt.â[43] Sie sahen daher im Kommunismus vor allem ein Projekt zur âAufhebung des Privateigentumsâ[44]
Die katholische Soziallehre schlieĂt an Thomas von Aquin an und fasst das Eigentum als notwendigen Faktor zur Verwirklichung der individuellen Freiheit auf. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde festgestellt, dass das Privateigentum - auch an den Produktionsmitteln - zur âSelbstdarstellung der Personâ beitrĂ€gt und âden unbedingt nötigen Raum fĂŒr eigenverantwortliche Gestaltung des persönlichen Lebens jedes einzelnen und seiner Familieâ schafft; das Recht auf Eigentum mĂŒsse gleichsam âals eine Art VerlĂ€ngerung der menschlichen Freiheitâ betrachtet werden (Gaudium et spes, Nr. 71)
Bei der Verteilungsgerechtigkeit geht es darum, ob die begrĂŒndeten AnsprĂŒche auf Einkommen und Vermögen in einer Gruppe von Menschen (einem Unternehmen, einem Staat, global) so geregelt sind, dass die Beteiligten von einem neutralen Standpunkt aus zustimmen können. Es wird als ungerecht empfunden, wenn jemand einer VollbeschĂ€ftigung nachgeht und der dabei erzielte Lohn nicht das Existenzminimum erreicht, so dass derjenige auf öffentliche UnterstĂŒtzung angewiesen ist (Kombilohn). Es wird ebenfalls als ungerecht empfunden, wenn ein Manager eines Unternehmens ein Einkommen von mehr als dem 100fachen eines normalen Arbeiters hat. Kritikern hieran wird vorgeworfen, sie fĂŒhrten eine âNeid-Debatteâ. Diese Extreme kennzeichnen die gesellschaftliche Diskussion um die Themenbereiche Gerechter Lohn, Mindestlohn oder Bedingungsloses Grundeinkommen. âDie Ungleichheit der Einkommen fĂŒhrt dahin, dass die Produktion von Luxusprodukten bereits erfolgt, wenn dringende BedĂŒrfnisse von Haushalten mit geringem Einkommen noch Befriedigung verlangen. Hier also bedarf die Verteilung, die sich in der Wettbewerbsordnung vollzieht, der Korrekturâ[45] In den modernen Industriegesellschaften haben sich als klassische Korrektursysteme die Sozialversicherungen, ein progressives Steuersystem sowie verschiedene Formen der direkten UnterstĂŒtzung (Kindergeld, Sozialgeld) entwickelt. RegelmĂ€Ăig besteht politische Uneinigkeit ĂŒber Höhe und AusmaĂ der Umverteilung. In der empirischen Gerechtigkeitsforschung wird eine zunehmende Unzufriedenheit mit den bestehenden Einkommen konstatiert.[46] Thema der Wirtschaftsethik ist der MaĂstab einer angemessenen Entlohnung und wer diese festlegt. âDie Entscheidung ĂŒber die Lohnprinzipien ist eine Werteentscheidung. Wichtiger als die absolute Lohnhöhe erscheint die Nachvollziehbarkeit und Fairness des Lohnermittlungsverfahrens und die Offenlegung der zugrunde gelegten Gerechtigkeitsaspekteâ[47] Schlagworte fĂŒr ein gerechtes Einkommen sind einerseits âGleicher Lohn fĂŒr gleiche Arbeitâ (keine Diskriminierungen) oder andererseits âLeistung muss sich lohnenâ. Aber auch die Frage der âBedĂŒrfnisseâ spielt eine wesentliche Rolle. Ob ein Einkommen als ausreichend angesehen wird, hĂ€ngt hĂ€ufig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Dieser Faktor wird aber in den Entlohnungssystemen der freien Wirtschaft ĂŒblicherweise nicht, bestenfalls indirekt berĂŒcksichtigt. Im öffentlichen Dienst gibt es hingegen fĂŒr Kinder Zulagensysteme. Unter Hinweis auf Ergebnisse aus der Gerechtigkeitsforschung kommt Stephan Panter zu dem Schluss: âDer Markt ist eine gute Institution, um den Kuchen zu vergröĂern, er ist aber ungeeignet uns ĂŒber Verteilungsgerechtigkeit âabstimmenâ zu lassen und sie dann auch zu realisieren.â[48] Kriterien können Gleichheit, Leistung, Ausbildung, Berufserfahrung, das Alter oder der Markt sein.[49] Adam Smith nennt fĂŒnf BestimmungsgrĂŒnde fĂŒr die Höhe eines Arbeitsentgeltes:[50]
Im Falle von Marktanomalien hielt Walter Eucken Mindestlöhne fĂŒr gerechtfertigt[51]: âWenn trotzdem antikonjunkturelle PhĂ€nomene auf einem Arbeitsmarkt der Wettbewerbsordnung nachhaltig auftreten sollten, wĂŒrde die Festsetzung von Minimallöhnen akut werdenâ[52] Dieses Problem wird nach seiner EinschĂ€tzung âallerdings in der Wettbewerbsordnung schon durch die Anwendung der dargestellten Prinzipien wesentlich abgeschwĂ€cht und in vielen FĂ€llen gelöst.â[51] In der modernen politischen Philosophie finden sich die Extrema im Liberalismus, der eine Umverteilung weitgehend ablehnt, und im Egalitarismus, fĂŒr den eine möglichst weitgehende Gleichverteilung als Ausdruck von Gerechtigkeit anzustreben ist.
Wirtschaftliches Handeln hat immer auch Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verbrauch von Ressourcen, die Erzeugung von Emissionen, Fragen der Tierhaltung in der Landwirtschaft, Kernenergie oder Gentechnik sind Gegenstand wirtschaftlichen Handelns und zugleich grundsÀtzliche Themen ethischer Bewertung. Die Diskussionen verweisen dabei auf Chancen (Umweltnutzen) und Risiken (Umweltbelastungen), die mit neuartigen Technologien verbunden sind. Eine eindringliche Warnung stammt von dem polnischen Schriftsteller Stanislaw Lem:
Die Kritik des Fortschrittsglaubens hatte einen wesentlichen Impuls in der Studie ĂŒber die Grenzen des Wachstums des Club of Rome. Die Empörung ĂŒber die Nichtbeachtung der ökologischen Folgen wirtschaftlichen Handelns hat mit entsprechenden UmweltverbĂ€nden und Parteien zu einer VerĂ€nderung der politischen Landschaft insbesondere in Europa gefĂŒhrt. Die Frage der ZukunftsfĂ€higkeit der menschlichen Gesellschaft unter Stichwörtern wie Klimakatastrophe, Artenvielfalt, Peak Oil, Ozonloch, Waldsterben etc. ist offen. Pessimistischen EinschĂ€tzungen steht die Ăberzeugung der Beherrschbarkeit durch technologische Innovationen gegenĂŒber.
Umweltkatastrophen wie Bhopal, Brent Spar, Amoco Cadiz und Tschernobyl haben die öffentliche Wahrnehmung und die UnterstĂŒtzung des Anliegens der Umweltbewegung deutlich verstĂ€rkt. Schrittweise hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass nachhaltiges Wirtschaften ein ethisch erstrebenswertes Ziel ist, das zunehmend zum mitgeltenden MaĂstab ökonomischer Entscheidungen wird.
Ein neuer Impuls fĂŒr die umweltethische Bewertung wirtschaftlichen Handelns entstand durch die Idee der Umweltgerechtigkeit, die ihre Quellen insbesondere in der Environmental Justice-Bewegung in den USA hat. UrsprĂŒnglich ging es darum, dass unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen regional und sozial unterschiedlich mit Umweltverschmutzungen belastet wurden. Daraus folgte im zweiten Schritt die Forderung, dass alle Betroffenen bei umweltrelevanten Entscheidungen auch an diesen teilhaben sollen.[54]
Die Unternehmensethik ist ein eigenstĂ€ndiger Bereich der Wirtschaftsethik, der sich mit der Frage, welchen moralischen Wertvorstellungen Unternehmen genĂŒgen sollten, befasst. Dabei gibt es zum einen die Perspektive der Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft. Hier stehen Fragen nach dem Beitrag der Produkte zum Gemeinwohl (kritisch z.B. Kernenergie, Waffen, ökologisch bedenkliche Produkte), der Umweltbelastung durch die Produktion, der Fairness gegenĂŒber den Sozialpartnern (Shareholder Value versus Stakeholder Value) oder die Rolle im Rahmen der Globalisierung im Vordergrund. Zum anderen wird auch ein ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens gefordert in Hinblick auf die FĂŒhrungsprinzipien, Zulassung von Mitbestimmung, Zahlung fairer Löhne, menschenwĂŒrdige Arbeitsbedingungen etc.
Der Anspruch der Gesellschaft an ein Unternehmen folgt dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns. Dabei wird deutlich neben der LegalitĂ€t auch die LegitimitĂ€t, also neben der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen auch eine angemessene BerĂŒcksichtigung moralischer Normen gefordert. Subunternehmer mit Billiglöhnen, Wucher, Bilanzmanipulationen, Massenentlassungen, Werksverlagerungen ins Ausland fĂŒhren zu Protesten und zu Imageverlusten. Selbst erfolgreiche Wachstumsentwicklungen mit hohen Gewinnen werden als Ăbervorteilung der Sozialpartner kritisiert, wenn nicht auf diese in besonderem MaĂe RĂŒcksicht genommen wird. Besonders in der Kritik stehen Investmentgesellschaften, die Firmen erwerben, um kurzfristig Ergebnisse hochzutreiben und durch AusschĂŒttungen von Substanz ĂŒberdurchschnittliche Gewinne zu erzielen (Heuschreckendebatte), aber auch Kapitalanlagegesellschaften, deren Bezug zur Realwirtschaft kaum noch gegeben ist. Heinrich Pesch stellte schon 1918 fest: âUnd stillt etwa der in der Hand einzelner sich hĂ€ufende Reichtum die Begierde? Die Menschen werden, je mehr sie erworben haben, immer habgieriger, immer rĂŒcksichtsloser, immer skrupelloserâ.[55] Viele Unternehmen versuchen dem entgegenzuwirken und haben Programme zur gesellschaftlichen Verantwortung (Corporate Social Responsibility) oder als aktive Mitglieder der Zivilgesellschaft (Corporate Citizenship) in ihre Organisation aufgenommen. Eine solche Haltung wird unter anderem von den Vereinten Nationen mit dem Programm Global Compact aktiv gefördert.
In den letzten Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts ist das Bewusstsein immer mehr gewachsen, dass der Konsument durch sein Verbraucherverhalten Einfluss auf die Wirtschaft und auf die von dieser realisierten Werte nehmen kann. Eine frĂŒhe Aktion entstand in der Anti-Apartheid-Bewegung mit einem von den Apartheidsgegnern angeregten FrĂŒchteboykott. Mit dem gleichen VerstĂ€ndnis wurden Eine-Welt-LĂ€den gegrĂŒndet, die sich durch den Verkauf von Waren aus EntwicklungslĂ€ndern gegen Ausbeutung in der Handelskette und fĂŒr faire Preise der Hersteller einsetzen. Hieraus ist eine breite Bewegung des Fair Trade entstanden. Ebenfalls ethisch motiviert sind die Hersteller von Bioprodukten im Bereich der Landwirtschaft, die trotz höherer Preise zunehmend Marktanteile gewinnen, weil die KĂ€ufer in ihrem Verhalten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit sehen. Weitere Themen in diesem Bereich sind das Energiesparen oder nachhaltige Geldanlagen.
Als erster Sozialwissenschaft gelingt es der Wirtschaftswissenschaft sich im 19. Jahrhundert, nach dem Vorbild der Naturwissenschaften aus der spĂ€tmittelalterlichen Moralphilosophie zu emanzipieren. Sie etabliert sich als autonome Ăkonomik. Seitdem stehen Ethik und Wirtschaftswissenschaft als einander entfremdete Denktraditionen in einem disziplinĂ€ren Nicht-VerhĂ€ltnis: Die Ăkonomie stĂŒtzt sich auf eine ausschlieĂlich an Effizienz ausgerichtete ökonomische RationalitĂ€t. Fragen der Menschen- und Umweltgerechtigkeit sind in die SphĂ€re einer auĂerökonomischen Ethik verwiesen. An dieser Zwei-Welten-Konzeption von Ethik und Ăkonomie entzĂŒndet sich das konstitutive Grundproblem einer modernen Wirtschaftsethik: Wie lĂ€sst sich die ökonomische RationalitĂ€t mit der ethisch-praktischen Vernunft systematisch vermitteln?
An der UniversitĂ€t MĂŒnster gab es seit den 1920er Jahren unter Heinrich Weber und seit 1951 unter Joseph Höffner AnsĂ€tze, Wirtschaftswissenschaft und philosophisch begrĂŒndeter Wirtschaftsethik zu verknĂŒpfen. Diese Professoren waren in beiden Wissenschaftsdisziplinen promoviert und hatten in beiden FakultĂ€ten Lehrbefugnis und Promotionsrecht. Heinrich Weber kann als VorlĂ€ufer des Ordoliberalismus gelten und Joseph Höffner hatte als SchĂŒler von Walter Eucken einen starken Bezug zum Ordoliberalismus. Das disziplinĂ€re NichtverhĂ€ltnis ist weder notwendig noch wissenschaftsgeschichtlich durchgehend festzustellen.[56] Des Weiteren tat sich die UniversitĂ€t Witten/Herdecke hervor bei der Förderung wissenschaftlicher Talente auf dem Gebiet Wirtschaftsethik[57]
Wirtschaftsethische Reflexion lĂ€sst sich ideen- und theoriegeschichtlich bis auf die Einheit von Ethik, Politik und Ăkonomie bei Aristoteles zurĂŒckverfolgen. Auch schulische Studien, die ökonomische Klassik, deren Hauptvertreter wie Adam Smith aus der Moralphilosophie stammen, der Methodenstreit in Deutschland und Max Weber sind als Wegmarken in der Vorgeschichte der heutigen Diskussion anzufĂŒhren. AuĂerdem ist der im deutschen Sprachraum beheimatete Ordoliberalismus zu nennen. Aus dem Blickwinkel der vorherrschenden Richtung der Wirtschaftswissenschaft (Neoklassik, Mainstream) sind das jedoch RandphĂ€nomene, die dem ökonomischen SelbstverstĂ€ndnis nach auĂerhalb des ökonomischen Bezugsrahmens argumentieren. Zu den wenigen Ăkonomen, die sowohl als herausragende Wirtschaftswissenschaftler als auch Wirtschaftsethiker gelten, gehört Frank Knight, der als BegrĂŒnder der Chicago-Schule in die Theoriegeschichte eingegangen ist. Weiter dĂŒrfen aber auch nicht die NobelpreistrĂ€ger Friedrich August von Hayek oder James M. Buchanan vergessen werden.
Seit Mitte der 1980er Jahre ist das Interesse an der Wirtschaftsethik wiedererwacht. Stichworte wie Shareholder Value, zunehmende Umweltzerstörung oder wachsende Massenarbeitslosigkeit werfen die Frage nach den normativen Grundlagen des Wirtschaftens auf. Wirtschaftsethik kommt als Krisenreflexion auf den Weg. Wesentliche Impulse fĂŒr die Wiederentdeckung der Wirtschaftsethik gingen vom Verein fĂŒr Socialpolitik, kirchlichen Akademien und verschiedenen UniversitĂ€ten aus. Arbeitsgruppen, Diskussionsforen, Buchreihen, akademische VerbĂ€nde, Seminare und Vorlesungen lassen die Wirtschaftsethik seit etwa 1990 zu einem eigenen Forschungs- und Lehrgebiet heranwachsen.
Karl Homann und seine SchĂŒler, darunter insbesondere Andreas Suchanek, Ingo Pies und Christoph LĂŒtge, begrĂŒnden ihr Konzept einer Wirtschaftsethik auf der Analyse von Dilemmasituationen wie dem Gefangenendilemma, da diese das zentrale Charakteristikum der modernen Gesellschaft darstellen. Zur Analyse bedienen sie sich dabei der ökonomischen Methode, wobei hier aber im Gegensatz zum traditionellen VerstĂ€ndnis nicht die Knappheit im Vordergrund steht, sondern Interaktionen. Homann et al. gehen folglich nicht von der Möglichkeit einer technischen Lösung aus. Ihrer Ansicht nach ist in einer modernen, arbeitsteiligen Welt der institutionalisierte Wettbewerb, d. h. der Wettbewerb unter Spielregeln, der Ansatzpunkt, um erwĂŒnschte Ziele zu realisieren.
In einer modernen Welt sind die Spielregeln, also die Rahmenbedingungen, der systematische Ort der Moral. Hingegen kann der Versuch, Moral durch Appelle implementieren zu wollen, systematisch scheitern, wenn die Adressaten dieser Appelle ihnen nur nachkommen könnten, indem sie gegen ihre eigenen Interessen verstoĂen. Erstens werden hier die empirischen Bedingungen der Implementierbarkeit von Moral nicht berĂŒcksichtigt, was zu unangemessenen Forderungen, also zu normativistischem Fehlschluss fĂŒhre. Zweitens gebiete es die WĂŒrde des Menschen, diesen vor der Zumutung zu bewahren, systematisch gegen seine eigenen Interessen verstoĂen zu sollen.
Daher mĂŒssen die Anreizwirkungen der Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass individuelles Handeln von Akteuren zu einem gesellschaftlich erwĂŒnschten Zustand fĂŒhrt. Aufgabe der Wirtschaftsethik im obigen Sinne sei es daher, Institutionen so zu gestalten, dass sie Anreizwirkungen entfalten, welche die Menschen in die Lage versetzen, freiwillig und zum gegenseitigen Vorteil interagieren zu können und damit die Dilemmasituation zu ĂŒberwinden. Eine prĂ€gnante Zusammenfassung liefern Homann et al. selbst: âDer systematische Ort der Moral in einer Marktwirtschaft ist die Rahmenordnung.â bzw. âDie Effizienz in den SpielzĂŒgen, die Moral in den Spielregeln.â[58]
Mit der âintegrativen Wirtschaftsethikâ eröffnet Peter Ulrich ein diskursethisch fundiertes Gegenkonzept zum Mainstream. "Hauptaufgabe der integrativen Wirtschaftsethik sei: Die Ăkonomismuskritik, die Sicherstellung des Vorrangs der Politik vor der Ăkonomik sowie der Ausbau der ökonomischen RationalitĂ€t zum Konzept der Lebensdienlichkeit".
Peter Ulrich, der als einer der prominentesten Kritiker Homans gilt, merkt dazu an: "Wie in weiten Teilen ökonomischer Theorie der Politik, werde bei Homann ...demokratische Legitimation kategorial auf Pareto-Effizienz verkĂŒrzt; ethische LegitimitĂ€t reduziert sich auf strategische Akzeptanz; der demokratische Gesellschaftsvertrag wird als generalisierter Vorteilstausch und damit als TauschgeschĂ€ft interpretiert (TauschgeschĂ€ft). Innerhalb dieses methodologischen normativen Individualismus, deckt sich demnach Pareto-Effizienz mit dem LegitimitĂ€tserfordernis des Konsenses".
âMit einem politisch-philosophischen fundierten VerstĂ€ndnis von (republikanisch-deliberativer) Demokratie hat eine so ansetzende ökonomische Konzeption Demokratischer Ordnungspolitik nichts zu tun. Hinter der Konstitutionellen Ăkonomik Homanns kommt vielmehr eine ökonomische Reduktion Demokratischer Politik auf rein ökonomische Logik zum Vorscheinâ.
Die Rahmenordnung des Marktes sei â entgegen Homanns ordnungsethischen Prinzips, welche die Effizienz in den SpielzĂŒgen, die Moral in den Spielregeln sieht â nicht systematischer Ort der Moral. "Genau genommen, ist die Rahmenordnung vielmehr Ort der Moralimplementierung. Gedanklicher Ort der MoralbegrĂŒndung ist die unbegrenzte Ăffentlichkeit aller mĂŒndigen BĂŒrger". Ulrich kennzeichnet hier einen Kategorienfehler innerhalb Homanns Theorie.
Ein weiterer entscheidender Einwand an Homann betrifft den ökonomischen BegrĂŒndungszirkel der Rahmenordnung. âDie Rahmenordnung des Marktes, die diesen legitimieren soll, wird letztlich selbst wiederum unter dem rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Markteffizienz begrĂŒndet.â Ulrich kennzeichnet dies innerhalb seiner AusfĂŒhrungen als ordnungspolitischen Ăkonomismus.
Den methodologischen Individualismus, der innerhalb Homanns Konzeption zum Vorschein komme, könne man auch als methodischen Zynismus charakterisieren. âDie Subjekte geben ihre Willensfreiheit gleichsam in der Garderobe ab, bevor sie als Homines oeconomici, die nicht anders können als erwerbsorientiert zu denken und zu handeln, die BĂŒhne des Freien Marktes betretenâ.
âDer Zynismus beginnt mit dem Gedankenexperiment, ob ein institutionelles Arrangement auch im âschlechtesten Fallâ, wenn sich alle Individuen als strikt eigennĂŒtzig agierende Homines oeconomici verhalten wĂŒrden, noch âfunktioniertâ (H-O-Test), und ĂŒberhöht ihn in der Normativen Wendung dieses worst case zum Prinzip der guten Gesellschaftsgestaltung.â
âHinter dem methodologischen worst-case-Interesse als vorwissenschaftliches, erkenntnisleitendes Interesse, kommt ein radikaler normativer Individualismus zum Vorschein: Es geht um das praktische Ziel, die Individuen möglichst restlos von moralischen AnsprĂŒchen zu entlasten, damit sie ihr unterstelltes BedĂŒrfnis nach strikter Eigennutzmaximierung (vulgĂ€rpsychologischer Hedonismus) ausleben dĂŒrfen. Der modellinterne schlechteste Fall (worst case) entpuppt sich als der modellexterne, fĂŒr die Gestaltung der Gesellschaft intendierte, beste Fallâ.
âDer Methodische Ăkonomismus erweise sich somit vor allem, als eine Methode des Abbruchs der Reflexion auf die LegitimitĂ€t der handlungsleitenden Zwecke und Interessenâ. âDie durch den Ăkonomischen Determinismus zum alleinigen RationalitĂ€tskriterium erhobenen funktionalen Bedingungen des real existierenden Wirtschaftssystems, fungieren im Sachzwangdenken als geistiger SchlieĂmechanismus des wirtschaftsethischen Diskursesâ.
âOb die SachzwĂ€nge des marktwirtschaftlichen Systems als Gesellschaftsordnung (Marktgesellschaft) herrschen oder ob es eine ihn beherrschende und kontrollierende Gesellschaftsordnung gibt (Primat der Politik vor der Logik des Marktes), ist als praktische Frage des politischen Willens zu begreifen. Absolute SachzwĂ€nge des Marktes, losgelöst von lebensweltlichen Vorgaben, existierten nichtâ.
"Alle wirksamen SachzwÀnge sind letztlich als Moment einer politisch von irgendjemandem gewollten und durchgesetzten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu verstehen. Das bedeutet, dass alle SachzwÀnge, die nicht naturgesetzlich determiniert sind, institutionalisierte NormenzwÀnge sind, die grundsÀtzlich in Frage gestellt werden können".
âDie Sachzwangproblematik wirtschaftsethisch ernst zu nehmen hieĂe, sich nicht mit einem Reflexionsstopp vor den vorgefundenen empirischen Bedingungen der Selbstbehauptung jedes Wettbewerbsteilnehmers zu begnĂŒgen, sondern dem sich naturwĂŒchsig entfaltenden Eigensinn der ökonomischen Systemdynamik, beharrlich auf den dahinter liegenden normativen Grund zu leuchten und ihn ethisch-kritischer Argumentation zugĂ€nglich zu machenâ.
âDer Versuch der strikten Lokalisierung der Moral in der Rahmenordnung und die restlosen Entlastung der Wirtschaftssubjekte von Moralzumutungen nicht nur im Markt, sondern auch in ihren politischen Strategien, bricht in sich zusammen und mit ihm das ordnungsethische Prinzip, ⊠die Effizienz in den SpielzĂŒgen, die Moral in den Spielregelnâ.
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Ulrichs Kritik an Homann stellt eine VerkĂŒrzung dessen Theorie dar. Homann ist keinesfalls der Ansicht, dass die Moral nur in der Rahmenbedingung liege. Auch in Homanns Konzept bleibt den Unternehmen Raum fĂŒr moralisches Handeln. Dies ergibt sich aus der prinzipiell unvollkommenen Rahmenordnung. Nur im gedachten Idealfall kann die Rahmenordnung die Individuen vollstĂ€ndig von moralischen Anforderungen entlasten. Die Unvollkommenheit der Rahmenordnung bezieht sich dabei allerdings nicht allein auf ânoch nicht geregeltesâ. Es können auch gĂŒltige und anerkannte Gesetze etwa in ihrer Durchsetzung zu kostspielig sein.[59]
Auch Ulrich fordert (im Bewusstsein der Unvollkommenheit) die Rahmenordnung zur Moralentlastung (nicht -befreiung!) der Individuen. Worin besteht also der grundsÀtzliche Unterschied zwischen Homanns und Ulrichs Konzeption?
Bei Homann findet an entscheidender Stelle ein Reflexionsabbruch statt. Zwar sollen Unternehmen (bzw. Unternehmer!) die Rahmenordnung einer kritischen Reflexion unterziehen, um so die Defizite zu erkennen, und diese durch individuelle moralische BemĂŒhungen zu kompensieren. Allerdings endet bei Homann die Pflicht der Reflexion unmittelbar vor dem neoliberalen Paradigma der Gewinnmaximierung von Unternehmen und der nun nicht mehr zu hinterfragenden PrĂ€misse, der Markt sei der beste Ort der Handlungskoordination in der Gesellschaft: Langfristige Gewinnmaximierung wird zur âsittlichen Pflicht der Unternehmenâ.[60] Abgesehen von der TrivialitĂ€t, dass die QuantitĂ€t der Gewinne nicht von der ethischen QualitĂ€t ihrer Realisierung abzulösen ist,[61] findet bei Homann keine Auseinandersetzung mit der Frage statt, in welchen Bereichen das Prinzip der Marktkoordination tatsĂ€chlich die beste Lösung ist. Homanns auf â nach dieser Ansicht â neoliberalen PrĂ€missen basierender wirtschaftsethischer Ansatz greift insofern zu kurz.
Nach einer anderen Lesart ist die Beobachtung von Ulrich, Homann reduziere Legitimation systematisch auf Pareto-Verbesserungen (nicht: -Effizienz), durchaus richtig.[62] Denn Homann nimmt an[63], dass Werte oder Universalien wie "LegitimitĂ€t", "Gerechtigkeit", (Willens-) "Freiheit" oder "das Gute" nicht etwa real existieren und erkannt werden könnten, sondern dass Menschen sich diese Wörter lediglich als Instrumente bzw. als Heuristik[64] zur Lösung realweltlicher Probleme ausgedacht haben.[65] Da alle realweltlichen Probleme aus Sicht der Betroffenen letztlich Kostenprobleme darstellen, dĂŒrften sich "Werte", die nicht auf das Kosten-Nutzen-KalkĂŒl von Menschen zurĂŒckgefĂŒhrt werden könnten, zur Lösung solcher Probleme regelmĂ€Ăig als unzweckmĂ€Ăig erweisen.[66] Folglich haben Werte fĂŒr Homann "grundsĂ€tzlich hypothetischen Charakter"[67] (d.h. sie können getestet und falsifiziert werden), womit "die dogmatische Vorstellung von der sakrosankten Werte-Welt [...] endgĂŒltig zerstört" sei.[68] Es sei die Aufgabe einer neuen "Wertewissenschaft"[69], dysfunktionale Werte funktional umzudefinieren, um sie aus Sicht aller Menschen, denen eine solche Wertewissenschaft sie empfehlen wĂŒrde, wertvoller zu machen.[70] Ulrich argumentiert dagegen, dies sei zwar schlĂŒssig gedacht, aber keine "Ethik", weil "moralfrei".[71] Viel Verwirrung scheint der unterschiedliche Gebrauch des NormativitĂ€tsbegriffs in beiden Schulen zu stiften. Zur Unterscheidung: Ulrich möchte gern Handlungen oder ZustĂ€nde anhand eines diskursethisch letztbegrĂŒndeten "moral point of view"[72] beurteilen, wĂ€hrend Homann in der Tradition des Kritischen Rationalismus LetztbegrĂŒndungen fĂŒr unmöglich oder unwahrscheinlich hĂ€lt. Deshalb ist es ein methodologisches MissverstĂ€ndnis, wenn Homanns sogenannte "neoliberale PrĂ€missen" als "Reflexionsabbruch"[73] gedeutet werden.[74] Denn bei diesen "PrĂ€missen" handelt es sich lediglich um technische Modellannahmen, die man auch anders treffen könnte, wenn man denn meint, damit zu empirisch-praktisch relevanteren Ergebnissen kommen zu können. In der Homann-Schule wird also versucht, eine rein hypothetische NormativitĂ€t in Form neuer Begriffe und Nominaldefinitionen zu produzieren, welche sich auf die Praxis pareto-superior auswirken "sollen". Das bedeutet natĂŒrlich nicht, das dies im Ulrich-Sinne deontologisch "gesollt" sei, denn eine aus irgendetwas (bei Ulrich und K. O. Apel: aus der FĂ€higkeit des Menschen, zu sprechen) letzbegrĂŒndete "moralische Pflicht" existiert ja aus Homanns vertragstheoretischer Perspektive gar nicht (oder kann nicht erkannt werden, selbst wenn sie existierte).[75] Folglich nennt Homann den Ansatz - nach dieser Lesart - ökonomische "Ethik" nicht etwa deshalb, weil es ihm dabei um die BegrĂŒndung moralischer Pflichten (im Sinne einer deontologisch angelegten Ethik) ginge, sondern weil es ihm dabei um die semantische Ausrichtung sozialwissenschaftlicher Theoriebildung auf die Entdeckung wechselseitiger Besserstellungspotentiale (im Sinne einer vertragstheoretisch angelegten Ethik) geht.
Weitere wichtige AnsÀtze der Wirtschaftsethik im deutschsprachigen Raum stammen von Peter Koslowski, Josef Wieland sowie Horst Steinmann und Albert Löhr.