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Ein Wohnturm ist ein Turm, der zu einer dauerhaften Nutzung als Wohnung eingerichtet ist.
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Der Übergang zwischen Wohnturm und festen Häusern ist fließend. Das Unterscheidungskriterium ist hierbei lediglich das Verhältnis zwischen Höhe und Breite des Baukörpers, dabei übertrifft die Höhe eines Turms seine Breite, bzw. seinen Durchmesser. Sie hatten aufgrund ihrer massiven Bauweise und ihrer Höhe einen fortifikatorischen Wert und waren deshalb oft Teil einer Burg. Da sie gleichzeitig jedoch auch herrschaftlichen Wohn- und Repräsentationsbedürfnissen genügen mussten, verfügten sie oft über relativ aufwändige Innenausbauten, waren beheizbar und konnten auch einen saalartigen Raum enthalten. Anders als unbewohnte oder nur provisorisch zum Wohnen ausgestattete Wehrtürme waren sie als Wohnstatt angelegt. Eine Burganlage mit einem Wohnturm und untergeordneten Nebengebäuden wird als Turmburg bezeichnet. Eine Sonderform bilden Türme mit einem unbewohnten steinernen Unterbau, die einen bewohnbaren Aufsatz - häufig aus Holz - trugen, wie das Topplerschlösschen.
Der Bergfried unterscheidet sich vom Wohnturm in erster Linie dadurch, dass er nicht für eine Wohnnutzung vorgesehen ist. Der Turmschaft eines Bergfrieds hat meist keine oder nur wenige kleine Fenster; die unteren Fenster sind, falls vorhanden, so klein dass ein Angreifer nicht problemlos hindurchsteigen kann. Oft war die Wächterstube der einzige beheizbare Raum. Die große Formenvielfalt der mitteleuropäischen Burgen führte jedoch auch zu vielen Übergangsstufen zwischen beiden Bautypen, so dass eine klare Einordnung nicht immer möglich ist. Otto Piper sprach vom bewohnbaren Berchfrit als einer Zwischenstufe zwischen Bergfried und Wohnturm, wenn ein durch seine Bauweise als Bergfried charakterisierter Turm mit für eine Wohnnutzung vorgesehenen Obergeschossen ausgestattet war. Aufgrund dieser unterschiedlichen Begrifflichkeit kann es vorkommen, dass ein und derselbe Turm in der einen Fachpublikation als Wohnturm, in der anderen als bewohnbarer Bergfried geführt wird.
Für repräsentative Wehr- und Wohntürme, insbesondere in Frankreich , ist in der Burgenforschung die Bezeichnung Donjon üblich. In Irland und Großbritannien gibt es sogenannte Tower houses, bei denen es sich um freistehende, wehrhafte Wohntürme handelt. Türme von Burgen, die als Speisehaus genutzt wurden nannte man Muthaus.
Im Mittelalter wurden regional Türme als herrschaftlicher Wohnsitz und zum Schutz vor feindlichen Angriffen erbaut. Als einzeln stehende Gebäude konnten sie auch als befestigter Adelssitz innerhalb von Städten dienen. In einigen italienischen Städten wurden solche Wohntürme von Bürgern als so genannte Geschlechtertürme errichtet. Bekannte Beispiele hierfür sind die Türme von San Gimignano. Die Mehrzahl der Wohntürme waren einzeln stehende Bauten des niederen Adels. Teilweise wurden die Gebäude unter Beibehaltung der ursprünglichen Gebäudeausmaße inzwischen so weit renoviert, dass sie wieder genutzt werden können. So beherbergt der Turm Jerusalem in Trier heute das Standesamt, das Trierer Dreikönigenhaus ist wieder ein normales Wohnhaus.
Im südosteuropäischen Raum boten wohnturmartige Gebäude noch im 19. Jahrhundert Schutz gegen umherziehende Banden. So zum Beispiel in den nordalbanischen Alpen, wo die Wohntürme (Kulla) auch als Rückzugsorte für Männer dienten, die von der Blutrache zwischen verfeindeten Familien bedroht waren.
Im arabischen Raum, insbesondere im Jemen, sind wehrhafte Wohntürme auch heute noch in Gebrauch.
Bis in die heutige Zeit werden weiter Wohntürme als Kerngebäude einzelner Gehöfte in den ländlichen Regionen des Irans, Afghanistans, Turkmenistans, Tibets und Nordchinas errichtet.
Im 20. Jahrhundert wurden Wassertürme, die auch eine Wohnnutzung aufwiesen als Wohnwasserturm bezeichnet. Heute werden gelegentlich bewohnte Hochhäuser als Wohntürme bezeichnet.
In Deutschland sind noch einige Wohntürme erhalten, die größtenteils unter Denkmalschutz stehen. Dazu gehören unter anderem der Juliusturm der Zitadelle Spandau, der Frankenturm, das Dreikönigenhaus und der Turm Jerusalem in Trier oder der fast 1000 Jahre alte „Wohnturm I“ der Neuenburg in Sachsen-Anhalt. Der Granusturm in Aachen gilt als das älteste erhaltene Gebäude der Stadt; es wird vermutet, dass der Turm Kaiser Karl dem Großen als Wohnung gedient hat. Auch in einer der größten Burganlagen Deutschlands, der Reichsburg Kyffhausen in Thüringen, wurden bei Ausgrabungen Reste eines Wohnturms entdeckt. Weitere Beispiele sind:
Wohnturm der Burg Nideggen
Wohntürme im griechischen Vathia
Wohntürme in Al Hajjara, Jemen
Kulla im nordalbanischen Bergdorf Theth