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Der Zölibat (von lateinisch caelebsâ allein, unvermĂ€hlt lebendâ, nicht-fachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, fĂŒr das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu ĂŒbernehmen. Neben der römisch-katholischen Kirche kennen auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche fĂŒr Ordensfrauen und -mĂ€nner, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen das Versprechen bzw. GelĂŒbde der Ehelosigkeit.
WĂ€hrend der Zölibat in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche fĂŒr die Priester verpflichtend ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur fĂŒr Bischöfe und Mönche sowie fĂŒr Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind.
Inhaltsverzeichnis
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Der Zölibat, der auch als Befolgung eines evangelischen Rates (neben Armut und Gehorsam) gilt, beruht auf der frei gewĂ€hlten Lebensform der Ehelosigkeit âum des Himmelreiches willenâ, von der Jesus Christus in Mt 19,12 EU spricht. Er wird verstanden als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen fĂŒr das endzeitliche Heil.[1]
In der lateinischen Kirche (Westkirche) ist der Zölibat gemÀà Canon 277 des kirchlichen Rechts (Codex Iuris Canonici) fĂŒr angehende Priester mit der Weihe zum Diakon verpflichtend. Die Zölibatsverpflichtung stellt damit eine Vorbedingung fĂŒr die Priesterweihe dar. Verheiratete Priester gibt es in der katholischen Westkirche nur in seltenen AusnahmefĂ€llen. So werden manchmal aus anglikanischen Kirchen zum Katholizismus ĂŒbergetretene, verheiratete Priester in den kirchlichen Dienst ĂŒbernommen oder konvertierte protestantische Geistliche zu Priestern geweiht.
DarĂŒber hinaus gibt es in der lateinischen Kirche den stĂ€ndigen Diakonat. Der stĂ€ndige Diakon muss sich vor seiner Weihe entweder fĂŒr die Ehe oder fĂŒr ein zölibatĂ€res Leben entscheiden. Eine EheschlieĂung nach der Weihe (auch etwa beim Tod der Ehefrau oder im Fall einer Annullierung der Ehe) ist nur mit Erlaubnis des Papstes möglich.
Die Zölibatsverpflichtung fĂŒr Weltpriester gilt nicht in allen Teilen der katholischen Kirche. Vielmehr ist der Zölibat in den östlichen Teilkirchen der katholischen Kirche (wie auch in den orthodoxen Ostkirchen) nur fĂŒr Bischöfe verpflichtend vorgeschrieben, wobei diese meist ohnehin dem Mönchsstand entstammen, da Bischöfe vor ihrer Weihe meist das Amt eines Archimandriten (Abtes) bekleidet haben (manchmal werden auch verwitwete Priester zu Bischöfen geweiht). Alle Priester mĂŒssen sich jedoch auch in diesen Kirchen vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatĂ€r in den Weihestand treten wollen; danach ist eine Heirat hier ebenfalls ausgeschlossen. Auch eine neue Heirat nach dem Tod der Frau oder nach einer Trennung oder Scheidung (die in manchen dieser Kirchen möglich ist) wird nicht zugelassen.
Personen des gottgeweihten Lebens (Religiosen) leben in allen christlichen Konfessionen in aller Regel zölibatĂ€r. Ordensleute, Mitglieder von SĂ€kularinstituten und Eremiten verpflichten sich in einem (hĂ€ufig öffentlichen) GelĂŒbde oder Versprechen zu einem Leben nach den evangelischen RĂ€ten (Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam)[2]. Geweihte Jungfrauen geloben ebenfalls öffentlich ein Leben in Stande der JungfrĂ€ulichkeit oder vollkommener Keuschheit in die HĂ€nde des Diözesanbischofs (dabei schlieĂt dieses GelĂŒbde die Beachtung der beiden anderen evangelischen RĂ€te implizit ein).[3] Vor der Kirche abgelegte GelĂŒbde oder Versprechen der JungfrĂ€ulichkeit oder Ehelosigkeit stellen kirchenrechtlich ein Ehehindernis dar.
Neuere Forschungen haben ergeben, dass die Zölibatsverpflichtung fĂŒr Priester schon wesentlich lĂ€nger existiert als bisher angenommen. Von Bedeutung ist hier die Unterscheidung zwischen einem Ehelosigkeitszölibat und einem Enthaltsamkeitszölibat. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dĂŒrfen; beim Enthaltsamkeitszölibat ist es durchaus möglich, dass Verheiratete die Weihen empfangen, allerdings mĂŒssen sie ab dem Tag der Weihe enthaltsam leben. Der Enthaltsamkeitszölibat wurde erstmals auf der Synode von Elvira (ca. 306) als Gesetz festgeschrieben. Da solche Rechtsentscheidungen in der Regel erst getroffen wurden, wenn es bereits eine allgemein geĂŒbte Praxis gab, dĂŒrfte als historischer Beginn des Priesterzölibats nicht das Datum dieser rechtlichen Festlegung anzusetzen sein, da anzunehmen ist, dass schon eine lĂ€ngere Tradition bestand. Einige Historiker (Cochini, Heid u. a.) vertreten die Ansicht, der Zölibat gehe auf die apostolische Zeit zurĂŒck.[4]
Verheiratete Diakone, Presbyter und Bischöfe mussten nach dem Kanon 33 von Elvira sexuell enthaltsam leben (abstinere se a coniugibus suis et non generare filios). Diese Bestimmung wurde auch vom Konzil von NicĂ€a ĂŒbernommen. Die apostolischen Konstitutionen aus dem spĂ€ten vierten Jahrhundert untersagten Priestern die Ehe mit Frauen bestimmter StĂ€nde oder Berufe. Das Konzil von Toledo (400) verbot Priestern eine dritte Ehe, Papst Gelasius (492-496) eine zweite.[5]. Papst Leo der GroĂe (440-461) fĂŒhrte die Regel ein, dass die Priesteramtskandidaten das Zölibatsversprechen vor der Weihe zum Subdiakon ablegten. Diese Weihestufe gehört nicht zum Weihesakrament, kam aber vom Bedeutungsgehalt einem Verlöbnis vor der EheschlieĂung gleich.
Seit der Trullanischen Synode 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsÀchlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass in den Kirchen der östlichen Tradition bis heute nur die Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind, Priester als solche dagegen nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Weihe unverheiratet waren.
Im hohen Mittelalter vollzog sich in der Westkirche im Zuge der Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts der Ăbergang vom Enthaltsamkeitszölibat zum allgemein verbindlichen Ehelosigkeitszölibat der Priester. Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass Geistliche kĂŒnftig nicht mehr heiraten durften. VerstöĂe gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen sollten Amt und Besitz entzogen werden. Als BegrĂŒndung spielte vor allem die kultische Reinheit eine Rolle, da es fĂŒr Priester ĂŒblich wurde, die Heilige Messe tĂ€glich zu zelebrieren. Von Bedeutung war in diesem Prozess aber auch die Tatsache, dass bei verheirateten Klerikern Kirchenbesitz an deren Kinder vererbt worden wĂ€re. Festgelegt wurde daher auch, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige unfrei waren. 1031 wurde es auf der Synode von Bourges allen GlĂ€ubigen verboten, einen Kleriker oder dessen Kinder zu heiraten. Zur Zeit von Nikolaus II. verbot die Lateransynode von 1059 jenen Priestern, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte, die Zelebration der Heiligen Messe.
In Deutschland wagten allerdings nur wenige Bischöfe, die römischen Dekrete zu verkĂŒnden. Der Bischof von Passau wĂ€re vom Klerus beinahe gelyncht worden und wurde schlieĂlich vertrieben. Geistliche des niederen Klerus waren besonders aufgebracht und protestierten zu Tausenden gegen die neuen Gesetze. Allein in der Diözese Konstanz waren 3600 Geistliche auf einer Synode.[6]
Die Durchsetzung des priesterlichen Zölibats wurde nicht nur von der kirchlichen Obrigkeit betrieben, vielmehr verlangte auch das Volk oftmals vorbildliche, unverheiratete Priester. Der von Laien eingeforderte Anspruch an die Kleriker ist im Kontext innerkirchlicher Reformbestrebungen zu sehen, die sich gegen MissstĂ€nde wie Machtmissbrauch, Ămterkauf und Vetternwirtschaft in der Kirche wendeten. Kritik an der Nichtbeachtung des Zölibats durch die Priester der römischen Kirche spielte dementsprechend auch bei den mittelalterlichen Ketzerbewegungen eine Rolle, die donatistische IrrtĂŒmer (z. B. die Lombardischen Armen) oder einen leibfeindlichen Dualismus (z. B. die Katharer) vertraten.
Bis zum Zweiten Laterankonzil (1139) gab es sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Das Konzil legte nun fest, dass âhöhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, [âŠ] Amt und Benefiziumâ verlieren (Kanon 6) und dass Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, ânicht mehr gehört werdenâ dĂŒrfen (Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im RechtsverstĂ€ndnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis â was sie bis heute ist.
Seither stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) fĂŒr den Empfang der Priesterweihe in der lateinischen Kirche dar. Der Papst kann auf Antrag des zustĂ€ndigen Ortsbischofs allerdings ohne nĂ€here BegrĂŒndung Dispens von der Ehelosigkeit auch fĂŒr Priester des lateinischen Ritusâ erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen FĂ€llen Gebrauch macht â derzeit ausschlieĂlich bei zum Katholizismus konvertierten, verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden (siehe Zölibatsdispens).
Erfolglose Initiativen zur Aufhebung des Zölibats der Priester wurden noch im 15. Jahrhundert sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf dem Konzil von Basel unternommen. Besonders in der Zeit bis zum Konzil von Trient (1545â1563) kam es in regional unterschiedlichem AusmaĂ immer wieder vor, dass Priester offen mit Konkubinen zusammenlebten. Ihnen drohten hohe Geldstrafen; mitunter machten die zu zahlenden BetrĂ€ge mehr als ein Jahresgehalt aus. In der Zeit der Renaissance-PĂ€pste war das Konkubinat auch unter Bischöfen und im hohen Klerus bis zu den PĂ€psten weit verbreitet. Gleichzeitig kamen im Zuge der Reformation starke Strömungen auf, die den Zölibat als christliche Lebensform generell ablehnten und sich darin von der römischen Kirche abgrenzten. Damit stellte der Zölibat der römisch-katholischen Priester ein konfessionsunterscheidendes Merkmal dar, was zu seiner verstĂ€rkten Durchsetzung und Rechtfertigung im Zuge der Gegenreformation beitrug.
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) betonte in seinem Dekret ĂŒber Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis (Nr. 16), der Zölibat sei âin vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessenâ. Das Konzil stellte dazu fest, dass die vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zwar nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert werde, âwie die Praxis der frĂŒhesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwĂ€hlen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibtâ. Die verheirateten Priester der Ostkirchen ermahnte das Konzil, sie mögen âin ihrer heiligen Berufung ausharren und weiterhin mit ganzer Hingabe ihr Leben fĂŒr die ihnen anvertraute Herde einsetzenâ. FĂŒr die lateinische Kirche bekrĂ€ftigte das Konzil den Zölibat: âDiese Heilige Synode billigt und bekrĂ€ftigt von neuem das Gesetz fĂŒr jene, die zum Priestertum ausersehen sind, wobei ihr der Geist das Vertrauen gibt, dass der Vater die Berufung zum ehelosen Leben, das ja dem neutestamentlichen Priestertum so angemessen ist, groĂzĂŒgig geben wird, wenn nur diejenigen, die durch das Sakrament der Weihe am Priestertum Christi teilhaben, zusammen mit der ganzen Kirche demĂŒtig und instĂ€ndig darum bitten.â[7]
Im Zuge der Konzilsberatungen zu diesem Thema bezeichnete Papst Paul VI. eine öffentliche Diskussion ĂŒber die Zölibatverpflichtung als ânicht opportunâ. Von Bischöfen aus Lateinamerika war der Vorschlag vorbereitet worden, in Anbetracht des Priestermangels und der BedĂŒrfnisse der stĂ€ndig zunehmenden Bevölkerung den einzelnen Bischofskonferenzen zu gestatten, MĂ€nner âreiferen Altersâ (sogenannte Viri probati) zum Priestertum zuzulassen. Auch der Kurienkardinal Augustin Bea plĂ€dierte dafĂŒr, dass das Konzil âden einen wie den anderen priesterlichen Stand behandeln solle: den Stand der völligen Enthaltsamkeit im Zölibat und den der vollkommenen (um nicht zu sagen idealen) Ehe des verheirateten Priestersâ. Die Vorbereitungskommission trug dem Wunsch des Papstes Rechnung und betonte die hohe innere Konvergenz von zölibatĂ€rer Lebensweise und priesterlichem Amt und bemĂŒhte sich um eine angemessene WĂŒrdigung der Stellung der Priester der Ostkirchen und der gleichrangigen Bedeutung von deren Priestertum. Dieser Text wurde dann mit groĂer Mehrheit am 7. Dezember 1965 vom Konzil angenommen.[8]
Ehelosigkeit âum des Himmelreiches willenâ ist einer der Evangelischen RĂ€te und nach Mt 19,12 EU eine Empfehlung an einzelne JĂŒnger. Auch Paulus rĂ€t dazu (1 Kor 7,27 EU) und wĂŒnscht sich die ehelose Lebensweise fĂŒr möglichst viele Menschen (1 Kor 7,7 EU).
Nach christlicher Tradition hat Jesus selbst zölibatĂ€r gelebt. Im Neuen Testament wird nirgends von einer Ehe berichtet. Einzig das spĂ€te apokryphe, gnostisch beeinflusste Philippusevangelium, das nicht vor 150 n. Chr., höchstwahrscheinlich jedoch im 3. Jahrhundert verfasst wurde, nennt eine Partnerin. Manche Historiker und Theologen haben darauf hingewiesen, dass fast alle Juden verheiratet waren, mithin wohl auch Jesus. DemgegenĂŒber wenden andere ein, dass zur Zeit Jesu allerdings auch die ehelos lebenden Gemeinschaften der Essener existierten und Ehelosigkeit somit, wenngleich selten, dennoch bekannt war. Diejenigen Autoren, die eine Ehe Jesu vertreten, argumentieren damit, dass die NichtĂŒberlieferung im Neuen Testament theologische GrĂŒnde gehabt habe. Möglicherweise sei die Hochzeit zu Kana (Joh 2) eine stark ĂŒberarbeitete Ăberlieferung einer Heirat Jesu selbst; auf starke Redaktion wĂŒrden insbesondere die NichterwĂ€hnung der BrĂŒder Jesu, vor allem aber von Braut und BrĂ€utigam schlieĂen lassen. Auch die nahe Beziehung Maria Magdalenas zu Jesus wurde von einigen Historikern auf eine Verheiratung beider bezogen. Derartige Hypothesen sind aber bibelwissenschaftliche AuĂenseitermeinungen.[9]
ZunĂ€chst ist hier der Aspekt der kultischen Reinheit zu nennen, der bereits im Alten Testament bei den jĂŒdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle spielte. Diesen war jedoch nach den mosaischen Gesetzen die Heirat erlaubt, wenn auch nur mit jungfrĂ€ulichen Israelitinnen (3. Buch Mose Kapitel 21) oder Witwen, die mit einem Priester verheiratet waren (Hesekiel Kapitel 44). So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der tĂ€glichen Zelebration des heiligen Messopfers zwar seit der frĂŒhen Kirche bis hin zum Zweiten Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk- und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten, wurde aber letztlich unter dem Eindruck der RĂŒckbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen.[10]
Einen weiteren Beweggrund, der zur Festschreibung des verpflichtenden Zölibats im 11. Jahrhundert fĂŒhrte, sieht man in dem Versuch der römischen Kirche, die Reduzierung der von Priestern verwalteten kirchlichen PfrĂŒnden zu verhindern. Diese PfrĂŒnden wurden durch den notwendigen Lebensunterhalt der Familie verheirateter Priester sowie durch Erbschaft dezimiert. Die in der mittelalterlichen Gesellschaft ĂŒbliche Vererbung der Ămter des Vaters auf den Sohn fĂŒhrte zu Konflikten mit dem zentralistischen SelbstverstĂ€ndnis der Kirche. Durch die BekrĂ€ftigung der Zölibatsverpflichtung fĂŒr Priester wurde verhindert, dass legitime Söhne das Priester- oder Bischofsamt ĂŒbernehmen konnten. Zugleich erfolgte mit dieser Regelung eine Sicherstellung der Gleichheit des Zugangs zum Priesteramt, insofern prinzipiell und im Idealfall jeder mĂ€nnliche Laie, der die nötigen Bedingungen erfĂŒllte, unabhĂ€ngig von der gesellschaftlichen Stellung oder von Reichtum und Besitz dieses Amt ĂŒbernehmen konnte.
Ein weiterer Aspekt ist die gesellschaftliche Stellung des Priesters, verbunden mit entsprechendem Prestige. Im Christentum bildete sich alsbald eine Zwei-StĂ€nde-Kirche (Klerus und Laien) heraus, innerhalb deren der Klerus die gesellschaftlich höhere Position sowie (ĂŒber viele Jahrhunderte damit verbunden) Macht und Besitz innehatte. Hinzu kam die höhere Bildung der Kleriker und ihr damaliges Ansehen als âbessere Christenâ, das durch den Zölibat noch untermauert werden sollte. Relativiert wird dieser Aspekt freilich durch das biblische Ideal des Dienens statt des Herrschens, dem insbesondere die AmtstrĂ€ger in der Kirche folgen sollen.
Als eine weitere BegrĂŒndung wird die völlige EinsatzfĂ€higkeit und VerfĂŒgbarkeit fĂŒr die TĂ€tigkeiten im priesterlichen Dienst genannt. Dieses Argument geht auf den Apostel Paulus zurĂŒck (1 Kor 7,32 EU). Ehelose Priester können sich mehr fĂŒr ihre Gemeinde einsetzen und brauchen bei der AusĂŒbung ihrer TĂ€tigkeit keine RĂŒcksicht auf eine Ehefrau oder eigene Kinder zu nehmen. Dies gilt insbesondere fĂŒr die Konfrontation mit antiklerikalen Staaten (alleinstehende Priester sind weniger erpressbar), aber auch fĂŒr das Spannungsfeld beispielsweise zwischen Familie und Beichtgeheimnis in familienrelevanten Angelegenheiten. AuĂerdem, so die BefĂŒrworter, wĂŒrde die durch die Ehelosigkeit nicht genuin befriedigte SexualitĂ€t sublimiert und in seelsorgliche Energie umgewandelt.
Kritiker des Zölibats meinen jedoch, dass Priester wiederum Kraft zur Aufrechterhaltung der zölibatĂ€ren Lebensform und der Sublimation der daraus resultierenden nicht erwĂŒnschten GefĂŒhle und Gedanken investieren mĂŒssten, die dann ihrerseits nicht mehr fĂŒr das pastoralen Engagement vorhanden sei. Es wird als âabsurde Alternativeâ[11] angesehen, die Liebe zu Gott und die zu einem Menschen entgegenzusetzen. Manche Laien sehen eine BeschrĂ€nkung im zölibatĂ€r-priesterlichen Wirken darin, dass ehelos lebende Priester nicht genĂŒgend Empathie fĂŒr die Sorgen und Nöte der Laien hĂ€tten, weil ihnen die Erfahrungen eines Ehelebens fehlen.
Als entscheidend wird die Zeichenhaftigkeit des Zölibats als Verweis auf das Himmelreich angesehen, wo es nach kirchlicher Lehre jedenfalls die Gottes- und NĂ€chstenliebe geben wird, jedoch nicht mehr die Ehe und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau (vgl. Mk 12,25 EU). Wer die heilige Bindung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen lebt[12], legt dadurch Zeugnis ab fĂŒr die im Glauben erwartete zukĂŒnftige Welt, in der die menschliche Liebe fĂŒr Frauen und MĂ€nner ihre definitive ErfĂŒllung finden wird. Zugleich wird gegenĂŒber einem einseitig spiritualistischen oder dualistischen VerstĂ€ndnis betont, dass in diesem kĂŒnftigen Lebensstand auch die eheliche Liebe ihre Vollendung erfĂ€hrt und in diese Vollendung mit der Auferstehung auch die leibliche Herrlichkeit eingeschlossen ist. Ehe und Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden so jeweils zu einem Zeichen der alles ĂŒbersteigenden Liebe Gottes zu den Menschen.
âDie Kirche hat die vollkommene und stĂ€ndige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen GlĂ€ubigen gern angenommen und lobenswert geĂŒbt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschĂ€tzt. Ist sie doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt. Zwar ist sie nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert, wie die Praxis der frĂŒhesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwĂ€hlen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt.â
â Presbyterorum Ordinis, 16
Folgende Bibelstellen beziehen sich auf die Ehelosigkeit:
âNicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist. Denn es ist so: manche sind von Geburt an zur Ehe unfĂ€hig, manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht â um des Himmelreiches willen.â
â MatthĂ€us 19,12 EU: Diese Stelle wurde vereinzelt wörtlich genommen, so etwa von Origenes, der sich deswegen selbst entmannt haben soll.
âIch wĂŒnschte, alle Menschen wĂ€ren (unverheiratet) wie ich [(Paulus)]. Doch jeder hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.â
â 1. Korinther 7,7 EU
âWas die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn. Ich gebe euch nur einen Rat als einer, den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswĂŒrdig gemacht hat. Ich meine, es ist gut wegen der bevorstehenden Not, ja, es ist gut fĂŒr den Menschen, so zu sein.â
â 1. Korinther 7,25f EU
âIch wĂŒnschte, ihr wĂ€ret ohne Sorgen. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt. Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; sie will ihrem Mann gefallen. Das sage ich zu eurem Nutzen: nicht um euch eine Fessel anzulegen, vielmehr, damit ihr in rechter Weise und ungestört immer dem Herrn dienen könnt.â
â 1. Korinther 7,32â35 EU
âWenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, BrĂŒder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein JĂŒnger sein.â
âWenn nĂ€mlich die Menschen von den Toten auferstehen, werden sie nicht mehr heiraten, sondern sie werden sein wie die Engel im Himmel.â
Der BegrĂŒndung des Zölibats mit der Bibel stehen jedoch auch Bibelstellen ĂŒber die Ehe von Geistlichen gegenĂŒber:
âWegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben.â
â 1. Korinther 7,2 EU
âDeshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nĂŒchtern, besonnen, von wĂŒrdiger Haltung, gastfreundlich, fĂ€hig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttĂ€tiger Mensch, sondern rĂŒcksichtsvoll; er sei nicht streitsĂŒchtig und nicht geldgierig. Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen.â
â 1. Timotheus 3,2â4 EU
Diese Bibelstellen sind im entsprechenden Kontext jedoch auch relativierbar: Die zitierte Paulusaussage (Vers 2 im 7. Kapitel des 1. Korintherbriefs) wird durch diesen selbst relativiert (vgl. Vers 25) und die Aussage des Timotheusbriefes bezieht sich auf das Amt eines Gemeindevorstehers und nicht auf das Bischofsamt, wie es sich spÀter entwickelte. Hinzu kommt, dass sich dieser Vers auf eine Zeit bezieht, als das Christentum noch in der Entfaltung begriffen war.
Im allgemeinen Kirchenrecht legt der Canon 1395 fĂŒr ein Vergehen gegen die selbstĂŒbernommene Zölibatsverpflichtung keine konkrete Strafe fest. Lediglich wenn ein Kleriker in seiner pflichtverletzenden Beziehung verharrt, erfolgt automatisch die Suspension. Bei weiterer Fortsetzung der Beziehung können weitere Kirchenstrafen bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand (Laisierung) verhĂ€ngt werden.[13] Ăber das konkrete Vorgehen entscheidet immer der zustĂ€ndige Ordinarius.
Nur unter der Voraussetzung der Laisierung können Priester kirchlich heiraten, da die Weihe ein Ehehindernis darstellt. Mitte 2009 erklĂ€rte die Kleruskongregation die Laisierung von Priestern kĂŒnftig vereinfachen zu wollen, um dadurch eine rechtlich klarere Situation der Betroffenen zu erreichen.[14]
Trotz Zölibatsverpflichtung gibt es römisch-katholische Priester, die Beziehungen eingehen und im Rahmen solcher Beziehungen auch Kinder zeugen. Aufsehen erregte 1995 der Fall von Hansjörg Vogel, der als Bischof von Basel zurĂŒcktrat, als bekannt wurde, dass er Vater wĂŒrde. Ebenso verhielt es sich 1992 in Irland, als dort die Vaterschaft des Bischof Eamon Casey in Galway bekannt wurde.
Hamburgs Weihbischof Hans-Jochen Jaschke sprach sich gegen eine Tabuisierung der Situation von zölibatsbrĂŒchigen Priestern aus, sah jedoch zuvorderst diese in der individuellen Verantwortung. FĂŒr eine Abschaffung des Zölibats sah er dagegen keinen Anlass.[15]
Nach Angaben der Jesuitenzeitschrift CiviltĂ Cattolica 2007 haben in den letzten vierzig Jahren 69.000 Priester ihr Amt aufgegeben, um zu heiraten. 11.200 haben den Schritt spĂ€ter bereut und sind nach einer Trennung oder nach dem Tod der Partnerin ins Amt zurĂŒckgekehrt.[16] Ansonsten existieren keine zuverlĂ€ssigen Quellen ĂŒber die Zahl solcher Beziehungen und der in ihnen geborenen Kinder.
Die freiwillige Ehelosigkeit als charismatisches Zeichen ist in ihrer geistlichen Bedeutung fĂŒr die Kirche unbestritten. Die Regelung der Zölibatsverpflichtung wurde durch die gesamte Kirchengeschichte hindurch bis in die Gegenwart jedoch kontrovers diskutiert. Einen neueren Ausdruck fanden diese Diskussionen im Anschluss an das zweite Vatikanische Konzil beispielsweise auf der Gemeinsame Synode der BistĂŒmer in der Bundesrepublik Deutschland (1971-1975). Bereits im Februar 1970 hatten sich neun Theologen, darunter Joseph Ratzinger und Walter Kasper, die sich von dieser Position jedoch spĂ€ter wieder abwandten[17], sowie Karl Lehmann und Karl Rahner, in einem Memorandum an die deutschen Bischöfe gewandt und darum gebeten, die Pflicht der Priester zur Ehelosigkeit auf den PrĂŒfstand zu stellen.[18] Diese VorschlĂ€ge wurden in einer ErklĂ€rung der Deutschen Bischofskonferenz zwar allgemein aufgenommen, blieben jedoch ohne praktische Konsequenzen.[19]
Derzeitige Zölibatsdiskussionen bewegen sich vor allem um die Frage des Priestermangels. Dieser wird von der einen Seite als Argument fĂŒr eine Neufassung des Zölibates in der römisch-katholischen Kirche ins Feld gefĂŒhrt, von der Gegenseite in seiner Aussagekraft jedoch bestritten.[20][21][22][23][24] Auch diese Diskussionen wurden von der Kurie und den Bischofssynoden bisher entweder nicht aufgenommen oder zurĂŒckgewiesen.[25][26][27]
In Deutschland verdichtete sich die Zölibatsdiskussion seit Anfang 2008 und insbesondere parallel zur Diskussion um die 2010 bekanntgewordenen MissbrauchsfĂ€lle in katholischen Einrichtungen. Aufrufe oder öffentliche Ăberlegungen zu einer Ănderung der derzeitigen Zölibatsregelungen kamen seit dem unter anderem von Erzbischof Robert Zollitsch[28], dem PrĂ€sidenten des Zentralkomitees der Katholiken, Alois GlĂŒck (CSU)[29][30], dem Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke[31] und dem Bamberger Erzbischof Ludwig Schick[32][33]. Im Vorfeld des Besuches von Papst Benedikt XVI. in Deutschland im Herbst 2011 wurden zu diesem Thema ein offener Brief von acht CDU-Politikern[34] und ein Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch veröffentlicht. Brief und Memorandum sprachen sich dafĂŒr aus, dass es neben zölibatĂ€ren âauch verheiratete Priesterâ geben mĂŒsse.[35] Beides löste inner- wie auĂerkirchlich zustimmende[36][37][38][39][40][41] oder ablehnende[42][43] Reaktionen bis hin zur Petition Pro Ecclesia aus.[44][45]
In den orthodoxen Kirchen werden ĂŒberwiegend verheiratete MĂ€nner zu Diakonen und Priestern geweiht, der Zölibat ist die Ausnahme. Nach der Weihe kann ein Priester nicht geschieden werden, ohne sein Amt zu verlieren; auch wenn er Witwer wird, kann er kein zweites Mal heiraten. Bischöfe gehören in der Regel dem Mönchsstand an, leben also ehelos. Die orthodoxen Kirchen unterscheiden zwischen âweiĂerâ Geistlichkeit (verheiratete Gemeindepriester) und âschwarzerâ Geistlichkeit (ehelos lebende Nonnen, Mönche und Bischöfe).
Die anglikanische Kirchengemeinschaft kennt keine Zölibatsverpflichtung fĂŒr Priester oder Bischöfe.
In den altkatholischen Kirchen gibt es keine zwingende Verbindung zwischen Priesterweihe und Zölibat.
Neue Ăberlegungen zum Zölibat formulierte FrĂšre Roger Schutz aus TaizĂ© fĂŒr seine ökumenisch geprĂ€gte CommunautĂ© de TaizĂ©. In seiner Regel aus Taize schrieb er: âWenn der Zölibat eine gröĂere VerfĂŒgbarkeit dafĂŒr schafft, fĂŒr Gottes Sache zu sorgen, kann man ihn nur annehmen, um sich noch mehr dem NĂ€chsten hinzugeben mit der Liebe Christi selbstâ.[46]
Eine der ersten reformatorischen Schriften, die sich kritisch mit dem Zölibat auseinandergesetzt haben, stammt von Johann Eberlin von GĂŒnzburg. Eine Schrift von 1522, die in Augsburg verlegt wurde, trĂ€gt den vielsagenden Titel: Wie gar gefĂ€hrlich es sei, wenn ein Priester keine Ehefrau hat! Er greift dort mit biblischen und historischen GrĂŒnden den Zölibat an und schildert dessen öffentliche SchĂ€dlichkeit. Er appelliert an die Bischöfe, ihren Widerstand gegen die Priesterehe aufzugeben.
Bereits 1520 fordert Martin Luther in seiner Schrift An den Christlichen Adel deutscher Nation von des Christlichen standes besserung,[47] dass der Zölibat abgeschafft werden solle.
Schon im Juni 1525 brach Martin Luther OrdensgelĂŒbde und Zölibatsversprechen, indem er die ehemalige Nonne Katharina von Bora heiratete und Kinder zeugte. In einem Brief an Georg Spalatin schreibt er am 16. Juni 1525: âIch habe mich durch diese Heirat so verĂ€chtlich und gering gemacht, dass alle Engel, wie ich hoffe, lachen und alle Teufel weinen mögen. Die Welt und ihre Klugen verstehen dieses fromme und heilige Werk Gottes noch nicht und machen es an meiner Person gottlos und teuflischâ.[48]
Einen Tag spĂ€ter schrieb Luther an Michael Stiefel: âBete Du fĂŒr mich, dass Gott meinen neuen Lebensstand segne und heilige. Denn die KlĂŒglinge sind mĂ€chtig erzĂŒrnt, auch unter den Unseren. Sie mĂŒssen erkennen, dass die Ehe Gottes Werk seiâ.[49]
Unter den âUnserenâ befand sich beispielsweise auch Philipp Melanchthon, der den Bruch Luthers mit dem Zölibat zunĂ€chst nicht verstand und nicht billigte.
Die Oeconomia christiana vom âthĂŒringischen Reformatorâ Justus Menius, zu der Luther eine dreizehn Seiten lange Vorrede schrieb, gehört zum lutherischen Eheschrifttum, das sich im 16. Jahrhundert kritisch mit dem Zölibat auseinandersetzte. Die zölibatĂ€ren StĂ€nde der Mönchsorden und des katholischen Klerus haben in dieser Ordnung keinen Platz mehr. Daher rĂŒhrt die hohe Bedeutung, die die Lutheraner dem Ehe- und Hausstand in den Auseinandersetzungen mit dem Papsttum zumaĂen: Er war das Gegenmodell zum âwidernatĂŒrlichenâ Zölibat, mit dem ihrer Ansicht nach die katholischen Geistlichen in selbstĂŒberheblicher Weise ihre GottgefĂ€lligkeit beweisen wollten.
Artikel 23 der Confessio Augustana von 1530 bĂŒndelt dann die Ăberlegungen der Reformation. Der Bekenntnistext fĂŒhrt aus, der Priester dĂŒrfe heiraten, weil Gottes Schöpfungsordnung die Ehe vorsehe (1. Mose 1,27LUT). Fernerhin sei es sogar seine Pflicht zu heiraten, wenn er anderenfalls in Unzucht fallen wĂŒrde (1. Kor 7,2LUT.9LUT).[50]
Die reformierten Kirchen lehnten den Zölibat ab, da er nicht in der Bibel vorgeschrieben sei. Im 19. Jahrhundert entstanden jedoch sowohl in lutherischen als auch in reformierten Gegenden Diakonissengemeinschaften, die ein zölibatĂ€res Leben fĂŒhren. DarĂŒber hinaus gibt es Gemeinschaften mit zölibatĂ€rem Lebensstil, wie etwa die Shaker oder die New Harmony Harmony Society. Auch die radikal-pietistische Gemeinschaft des Ephrata Cloisters lebte zölibatĂ€r.
Dass der Zölibat im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch speziell von schutzbefohlenen Kindern steht, wird in der Wissenschaft abgelehnt. AuĂer Frage steht, dass der Zölibat keine PĂ€dophilie erzeugt. Die sexuelle PrĂ€gung erfolgt viel frĂŒher im Leben eines Menschen, nicht erst wenn die Entscheidung fĂŒr den Zölibat getroffen wird. Vertreter der Kirche selbst sehen keinen Zusammenhang. Hans-Ludwig Kröber, Professor fĂŒr Forensik, errechnete, dass ânichtzölibatĂ€r lebende MĂ€nner mit einer 36 Mal höheren Wahrscheinlichkeit zu MissbrauchstĂ€tern als katholische Priesterâ werden.[51] Diese Berechnung wurde aber auch kritisiert, die Zahl sei zu hoch angesetzt.[52] Andere Fachleute hingegen untersĂŒtzten Kröbers Aussage. So wies der Kriminologe Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen darauf hin, dass die Anzahl der zölibatĂ€r lebenden MĂ€nner unter sexuellen StraftĂ€tern im Promillebereich liege, selbst wenn man sehr hohe Dunkelzahlen annĂ€hme.[53]
Der Kriminologe Arthur Kreuzer argumentierte ebenfalls in diese Richtung, indem er unterstrich, dass die im Zusammenhang mit Missbrauch problematischen strukturellen Bedingungen innerhalb römisch-katholischer Organisationen dieselben sind, wie in jeder anderen Einrichtung, die mit Kindern arbeitet. Entsprechend plĂ€dierte er abseits von Zölibatsdiskussionen eher fĂŒr praktische Verbesserungen und PrĂ€ventionsmechanismen. Man brauche daher katholische Schulen auch nicht pauschal als âBiotope fĂŒr pĂ€dophil Veranlagteâ diffamieren.[54] Damit zielte Kreuzner auf eine ĂuĂerung von Michael Osterheider, Leiter der Regensburger Forensik, der vor allem mit einer unterstellten AttraktivitĂ€t des Zölibats fĂŒr Menschen mit Paraphilien argumentierte.[55] Auch andere, wie der Psychoanalytiker Micha Hilgers oder Eugen Drewermann halten es fĂŒr möglich, dass der Zölibat diese AttraktivitĂ€t besitze.[56][57] Belege oder Studien, die diesen Zusammenhang untermauern oder widerlegen könnten, existieren jedoch nicht. Der Theologe und Psychiater Manfred LĂŒtz weist stattdessen darauf hin, dass der Hinweis auf das Zölibatsgebot ânicht selten zu den verlogenen Entschuldigungsstrategienâ der TĂ€ter gehöre und man unbeabsichtigt das GeschĂ€ft der TĂ€ter betreibe, indem man den Zölibat als mögliche Ursache nenne. [58]
Die John-Jay-Studie zu den Ursachen von Missbrauch in katholischen Einrichtungen der USA stellte dazu fest, dass der priesterliche Zölibat seit dem 11. Jahrhundert ein konstanter Faktor in der römisch-katholischen Kirche war und von daher nicht die Ursache fĂŒr den Anstieg der Anzahl von MissbrauchsfĂ€llen in den 1970ern und 1980er und den anschlieĂenden Abfall sein könne. Hinzu kommt, dass der Anstieg der MissbrauchsfĂ€lle in der römisch-katholischen Kirche von den 1950ern bis 1970ern und der anschlieĂend einsetzende Abfall der Fallzahlen mit den gesamtgesellschaftlichen Entwicklung von MissbrauchsfĂ€llen konform ging. (Vgl. hierzu auch die Rolle des gesellschaftlichen Kontextes bei MissbrauchsfĂ€llen in katholischen Einrichtungen). Positiv wirkte sich nach der Studie allerdings auch aus, dass in den Priesterseminaren der USA seit 1992 eine deutlich verbesserte Ausbildung in Hinblick auf das Leben im Zölibat erfolgte. Dabei wurde nicht mehr nur der Zölibat als Ideal erwartet, sondern konkrete Fortbildungseinheiten und Austauschmöglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und zum Leben in Gemeinschaft unter der Bedingung des Zölibats angeboten. In Kombination mit einer gesteigerten SensibilitĂ€t gegenĂŒber dem Thema Missbrauch trĂ€gt auch diese verbesserte Ausbildung zu dem aktuell niedrigen Niveau an MissbrauchsfĂ€llen bei. [59]