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Zensur (censura) ist ein restriktives Verfahren[1], um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden. Oftmals wenden insbesondere totalitäre Staaten Zensur an.[2]
Inhaltsverzeichnis |
Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Sie dient dem Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird mit der Notwendigkeit begründet, zur Eigendefensive unfähige oder unwillige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher Inhalte zu schützen. So begründete die katholische Kirche ihr Verbot häretischer Schriften mit dem Schutz des Glaubens (wenngleich dort schon früh auch Sittlichkeit als Argument herangezogen wurde). Sittlich begründet wird eine Zensur z.B. mit dem Schutz Minderjähriger vor Inhalten und Darstellungen, die deren seelische Entwicklung gefährden (zum Beispiel Gewaltdarstellungen oder menschenverachtende Formen der Sexualität), siehe hierzu auch Jugendschutz. Politische Zensur endlich stützt ihre Kontrolle auf die Abwehr von die politische Ordnung bedrohender Inhalte, etwa mit der Zensur pseudowissenschaftlicher Literatur (gemeint sind meist auf die nationalsozialistische Rassentheorie gestützte Schriften) in Deutschland. [3]
Sowohl von Seiten der von Zensur Betroffenen als auch in wissenschaftlichen Untersuchungen wurde und wird jedoch der Vorwurf erhoben, der wahre Beweggrund der Zensuraktivität läge im Schutz und Machterhalt der sie ausübenden Eliten. [4]
Die Pressezensur umfasst das Verbot der Verbreitung (Ausstrahlung, Vertrieb) oder die inhaltliche Veränderung bzw. Kürzung. Bei Filmen werden beispielsweise zensurwürdige Szenen herausgeschnitten, Objekte verdeckt, oder Ausdrücke mit einem Piepston (engl. Bleep) überlagert, letzteres auch bei der Wiedergabe von Tonaufnahmen.
Häufig wird – wie etwa im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – unter Zensur die Kontrolle von Presseerzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung verstanden. Zensur in diesem Sinne, die sogenannte „Vorzensur“, ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das in Artikel 5 Abs. 2 des Grundgesetzes festgelegt ist. Davon unterscheidet man die „Nachzensur“, bei der erst nach der Veröffentlichung in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird:[5]
Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren.
Die Nachzensur ist Bestandteil auch jener Rechtssysteme, in denen Vorzensur laut Verfassung verboten ist. Jeder darf seine Meinung zum Ausdruck bringen, kann aber nachträglich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dabei gegen Gesetze verstößt. Die Konsequenzen können Einziehung und Indizierung des betreffenden Werkes oder Bestrafung der Person sein.
Eine als klassisch geltende Stellungnahme gegen die Vorzensur ist die 1644 erschienene Rede „Areopagitica“ von John Milton, ähnlich wie die 1859 von John Stuart Mill veröffentlichte Schrift On Liberty.[6] Die klassische soziologische Studie zur Zensur stammt aus dem Jahr 1911 und ist von Vilfredo Pareto: Le mythe vertuiste et la littérature immorale (dt. Der Tugendmythos und die unmoralische Literatur, 1968).
Siehe auch Geschichte der Zensur