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Die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter nahm ihre Arbeit am 24. November 1961 in Salzgitter-Bad auf. Sie hatte die Aufgabe, Hinweisen auf vollendete oder versuchte Tötungshandlungen (zum Beispiel an der innerdeutschen Grenze), Unrechtsurteile aus politischen Gründen, Misshandlungen im Strafvollzug und Verschleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel darüber zu sammeln. Dieses sollte der Abschreckung potentieller Täter dienen und so zu einer Erleichterung der Lebensverhältnisse in der DDR führen. Langfristig sollten die Informationen im Fall einer deutschen Wiedervereinigung zur Eröffnung von Strafverfahren dienen.
Ein Impuls für die Einrichtung der Zentralen Erfassungsstelle (im folgenden kurz „ZESt“ genannt) war ein Vorschlag bzw. eine Forderung des Regierenden Bürgermeisters in Berlin, Willy Brandt. Brandt wollte eine „organisatorische Grundlage für eine bundeseinheitliche und umfassende Strafverfolgung der Untaten der Gewalthaber der SED“ schaffen.[1]
Als Vorbild nannte Brandt die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg, 1958 gegründet und damals stark beachtet.
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Die ZESt sammelte und dokumentierte vor allem Zeugenaussagen von DDR-Bürgern, die in die Bundesrepublik geflüchtet waren. Vor allem in Sachen der Verfolgung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze (z.B. bei erfolglosen Fluchtversuchen) nahm die ZESt auch Aussagen westdeutscher Augenzeugen auf und machte Fotos von Tatorten.
Die ZESt hatte keine Archivfunktion. Die dort eingesetzten Staatsanwälte gehörten alle zur Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Braunschweig. Ihre Aufgabe war es, Vorermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ein „Verdacht auf strafbare Handlungen“ vorlag. Was das war wurde in einem Katalog der Justizministerkonferenz definiert; Erweiterungen dieses Katalogs lehnten die Justizminister später ab. So diskutierte man zum Beispiel seit 1975 darüber, auch Zwangsadoptionen in diesen Katalog aufzunehmen. Da dieser Vorschlag sich nicht durchsetzen konnte, verfügt Salzgitter heute über keinerlei Kenntnisse in diesem Bereich aus dem Familienrecht.[2]
In offiziellen Stellungnahmen der DDR wurde die ZESt immer wieder als Institution des Revanchismus und deren Tätigkeit als grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR bezeichnet.
Die Auflösung der Zentralen Erfassungsstelle war eine der vier Geraer Forderungen von Erich Honecker und der DDR-Führung.
Jahrzehntelang erfolgte eine gemeinschaftliche Finanzierung durch alle Bundesländer.
1984 stellte die SPD-Bundestagsfraktion in einem einstimmigen Beschluss fest: „Die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter ist wirkungslos und überflüssig.“
1986 meinte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Gerhardt, es würden zwar in der DDR Verbrechen gegen die Menschlichkeit passieren, aber wie sollte man diese denn je bestrafen.
Mitte der 1980er Jahre drohten einige SPD-regierte Bundesländer damit, ihren Anteil an der ZESt-Finanzierung zu streichen.
1987 beschloss das Bundesland Nordrhein-Westfalen unter dem damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau die Streichung der Zuwendungen (ca. 56.000 DM) ab dem Jahr 1988. Dies führte zu heftigen Diskussionen über die Deutsche Frage.
Begründet wurden die Streichungspläne mit Zweifeln am Sinn und an der Zeitgemäßheit der ZESt. Repräsentanten der CDU/CSU werteten dieses Vorgehen als fehlende menschliche Solidarität mit den Bewohnern der DDR und dem Einknicken vor den Geraer Forderungen von Erich Honecker und der DDR-Führung.
Der Spiegel schrieb im Dezember 1989:
„Vor allem die SPD sah, Wandel durch Annäherung, immer weniger einen Sinn darin, den östlichen Machthabern unentwegt Greueltaten vorzuhalten. Alle SPDregierten Bundesländer stellten nach und nach ihre Zahlungen für den Behörden-Etat von zur Zeit 250 000 Mark jährlich ein. Republikaner, Landesverbände der Jungen Union und auch die nordrheinwestfälische FDP begannen daraufhin, für den Erhalt der Dienststelle Geld zu sammeln. Vorsorglich hatte die Bundesregierung schon 100 000 Mark bereitgestellt, um den Kollaps der Minibehörde zu verhindern.“[3]
Nach der Wiedervereinigung räumten einige Politiker (z.B. Hans-Jochen Vogel) ein, es sei ein Fehler gewesen, die Abschaffung der ZESt gefordert zu haben.
Bei Bewerbern aus Ostdeutschland für den öffentlichen Dienst erteilte die ZESt Auskunft über die personenbezogenen Daten zur Feststellung einer eventuellen Straftat im Gebiet der ehemaligen DDR, die Art der Straftat und die Dauer einer Verurteilung.
Für manchen bedeutete die ZESt auch, seinen inneren Frieden machen zu können. Beispielsweise sagte Hans-Jürgen Grasemann, 1988 bis 1994 stellvertretender Leiter in Salzgitter,[4] im November 1989 in einem Radiointerview, man werde sicher bald ehemalige Häftlinge rehabilitieren können, die aufgrund von unrechtmäßigen, politischen Urteilen ins Gefängnis kamen.
Grasemann berichtete von einem 85-Jährigen:
„Er wollte kein Geld, sondern nur diese Rehabilitations-Urkunde. […] Seine Kinder sollten wissen, dass er zwar fünf Jahre in Bautzen saß, aber kein Verbrecher war.“[5]
In den Monaten nach dem Fall der Mauer wurden in der DDR viele Stimmen laut, die eine Aufarbeitung der Vergangenheit bzw. des geschehenen Unrechts forderten.[3] (siehe auch Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen; diese Behörde wurde aus den ähnlichen Gründen erwirkt).
Die ZESt-Unterlagen waren z.B. wichtige Unterlagen bei den Mauerschützenprozessen.
Mit der Deutschen Wiedervereinigung 1990 war die Aufgabe der ZESt erfüllt, die Verfolgung von Straftaten übernahmen nunmehr die örtlichen Strafverfolgungsbehörden in den neuen Bundesländern. 1990 wurden Vorermittlungsakten zu insgesamt rund 40.000 Fällen an die dortigen Staatsanwaltschaften übergeben, wo sie die (meist ausführlicheren) Akten der DDR-Behörden zu diesen Fällen ergänzten. Die ZESt wurde daher 1992 geschlossen. Von 1961 bis 1992 registrierte die ZESt über 42.000 Gewaltakte in der DDR.
Die Akten der Behörde lagerten bis 2007 beim Oberlandesgericht Braunschweig und seit 2007 im Bundesarchiv in Koblenz.[6]
Damit die ZESt und ihre Tätigkeit nicht in Vergessenheit geraten, beauftragte der Verwaltungsausschuss der Stadt im November 2007 die Stadtverwaltung Salzgitter einstimmig, einen Vorschlag für ein „sichtbares Zeichen“ in Form eines Denkmals, eines Gedenksteins oder einer Gedenktafel zu erarbeiten. Als Gedenkstätte wurde am 9. November 2009 (Jahrestag des Mauerfalls) der Öffentlichkeit ein Teilstück der ehemaligen Berliner Mauer, beschriftet mit einer Bronzeplatte, präsentiert.[7] Die Gedenkstätte befindet sich vor dem ehemaligen Gebäude der ZESt in Salzgitter-Bad.
52.04933810.376013Koordinaten: 52° 2′ 58″ N, 10° 22′ 34″ O