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| Filmdaten | |
|---|---|
| Deutscher Titel | Zeugin der Anklage |
| Originaltitel | Witness for the Prosecution |
| Produktionsland | USA |
| Originalsprache | Englisch |
| Erscheinungsjahr | 1957 |
| Länge | 113 Minuten |
| Altersfreigabe | FSK 12 |
| Stab | |
| Regie | Billy Wilder |
| Drehbuch | Larry Marcus Billy Wilder Harry Kurnitz |
| Produktion | Arthur Hornblow Jr. Edward Small |
| Musik | Matty Malneck |
| Kamera | Russell Harlan |
| Schnitt | Daniel Mandell |
| Besetzung | |
| |
Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution) ist ein US-amerikanischer Spielfilm des Regisseurs Billy Wilder aus dem Jahr 1957. Der in London spielende Gerichtskrimi ist eine Adaption des gleichnamigen Theaterstücks der Schriftstellerin Agatha Christie aus dem Jahr 1953. Im Mittelpunkt steht eine Ausländerin (dargestellt von Marlene Dietrich), die versucht, ihren wegen Mordes angeklagten Mann (Tyrone Power) als titelgebende Zeugin der Anklage durch eine Falschaussage zu retten. Der Film errang 1958 sechs Oscar-Nominierungen und wurde 2008 vom American Film Institute in seine Liste der „besten Gerichtsdramen aller Zeiten“ aufgenommen.
Inhaltsverzeichnis |
Im Zentrum des Filmes steht der bekannte Londoner Strafverteidiger Sir Wilfrid Robarts, der, kaum nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen, einen scheinbar aussichtslosen Fall übernimmt, den ein Kollege ihm andient. Sein Mandant, der Handelsvertreter Leonard Vole, wird verdächtigt, die reiche Witwe Emily French ermordet zu haben. Ein Motiv hätte er, denn die Witwe hat ihrem Schützling zuvor ihr Vermögen vermacht. Leonard Vole erklärt aber steif und fest, unschuldig zu sein und von dem Testament nichts gewusst zu haben.
Während des Prozesses werden bei der Beweisaufnahme zunächst der Inspektor von Scotland Yard und danach die Haushälterin der Witwe als Zeugen der Anklage vernommen. Sir Wilfrid gelingt es aber durch geschicktes Verhör, die Aussagen beider Zeugen in Zweifel zu ziehen. Überraschend präsentiert die Anklage dann als dritte und letzte Zeugin Christine, die deutsche Ehefrau des Angeklagten. Sie tritt auf als Christine Helm, erklärt, nicht rechtmäßig mit Leonard Vole verheiratet zu sein, widerlegt sein Alibi und belastet ihn mit ihrer Aussage schwer. Sir Wilfrid versucht unter Aufbietung all seiner Kräfte, sie als unglaubwürdig darzustellen, indem er Widersprüche zu Aussagen, die sie in der Vergangenheit vorgebracht hat, aufdeckt. Die Stimmung im Gerichtssaal tendiert trotzdem zur Schuld des Angeklagten. Als einzigen Zeugen der Verteidigung kann Sir Wilfrid nur den Angeklagten selber aufbieten und hat keine Alternative, als ihn dem Kreuzverhör der Anklage zu überlassen. Nach der Verhandlung erscheint die Lage für Leonard Vole ausweglos und damit seine Hinrichtung unabwendbar.
Am Abend vor der Urteilsverkündung ruft eine merkwürdige, im Gesicht entstellte Frau bei Sir Wilfrid an, die ihm in einer Bahnhofskneipe ein Bündel Briefe von Christine an einen gewissen Max verkauft. In den Briefen schildert Christine, wie sie eine Falschaussage plant, um ihren Mann an den Galgen zu bringen und frei für Max zu sein. Durch dieses in letzter Minute vorgelegte neue Beweismaterial erreicht Sir Wilfrid einen Freispruch durch die Geschworenen. Es kommen ihm jedoch Zweifel, da ihm die Sache „zu glatt“ verlaufen sei.
Nach dem Prozess trifft er im Gerichtssaal noch einmal auf Christine. Da tritt eine erstaunliche Wendung ein: Christines Liebe zu Leonard wird plötzlich deutlich, die sie zuvor überzeugend verheimlicht hatte, um als Zeugin gegen ihn glaubwürdiger zu erscheinen. Sie selbst war es, die am Abend zuvor in Verkleidung Sir Wilfrid die Briefe verkaufte, um trotz ihres Wissens um die Schuld ihres Mannes dessen Freispruch zu erreichen. Da Leonard wegen derselben Straftat nicht ein zweites Mal angeklagt werden kann, gesteht sie Sir Wilfrid alles. Kurz darauf betritt Leonard den Gerichtssaal und stellt überraschend eine andere Frau als seine neue Verlobte vor. Maßlos von ihrem Partner enttäuscht, ersticht Christine ihn in einer Kurzschlussreaktion und wird sofort verhaftet. In der Schlussszene kündigt Sir Wilfrid an, ihre Verteidigung ebenfalls zu übernehmen.
Der Film geht auf Agatha Christies Kurzgeschichte Traitor’s Hands zurück, die am 31. Januar 1925 erstmals in der britischen Zeitschrift Flynn’s erschien. In den 1930er und 1940er Jahren wurde Christies Werk mehrfach in Großbritannien und den Vereinigten Staaten unter dem Titel Witness for the Prosecution wiederveröffentlicht,[1] ehe es 1953 von Wallace Douglas als Theaterstück produziert wurde. Christies Geschichte wurde jedoch für die Theaterfassung geändert – während die Kurzgeschichte mit dem Geständnis von Leonards Ehefrau endete, über den Mord Bescheid zu wissen, wurde nachträglich die Ermordung Leonards ergänzt.[1]
Erstmalig wurde es in Nottingham am 28. September 1953 uraufgeführt.[2] Witness fort he Prosecution feierte seine Londoner Uraufführung am 28. Oktober 1953 im Winter Garden Theatre mit Derek Blomfield und Patricia Jessel als Ehepaar Vole sowie David Horne, D. A. Clarke-Smith, Percy Marmont und Milton Rosmer.[3] Dort wurde es bis November 1954 gespielt.[4]
An die Londoner Aufführung schloss sich am 16. Dezember 1954 die New Yorker Broadway-Premiere im Henry Miller’s Theatre an, die von Gilbert Miller und Peter Saunders produziert wurde. Die Regie übernahm Robert Lewis. Aus der Londoner Besetzung war nur Patricia Jessel übrig geblieben. Der Brite Francis L. Sullivan übernahm die Rolle des Sir Wilfrid, Gene Lyons den Part des Leonard Vole. Christies Theaterstück entwickelte sich zum Publikumserfolg und wurde bis 30. Juni 1956 über 600 Mal aufgeführt.[5] Im April 1955 wurde Witness for the Prosecution mit dem New York Drama Critics' Award als bestes ausländisches Theaterstück des Jahres ausgezeichnet.[6] Im selben Jahr wurden Patricia Jessel und Francis L. Sullivan mit dem renommierten Tony Award als beste Nebendarsteller in einem Theaterstück ausgezeichnet. Agatha Christie unterband, dass die überraschende Wendung zum Ende des Stückes in früh gedruckten Textbüchern zum Theaterstück erschien.[1]
Die Filmrechte an dem Theaterstück sollen von Agatha Christies Agenten Harold Ober auf eine Summe von 450.000 US-Dollar festgelegt worden sein. Ursprünglich hatte sich Produzent Louis B. Mayer für eine Verfilmung des Stoffes in England mit Clarence Brown als Regisseur interessiert, doch sicherte sich Gilbert Miller, Koproduzent der Broadway-Version, die Rechte für 325.000 US-Dollar. Dieser verkaufte sie wiederum für 430.000 US-Dollar an Edward Small, der den Film schließlich mit Arthur Hornblow Jr. und Billy Wilder als Regisseur realisierte (die Los Angeles Times schrieb von den teuersten Drehbuchrechten für ein Melodram[7]). Wilder hatte nach ernsten Filmen wie Frau ohne Gewissen, Das verlorene Wochenende oder Boulevard der Dämmerung überwiegend als Regisseur an leichten Stoffen (Sabrina, Das verflixte 7. Jahr, Ariane – Liebe am Nachmittag) gearbeitet und öffnete gemeinsam mit den Autoren Larry Marcus und Harry Kurnitz die Theatervorlage für weitere Schauplätze außerhalb des Gerichtssaals (u. a. die Rückblende im Nachkriegsdeutschland, die an Wilders Eine auswärtige Affäre − ebenfalls mit Marlene Dietrich − erinnert).[1] Weitere Änderungen waren u. a. der Austausch des Namens der weiblichen Hauptfigur von Romaine in Christine sowie die Hinzufügung der Figur von Sir Wilfrids gestrenger Krankenschwester Miss Plimsoll, die von Charles Laughtons Ehefrau Elsa Lanchester übernommen wurde.[1] Laughton erhielt für sein Auftreten als Sir Wilfrid eine Gage von 75.000 US-Dollar[8] und soll sich bei seiner Darstellung vornehmlich an den Engländer Florance Guedella orientiert haben – sein und Marlene Dietrichs Anwalt.[1] Tyrone Power und Marlene Dietrich erhielten 150.000 bzw. 100.000 US-Dollar.[8] Einzig aus der Broadway-Besetzung wurde Una O’Connor als Haushälterin des Mordopfers verpflichtet.
Obwohl Zeugin der Anklage ursprünglich in London gedreht werden sollte, fand die britische Hauptstadt nur für einige wenige Hintergrundbilder Verwendung. Alle Innenaufnahmen fanden in den Filmstudios von Samuel Goldwyn in Hollywood statt.[1] Da die Londoner Behörden weder Dreharbeiten im Gerichtsgebäude Old Bailey noch Fotoaufnahmen zuließen, musste Szenenbildner Alexandre Trauner die Dekorationen anhand ein paar schnell gefertigter Skizzen entwerfen. Dieser Filmset ließ auf Forderung Billy Wilders zu, die Kamera flexibel einzusetzen – die Zwischenwände aus Eichenholz konnten leicht entfernt werden, so dass der Gerichtsraum nach Bedarf vergrößert oder verkleinert werden konnte.[9] Kameramann Russell Harlan orientierte sich bei seiner Arbeit an Lee Garmes Einstellungen aus Alfred Hitchcocks Der Fall Paradin (1947).[9]
Für die Produktion des Kinofilms war das Produktionsunternehmen Theme Productions des Filmproduzenten Edward Small verantwortlich. Mit dem Filmunternehmen United Artists besaß Small einen Vertriebsvertrag über die von ihm produzierten Kinofilme.[10]
Die deutsche Synchronbearbeitung entstand 1958 in den Ateliers der Ultra Film Synchron GmbH in Berlin unter der Regie von Josef Wolf. Das Dialogbuch stammte von Erika Streithorst und Horst Szelinski.[11]
| <center>Schauspieler | <center>Synchronsprecher | |
| Sir Wilfrid Robarts | Charles Laughton | Eduard Wandrey |
| Christine Helm Vole | Marlene Dietrich | Tilly Lauenstein |
| Leonard Stephen Vole | Tyrone Power | Paul Klinger |
| Mr. Brogan-Moore | John Williams | Siegfried Schürenberg |
| Mr. Mayhew | Henry Daniell | Friedrich Joloff |
| Janet McKenzie | Una O’Connor | Agnes Windeck |
| Mr. Myers | Torin Thatcher | Werner Peters |
Der Film wurde im Dezember 1957 in New York und Los Angeles aufgeführt, um sich für die Oscarverleihung 1958 qualifizieren zu können und startete im Februar 1958 regulär in den US-amerikanischen Kinos. Zeugin der Anklage war Erfolg bei Kritikern und Publikum beschieden, die vor allem die Regieleistung Billy Wilders und die Darstellung Charles Laughtons positiv hervorhoben. Allein in den Vereinigten Staaten spielte der Film 8 Mio. US-Dollar ein.[12]
Bosley Crowther (The New York Times) hob vor allem die „brillante“ Regie von Billy Wilder und die Darstellerleistungen von Charles Laughton und Elsa Lanchester hervor.[13] Die Los Angeles Times stimmte in der Kritik zu Laughton überein, der in seiner Rolle einen „Heiden Spaß hätte“. Den Film sollte man vor allem wegen seiner „Unaufrichtigkeit“ ansehen und sei besser als die Theaterfassung. Die versteckten Anspielungen und Running Gags würden an die Arbeiten Ernst Lubitschs sowie Wilders vorangegangenen Film Ariane – Liebe am Nachmittag erinnern. Marlene Dietrich würde die wahrscheinlich beste Schauspielleistung in ihrer Karriere abliefern. „Marlene ist keine Magnani, aber sie bekommt es hin, was praktisch auf eine Tour de Force hinausläuft […]“.[7]
Die britische Tageszeitung The Times schrieb, dass Zeugin der Anklage „wahrhaftig“ Charles Laughtons Film sei, dessen Darstellung in der Tradition der „alten Anwaltschaft“ stehe. Auch verwies sie auf die Leistungen von Marlene Dietrich („eine femme fatale, die die Spitze von Weiblichkeit und Verhängnis erreicht“), Una O’Connor („eine Wespe, die im Old Bailey nach einem Opfer zum stechen sucht“) und Tyrone Power.[14]
Die zeitgenössische Kritik des bundesdeutschen film-diensts wies auf die „listige“ und „großartig ausgetüftelt(e)“ Geschichte hin sowie auf die „Regietüchtigkeit“ Billy Wilders und die Leistungen der Schauspieler Tyrone Power, Marlene Dietrich und Charles Laughton. „Von ihrer hochwertigen Darstellungskunst empfängt der Film einen fast künstlerischen Rang, obschon ihn im Grunde keine geistigen, psychologischen oder justizkritischen Interessen leiten, sondern allein der kriminalistische Überraschungseffekt.“[15]
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung lobte Billy Wilder, dass er mit seinen „filmdramaturgische(n) Purzelbäume(n) und kühne(n) Saltos“ im schwierigen Setting des Gerichts „die Perfektion des Kriminalfilms“ erreicht habe und zog Vergleiche zu Henri-Georges Clouzots Die Teuflischen. Die „Meisterschaft der Regie“ manifestiere sich auch in der „Kontinuität der Handlung beflügelnden kleinen Nuancen von Spiel und Verwandlung“. Lob wurde auch für die Darsteller Charles Laughton, Marlene Dietrich, Tyrone Power und Elsa Lanchester zuteil. Während Powers Sir Wilfrid an die Figur des Falstaff erinnere und Dietrich den Sprung ins seriöse Schauspielfach bestanden hätte (die „Wandlung vom blauen zum schwarzen Engel ist vollzogen [...]“), sei Lanchesters heitere Pflegerin Plimsoll „ergötzlich karikiert“ dargestellt und ein Ausgleich zum düsteren Spiel.[16]
Trotz der positiven Kritik zu ihrer Darbietung blieb Marlene Dietrich eine Oscar-Nominierung verwehrt. Allgemein werden zwei Gründe dafür angeführt. In einer Kolumne des Hollywood Reporter wurde am 18. September 1957 behauptet, dass Dietrich in ihrer Darstellung als mysteriöse, entstellte Frau an der Bahnhofsstation nachsynchronisiert worden war. Tatsächlich wies ihre Figur in der Originaltonspur einen starken Cockney-Akzent auf. Produzent Arthur Hornblow Jr. und viele Freunde Dietrichs gaben später an, dass es sich um ihre Stimme handelte. Eine andere Theorie besagt, dass Billy Wilder Dietrichs Doppelspiel im Film absichtlich nicht öffentlich bekanntgab, um das überraschende Ende nicht zu verraten. Maximilian Schell, der 1984 die Spielfilmdokumentation Marlene drehte, war ein Verfechter der zweiten These.[17]
„Einer der besten und raffiniertesten Kriminalfilme, die je gedreht wurden.“
– Kurier, Wien
„Mitreißender und dabei witziger Gerichtskrimi […]. Durch die schauspielerischen Leistungen, vor allem von Charles Laughton und Marlene Dietrich, und die kühl-perfekte Inszenierung Billy Wilders, die die Spannung des klassischen „courtroom drama“ buchstäblich bis zum letzten Moment aufrechterhält, ein Meisterwerk seiner Gattung.“
„Schöne, bald skurrile, bald ironische Kriminalgeschichte. Intelligentes, spannendes Denkspiel.“
– Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main
„Filmisch eher konventionelle Geschichte um einen raffinierten Mordfall mit Knalleffekt. Atmosphärisch dicht, exzellent gespielt, pausenlose Spannung von den Gerichtsschranken bis ins Schlafzimmer. (Wertung 3: Sterne = sehr gut)“
– Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“ (1990)[19]
„Ein Londoner Mordprozeß endet nach mancherlei Überraschungen in einer verblüffenden Enthüllung. Dies und vor allem die hohe Spielkunst seiner Darsteller erhöhen den Film trotz inhaltlicher Gewichtlosigkeit zum sehenswerten Kriminalstück.“
– 6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958[20]
„Raffiniertes Drehbuch und brillante Schauspieler.“
– Süddeutsche Zeitung, München
Für Neil Sinyard und Adrian Turner[21] „ist der Film letztlich deshalb kein Meisterwerk ..., weil er stofflich zu reichhaltig ist und Wilder sich nicht auf wenige Punkte konzentrieren konnte“
Das größte Lob für den Film kam jedoch von Agatha Christie selbst: „Alles, was ich an Verfilmungen meiner Werke gesehen habe, fand ich ausgesprochen scheußlich, bis auf ‚Zeugin der Anklage‘ von Billy Wilder.“[22]
Zeugin der Anklage gewann drei Preise und wurde für acht weitere nominiert:
Im Jahre 2008 wählte das American Film Institute Zeugin der Anklage auf Platz 6 der 10 größten Gerichtsdramen aller Zeiten.
Ein Remake fürs Fernsehen entstand 1982 mit Sir Ralph Richardson, Deborah Kerr, Beau Bridges, Donald Pleasence, Wendy Hiller, Diana Rigg und David Langton. Die Regie übernahm Alan Gibson.
Mauvaise graine | Der Major und das Mädchen | Fünf Gräber bis Kairo | Frau ohne Gewissen | Das verlorene Wochenende | Ich küsse Ihre Hand, Madame | Eine auswärtige Affäre | Boulevard der Dämmerung | Reporter des Satans | Stalag 17 | Sabrina | Das verflixte 7. Jahr | Lindbergh – Mein Flug über den Ozean | Ariane – Liebe am Nachmittag | Zeugin der Anklage | Manche mögen’s heiß | Das Appartement | Eins, Zwei, Drei | Das Mädchen Irma la Douce | Küss mich, Dummkopf | Der Glückspilz | Das Privatleben des Sherlock Holmes | Avanti, Avanti | Extrablatt | Fedora | Buddy, Buddy