Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen und trat als Gesetz am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft. Sie umfasst grundsätzlich alle für die Fragen des Zivilprozesses relevanten Vorschriften. Nur wenige sind in anderen Gesetzen geregelt. Daneben sind für die Zuständigkeit und den inneren Aufbau der Gerichte das Gerichtsverfassungsgesetz und für die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen das Zwangsversteigerungsgesetz zu nennen. Für die freiwillige Gerichtsbarkeit gelten die Vorschriften der ZPO nur, wenn die Vorschriften des FamFG dies vorschreiben oder nichts weiter vorsehen. Die ZPO kommt daher vor allem bei den bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten zum Zuge. Als „Mutter aller Prozessordnungen“ wird jedoch in Vorschriften zu den Verfahren in anderen Zweigen der Gerichtsbarkeit häufig auf Teile der ZPO verwiesen, so beispielsweise im Arbeitsgerichtsgesetz, im Sozialgerichtsgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung.
Ăśber die wesentlichen Prozessmaximen erscheint in der ZPO nur wenig. Wichtigste Verfahrensarten sind das Erkenntnisverfahren, das Mahnverfahren und das schiedsrichterliche Verfahren. Das Zivilprozessrecht sieht in der ZPO die Leistungsklage, die Feststellungsklage, die Zwischenfeststellungsklage und die Gestaltungsklage vor.
Das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) enthält neben einigen Randvorschriften vor allem Übergangsvorschriften, die insbesondere durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 und die Euro-Umstellung bedingt waren.
Gliederung
Aus der InhaltsĂĽbersicht der ZPO ergibt sich folgende Aufstellung:
Buch 1 – Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Parteien
- Verfahren
Buch 2 – Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren vor den Amtsgerichten
Buch 3 – Rechtsmittel
- Berufung
- Revision
- Beschwerde
Buch 4 – Wiederaufnahme des Verfahrens
Buch 5 – Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6 – Verfahren in Familiensachen fiel zum 1. September 2009 weg und gilt nur für Altverfahren fort[1]; ist nun im FamFG geregelt
- Allgemeine Vorschriften fĂĽr Verfahren in Ehesachen
- Allgemeine Vorschriften fĂĽr Verfahren in anderen Familiensachen
- Verfahren in Scheidungs- und Folgesachen
- Verfahren auf Aufhebung und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Verfahren in Kindschaftssachen
- Verfahren ĂĽber den Unterhalt
- Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Buch 7 – Mahnverfahren
Buch 8 – Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- Eidesstattliche Versicherung und Haft
- Arrest und einstweilige VerfĂĽgung
Buch 9 – Aufgebotsverfahren fällt zum 1. September 2009 weg und ist dann im FamFG geregelt.
Buch 10 – Schiedsrichterliches Verfahren
- Allgemeine Vorschriften
- Schiedsvereinbarung
- Bildung des Schiedsgerichts
- Zuständigkeit des Schiedsgerichts
- DurchfĂĽhrung des schiedsrichterlichen Verfahrens
- Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
- Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
- Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von SchiedssprĂĽchen
- Gerichtliches Verfahren
- AuĂźervertragliche Schiedsgerichte
Buch 11 – Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000
- Beweisaufnahme nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001
- Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
- Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
- Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Europa
Das Zivilprozessrecht ist traditionell autonomes (nationales) Recht.
Jedoch spielt das wegen der zunehmenden wirtschaftlichen Vernetzung aufgrund der Rechtsgrundlage der Art. 61 lit. c) iVm Art. 65 EGV ergangene europäische Sekundärrecht der EG (vgl. Internationales Zivilverfahrensrecht (EG)) im Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen eine immer erheblichere Rolle.[2] So sind u. a. folgende Verordnungen im Bereich des Zivilprozessrechts ergangen:
Siehe auch
Literatur
- Adolf Baumbach, Wolfgang Lauterbach et al.: Zivilprozessordnung. 70. Auflage. C. H. Beck, MĂĽnchen 2012, ISBN 978-3-406-62411-7.</span>
- Jan Kropholler: Europäisches Zivilprozessrecht - Kommentar zu EuGVO, Lugano-Übereinkommen und Europäischem Vollstreckungstitel. 9. Auflage. Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-8005-1508-0.</span> (angekündigte Neuauflage)
- Hans-Joachim Musielak: Zivilprozessordnung. 8. Auflage. Vahlen, MĂĽnchen 2011, ISBN 978-3-8006-3756-0.</span> [auch ĂĽber Beck-online verfĂĽgbar]
- Thomas Rauscher: Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht. 3. Auflage. Sellier European Law Publisher, 2010.</span> (bis 2.Aufl.: Europäisches Zivilprozessrecht; 3.Aufl. soll lt. Verlag seit April 2010 erscheinen)
- Leo Rosenberg, Karl-Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17. Auflage. C. H. Beck, MĂĽnchen 2010, ISBN 978-3-406-59514-1.</span>
- Ingo Saenger (Hrsg.): Zivilprozessordnung Handkommentar. 4. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5869-5.</span>
- Heinz Thomas, Hans Putzo: Zivilprozessordnung. 33. Auflage. C. H. Beck, MĂĽnchen 2012, ISBN 978-3-406-62410-0.</span>
- Richard Zöller (Begründer): Zivilprozessordnung. 29. Auflage. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2012, ISBN 978-3-504-47018-0.</span>
Einzelnachweise
- ↑ Art. 111 FGG-RG
- ↑ Peter-Andreas Brand, Aktuelle Probleme bei Zivilrechtsstreiten mit Auslandsbezug – Zuständigkeit, Zustellung und Vollstreckung. In: Humboldt Forum Recht (HFR), 22–2007, online.
- ↑ Text der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (PDF, 188,6 kB).
- ↑ Text der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (PDF, 231,2 kB).
- ↑ Text der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten (PDF, 85,3 kB).
- ↑ Text der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (PDF, 100 kB).
- ↑ Text der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (PDF, 180 kB).
- ↑ Text der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (PDF, 35,4 MB).
- ↑ Text der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (PDF, 7,6 MB).
Weblinks