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| Einheit | |
|---|---|
| Norm | Angloamerikanisches Maßsystem |
| Einheitenname | Zoll (englisch inch) |
| Einheitenzeichen | in, ″ (U+2033) |
| Dimensionsname | Länge |
| Dimensionssymbol | <math>l</math> |
| In SI-Einheiten | 1 in = 1″ := 0,0254 m = 2,54 cm |
Der Zoll (gelegentlich auch das Zoll, von mittelhochdeutsch zol für ‚abgeschnittenes Stück Holz‘; vgl. Zollstock) bezeichnet eine Vielzahl von alten Maßeinheiten im Bereich von zwei bis vier Zentimetern. Meist ist es der zwölfte Teil eines Fußes und selbst ebenso in zwölf Teil-Linien unterteilt, aber auch die dezimale Teilung kam vor, ebenso 1/2, 1/4, 1/8. Im englischen Sprachraum wird er Inch genannt. Im Jahre 1101 führte Heinrich I. von England die Längeneinheit Inch (Breite seines Daumens) ein. Eduard II. von England erklärte im Jahre 1234 die Länge von einem Zoll zum Längenmaß; es hat die Länge dreier hintereinandergelegter Gerstenkörner. Ähnlich alte Maßeinheiten sind Fingerbreit, Handbreit, Schritt (einen Schritt lang), Elle (vom Ellenbogen bis zur Spitze des Mittelfingers), Fuß (einen Fuß lang), Spanne (eine gespreizte Hand breit) oder Klafter (das Maß zwischen den ausgestreckten Armen eines erwachsenen Mannes).
Inhaltsverzeichnis |
Mit Einführung des metrischen Systems geriet der Zoll weitgehend außer Gebrauch, nur im englischen Sprachraum erhält sich bis heute das Inch, das 1956 als internationales oder englisches Zoll auf exakt 25,4 mm festgelegt wurde. Das Einheitenzeichen für den Zoll ist „in“ (gemäß ISO 31-1 Annex A) oder das Zollzeichen (″), das dem Sekundenzeichen entspricht. Ersatzweise werden auch zwei vertikale Striche verwendet.
Das entsprechende Flächenmaß ist der Quadratzoll (engl. square inch), und analog Kubikzoll (engl. cubic inch) als das Volumenmaß.
Im amerikanischen Raum ist weiterhin das survey inch im Gebrauch, das über:
definiert ist und nicht über:
Die Abweichung beträgt 2 ppm (3.937 × 254 = 999.998). Sie fällt daher nur bei genauen Messungen ins Gewicht.
Das internationale Zoll wird heute noch verwendet als übliches Längenmaß in den USA (nur in der Landvermessung gibt es eine andere Definition), sowie für einige festgelegte Größenangaben:
Darüber hinaus gibt es einige Anwendungen, in denen zwar offiziell meterbasierte Einheiten verwendet werden, viele Standardwerte aber einen zölligen Ursprung haben, bspw. entstammen die Kaliber vieler Schusswaffen Zollmaßen, z. B. 7,62 mm (H&K G3) exakt 0,3″ (entspricht Winchester .308), üblicherweise Zahlenangaben in hundertstel Zoll (im genannten Fall Kaliber .30). Eine andere Anwendung ist das Anschlussraster von elektronischen Bauelementen von 2,54 mm, das 1/10″ entspricht, oder Teilen davon. Es gibt auch Beispiele, bei denen der meterbasierte Wert abgerundet wird, um sich umständliche Kommawerte zu ersparen, es sich aber eigentlich um zollbasierte Größen handelt, bspw. ist das übliche Format eines Fotopapieres 10 cm × 15 cm tatsächlich 10,16 cm × 15,24 cm groß, was 4″ × 6″ entspricht.
Der Innendurchmesser von Wickelkernen von Klebstoffrollen: Kleine haben 1″, sehr selten ist 1,5″. Das 3″ Maß passt knapp über eine Hand und bleibt an der Handwurzel. ½″, 1″ und 2″ oder deren gerundete mm-Werte sind häufige Klebebandbreiten.
Für internationale Austauschbarkeit technischer Teile ist es äußerst hinderlich, dass es sämtliche Schrauben und Muttern in mm- und in Zollmaßen gibt, mit unterschiedlichen Gewinden, sogar in Kombination (zöllige Durchmesser mit metrischer Steigung.) Die Unterschiede sind dabei so gering, dass sie mit bloßem Auge fast nicht erkennbar sind, bei der Montage aber zur Zerstörung des Gewindes führen.
Rohre und passende Gewinde weichen von der obigen Definition erheblich ab, sie werden nach Whitworth-Gewinde definiert.
Der in Deutschland vielfach v.a. im Elektronikhandel geübte Brauch, Größen von Bildschirmen usw. allein in Zoll anzugeben, stellt formal gesehen eine Ordnungswidrigkeit dar. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen §§ 1 Abs. 1, 2, 3 des Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) in Verbindung mit § 1 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhV). Danach sind Größenangaben in anderen als metrischen Einheiten nur zulässig, wenn die Angaben der gesetzlichen Einheit (z. B. cm) hervorgehoben sind[1].
| Name | Land | Jahr | Meter | Umrechnung (exakt) |
|---|---|---|---|---|
| imperial inch | Vereinigtes Königreich | 1819 | 0,025 400 438 | 10.000⁄393.694 m |
| imperial inch | Vereinigtes Königreich | 1895 | 0,025 399 978 | |
| imperial inch | Vereinigtes Königreich | 1922 | 0,025 399 956 | |
| imperial inch | Vereinigtes Königreich | 1932 | 0,025 399 950 | |
| imperial inch | Vereinigtes Königreich | 1947 | 0,025 399 931 | |
| imperial inch | Vereinigtes Königreich | 1956 | 0,025 4 | 254⁄10000 m |
| survey inch | USA | 1866 | 0,025 400 050 | 100⁄3937 m |
| pouce | Frankreich | 0,027 069 949 | 375⁄13953 m | |
| Zoll | Baden | 1810 | 0,03 | 3⁄100 m |
| Zoll | Bayern | 1869 | 0,024 321 6 | 243.216.005⁄10.000.000.000 m = 10⁄12 Bayr.Dezimalzoll |
| Dezimalzoll | Bayern | 1869 | 0,029 185 92 | 291.859.206⁄10.000.000.000 m = 12⁄10 Bayr.Zoll |
| Zoll | Preußen | 1755 | 0,026 154 5 | |
| Dezimalzoll | Preußen | 1816 | 0,037 662 5 | |
| Zoll | Österreich | 0,026 34 | 7.902.016⁄300.000.000 m | |
| Zoll | Sachsen | 1869 | 0,023 599 | 28.319⁄1.200.000 m |
| (Verk)Tum | Schweden | 1737 | 0,024 74 | |
| Decimaltum | Schweden | 1863 | 0,029 69 | |
| pulgada | Spanien | 0,023 216 6 | ||
| pulgada | Mexiko | 0,023 278 | ||
| polegada | Portugal | 0,027 5 | 11⁄400 m | |
| cun | China | 0,033 333 333 | 1⁄30 m | |
| sun | Japan | 0,030 303 030 | 1⁄33 m |