Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Zollamt

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Verkehrsschild 'Zoll'

Zollämter sind (mit den Abfertigungsstellen als Dienststellen) örtliche Bundesfinanzbehörden im Bereich der Bundeszollverwaltung. Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt.

Bei ihnen findet die eigentliche Zollabfertigung und auch - aber nicht nur bei ihnen - die Zollkontrollen statt. Abgabenpflichtige Waren werden bei der Einfuhr bei ihnen gestellt, gelangen danach in die vorübergehende Verwahrung, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten.

Zollämter im Versandverfahren werden zusätzlich je Einzelfall als Abgangsstelle (bei der Eröffnung von zollrechtlichen Versandverfahren), Durchgangsstellen (bei der Passage über nicht zum Zollgebiet gehörendem Territorium) und als Bestimmungsstelle (bei der Beendigung von Versandverfahren) bezeichnet. Bei der Ausfuhr gibt es Ausfuhrzollstellen (Eröffnung des Ausfuhrverfahrens) im Binnenland und Ausgangszollstellen (beim tatsächlichen Ausgang, d.h. dem Verlassen des Zollgebietes).

Weblinks

Siehe auch

Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.