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Zuckerart

Zuckerart ist ein Rechtsbegriff im Lebensmittelrecht und umfasst nach der Zuckerartenverordnung[1] und in Umsetzung der Richtlinie 2001/111 EG des Rates über bestimmte Zuckerarten namentlich die Zuckerarten Halbweißzucker, Zucker oder Weißzucker, Raffinierter Zucker oder Raffinade, Flüssigzucker, Invertflüssigzucker, Invertzuckersirup, Glukosesirup, Dextrose oder Traubenzucker sowie Fruktose. Diese Zuckerarten genießen Bezeichnungsschutz. Die genannten Bezeichnungen sind Erzeugnissen vorbehalten, die den gesetzlichen Begriffsbestimmungen entsprechen.

Einzelnachweise

  1. ↑ Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung)
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