Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Pflichtverband

Pflichtverband ist ein Begriff aus dem deutschen Recht. Er bezeichnet einen Verband, der aufgrund öffentlich rechtlicher Vorschriften besteht. Typisch für Pflichtverbände ist, dass die Mitgliedschaft in ihnen obligatorisch, d. h. nicht vom Willen der Mitglieder abhängig ist (Pflichtmitgliedschaft). Von Kritikern werden solche Verbände auch als "Zwangsverbände" bezeichnet.

Pflichtverbände, in denen die Pflichtmitgliedschaft seit längerem umstritten ist, sind etwa die Industrie- und Handelskammern oder auch die (verfassten) Studentenschaften.

Siehe auch: Berufsständische Körperschaft

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.